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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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3 DIE INNERSTAATLICHEN ZAHLUNGSSTRÖME IN<br />

DEN RECHNUNGSABSCHLÜSSEN<br />

3.1 Datengr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Struktur der Rechnungsabschlüsse<br />

Die Datengr<strong>und</strong>lage für die nachfolgen<strong>den</strong> Berechnungen s<strong>in</strong>d die Rechnungsabschlüsse 2007 der<br />

Gebietskörperschaften <strong>in</strong> Form der Datenschnittstelle für die jährliche Lieferung von<br />

Rechnungsabschlüssen an Statistik Austria, def<strong>in</strong>iert im B<strong>und</strong>esstatistikgesetz 1999 bzw. der<br />

Gebarungsstatistik-Verordnung 2002.<br />

Die Strukturen dieser Rechnungsabschlüsse basieren auf zwei unterschiedlichen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Die<br />

Struktur <strong>des</strong> Rechnungsabschlusses für <strong>den</strong> B<strong>und</strong> ist im Kontenplan der Gebietskörperschaften (KOG<br />

1990), die Struktur der Rechnungsabschlüsse der Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> <strong>in</strong> der Voranschlags- <strong>und</strong><br />

Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2007) festgelegt. Jede Gebietskörperschaft hat also ihren eigenen<br />

Kontenplan. Der Rechnungsabschluss Wiens gliedert sich entsprechend der Richtl<strong>in</strong>ien der VRV 2007 für<br />

Geme<strong>in</strong>derechnungsabschlüsse. Wien nimmt bei der <strong>in</strong>nerstaatlichen Verteilung von Mitteln<br />

beispielsweise nach dem FAG <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Sonderstellung e<strong>in</strong>, als Wien E<strong>in</strong>nahmen als Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong><br />

als Land lukriert. Auf die Problematik Wiens <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Eigenschaft als Land <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>de wird im<br />

Abschnitt 3.2 noch näher e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Der Aufbau der Kontenpläne der Gebietskörperschaften gliedert sich <strong>in</strong> Ansätze 2 , Posten (Konten) <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>e Untergliederung der Konten. Von <strong>den</strong> Ansätzen, <strong>den</strong> Konten <strong>und</strong> wenn notwendig der<br />

Untergliederung der Konten können Transaktionen, wie etwa die Laufen<strong>den</strong> Transfers, für die vw Konten<br />

<strong>des</strong> Sektors Staat abgeleitet wer<strong>den</strong>. Die Problematik der I<strong>den</strong>tifizierung von <strong>in</strong>nerstaatlichen Transfers<br />

wird im Folgen<strong>den</strong> anhand <strong>des</strong> Beispiels „Transferzahlungen <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzausgleichs“ dargestellt.<br />

3.2 Transferzahlungen <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzausgleichs (FAG)<br />

3.2.1 Zahlungsströme <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzausgleichs<br />

Das F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetz 2005 regelt die Aufteilung der Zuschüsse <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzzuweisungen <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es für bestimmte Zwecke der Länder, Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> Wien für das Rechnungsjahr 2007. Die hier<br />

betrachteten <strong>in</strong>nerstaatlichen Transferzahlungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> vw Konten im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> ESVG 95<br />

überwiegend <strong>in</strong> <strong>den</strong> Laufen<strong>den</strong> <strong>in</strong>nerstaatlichen Transfers zusammengefasst.<br />

Thematisch def<strong>in</strong>iert das FAG 2005 F<strong>in</strong>anzzuweisungen <strong>und</strong> Zuschüsse <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es an Länder,<br />

Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong> Wien <strong>in</strong> <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> §§:<br />

36<br />

• § 4: Ersatz von Besoldungskosten für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Religionslehrer,<br />

• § 20: F<strong>in</strong>anzzuweisungen, darunter z.B. Personennahverkehr <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzierung von<br />

umweltschonen<strong>den</strong> <strong>und</strong> energiesparen<strong>den</strong> Maßnahmen,<br />

• § 21: F<strong>in</strong>anzzuweisungen zur Stärkung der F<strong>in</strong>anzkraft der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />

• § 22: Bedarfszuweisungen zur Aufrechterhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung <strong>des</strong> Gleichgewichtes im<br />

Haushalt der Länder,<br />

• § 23: Bedarfszuweisungen zur Aufrechterhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung <strong>des</strong> Gleichgewichtes im<br />

Haushalt der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />

• § 24: diverse Zweckzuschüsse für B<strong>und</strong>esstraßen, Theater, Förderung <strong>des</strong> Umweltschutzes <strong>und</strong><br />

der Krankenanstaltenf<strong>in</strong>anzierung.<br />

2 Die Ansätze stellen e<strong>in</strong>e organorientierte Gliederung, d.h. e<strong>in</strong>e Gliederung nach anweisen<strong>den</strong> bzw. verfügungsberechtigten<br />

Organen, dar.

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