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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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2007). Diese <strong>in</strong>nerstaatlichen Zahlungen sollten sich <strong>in</strong> Summe ausgleichen, da <strong>den</strong> Budgetausgaben <strong>des</strong><br />

Transfergebers gleich hohe E<strong>in</strong>nahmen bei <strong>den</strong> Empfängern gegenüberstehen. In der Praxis zeigen sich<br />

jedoch beträchtliche Differenzen zwischen Aufkommens- <strong>und</strong> Verwendungsseite von <strong>in</strong>nerstaatlichen<br />

Transfers. Die Höhe der so genannten „Konsolidierungsadjustments“ der laufen<strong>den</strong> <strong>in</strong>nerstaatlichen<br />

Transfers belief sich 2007 <strong>in</strong> Summe auf r<strong>und</strong> 600 Mio EUR, die Höhe der<br />

„Konsolidierungsadjustments“ der Kapitaltransfers auf r<strong>und</strong> 400 Mio EUR.<br />

Innerstaatliche Transferströme gemäß F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetz 2005<br />

Der Aufsatz „Innerstaatliche Zahlungsströme: Verbuchungsnormen <strong>und</strong> –gepflogenheiten von<br />

B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>“ (Beilage 1) geht <strong>den</strong> konkreten Ursachen für diese Differenzen auf<br />

der Aufkommens- <strong>und</strong> Verwendungsseite von im F<strong>in</strong>anzausgleich 2005 geregelten <strong>in</strong>nerstaatlichen<br />

Zahlungsströmen exemplarisch nach. Allerd<strong>in</strong>gs können die Transferströme im E<strong>in</strong>zelnen schwer<br />

i<strong>den</strong>tifiziert wer<strong>den</strong>, da die dafür notwendigen symmetrischen Informationen (analoge Gliederungen der<br />

Budgetdaten von B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>) meist fehlen.<br />

Als primäre Ursache für die umfangreichen „Konsolidierungsadjustments“ sehen die Autoren (Pfeiler E.<br />

<strong>und</strong> N<strong>in</strong>aus A.) die strukturell verschie<strong>den</strong> aufgebauten Rechnungsabschlüsse der <strong>in</strong>stitutionellen<br />

E<strong>in</strong>heiten <strong>des</strong> Staates. Als Verbesserungsvorschläge wer<strong>den</strong> folgende hervorgehoben:<br />

24<br />

• Zahlungsströme <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es an die Länder sollten im Rechnungsabschluss <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es <strong>in</strong><br />

Ländergliederung verfügbar se<strong>in</strong>.<br />

• Es sollte e<strong>in</strong>e (klare <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitliche) Def<strong>in</strong>ition geben, wie Zahlungsströme vom B<strong>und</strong> an<br />

Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> via Länder <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rechnungsabschlüssen der Länder verbucht wer<strong>den</strong>.<br />

• Symmetrische Konten (VRV-Gliederungen) zwischen der Länder- <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>deebene müssten<br />

durchgehend geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

• E<strong>in</strong>e ausführliche Kontenbeschreibung müsste ausgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

• E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher thematischer Detaillierungsgrad für alle Gebietskörperschaften (geme<strong>in</strong>same<br />

Ebene) sollte def<strong>in</strong>iert wer<strong>den</strong>.<br />

Zuschuss <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es gemäß § 1 Zweckzuschussgesetz 2001 (BGBl Nr. 156/2004)<br />

Der vom B<strong>und</strong> an die Länder geleistete Zweckzuschuss nach § 1 Zweckzuschussgesetz<br />

(Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt <strong>und</strong> Infrastruktur) <strong>in</strong> Höhe von 1,8 Mrd EUR wird weder<br />

funktionell (Ansätze) noch nach ökonomischen Kriterien (Posten) e<strong>in</strong>heitlich verbucht. 24 Fünf Länder<br />

(Bgld, Ktn, Slbg, Tirol, Vlbg) ordnen <strong>den</strong> Zweckzuschuss funktionell dem Ansatz 482<br />

Wohnbauförderung <strong>und</strong> drei Länder (NÖ, OÖ, Wien) dem Ansatz 945 Sonstige Zuschüsse <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

zu. Das Land Steiermark teilt <strong>den</strong> B<strong>und</strong>eszuschuss auf drei Ansatzgruppen (482, 945 <strong>und</strong> 940<br />

Bedarfszuweisungen) auf. Die Verbuchung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>des</strong> Postenverzeichnisses (850 <strong>und</strong> 855 Laufender<br />

B<strong>und</strong>estransfer oder Kapitaltransferzahlung <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es) variiert ebenfalls im Ländervergleich. Zwar s<strong>in</strong>d<br />

die unterschiedlichen Verbuchungsvarianten im Bereich <strong>des</strong> Ansatzverzeichnisses angesichts der breiten<br />

Zweckwidmung (im Gegensatz zum Postenverzeichnis) argumentierbar. Dennoch veranschaulichen<br />

solche Beispiele die Schwächen der VRV per se <strong>und</strong> deren Handhabung. Innerstaatliche Zahlungsströme<br />

wer<strong>den</strong> unterschiedlich verbucht <strong>und</strong> Querschnittsvergleiche von adm<strong>in</strong>istrativen Budgetdaten s<strong>in</strong>d auch<br />

auf hohem Aggregationsniveau (1-Steller) nur e<strong>in</strong>geschränkt aussagekräftig.<br />

4.2.3 Vermögensausweis <strong>und</strong> Erwerb von Beteiligungen <strong>und</strong><br />

Wertpapieren<br />

Laut § 17 VRV ist e<strong>in</strong> Nachweis über <strong>den</strong> Stand an Wertpapieren <strong>und</strong> Beteiligungen am Beg<strong>in</strong>n <strong>des</strong><br />

F<strong>in</strong>anzjahres, die Veränderungen während <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzjahres (Zugänge <strong>und</strong> Abgänge) <strong>und</strong> über <strong>den</strong> Stand<br />

24 Dieser Zweckzuschuss wurde 2009 aufgelassen <strong>und</strong> als geme<strong>in</strong>schaftlicher Ertragsanteil umgewandelt.

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