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Industrielle Automation 1/2018

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KOMPONENTEN UND SOFTWARE<br />

01 02<br />

01 Bei wesentlichen Änderungen der Maschine wird der Kunde oft selbst zum<br />

Hersteller und muss eine EG-Konformitätserklärung ausstellen<br />

02 Bei der Frage, ob es sich um eine unvollständige Maschine handelt oder nicht,<br />

können häufig Berater weiterhelfen<br />

03 Unvollständige Maschinen werden<br />

ohne CE-Zeichen ausgeliefert<br />

03<br />

tion“, womit eher die bestimmte Anwendung<br />

als die Funktion gemeint ist. Bei einer<br />

Maschine, die für eine bestimmte Anwendung<br />

konstruiert wurde und diese auch erfüllt,<br />

aber nicht durch Abdeckungen, Zäune,<br />

Schutzschalter etc. abgesichert ist, handelt<br />

es sich nicht um eine unvollständige, sondern<br />

vielmehr um eine unsichere, aber<br />

durchaus funktionsfähige Maschine. Eine<br />

vernünftig durchgeführte Risikobeurteilung<br />

ist hier zu empfehlen.<br />

Selbst das Weglassen einer Steuerung ist<br />

keine Begründung für eine unvollständige<br />

Maschine, weil auch Steuersignale durch<br />

Anlegen externer Spannung simuliert und<br />

Bewegungen ausgeführt werden können. In<br />

der Maschinenrichtlinie und dem über<br />

400 Seiten mächtigen Leitfaden zur Anwendung<br />

der Maschinenrichtlinie werden die<br />

Paragraphen und Artikel beschrieben und<br />

mit Beispielen versehen.<br />

Voraussetzung für eine<br />

Inbetriebnahme<br />

Nicht immer ist dem Hersteller klar, wie er<br />

seine Maschine deklarieren soll. Mithilfe der<br />

Maschinenrichtlinie, Angaben des VDMA<br />

und ggf. durch Hinzuziehen von Beratern<br />

kann er ermitteln, ob er eine unvollständige<br />

Maschine verkauft. In diesem Fall muss der<br />

Hersteller eine sogenannte Einbauerklärung<br />

mit Inbetriebnahme-Verbot ausstellen<br />

– eine Konformitätserklärung entfällt.<br />

In der Einbauerklärung beschreibt er, dass<br />

eine Inbetriebnahme der unvollständigen<br />

Maschine verboten ist, solange keine Gesamtkonformität<br />

für die übergeordnete<br />

Maschine besteht. Die unvollständige Maschine<br />

darf erst in Betrieb gehen, sobald sie<br />

in einer zweiten Maschine verbaut und<br />

dafür wiederum eine Konformitätserklärung<br />

inklusive Risikobeurteilung erstellt<br />

wurde. Für den sicheren Einbau muss der<br />

Hersteller eine Montageanleitung mitliefern.<br />

Klare Absprachen treffen<br />

Ob unvollständig oder vollständig – um die<br />

Beurteilung der Risiken kommt der Hersteller<br />

nicht herum. Und dazu ist in jedem Fall<br />

ein prozessbegleitendes Verfahren der Risikobeurteilung<br />

sinnvoll, da so zu jeder Zeit<br />

auf dem Stand der aktuellen Normung beurteilt<br />

wird. „Kerngeschäft des Konstrukteurs<br />

ist die Entwicklung einer Maschine“,<br />

weiß Jörg Handwerk, Geschäftsführer von<br />

Ce-Con. „Die für die Risikobeurteilung relevanten<br />

Normen sind unter Umständen bekannt,<br />

aber wann für welche Norm eine<br />

Aktualisierung veröffentlicht wurde, gehört<br />

nicht unbedingt zu den wichtigsten Themen<br />

des Konstrukteurs.“ Nicht nur zu diesem<br />

Zweck hat Ce-Con eine Software entwickelt,<br />

mit der die prozessbegleitende Risikobeurteilung<br />

auf der Basis aktueller Normen zeitsparend<br />

und einfach durchgeführt werden<br />

kann. Und Unklarheiten können im Vorfeld<br />

eliminiert werden. Denn in der Software<br />

muss der Konstrukteur angeben, welche<br />

Maschinenart er bewertet, und sich mit der<br />

Thematik auseinandersetzen. Der Kunde<br />

hingegen sollte bereits bei der Vertragsprüfung<br />

darauf achten, ob eine Montagean<br />

leitung oder eine Betriebsanleitung<br />

im Umfang enthalten ist. Er sollte auch<br />

hinterfragen, welche Maschinenart der<br />

Hersteller liefern wird und mit welchen<br />

daraus re sultierenden Konsequenzen er<br />

eventuell konfrontiert wird. Denn sobald<br />

der Kunde eine unvollständige Maschine<br />

in sein System einbindet, wird er selbst<br />

zum Maschinenhersteller und muss das<br />

gesamte CE-Konformitätsbewertungsverfahren<br />

durchlaufen.<br />

„Ich halte es für eine positive Entwicklung,<br />

dass die Sensibilität zum Thema CE-<br />

Konformität seitens der Kunden zunimmt“,<br />

findet Jörg Handwerk. „Um den steigenden<br />

Anforderungen gerecht zu werden, macht<br />

es daher Sinn, sich bereits im Vorfeld mit<br />

dem Kunden abzustimmen und dies auch<br />

vertraglich festzuhalten, um Fehler und<br />

teure Nachrüstungen zu vermeiden. Die<br />

Cloud-Lösung Ce-Con Safety unterstützt<br />

die Verantwortlichen bei der Projektplanung<br />

unter Berücksichtigung einer rechtssicheren<br />

Beurteilung sicherheitsrelevanter<br />

Maßnahmen. Dies führt zu kürzeren Projektdurchlaufzeiten<br />

und vor allem zu zufriedenen<br />

Kunden und Herstellern.“<br />

Fotos: terminic/vankann<br />

www.ce-con.de<br />

INDUSTRIELLE AUTOMATION 1/<strong>2018</strong> 31

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