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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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müssen für E<strong>in</strong>heiten, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> adm<strong>in</strong>istrativen Budgets nicht enthalten s<strong>in</strong>d, Zusatzerhebungen<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>. 17<br />

Ausgliederungen aus dem Sektor Staat gemäß ESVG 95, können – sofern bestimmte ESVG-Kriterien<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d – <strong>in</strong> zwei Formen durchgeführt wer<strong>den</strong>: 18<br />

20<br />

a) Die auszugliedernde E<strong>in</strong>heit verbleibt im adm<strong>in</strong>istrativen Budget <strong>des</strong> jeweiligen Rechtsträgers<br />

f<strong>in</strong>anziell <strong>in</strong>tegriert, d.h. die E<strong>in</strong>heit wird e<strong>in</strong>e so genannte Quasi-Kapitalgesellschaft gemäß<br />

ESVG 95. In diesem Zusammenhang spricht man von e<strong>in</strong>er Umgliederung der E<strong>in</strong>heit.<br />

b) Die auszugliedernde E<strong>in</strong>heit bekommt auch eigene Rechtspersönlichkeit. Im Budget <strong>des</strong><br />

jeweiligen Rechtsträgers s<strong>in</strong>d nur noch allfällige Gew<strong>in</strong>nentnahmen oder Zuschüsse enthalten.<br />

In bei<strong>den</strong> Fällen verr<strong>in</strong>gert sich durch die (statistische) Ausgliederung die Größe (E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong><br />

Ausgabevolumen) <strong>des</strong> Sektors Staat gemäß ESVG 95. Aktivitäten der ausgegliederten E<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d nur<br />

noch durch allfällige Gew<strong>in</strong>nentnahmen oder Zuschüsse <strong>in</strong> <strong>den</strong> Konten <strong>des</strong> Staates enthalten<br />

(Nettobetrachtung).<br />

3.4 F<strong>in</strong>anzstatistik<br />

Das breiteste Informationsspektrum über die Budgetgebarungen öffentlicher Rechtsträger<br />

(Gebietskörperschaften, Fonds, Verbände, zum Teil ausgegliederter E<strong>in</strong>heiten) <strong>in</strong> möglichst<br />

standardisierter Form liefert die Publikation „Gebarungen <strong>und</strong> Sektor Staat 20.. ,Teil 1 bzw. 2“ von<br />

Statistik Austria, die Informationen über <strong>den</strong> F<strong>in</strong>anzausgleich, über die Rechnungsabschlüsse der<br />

Gebietskörperschaften sowie über ESVG 95-Ergebnisse <strong>des</strong> Sektors Staat <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Teilsektoren<br />

umschließt. Datenquellen s<strong>in</strong>d die Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften gemäß VRV, die von<br />

<strong>den</strong> Ländern <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> elektronisch mittels def<strong>in</strong>ierter Datenschnittstelle übermittelt wer<strong>den</strong>,<br />

sowie zusätzlichen Erhebungen für außerbudgetäre E<strong>in</strong>heiten (siehe Abschnitt 3.3). Die<br />

Rechnungsabschlussergebnisse wer<strong>den</strong> hier nach dem Ansatzverzeichnis (funktionelle, organisatorische<br />

Gliederung) veröffentlicht. Detaildaten <strong>in</strong> der Postengliederung stehen nicht zur Verfügung.<br />

Diese Publikation ist die e<strong>in</strong>zige, die Daten im Ländervergleich (Budgetgebarung, adm<strong>in</strong>istrativer<br />

Schul<strong>den</strong>stand, adm<strong>in</strong>istrativer Personalstand, Rechnungsquerschnitt) bereitstellt <strong>und</strong> die als Basis für<br />

Querschnittsanalysen über die öffentlichen Haushalte <strong>in</strong> Österreich herangezogen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs beschränkt sich der Ländervergleich auf die adm<strong>in</strong>istrative Sicht. Bei <strong>den</strong> adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Ergebnissen wer<strong>den</strong> länderspezifische Buchungsgepflogenheiten von Statistik Austria im Regefall<br />

übernommen. 19 Laut B<strong>und</strong>esverordnung über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor<br />

(Gebarungsstatistik-VO- 361/2002) haben die Gebietskörperschaften ihre Budgetdaten vorweg auf<br />

Plausibilität zu überprüfen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Konformität mit <strong>den</strong> Rechnungslegungsvorschriften (bzw.<br />

Voranschlags- <strong>und</strong> Rechnungsabschlussverordnung <strong>in</strong> der gelten<strong>den</strong> Fassung) zu übermitteln.<br />

Daten über budgetäre E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong> Ausgaben der e<strong>in</strong>zelnen Länder gemäß <strong>in</strong>ternationaler<br />

Meldeverpflichtungen (d.h. gemäß ESVG 95 bzw. <strong>in</strong>klusive Fonds <strong>und</strong> Ausgliederungen) fehlen <strong>und</strong><br />

wer<strong>den</strong> derzeit auch nicht auf Anfrage bereit gestellt. Länderspezifische ESVG 95-Ergebnisse<br />

beschränken sich auf <strong>den</strong> Budgetsaldo (Berechnung für <strong>den</strong> ÖStP 2008).<br />

17 Erläuterungen zur Sektorabgrenzung s<strong>in</strong>d im Jahresbericht <strong>des</strong> Staatsschul<strong>den</strong>ausschusses (Kapitel 3.2) zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>. Liegt u.<br />

a. der Eigenf<strong>in</strong>anzierungsgrad der ausgegliederten Bereiche unter 50%, so handelt es sich um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>heit <strong>des</strong> Sektors<br />

Staat gemäß ESVG 95.<br />

18 Die ESVG 95-Zuordnungskriterien sowie e<strong>in</strong>e Liste aller E<strong>in</strong>heiten <strong>des</strong> Sektors Staat laut ESVG 95 s<strong>in</strong>d abrufbar unter:<br />

http://www.statistik.at/web_de/statistiken/oeffentliche_f<strong>in</strong>anzen_<strong>und</strong>_steuern/oeffentliche_f<strong>in</strong>anzen/oeffentlicher_sektor/<strong>in</strong>dex.<br />

html<br />

19 Bere<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d oft nicht möglich, da sich viele Buchungsdivergenzen <strong>in</strong>nerhalb der VRV-Freiräume bewegen <strong>und</strong><br />

solche Evaluierungen zudem zu kosten<strong>in</strong>tensiv wären.

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