Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. II
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II
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Produkt 02.07.01<br />
Leitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz<br />
Erläuterungen:<br />
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW)<br />
und dem Feuerschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit <strong>der</strong><br />
Leitstelle für den Feuerschutz zusammenzufassen (integrierte Leitstelle). Die Leitstelle ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse<br />
bewältigt werden können.<br />
Die Leitstelle ist ständig besetzt und erreichbar. Nach Dienstschluss <strong>der</strong> Verwaltung ist sie Ansprechpartner für alle<br />
Bürger/innen. Im Bedarfsfall werden an<strong>der</strong>e Ämter, externe Behörden o<strong>der</strong> Dienststellen informiert bzw. alarmiert. Sie lenkt<br />
alle Einsätze des Rettungsdienstes, wozu auch <strong>der</strong> Rettungshubschrauber gehört, arbeitet mit den Krankenhäusern, <strong>der</strong><br />
Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen,<br />
bietet <strong>nach</strong>barschaftliche Hilfe und führt einen zentralen Krankenbett<strong>nach</strong>weis.<br />
Die StädteRegion Aachen ist gem. § 1 Abs. 1 Ziffer 35 <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in<br />
die StädteRegion Aachen Trägerin <strong>der</strong> städteregionalen Leitstelle. Gemäß § 3 Ziffer 3 <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum<br />
Vermögensübergang und zur Regelung <strong>der</strong> Finanzbeziehungen wurde die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Leitstellenaufgabe beauftragt. Die hierdurch bei <strong>der</strong> Stadt entstehenden, <strong>nach</strong>zuweisenden, angemessenen Kosten werden<br />
<strong>der</strong> StädteRegion in Rechnung gestellt.