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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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Kontierungserläuterungen, <strong>in</strong>ternen Richtl<strong>in</strong>ien der e<strong>in</strong>zelnen Ländern <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>dehaushalten<br />

sowie Empfehlungen <strong>des</strong> VR-Komitees.<br />

• Durch die hohe Detailtiefe der VRV-Systematik, die die E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong> Ausgabenbeträge der<br />

Voranschläge <strong>und</strong> Rechnungsabschlüsse spezifiziert <strong>und</strong> b<strong>in</strong>det, bleibt der Spielraum für die<br />

Verwaltung für Budgetumschichtungen ger<strong>in</strong>g. E<strong>in</strong> Verwaltungsfreiraum kann durch spezielle<br />

Widmungen von Voranschlagspositionen (Verstärkungsmittel, Deckungsfähigkeit,<br />

Rücklagengebarung) generiert wer<strong>den</strong>. Dies konterkariert ten<strong>den</strong>ziell jedoch <strong>den</strong><br />

Budgetgr<strong>und</strong>satz der Klarheit.<br />

• F<strong>in</strong>anzierungstransaktionen können nach dem Verwendungszweck verbucht wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Kann-Bestimmung führt zu Buchungsdivergenzen im Länder- <strong>und</strong> Zeitvergleich. E<strong>in</strong>e<br />

Differenzierung zwischen Z<strong>in</strong>szahlung (laufender Aufwand) <strong>und</strong> Tilgung (F<strong>in</strong>anztransaktion) als<br />

Ausgabenposition wäre wichtig. Re<strong>in</strong>e Ermächtigungen <strong>des</strong> Landtages zur Schuldaufnahme<br />

lösen ke<strong>in</strong>en Zahlungsstrom aus <strong>und</strong> wären daher auch nicht zu veranschlagen.<br />

• Klare Standards für die Länder (mit Wien) für e<strong>in</strong>e Schul<strong>den</strong>- <strong>und</strong> Vermögensaufstellung fehlen.<br />

Vermögens- <strong>und</strong> Schul<strong>den</strong>ausweise für staatliche E<strong>in</strong>heiten (<strong>in</strong>klusive Ausgliederungen)<br />

s<strong>in</strong>d erforderlich, um e<strong>in</strong> zutreffen<strong>des</strong> Bild der Entwicklung <strong>des</strong> Vermögens im Vergleich zur<br />

Verschuldung zu erhalten. So führen Vermögensveräußerungen, wie beispielsweise Immobilien,<br />

zu e<strong>in</strong>em Mittelzufluss im Budget <strong>und</strong> (c. p. Annahme) zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Neuverschuldung.<br />

Gleichzeitig ist damit aber auch e<strong>in</strong> Vermögensrückgang verb<strong>und</strong>en. Auch führen unterlassene<br />

Instandhaltungen oder Reparaturen zur Schmälerung der Vermögenssubstanz.<br />

• Das Informationsspektrum <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses ist durch die zusätzlichen Beilagen sehr<br />

breit. Der große Nachteil besteht dar<strong>in</strong>, dass die Vorgaben zur Erstellung der Informationen<br />

(u. a. Personalstand, F<strong>in</strong>anzschuld <strong>und</strong> Geldvermögen) kaum spezifiziert s<strong>in</strong>d. Unterschiedliche,<br />

länderspezifische Def<strong>in</strong>itionen h<strong>in</strong>sichtlich Maße<strong>in</strong>heiten, Darstellungsumfang, Bewertungen<br />

etc., die überdies Änderungen im Zeitablauf unterliegen, lassen Ländervergleiche kaum zu.<br />

Dieser Mangel könnte durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes Rechnungswesen mit Strom- <strong>und</strong><br />

Bestandsgrößen (im S<strong>in</strong>ne der Doppik) beseitigt wer<strong>den</strong>.<br />

• Die E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben s<strong>in</strong>d getrennt <strong>und</strong> <strong>in</strong> voller Höhe (Bruttodarstellung)<br />

aufzunehmen. Dieses Bruttokonzept trägt zum Teil nur zur „Bilanzverlängerung“ bei (z. B.<br />

Personalaufwand <strong>und</strong> Personalersätze für Leihbeamte; zwischenstaatliche Transfers als<br />

Durchläufer <strong>und</strong> Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen, derivative F<strong>in</strong>anztransaktionen).<br />

Wenngleich das Bruttokonzept als Buchungsnorm <strong>und</strong> für die Detailsicht unabd<strong>in</strong>gbar<br />

ersche<strong>in</strong>t, wären doch Nettodarstellungen für die Verständlichkeit der Budgetgebarung<br />

zusätzlich sehr hilfreich.<br />

• „Innere Schul<strong>den</strong>“ s<strong>in</strong>d „Verb<strong>in</strong>dlichkeiten“, die durch vorübergehende Inanspruchnahmen von<br />

Geldbestän<strong>den</strong> der eigenen Gebietskörperschaft entstehen. Hier ist kritisch zu h<strong>in</strong>terfragen, ob<br />

Gebarungsfälle ohne jeglichen Außenbezug Teil <strong>des</strong> veranschlagten Budgets se<strong>in</strong> sollen.<br />

• Über Änderungsvorschläge der VRV muss im VR-Komitee (B<strong>und</strong>, Länder, Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> sowie<br />

Rechnungshof) Übere<strong>in</strong>stimmung erzielt wer<strong>den</strong>. Dies erschwert <strong>und</strong> verlangsamt das Treffen<br />

von Entscheidungen <strong>und</strong> begünstigt Kompromisslösungen mit systemfrem<strong>den</strong> Elementen.<br />

5.4 Schlussfolgerungen <strong>und</strong> Reformziele<br />

• Aus Sicht der Autor<strong>in</strong> steht e<strong>in</strong>e umfassende Adaptierung der VRV 1997 i. d. g. F. aus drei<br />

Grün<strong>den</strong> aus:<br />

o Erstens variiert das Aufgabenspektrum der Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> <strong>in</strong> der derzeitigen<br />

VRV-Abgrenzung bzw. das budgetäre, adm<strong>in</strong>istrative E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong><br />

Ausgabenvolumen stark <strong>und</strong> die Budgetgr<strong>und</strong>sätze der Vollständigkeit <strong>und</strong>

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