14.12.2012 Aufrufe

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

Geschäftsberichte kann entfallen, wenn diese getrennt dem Beschluss fassen<strong>den</strong> Organ vorgelegt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Kommentierungen zu § 17<br />

Das Informationsspektrum <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses ist durch die zusätzlichen Beilagen sehr breit<br />

<strong>und</strong> deckt wichtige wirtschaftspolitische Kenngrößen, wie Personalstand, die Verschuldung oder das<br />

Geldvermögen ab. Der große Nachteil besteht dar<strong>in</strong>, dass die Vorgaben zur Erstellung der<br />

Informationen <strong>in</strong> der VRV im Regelfall kaum spezifiziert s<strong>in</strong>d. Unterschiedliche, länderspezifische<br />

Def<strong>in</strong>itionen h<strong>in</strong>sichtlich Maße<strong>in</strong>heiten, Darstellungsumfang, Bewertungen etc., die überdies Änderungen<br />

im Zeitablauf unterliegen, lassen Ländervergleiche kaum zu. Der Mangel an Datenqualität <strong>in</strong> Bezug auf<br />

Bestandsgrößen (Personalstand, F<strong>in</strong>anzschuld <strong>und</strong> Geldvermögen) zeigt sich bei e<strong>in</strong>igen Ländern auch<br />

<strong>in</strong>sofern, als die budgetierten Zahlungsströme im or<strong>den</strong>tlichen Haushalt nicht mit <strong>den</strong> Beilagen im<br />

Rechnungsabschluss nach §17 VRV übere<strong>in</strong>stimmen (siehe Kapitel 4). Dieser Mangel kann durch e<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tegriertes Rechnungswesen mit Strom- <strong>und</strong> Bestandsgrößen (im S<strong>in</strong>ne der Doppik) beseitigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition für e<strong>in</strong>en adm<strong>in</strong>istrativen Budgetsaldo, wie beispielsweise das Nettodefizit <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es,<br />

fehlt <strong>in</strong> VRV zur Gänze. Durch die Vorgaben der VRV ergibt sich per Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong> ausgeglichener<br />

Haushalt, da Schul<strong>den</strong>aufnahmen, die e<strong>in</strong>en ausgabenseitigen Fehlbetrag ausgleichen, als E<strong>in</strong>nahmen zu<br />

verbuchen s<strong>in</strong>d. Die Verfügbarkeit e<strong>in</strong>es adm<strong>in</strong>istrativen Defizitbegriffs wird auch seitens Eurostat<br />

e<strong>in</strong>gefordert.<br />

Aus makroökonomischer Sicht stellt der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5a <strong>in</strong> der VRV, der <strong>in</strong><br />

Anlehnung an die ESVG 95-Vorgaben konzipiert wurde, die aussagekräftigste Information über die<br />

Budgetgebarung dar. Nur im Rechnungsquerschnitt <strong>des</strong> Voranschlages <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses<br />

wird der Budgetsaldo der Gebietskörperschaft ersichtlich. Dieser Budgetsaldo im<br />

Rechnungsquerschnitt kann als erster Indikator für <strong>den</strong> Maastricht-Budgetsaldo der Länder<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>. Dieses Ergebnis laut Rechnungsquerschnitt weicht jedoch vom offiziellen<br />

Maastricht-Ergebnis von Statistik Austria <strong>in</strong> Folge abweichender Sektorabgrenzung (Fonds,<br />

Ausgliederungen, Lan<strong>des</strong>kammern) <strong>und</strong> erforderlicher Korrekturbuchungen ab. Allerd<strong>in</strong>gs normiert die<br />

VRV für die Länder im Gegensatz zu <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zur Erstellung dieser<br />

Information.<br />

„Innere Schul<strong>den</strong> (<strong>in</strong>nere Anleihen <strong>und</strong> <strong>in</strong>nere Darlehen), die durch vorübergehende Inanspruchnahme<br />

von Rücklagenbestän<strong>den</strong> oder durch vorübergehende Inanspruchnahme von Geldbestän<strong>den</strong> der<br />

Gebietskörperschaft entstehen, verursachen ke<strong>in</strong>e rechtliche Zahlungsverpflichtung nach außen. Sie<br />

können <strong>des</strong>halb nur nachrichtlich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Nachweis (Schul<strong>den</strong> <strong>und</strong> Schul<strong>den</strong>dienst) aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>“ (VRV-Anmerkung zu §9 (2)). Hier ist kritisch zu h<strong>in</strong>terfragen, ob <strong>in</strong>nerbetriebliche<br />

Gebarungsfälle ohne jeglichen Außenbezug Teil <strong>des</strong> veranschlagten Budgets se<strong>in</strong> sollen. Zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t<br />

sollten <strong>in</strong>nerbetriebliche Gebarungsfälle separat i<strong>den</strong>tifizierbar se<strong>in</strong> (eigene Posten <strong>und</strong>/oder Ansätze).<br />

2.2 Voranschlags- <strong>und</strong> Rechnungsabschlusskomitee<br />

Zur Anpassungen der Haushaltssystematik an neue Erfordernisse <strong>und</strong> zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong> erzielten<br />

Gra<strong>des</strong> der Vere<strong>in</strong>heitlichung wurde e<strong>in</strong> ständiges Voranschlags- <strong>und</strong> Rechnungsabschlusskomitee<br />

etabliert (VR-Komitee), das m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>mal jährlich unter wechselndem Vorsitz der B<strong>und</strong>es-,<br />

Lan<strong>des</strong>- oder Geme<strong>in</strong>devertreter zusammentritt, erforderliche Änderungen berät <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

erstattet. Es handelt sich dabei um e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Gremium – mit jeweils e<strong>in</strong>em oder zwei Vertreter(n) <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es, der Länder, der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rechnungshofes –, das bei Bedarf weitere Experten beizieht<br />

<strong>und</strong> bei der Verb<strong>in</strong>dungsstelle der B<strong>und</strong>esländer angesiedelt ist (Verb<strong>in</strong>dungsstelle der B<strong>und</strong>esländer<br />

beim Amt der Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung).<br />

Über Änderungsvorschläge muss im VR-Komitee (B<strong>und</strong>, Länder, Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> sowie Rechnungshof)<br />

Übere<strong>in</strong>stimmung erzielt wer<strong>den</strong>. Dies erschwert <strong>und</strong> verlangsamt <strong>den</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dungsprozess<br />

<strong>und</strong> begünstigt Kompromisslösungen mit systemfrem<strong>den</strong> Elementen. Entscheidungen <strong>des</strong> VR-Gremiums

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!