E_1933_Zeitung_Nr.058
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N» 58 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE 15<br />
gen. zur Ruhe bringen. Möglicherweise brummt aber<br />
auch der ganze Wagenkasten. In diesem Fall müsste<br />
•wohl am ehesten an eine bessere Schwingungsisolation<br />
zwischen dem Motor und Wagenkasten, event.<br />
durch Einbau von Gummipuffern oder sonstigen<br />
nachgiebigeren Elementen, gedacht werden. Auf<br />
jeden Fall raten wir Ihnen, sich mit den Erbauern<br />
der betreffenden Karosserie in Verbindung zu setzen<br />
und von dort wenn möglich Abhilfe zu verlangen.<br />
Vielleicht lassen sich die vibrierenden Teile<br />
auch schon durch blosses Beiegon mit geräuschdämpfenäen<br />
Stoffen, wie Filz usw., zur Ruhe bringen,<br />
at.<br />
Frage 8766. Gebrauchter Wagen. 1. Lässt es sich<br />
bei einem gebrauchten Personenwagen, an dem der<br />
Kilometerzähler rückstellbar und leicht ausser Betrieb<br />
setzbar ist, einwandfrei feststellen, wie viele<br />
Kilometer der betreffende Wagen total gefahren<br />
wurde, ob 80 000, 100 000 Kilometer oder mehr oder<br />
weniger?<br />
2. Welche Anzahl Kilometer kann ein Automobilist<br />
in fünf bis sechs Monaten abfahren, der den<br />
Wagen tagtäglich zu Reisezwecken benützt?<br />
3. Ist es nicht möglich, dass ein Autobesitzer,<br />
dem jegliches Gefühl für die Bedienung und den<br />
Unterhalt eines Autos abgeht, in zirka sechs Monaten<br />
bei täglich starkem Gebrauch inklusive Lernfahrten,<br />
einen älteren Personenwagen bis zur Unbrauchbarkeit<br />
verlottern lassen kann?<br />
4. Lässt es sich heute ohne Schwierigkeit feststellen,<br />
wie der Zustand eines solchen Autos vor<br />
zirka sechs Monaten war, bevor es in solch quasi<br />
unberufene Hände kam?<br />
5. Kann von einem Vierplätzerauto (Limousine)<br />
mit 7,4 Steuer-PS verlangt werden, dass es ein<br />
guter Bergsteiger sei?<br />
6. Ist es möglich, dass ein älterer Personenwagen<br />
von einem Privatmann so abgerichtet werden<br />
kann, dass er ausgerechnet nur gerade zur<br />
Fahrprüfung durch den Experten läuft und sofort<br />
nachher stillesteht und dpfekt ist?<br />
7. Ist es technisch und praktisch möglich, dass<br />
mit einem Auto der niederen Preislage, das den<br />
Besitzer öfters gewechselt, jahrelang gefahren und<br />
bis 130 000 Kilometer zurückgelegt werden können,<br />
bis sich Störungen zeigen?<br />
8. Wenn ein solches Auto schliesslich auch<br />
130 000 Kilometer gemacht hätte, müssten dann<br />
Tellerrad und Zahnkolien der Hinterachse unfehlbar<br />
total abgenüM und defekt sein?<br />
9. Ist es üblich, dass bei Verkauf eines Ocoasionswagens<br />
auch Gratis-Fahrunterricht erteilt<br />
•wird?<br />
10. Ist es möglich, den ungefähren Preissturz<br />
von neuen und Occasions-Automobilen seit April<br />
1932 bis heute in Prozenten zu erfahren; wenn ja,<br />
wie viel beträgt er? K.<br />
Antwort: t. Die mit einem altern Wagen<br />
eurückgelegte Kilometerzahl lässt sich nicht mit<br />
Sicherheit feststellen. Unter Umständen kann ein<br />
Wagen schon nach 30 000 km das Aussehen eines<br />
anderen haben, der 100 000 km zurückgelegt hat.<br />
Einen gewissen Anhalt für die Beurteilung ergibt<br />
nur der Zustand von Teilen, die normalerweise<br />
während der ganzen Gebrauchsdauer des Wagens<br />
nicht ausgewechselt und ausgebessert werden, wie<br />
z. B. die Bremstrommeln, die Berührungsfläche der<br />
Pedale nsw<br />
2. 20 000 bis 30000 km.<br />
3. Zweifellos<br />
4. Nur durch jemand, der den Wasren schon damals<br />
kannte — oder dann vielleicht durch einen<br />
Hellseher.<br />
5. Was ein «guter Bergsteiger» ist, wuräe noch<br />
nie und nirgends festgelegt. Wer will, kann also<br />
auch einen 30plätzigen Gar-Alpin mit 1-PS-Motor<br />
als «guten Bergsteiger» bezeichnen.<br />
6. Mit einiger Kunstfertigkeit- Ja.<br />
8. Ja. aber etwas unwahrscheinlich.<br />
8. Bei ständig genügender Schmierung der Hinterachse<br />
nützt sich der Winkeltrieb nur sehr wenig<br />
ab. Nach 130 000 km sollen weder der Zahnkolben<br />
noch das Tellerrad wesentliche Abnützung zeigen.<br />
9. «Ueblich» wohl nicht gerade, aber «nicht<br />
selten zu beobachten»<br />
10. Je nach Landesgegend 20 bis 50 %. at.<br />
| U »ist.<br />
s»<br />
di«<br />
Anfrage 320. Lernfahrausweis. Ich wohne<br />
momentan im Kanton Bern und habe ich die Absicht,<br />
den Lernfahrausweis für Autos zu lösen. Da<br />
ich mich aber bald im Kanton Schwyz niederlassen<br />
werde, möchte ich Sie anfragen, ob ich dann die<br />
Fahrprüfung ungehindert im Kanton Schwyz machen<br />
kann. Oder darf ich mit einem schwyzerischen<br />
Lernfahrausweis im Kanfon Bern verkehren?<br />
Ein Wagen mit Berner Nummer steht mir<br />
zur Verfügung. Ist es gestattet, mit einem Fahrausweis<br />
für den Kanton Bern Fahrzeuge anderer<br />
Kantone zu führen?<br />
A.W.<br />
Antwort: Das bernische Strassenverkehrsamt<br />
teilt uns dazu folgendes mit : Gemäss Art. 6<br />
des Bundesgesetzes über den Motorfahrzeugverkehr<br />
ist zur Ausstellung von Führer- und Lernfahrausweisen<br />
der Kanton zuständig, in dem der Bewerber<br />
seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie also im Kanton'<br />
Bern wohnen, ist das kantonale Strassenverkehrsamt<br />
in Bern zur Ausstellung des Lernfahrausweises<br />
zuständig. Nehmen Sie als Besitzer des Lernfahrausweises<br />
im Kanton Schwyz Wohnitz, so ist<br />
einfach die Wohnsitzänderung bei der zuständigen<br />
Motorfahweugkontrolle des letzteren im Lernfahrausweis<br />
einzutragen, worauf der Lernfahrausweis<br />
auch im Kanton Schwyz gilt. Der Lernfahrausweis<br />
ist gültig für alle kontrollierten Motorfahrzeuge.<br />
Anfrage 321. Gewährleistung. Ich kaufte kürzlich<br />
ein Auto, von dem es im Angebot hiess, es<br />
könne 100—105 km Geschwindigkeit leisten. Die<br />
effektive Leistung ist aber 15 km tiefer, weshalb<br />
mich der Wagen nicht befriedigt. Ich bin bisher<br />
mit dem Wagen rund 5000 km gefahren. Wie kann<br />
ich gegen den Verkäufer vorgehen? Der Wagen<br />
steht noch in der Garantiezeit. E. in F<br />
Antwort: Der Verkäufer haftet dem Käufer<br />
sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als<br />
auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder<br />
rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihie-<br />
Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche<br />
aufheben oder erheblich mindern. In ihrem Falle<br />
entspricht das gekaufte Automobil offenbar nicht<br />
cten gemachten Zusicherungen. Wenn Sie in der<br />
Lage sind, den Nachweis zu erbringen, dass Ihnen<br />
eine maximale Leistung in der von Ihnen angegebenen<br />
Höhe zugesichert worden ist, können Sie<br />
von den in solchen Fällen dem Käufer zustehenden<br />
Rechten Gebrauch machen. Es sind dies folgende:<br />
Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgänge<br />
tunlich ist, die Beschaffenheit der<br />
empfangenen Sache prüfen und falls sich Mängel<br />
ergeben, für die der Verkäufer Gewähr m leisten<br />
hat, diesem sofort Anzeige machen. Versäumt dies<br />
der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt,<br />
soweit es sich nicht um Mängel handelt, die<br />
bei 4er übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar<br />
waren. Sie dürfen also nicht unterlassen,<br />
dem Verkäufer den festgestellten Mangel sofort<br />
schriftlich und eingeschrieben zu rügen. Sie haben<br />
die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf<br />
rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage<br />
Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.<br />
Auch wenn die Wandelungsklage angestellt<br />
worden ist, steht es dem Ricb/ter frei, hloss Ersatz<br />
des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände<br />
es nicht rechtfertigen, dea Kauf lückgängig<br />
zu machen. *<br />
Anfrage 322. Feuerversicherung für Automobile.<br />
1. Ist eine Feuerversicherung für ein Personenauto<br />
obligatorisch?<br />
2. Wenn dies nicht der Fall, kann eine bereits<br />
abgeschlossene Feuer-Versicherung bei Handänderung<br />
rückgängig gemacht werden? M. in B.<br />
Antwort: Seit 1927 ist die Feuerversicherung<br />
für Automobile im Kanton Bern obligatorisch. Es<br />
kann somit bei Handänderung die abgeschlossene<br />
Feuerversicherung nicht rückgängig gemacht werden.<br />
Falls das Automobil in einen andern Kanton<br />
verkauft wird, wo die Feuerversicherung nicht<br />
obligatorisch ist, müsste der Versicherungsvertrag<br />
bei erster Gelegenheit gekündigt werden, um dann<br />
einen neuen, unter Ausschluss der. Feuerversicherung<br />
abzusebüessen. *<br />
2k.ua> dem<br />
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«l«i<br />
(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />
Zur Abblendfrage. sind sicherlich<br />
jedem Autofahrer verhasst, erhöhen sie doch in<br />
hohem" Masse die Gefahren des nächtlichen Verkehrs.<br />
Die ABblendung sollte schon aus reiner<br />
Rücksicht auf die eigene Sicherheit frühzeitig vor<br />
der Begegnung erfolgen. Es weiss dies natürlich<br />
jeder Fahrer und doch wird immer wieder gegen<br />
dieses Gebot gesündigt, indem überhaupt nicht abgeblendet,<br />
oder was fast noch gefährlicher ist, die<br />
volle Beleuchtung schon einige Meter vor der Begegnung<br />
wieder eingeschaltet wird, also gerade im<br />
kritischen Moment.<br />
Bei den Lastwagen sollten die Scheinwerfer tiefer<br />
angeordnet, oder dann etwas nach vornüber<br />
geneigt werden. Da diese Wagen (hauptsächlich<br />
die grössern Typen) in den letzten Jahren immer<br />
höher gebaut wurden, so blenden die Scheinwerfer,<br />
auch in .abgeblendetem Zustande, da die Abblendung<br />
bekanntlich darin besteht, dass ; das Strahlenbündel<br />
flach nach vorn auf die Strasse konzentriert<br />
wird, während bei vollem Lacht die Achse des<br />
Leuchtkegels mit der Scheinwerferachse zusamjmenfällt,<br />
eo dass auch ein Teil des lichtes nach oben<br />
geht. Sind nun