14.12.2012 Aufrufe

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

e<strong>in</strong>heitliche Systematiken. 9 Harmonisierungserfordernisse h<strong>in</strong>sichtlich <strong>des</strong> Kontenplanes <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

mit jenem der Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> (Postenverzeichnis) bestehen <strong>in</strong> bestimmten Bereichen ebenfalls<br />

(z. B. zwischenstaatliche Transfers, geme<strong>in</strong>schaftliche B<strong>und</strong>esabgaben). Anpassungserfordernisse<br />

zwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> könnten rasch, im Zuge der im Gang bef<strong>in</strong>dlichen<br />

Überarbeitung <strong>des</strong> Kontenrahmens <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es spezifiziert <strong>und</strong> durch Änderung <strong>des</strong> Kontenplanes <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es teilweise bere<strong>in</strong>igt wer<strong>den</strong>.<br />

2.1.4 Vermögens- <strong>und</strong> Schul<strong>den</strong>rechnung (§ 16 VRV)<br />

Für wirtschaftliche Unternehmungen <strong>und</strong> Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitte 85<br />

bis 89) haben die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, gesondert für jede E<strong>in</strong>richtung, e<strong>in</strong>en Vermögens- <strong>und</strong><br />

Schul<strong>den</strong>nachweis zu führen, <strong>in</strong> dem als Aktiva zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t das bewegliche <strong>und</strong> unbewegliche<br />

Sachanlagevermögen mit Ausnahme ger<strong>in</strong>gwertiger Wirtschaftsgüter im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong><br />

E<strong>in</strong>kommensteuergesetzes, die Beteiligungen <strong>und</strong> Wertpapiere, Forderungen aus Darlehen, Kapital- <strong>und</strong><br />

Geldanlagen <strong>und</strong> als Passiva zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t die F<strong>in</strong>anzschul<strong>den</strong> <strong>und</strong> die Rücklagen darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />

Für die sonstigen Betriebe <strong>und</strong> betriebsähnlichen E<strong>in</strong>richtungen haben die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, gesondert für jede<br />

E<strong>in</strong>richtung, zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t Anlagennachweise über das bewegliche <strong>und</strong> unbewegliche Sachanlagevermögen<br />

mit Ausnahme ger<strong>in</strong>gwertiger Wirtschaftsgüter im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommensteuergesetzes zu führen, <strong>in</strong><br />

welchen die Anschaffungs- <strong>und</strong> Herstellungskosten <strong>und</strong> die Abschreibungen darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />

Den Ländern (e<strong>in</strong>schließlich Wien) bleibt für ihren Bereich e<strong>in</strong>e Regelung überlassen.<br />

Den Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> wird gemäß VRV weiters empfohlen, <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne der Kostenrechnungsrichtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong><br />

Österreichischen Städteb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>des</strong> Österreichischen Geme<strong>in</strong>deb<strong>und</strong>es zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t für ihre<br />

Unternehmungen, Anstalten, Betriebe <strong>und</strong> betriebsähnlichen E<strong>in</strong>richtungen Kostenrechnungen nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen bzw. Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnungen zu führen.<br />

Kommentierungen zu § 16<br />

Alle diese Vorgaben <strong>und</strong> Empfehlungen beschränken sich auf die Geme<strong>in</strong>deebene (ohne Wien). Klare<br />

Standards für die Länder (mit Wien) für e<strong>in</strong>e Schul<strong>den</strong>- <strong>und</strong> Vermögensaufstellung fehlen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d viele der wirtschaftlichen Unternehmungen der Gebietskörperschaften aus dem Budget<br />

mittlerweile gänzlich ausgegliedert. Vermögens- <strong>und</strong> Schul<strong>den</strong>ausweise für staatlichen E<strong>in</strong>heiten<br />

(<strong>in</strong>klusive Ausgliederungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere erforderlich, um e<strong>in</strong> zutreffen<strong>des</strong> Bild der Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Vermögens im Vergleich zur Verschuldung zu erhalten (Schauer R., 2008). Wichtiger als der<br />

Vermögens- <strong>und</strong> Schul<strong>den</strong>ausweis zu e<strong>in</strong>em Zeitpunkt ersche<strong>in</strong>t der jährliche Nachweis der<br />

Substanzmehrung oder Substanzschmälerung im H<strong>in</strong>blick auf die Nachhaltigkeit der Budgetpolitik <strong>und</strong><br />

die <strong>in</strong>tergenerative Gerechtigkeit. So führen Vermögensveräußerungen, wie beispielsweise Immobilien,<br />

zu e<strong>in</strong>em Mittelzufluss im Budget <strong>und</strong> (c. p. Annahme) zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Neuverschuldung.<br />

Gleichzeitig ist damit aber auch e<strong>in</strong> Vermögensrückgang verb<strong>und</strong>en. 10 Auch führen unterlassene<br />

Instandhaltungen oder Reparaturen zur Schmälerung der Vermögenssubstanz.<br />

2.1.5 Beilagen zum Rechnungsabschluss (§ 17 VRV)<br />

Dem Rechnungsabschluss s<strong>in</strong>d voranzustellen:<br />

12<br />

• e<strong>in</strong>e Gesamtübersicht über die E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben. Sie hat, gegliedert nach or<strong>den</strong>tlichen<br />

<strong>und</strong> außeror<strong>den</strong>tlichen E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben, die Gruppensummen 0 – 9. Die Abwicklung<br />

der Vorjahre <strong>und</strong> das Jahresergebnis s<strong>in</strong>d getrennt darzustellen.<br />

9 E<strong>in</strong>schränkungen <strong>des</strong> Detaillierungsgra<strong>des</strong> auf Geme<strong>in</strong>deebene könnten durch Aggregation von Detailpositionen realisiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

10 Solche Maßnahmen, wie Immobilienverkäufe, können zwar dazu beitragen, <strong>den</strong> Budgetsaldo im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> ESVG 95<br />

vorübergehend zu verbessern. Buchhalterische Gestaltungsmöglichkeiten wirken jedoch nur kurzfristig <strong>und</strong> unterstützen<br />

e<strong>in</strong>e nachhaltige Budgetpolitik im Regelfall nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!