E_1929_Zeitung_Nr.059
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12 ÄUTOMOBIL-REVUB' <strong>1929</strong> — N» 9S<br />
$P<br />
Anfrage 788. Erneuerung der Kontrollschilder.<br />
Ich bin am 21. März, abends um lOYs Uhr, nach<br />
Hause gefahren per Fahrrad. Ich hatte Beleuchtung<br />
und war in Begleitung eines Kollegen. Aussenher<br />
Th.. beim sogenannten Zollhaus, stunden zwei<br />
Landjäger und ein Wachtmeister auf Xontrollposten,<br />
die uns anhielten und nachsahen, ob wir<br />
unsere neuen Nummernschilder in Ordnung hätten.<br />
Ich hatte meinen neuen Schild noch nicht eingelöst,<br />
mich stützend auf das im Ämtsanzeiger Ton T. erschienene<br />
Inserat des Regierungsstatthalteramtes,<br />
worin deutlich steht, dass die alten Kontrollschilder<br />
bis zum 81. März <strong>1929</strong> gegen neue umgetauscht<br />
sein müssen. Vom 1. April an erfolge gegen Säumige<br />
Strafanzeige. Gut so, ich bekannte sogleich,<br />
dass ich mein Schild noch nicht eingelöst hätte,<br />
mit der Bemerkung, dass noch füglich Zeit sei bis<br />
zum 31. März, gemäss Aufforderung im Amtsanzeiger.<br />
Der Landjäger erwiderte mir. dass ich innert<br />
zwei Monaten nach Inzirkulationsetzung meines<br />
Fahrrades die Erneuerung des Schildes vorzunehmen<br />
hätte. Ich gab ihm kund, dass ich mich auf<br />
die vom Regierungsstatthalteramt erlassene Mitteilung<br />
stütze und für mich massgebend eei, worauf<br />
ich abgefertigt wurde.<br />
Ich habe dann abends, nachdem ich zu Hause<br />
war, gleich einen kecken Brief an die Polizei gerichtet,<br />
worin ich ihr kundtat, dass die Bemerkungen<br />
seitens des Landjägers nicht als klug bezeichnet<br />
werden könnten. Nachdem der Polizeichef meinen<br />
Brief erhalten hatte, kam er zu. mir ins Geschäft<br />
und bat um eine Unterredung mit mir. Er tat mir<br />
offen kund, dass jene Bemerkungen nicht angebracht<br />
seien.<br />
Ich frage Sie nun höflich an: Soll ich die Busse,<br />
falls eine kommt, bezahlen, oder was soll ich tun ?<br />
E. N. in Seh.<br />
Antwort: Leider haben Sie uns nicht mitgeteilt,<br />
unter welchem Datum der betreffende Amtsanzeiger<br />
von T. erschienen ist, der das in der Anfrage<br />
erwähnte Inserat enthielt. Wir konnten demnach<br />
die Sachlage nicht genau überprüfen.. Wenn<br />
aber in jener Vorschrift des Regierungsstatthalters<br />
tatsächlich die Frist für die Erneuerung der Kontrollschilder<br />
bis zum 31. März angesetzt wurde, 60<br />
ist uns das Verhalten des Polizisten unerklärlich.<br />
Es ist ja auch möglich, dass die Vorschrift dahin<br />
geht, dass diese Frist für diejenigen Fahrräder<br />
aufgestellt ist, die in dieser Zeit erst' in den Verkehr<br />
gesetzt wurden. Aber, wie gesagt, ohne den<br />
Wortlaut der Verfügung zu kennen, ist es uns nicht<br />
möglich, eine erschöpfende Antwort zu erteilen. Sie<br />
tun am besten, wenn Sie sich jenes Inserat verschaffen,<br />
und gestützt darauf können Sie dann<br />
eventuell die Busse bestreiten. *<br />
Anfrage 789. Internationaler Fahrausweis für<br />
deutsches Grenzgebiet. Abonnent fragt höflich an,<br />
ob das ein Benehmen ist, wenn einem einfach eine<br />
Busse von Fr. 15 von deutschen Behörden gesandt<br />
wird, ohne vorherige Mahnung durch Vermittlung<br />
unserer Schweizerpolizei ? Die Sache ist so, dass<br />
die Strecke von Neuhausen, über Jestetten, Lotstetten<br />
bis Rafz ohne Aufenthalt mit Freipass nun<br />
schon seit 1927 alle Wochen 1—2mal befahren<br />
wurde. Nun verlangt plötzlich die deutsche Polizei<br />
einen internationalen Fass, oder Fahrausweis und<br />
da solcher nicht vorhanden war, sondern nur der<br />
Freipass, wurde mir einfach eine Busse von Fr. 15<br />
zugeschickt. Bin ich nun verpflichtet, dieselbe zu<br />
bezahlen ? Meiner Ansicht nach finde ich solches<br />
für ungerecht. J. R. in Z.<br />
Antwort: Es ist unzweifelhaft das Recht eines<br />
jeden Staates, für das Befahren seines Gebietes<br />
einen speziellen internationalen Fahrausweis<br />
zu verlangen. Diese Materie ist ja auch international<br />
geregelt worden. Wenn die deutschen Behörden<br />
für eine gewisse Wegstrecke im Grenzverkehr<br />
Erleichterungen gewährt haben, so ist das ihre eigene<br />
Sache, mit welcher die Schweiz (ausser wenn es<br />
ein internationales Abkommen wäre) nichts zu tun<br />
hat. Deutschland kann demnach mit Recht jederzeit<br />
diese Erleichterung einseitig aufheben. Es<br />
kann dies für die Betroffenen eine Schikane sein,<br />
das ist möglich. Aber es ist daran festzuhalten,<br />
dass eben ein internationaler Fahrausweis nötig<br />
ist, um fremdes Gebiet zu befahren I Gegen eine<br />
Bussenverfügung wird nichts zu inachen sein 1<br />
Anfrage 790. Rückgriff des Dienstherrn auf<br />
den fehlbaren Chauffeur. Mein Lastwagenführer,<br />
der zirka 10& Monate in meinem Dienste steht,<br />
hatte während dieser Zeit verschiedene Unfälle;<br />
u. a. fuhr er einmal mit dem Auto über das Strassenbord,<br />
dabei wurde der Kühler eingedrückt. Er<br />
behauptete, er hsbe einem anderen Auto ausweichen<br />
müssen. Die Strasse ist jedoch an der betreffenden<br />
Stelle breit genug, auch wenn zwei Lastauto<br />
kreuzen müssen. Der Unfall passierte infolge Fahrlässigkeit<br />
meines Chauffeurs. Die Reparaturkosten<br />
an meinem Auto betrugen Fr. 81.—. ausserdem %<br />
Tag Verdienstausfall.<br />
Nach einiger Zeit fuhr er mit dem 1 Tram zusammen.<br />
Repararturkosten am Auto Fr. 467.85, zudem<br />
2 Tage Verdienstausfall. Vor Gericht wurde der<br />
Chauffeur zu einer Busse wegen Trambetriebsgefährdung<br />
verurteilt, sowie zur Zahlung der Reparaturkosten<br />
am Tram Fr. 31.—.<br />
Habe nun dem Chauffeur, da noch verschiedene<br />
kleinere Unfälle vorkamen, gekündigt und machte<br />
ihm Mitteilung, dass ich ihn für die Hälfte der<br />
Kosten der beiden vorstehend erwähnten Fälle verantwortlich<br />
mache. Er behauptet jedoch, er eei zii<br />
keiner Zahlung verpflichtet, zudem weigert er sich,<br />
die Fr. 31.— an die Tramverwaltung zu bezahlen,<br />
mit der Begründung, das sei Sache der Versicherung.<br />
Da auf dem betr. Auto die Versicherung mit<br />
Fr. 100.— Selbstbehalt tbesteht, so wäre nach seiner<br />
Meinung ich zur Zahlung verpflichtet.<br />
Zugleich möchte ich Sie um Auskunft bitten,<br />
wie es sich verhält, wenn ein Chauffeur ohne meine<br />
Einwilligung 4 Tage vor Ablauf der Kündigungszeit<br />
austritt. M. in Z.<br />
Antwort: In Ihrem Falle kommt es dararaf<br />
an, ob Sie im Dienstvertrage mit Ihrem Chauffeur<br />
über die Tragung von Bussen und allfälligen Schadenskosten<br />
etwas abgemacht halben.<br />
Besteht über diesen Punkt keine vertragliche<br />
Abmachung, so machen die Bestimmungen des<br />
Schweiz. Obligationenrechtes Regel.<br />
Wenn Ihr Wagen, welcher nach Ihrer Darstellung<br />
durch die Fahrlässigkeit des 'Chauffeurs beschädigt<br />
worden ist, gegen Kasko versichert ist, und<br />
die Versicherung Ihnen den Schaden bezahlt hat,<br />
so können Sie den Chauffeur dafür nicht mehr<br />
belangen, da dieser Anspruch auf die Versicherung<br />
übergegangen ist und nur von ihr geltend gemacht<br />
werden kann.<br />
Für den allfälligen Selbstbehalt bleibt Ihnen<br />
aber dieses Recht, auch bei der Kaskoversicherung,<br />
gewährt.<br />
Besteht keine Kaskoversicherung, so können Sie<br />
vom fehlbaren Chauffeur (immer vorausgesetzt,<br />
dass keine vertraglichen Abmachungen entgegenstehen)<br />
den Ersatz desjenigen Schadens verlangen,<br />
den er Ihnen fahrlässig gestiftet hat. Sie müssen<br />
aber den Beweis, dass der Chauffeur fahrlässig gehandelt<br />
hat, erbringen. Unter diesen Voraussetzungen<br />
sind Ihre zwei Forderungen an den nach Ihrer<br />
Darstellung fehlbaren Chauffeur durchaus berechtigt<br />
und massvoll.<br />
Die Reparaturkosten des Trams sind von demjenigen<br />
zu tragen, gegen den das Urteil ergangen<br />
i.st, also von Ihrem Chauffeur. Sein Einwand, das<br />
sei Sache der Versicherung, ist nicht stichhaltig;<br />
denn die Versicherung deckt erst bei Ueberschrei-i<br />
tung des Selbstbehaitbetrages (bei Ihnen also FRJ<br />
100.—) und vorher haftet derjenige für den Scha-i<br />
den. welcher ihn verursacht hat, also der Chauffeur,*<br />
sofern nicht vertragliche Abmachungen entgegenstc-4<br />
hen.<br />
Tritt der Chauffeur ohne Ihre Einwilligung 4<br />
Tage vor Ablauf der Kündigungszeit aus, so hälS<br />
er den von ihm seinerzeit eingegangenen Vertrag<br />
nicht und ist Ihnen für allen Schaden, welchej<br />
Ihnen aus dem Vertragsbruche entsteht, ersatz-i<br />
pflichtig (z. B. für die Kosten, welche Ihnen durch*<br />
Einstellung eines Hilfschauffeurs für diese 4 Taga<br />
entstehen), sofern die Kündigung rechtzeitig und!<br />
rechtsgültig erfolgt ist. Von dieser Schadensumma<br />
müssen Sie den Lohnabzug von 4' Tagen für denj<br />
Chauffeur abziehen. *<br />
Reifenuntersuchungen auf dem Nürburg-Ring^<br />
der Landstrasse und der Laufmaschine. Von HJ<br />
Bieger, Dresden. Verlag Deutsche Motor-Zeitschrift*<br />
Dresdeh-A 9. Preis M. 0,60 (Voreinsendung) bzw«<br />
M. 0,90 (Nachnahme).<br />
Die Lebensdauer der Kraftwagenreifen ist voa<br />
ganz verschiedenen Einflüssen abhängig, z. B. voa<br />
der Beschaffenheit der Fahrstrasse, der Witterung*<br />
der Geschwindigkeit, der Fahrtechnik u. a. m. Der<br />
Hersteller von Reifen nruss seine Erzeugnisse des-»<br />
halb zur Hebung ihrer Vollkommenheit solchen.<br />
Prüfungen unterwerfen, die der wirklichen Beanspruchung<br />
der Reifen entsprechen. In vorbildlicher<br />
Weise hat eine deutsche Gummiwarenfabrik ein 9<br />
solche Untersuchung ihres Reifenmaterials, und.<br />
zwar im Vergleich mit anderen internationalen<br />
Reifen, durchgeführt. Ueber diese Prüfungen wird,<br />
hier ausführlich berichtet, wobei 20 Abbildungen«<br />
die Ausführungen anschaulich, erläutern.<br />
Als Prüffeld für diese Versuchsfahrten wurd»<br />
die Rennstrecke auf dem Nürburg-Bing in der Eifeli<br />
ausgewählt. Die Versuche wurden von Professon<br />
H. Kluge von der Technischen Hochschule Karls-*<br />
ruhe, einer anerkannten Autorität auf dem Gebiets<br />
des Motorfahrwesens, geleitet. Besonders dankens-^<br />
wert ist es, dass die Ergebnisse dieser Versuche?<br />
dar Oeffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, dennk<br />
bisher wurden die Ergebnisse derartiger Versucha<br />
vielfach ängstlich als Fabrikgeheimnisse gehütet. —«<br />
Im übrigen macht die Schrift auch auf verschie-*<br />
dene wichtige Konstruktionselemente im Motorfahr*<br />
zeug- und Motorenbau aufmerksam. E. M.<br />
ILCA<br />
Voitures de tourisme<br />
de sport<br />
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10 ffois victorieuse dans les quatre courses<br />
de cote suisses du mois de juin.<br />
Kriens-Eigenlhal<br />
Course, classe 750—1100<br />
1 er E. Rampineffi.<br />
Rheinedt-Walzenhausen<br />
Tourisme, classe 750—1100<br />
1 er J. Widler.<br />
Sport, classe 1100—1500<br />
1 er Amat. E. Nyffeler.<br />
Course, classe 750—1100<br />
l ep E. Rampinelli.<br />
Marchairuz<br />
Sport, classe 1100—1500<br />
1« E. Nyffeler.<br />
Course, classe 750—1100<br />
1 er E. Rampinelli.<br />
Gurnlgel<br />
Tourisme, classe 750—1100<br />
1«* J. Widler.<br />
Sport, classe 750—1100<br />
1 «* Frau B. Fankhauser melilenr<br />
Sport, classe 1100—1500<br />
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