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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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3 ANWENDUNGSGEBIETE DER VRV AUF LÄNDER-<br />

EBENE<br />

Der folgende Abschnitt soll durch Präsentation der vier Hauptanwendungsgebiete die Bedeutung der<br />

VRV als Steuerungs- <strong>und</strong> Kontroll<strong>in</strong>strument sowie als Informationsraster verdeutlichen. Der<br />

umfangreiche E<strong>in</strong>satz der VRV <strong>und</strong> die wirtschaftpolitische Relevanz der Ergebnisse sprechen für e<strong>in</strong>e<br />

kritische Durchleuchtung der VRV <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf veränderte Anforderungen <strong>in</strong> Politik, Verwaltung<br />

sowie im Bereich der Statistik.<br />

3.1 Lan<strong>des</strong>voranschläge <strong>und</strong> Rechnungsabschlüsse<br />

Die Lan<strong>des</strong>voranschläge <strong>und</strong> -rechnungsabschlüsse s<strong>in</strong>d gemäß VRV 1997 i.d.g.F. zu erstellen. Wien<br />

wird <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> zugerechnet <strong>und</strong> unterliegt <strong>den</strong> VR-Buchungsnormen für Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, die <strong>in</strong><br />

Teilbereichen von jenen der Länder abweichen. Die Voranschläge <strong>und</strong> Rechnungsabschlüsse der Länder<br />

spiegeln die Budgetpolitik wider, b<strong>in</strong><strong>den</strong> die Verwaltung an die veranschlagten E<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Ausgabenströme<br />

<strong>und</strong> liefern die Budget<strong>in</strong>formationen für alle (Lan<strong>des</strong>regierungen, Landtage, WählerInnen,<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltung, B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen, Statistik Austria, Oesterreichische Nationalbank,<br />

Universitäten, etc.).<br />

Die Budgetermächtigungen der Landtage, die wirtschaftspolitischen Diskussionen über E<strong>in</strong>nahmen- <strong>und</strong><br />

Ausgabengebarungen als auch Überschreitungen knüpfen an der funktionellen, organisatorischen<br />

Gliederung (Ansätze) an. Die ökonomische Gliederung (Posten) dient hier der weiteren<br />

Untergliederung der Ansätze.<br />

3.2 Der Österreichische Stabilitätspakt<br />

Der aktuelle Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP) 2008 wurde 2007 für die Jahre 2008 bis 2013<br />

vere<strong>in</strong>bart. Er regelt die <strong>in</strong>nerstaatliche Haushaltskoord<strong>in</strong>ierung <strong>und</strong> die Aufteilung von Defizitquoten <strong>und</strong><br />

Sanktionslasten zwischen <strong>den</strong> Gebietskörperschaften mit dem Ziel „geme<strong>in</strong>sam die nachhaltige<br />

E<strong>in</strong>haltung der Kriterien über die Haushaltsdiszipl<strong>in</strong> auf Basis der Art. 99 <strong>und</strong> Art. 104 <strong>des</strong> EG-<br />

Vertrages, <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die gelten<strong>den</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>des</strong> Sek<strong>und</strong>ärrechts sicherzustellen<br />

(ÖStP, 2008, Artikel 1, Abs.1 laut BGBl 127/2008).“<br />

Zur Unterstützung <strong>des</strong> Vollzuges <strong>des</strong> ÖStP 2008 ist e<strong>in</strong> sanktioniertes Informationssystem verankert.<br />

Hier stellt sowohl das Ansatzverzeichnis als auch das Postenverzeichnis der VRV die Gr<strong>und</strong>lage für<br />

<strong>den</strong> Ausweis <strong>des</strong> Rechnungsquerschnittes <strong>und</strong> <strong>in</strong> weiterer Folge der volkswirtschaftlichen Konten<br />

gemäß ESVG 95 dar (siehe Abschnitt 3.3).<br />

Das sanktionierte Informationssystem <strong>des</strong> ÖStP umfasst alle Verpflichtungen, die<br />

18<br />

• durch <strong>in</strong>ternationale Gesetze über die Gebarung der öffentlichen Haushalte (Verordnung (EG)<br />

Nr. 2223/1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, Verordnung<br />

(EG) Nr. 264/2000 zur Übermittlung kurzfristiger öffentlicher F<strong>in</strong>anzstatistiken, Verordnung<br />

(EG) Nr. 475/2000 <strong>und</strong> Verordnung (EG) 351/2002 über das Verfahren bei e<strong>in</strong>em übermäßigen<br />

Defizit (Budgetäre Notifikation)),<br />

• durch die Gebarungsstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 361/2002 <strong>in</strong> der Fassung BGBl. II Nr.<br />

465/2004) <strong>und</strong> die<br />

• durch <strong>den</strong> ÖStP 2008 zusätzlich über die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Darstellung der Personalstände <strong>und</strong> Aktivitätsausgaben<br />

festgelegt wur<strong>den</strong>.

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