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Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. II

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II

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Produkt 02.07.01<br />

Leitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz<br />

Erläuterungen:<br />

Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW)<br />

und dem Feuerschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit <strong>der</strong><br />

Leitstelle für den Feuerschutz zusammenzufassen (integrierte Leitstelle). Die Leitstelle ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse<br />

bewältigt werden können.<br />

Die Leitstelle ist ständig besetzt und erreichbar. Nach Dienstschluss <strong>der</strong> Verwaltung ist sie Ansprechpartner für alle<br />

Bürger/innen. Im Bedarfsfall werden an<strong>der</strong>e Ämter, externe Behörden o<strong>der</strong> Dienststellen informiert bzw. alarmiert. Sie lenkt<br />

alle Einsätze des Rettungsdienstes, wozu auch <strong>der</strong> Rettungshubschrauber gehört, arbeitet mit den Krankenhäusern, <strong>der</strong><br />

Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen,<br />

bietet <strong>nach</strong>barschaftliche Hilfe und führt einen zentralen Krankenbett<strong>nach</strong>weis.<br />

Die StädteRegion Aachen ist gem. § 1 Abs. 1 Ziffer 35 <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in<br />

die StädteRegion Aachen Trägerin <strong>der</strong> städteregionalen Leitstelle. Gemäß § 3 Ziffer 3 <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum<br />

Vermögensübergang und zur Regelung <strong>der</strong> Finanzbeziehungen wurde die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Leitstellenaufgabe beauftragt. Die hierdurch bei <strong>der</strong> Stadt entstehenden, <strong>nach</strong>zuweisenden, angemessenen Kosten werden<br />

<strong>der</strong> StädteRegion in Rechnung gestellt.

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