Industrielle Automation 1/2018
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KOMPONENTEN UND SOFTWARE<br />
01 02<br />
01 Bei wesentlichen Änderungen der Maschine wird der Kunde oft selbst zum<br />
Hersteller und muss eine EG-Konformitätserklärung ausstellen<br />
02 Bei der Frage, ob es sich um eine unvollständige Maschine handelt oder nicht,<br />
können häufig Berater weiterhelfen<br />
03 Unvollständige Maschinen werden<br />
ohne CE-Zeichen ausgeliefert<br />
03<br />
tion“, womit eher die bestimmte Anwendung<br />
als die Funktion gemeint ist. Bei einer<br />
Maschine, die für eine bestimmte Anwendung<br />
konstruiert wurde und diese auch erfüllt,<br />
aber nicht durch Abdeckungen, Zäune,<br />
Schutzschalter etc. abgesichert ist, handelt<br />
es sich nicht um eine unvollständige, sondern<br />
vielmehr um eine unsichere, aber<br />
durchaus funktionsfähige Maschine. Eine<br />
vernünftig durchgeführte Risikobeurteilung<br />
ist hier zu empfehlen.<br />
Selbst das Weglassen einer Steuerung ist<br />
keine Begründung für eine unvollständige<br />
Maschine, weil auch Steuersignale durch<br />
Anlegen externer Spannung simuliert und<br />
Bewegungen ausgeführt werden können. In<br />
der Maschinenrichtlinie und dem über<br />
400 Seiten mächtigen Leitfaden zur Anwendung<br />
der Maschinenrichtlinie werden die<br />
Paragraphen und Artikel beschrieben und<br />
mit Beispielen versehen.<br />
Voraussetzung für eine<br />
Inbetriebnahme<br />
Nicht immer ist dem Hersteller klar, wie er<br />
seine Maschine deklarieren soll. Mithilfe der<br />
Maschinenrichtlinie, Angaben des VDMA<br />
und ggf. durch Hinzuziehen von Beratern<br />
kann er ermitteln, ob er eine unvollständige<br />
Maschine verkauft. In diesem Fall muss der<br />
Hersteller eine sogenannte Einbauerklärung<br />
mit Inbetriebnahme-Verbot ausstellen<br />
– eine Konformitätserklärung entfällt.<br />
In der Einbauerklärung beschreibt er, dass<br />
eine Inbetriebnahme der unvollständigen<br />
Maschine verboten ist, solange keine Gesamtkonformität<br />
für die übergeordnete<br />
Maschine besteht. Die unvollständige Maschine<br />
darf erst in Betrieb gehen, sobald sie<br />
in einer zweiten Maschine verbaut und<br />
dafür wiederum eine Konformitätserklärung<br />
inklusive Risikobeurteilung erstellt<br />
wurde. Für den sicheren Einbau muss der<br />
Hersteller eine Montageanleitung mitliefern.<br />
Klare Absprachen treffen<br />
Ob unvollständig oder vollständig – um die<br />
Beurteilung der Risiken kommt der Hersteller<br />
nicht herum. Und dazu ist in jedem Fall<br />
ein prozessbegleitendes Verfahren der Risikobeurteilung<br />
sinnvoll, da so zu jeder Zeit<br />
auf dem Stand der aktuellen Normung beurteilt<br />
wird. „Kerngeschäft des Konstrukteurs<br />
ist die Entwicklung einer Maschine“,<br />
weiß Jörg Handwerk, Geschäftsführer von<br />
Ce-Con. „Die für die Risikobeurteilung relevanten<br />
Normen sind unter Umständen bekannt,<br />
aber wann für welche Norm eine<br />
Aktualisierung veröffentlicht wurde, gehört<br />
nicht unbedingt zu den wichtigsten Themen<br />
des Konstrukteurs.“ Nicht nur zu diesem<br />
Zweck hat Ce-Con eine Software entwickelt,<br />
mit der die prozessbegleitende Risikobeurteilung<br />
auf der Basis aktueller Normen zeitsparend<br />
und einfach durchgeführt werden<br />
kann. Und Unklarheiten können im Vorfeld<br />
eliminiert werden. Denn in der Software<br />
muss der Konstrukteur angeben, welche<br />
Maschinenart er bewertet, und sich mit der<br />
Thematik auseinandersetzen. Der Kunde<br />
hingegen sollte bereits bei der Vertragsprüfung<br />
darauf achten, ob eine Montagean<br />
leitung oder eine Betriebsanleitung<br />
im Umfang enthalten ist. Er sollte auch<br />
hinterfragen, welche Maschinenart der<br />
Hersteller liefern wird und mit welchen<br />
daraus re sultierenden Konsequenzen er<br />
eventuell konfrontiert wird. Denn sobald<br />
der Kunde eine unvollständige Maschine<br />
in sein System einbindet, wird er selbst<br />
zum Maschinenhersteller und muss das<br />
gesamte CE-Konformitätsbewertungsverfahren<br />
durchlaufen.<br />
„Ich halte es für eine positive Entwicklung,<br />
dass die Sensibilität zum Thema CE-<br />
Konformität seitens der Kunden zunimmt“,<br />
findet Jörg Handwerk. „Um den steigenden<br />
Anforderungen gerecht zu werden, macht<br />
es daher Sinn, sich bereits im Vorfeld mit<br />
dem Kunden abzustimmen und dies auch<br />
vertraglich festzuhalten, um Fehler und<br />
teure Nachrüstungen zu vermeiden. Die<br />
Cloud-Lösung Ce-Con Safety unterstützt<br />
die Verantwortlichen bei der Projektplanung<br />
unter Berücksichtigung einer rechtssicheren<br />
Beurteilung sicherheitsrelevanter<br />
Maßnahmen. Dies führt zu kürzeren Projektdurchlaufzeiten<br />
und vor allem zu zufriedenen<br />
Kunden und Herstellern.“<br />
Fotos: terminic/vankann<br />
www.ce-con.de<br />
INDUSTRIELLE AUTOMATION 1/<strong>2018</strong> 31