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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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3.2.2 Größenordnungen<br />

Insgesamt überweist der B<strong>und</strong> auf dem Ausgabenkonto 7302, Transferzahlungen an Länder gemäß FAG,<br />

Transfers an Länder <strong>und</strong> Wien <strong>in</strong> Höhe 6.436 Mio EUR. Das korrespondierende Konto auf Seiten der<br />

Länder weist E<strong>in</strong>gänge von 5.033 Mio EUR, jenes Wiens E<strong>in</strong>nahmen von 1.028 Mio EUR auf (Tabelle<br />

2). Den größten Teil der vom B<strong>und</strong> überwiesenen Mittel, r<strong>und</strong> 4.071 Mio EUR, stellen die „Ersätze von<br />

Kosten für die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Religionslehrer“ (§ 4 FAG 2005) dar. Diese Ersätze umfassen r<strong>und</strong> 2.896 Mio<br />

EUR an Gehältern für Lan<strong>des</strong>lehrer sowie Pensionskostenersätze oder Pflegegeldersätze <strong>und</strong> diverse<br />

sonstige Transferzahlungen <strong>in</strong> Zusammenhang mit <strong>den</strong> Lan<strong>des</strong>lehrern <strong>in</strong> der Höhe von 1.175 Mio EUR.<br />

R<strong>und</strong> 1.222 Mio EUR fließen im Zusammenhang mit „Bedarfszuweisung an die Länder zur<br />

Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung <strong>des</strong> Gleichgewichts im Haushalt“ (§ 22 FAG 2005). Weitere<br />

Mittel wie z.B. Transfers nach § 21 FAG oder nach § 23 FAG, wer<strong>den</strong> im B<strong>und</strong>esrechnungsabschluss<br />

ebenfalls auf dem Konto 7302 ausgewiesen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d im Gesamtwert <strong>des</strong> Kontos von 6.436 Mio EUR<br />

enthalten.<br />

Tabelle 2<br />

F<strong>in</strong>anzausgleich - Innerstaatliche Zahlungsströme 2007 1<br />

B<strong>und</strong> Länder Länder Wien<br />

Ausgaben <strong>und</strong> Wien E<strong>in</strong>nahmen E<strong>in</strong>nahmen<br />

Ansatz Konto Kontenbezeichnung <strong>in</strong> Mio EUR<br />

7302 Laufende Transferzahlungen an<br />

Gebietskörperschaften, Länder gem.<br />

FAG<br />

8500 Laufende Transferzahlungen vom B<strong>und</strong><br />

nach dem FAG<br />

6.436 0<br />

5.033 5.200<br />

940 8500 Bedarfszuweisungen 2 -100<br />

945 8500 Sonstige Zuschüsse <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es 3 -67<br />

860 Laufende Transferzahlungen von B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esfonds<br />

1.028 1.645<br />

945 860 Sonstige Zuschüsse <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es 3 -617<br />

Zusammen 6.436 6.678 5.033 1.645<br />

Differenz zwischen Ausgaben <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> E<strong>in</strong>nahmen der Länder <strong>und</strong><br />

Wien 242<br />

1 Die Daten s<strong>in</strong>d <strong>den</strong> Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften entnommen. Die dargestellten<br />

Werte s<strong>in</strong>d jeweils die Summen auf <strong>den</strong> angeführten Konten der Gebietskörperschaften.<br />

2 Bei <strong>den</strong> Bedarfszuweisungen handelt es sich um Steuermittel der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> die im Regelfall auf <strong>den</strong><br />

Konten 839 <strong>und</strong> 849 gebucht wer<strong>den</strong>, sie s<strong>in</strong>d daher nicht als laufende Transferzahlungen anzusehen.<br />

3 Bei <strong>den</strong> unter Ansatz 945 gebuchten Zahlungen handelt es sich um laufende Transferzahlungen die nicht<br />

im Zusammenhang mit dem F<strong>in</strong>anzausgleich stehen.<br />

Quelle: Statistik Austria.<br />

Die <strong>in</strong> der Tabelle 2 dargestellten Zahlungsströme sollen sehr global die ausgabenseitigen<br />

Transferzahlungen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es gemäß FAG ebendiesen Transfere<strong>in</strong>nahmen der Länder <strong>und</strong> Wiens<br />

gegenüberstellen. Um möglichst vergleichbare Ausgaben-/E<strong>in</strong>nahmenströme zu erhalten, wurde die<br />

E<strong>in</strong>nahmenseite der Länder <strong>und</strong> Wiens um Werte bere<strong>in</strong>igt, die auch auf der Ausgabenseite <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

nicht auf dem korrespondieren<strong>den</strong> Konto enthalten s<strong>in</strong>d. Bere<strong>in</strong>igt wurde dabei um die<br />

Bedarfszuweisungen (§ 11 FAG 2005), das s<strong>in</strong>d Steuermittel der Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, die auf Seiten <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

auf <strong>den</strong> Steuerkonten (839, 849) gebucht s<strong>in</strong>d sowie um „Sonstige Zuschüsse <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es“, also<br />

i<strong>den</strong>tifizierbare Zuschüsse die nicht im Zusammenhang mit jenen <strong>des</strong> FAG stehen.<br />

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