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E_1933_Zeitung_Nr.058

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N» 58 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE 15<br />

gen. zur Ruhe bringen. Möglicherweise brummt aber<br />

auch der ganze Wagenkasten. In diesem Fall müsste<br />

•wohl am ehesten an eine bessere Schwingungsisolation<br />

zwischen dem Motor und Wagenkasten, event.<br />

durch Einbau von Gummipuffern oder sonstigen<br />

nachgiebigeren Elementen, gedacht werden. Auf<br />

jeden Fall raten wir Ihnen, sich mit den Erbauern<br />

der betreffenden Karosserie in Verbindung zu setzen<br />

und von dort wenn möglich Abhilfe zu verlangen.<br />

Vielleicht lassen sich die vibrierenden Teile<br />

auch schon durch blosses Beiegon mit geräuschdämpfenäen<br />

Stoffen, wie Filz usw., zur Ruhe bringen,<br />

at.<br />

Frage 8766. Gebrauchter Wagen. 1. Lässt es sich<br />

bei einem gebrauchten Personenwagen, an dem der<br />

Kilometerzähler rückstellbar und leicht ausser Betrieb<br />

setzbar ist, einwandfrei feststellen, wie viele<br />

Kilometer der betreffende Wagen total gefahren<br />

wurde, ob 80 000, 100 000 Kilometer oder mehr oder<br />

weniger?<br />

2. Welche Anzahl Kilometer kann ein Automobilist<br />

in fünf bis sechs Monaten abfahren, der den<br />

Wagen tagtäglich zu Reisezwecken benützt?<br />

3. Ist es nicht möglich, dass ein Autobesitzer,<br />

dem jegliches Gefühl für die Bedienung und den<br />

Unterhalt eines Autos abgeht, in zirka sechs Monaten<br />

bei täglich starkem Gebrauch inklusive Lernfahrten,<br />

einen älteren Personenwagen bis zur Unbrauchbarkeit<br />

verlottern lassen kann?<br />

4. Lässt es sich heute ohne Schwierigkeit feststellen,<br />

wie der Zustand eines solchen Autos vor<br />

zirka sechs Monaten war, bevor es in solch quasi<br />

unberufene Hände kam?<br />

5. Kann von einem Vierplätzerauto (Limousine)<br />

mit 7,4 Steuer-PS verlangt werden, dass es ein<br />

guter Bergsteiger sei?<br />

6. Ist es möglich, dass ein älterer Personenwagen<br />

von einem Privatmann so abgerichtet werden<br />

kann, dass er ausgerechnet nur gerade zur<br />

Fahrprüfung durch den Experten läuft und sofort<br />

nachher stillesteht und dpfekt ist?<br />

7. Ist es technisch und praktisch möglich, dass<br />

mit einem Auto der niederen Preislage, das den<br />

Besitzer öfters gewechselt, jahrelang gefahren und<br />

bis 130 000 Kilometer zurückgelegt werden können,<br />

bis sich Störungen zeigen?<br />

8. Wenn ein solches Auto schliesslich auch<br />

130 000 Kilometer gemacht hätte, müssten dann<br />

Tellerrad und Zahnkolien der Hinterachse unfehlbar<br />

total abgenüM und defekt sein?<br />

9. Ist es üblich, dass bei Verkauf eines Ocoasionswagens<br />

auch Gratis-Fahrunterricht erteilt<br />

•wird?<br />

10. Ist es möglich, den ungefähren Preissturz<br />

von neuen und Occasions-Automobilen seit April<br />

1932 bis heute in Prozenten zu erfahren; wenn ja,<br />

wie viel beträgt er? K.<br />

Antwort: t. Die mit einem altern Wagen<br />

eurückgelegte Kilometerzahl lässt sich nicht mit<br />

Sicherheit feststellen. Unter Umständen kann ein<br />

Wagen schon nach 30 000 km das Aussehen eines<br />

anderen haben, der 100 000 km zurückgelegt hat.<br />

Einen gewissen Anhalt für die Beurteilung ergibt<br />

nur der Zustand von Teilen, die normalerweise<br />

während der ganzen Gebrauchsdauer des Wagens<br />

nicht ausgewechselt und ausgebessert werden, wie<br />

z. B. die Bremstrommeln, die Berührungsfläche der<br />

Pedale nsw<br />

2. 20 000 bis 30000 km.<br />

3. Zweifellos<br />

4. Nur durch jemand, der den Wasren schon damals<br />

kannte — oder dann vielleicht durch einen<br />

Hellseher.<br />

5. Was ein «guter Bergsteiger» ist, wuräe noch<br />

nie und nirgends festgelegt. Wer will, kann also<br />

auch einen 30plätzigen Gar-Alpin mit 1-PS-Motor<br />

als «guten Bergsteiger» bezeichnen.<br />

6. Mit einiger Kunstfertigkeit- Ja.<br />

8. Ja. aber etwas unwahrscheinlich.<br />

8. Bei ständig genügender Schmierung der Hinterachse<br />

nützt sich der Winkeltrieb nur sehr wenig<br />

ab. Nach 130 000 km sollen weder der Zahnkolben<br />

noch das Tellerrad wesentliche Abnützung zeigen.<br />

9. «Ueblich» wohl nicht gerade, aber «nicht<br />

selten zu beobachten»<br />

10. Je nach Landesgegend 20 bis 50 %. at.<br />

| U »ist.<br />

s»<br />

di«<br />

Anfrage 320. Lernfahrausweis. Ich wohne<br />

momentan im Kanton Bern und habe ich die Absicht,<br />

den Lernfahrausweis für Autos zu lösen. Da<br />

ich mich aber bald im Kanton Schwyz niederlassen<br />

werde, möchte ich Sie anfragen, ob ich dann die<br />

Fahrprüfung ungehindert im Kanton Schwyz machen<br />

kann. Oder darf ich mit einem schwyzerischen<br />

Lernfahrausweis im Kanfon Bern verkehren?<br />

Ein Wagen mit Berner Nummer steht mir<br />

zur Verfügung. Ist es gestattet, mit einem Fahrausweis<br />

für den Kanton Bern Fahrzeuge anderer<br />

Kantone zu führen?<br />

A.W.<br />

Antwort: Das bernische Strassenverkehrsamt<br />

teilt uns dazu folgendes mit : Gemäss Art. 6<br />

des Bundesgesetzes über den Motorfahrzeugverkehr<br />

ist zur Ausstellung von Führer- und Lernfahrausweisen<br />

der Kanton zuständig, in dem der Bewerber<br />

seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie also im Kanton'<br />

Bern wohnen, ist das kantonale Strassenverkehrsamt<br />

in Bern zur Ausstellung des Lernfahrausweises<br />

zuständig. Nehmen Sie als Besitzer des Lernfahrausweises<br />

im Kanton Schwyz Wohnitz, so ist<br />

einfach die Wohnsitzänderung bei der zuständigen<br />

Motorfahweugkontrolle des letzteren im Lernfahrausweis<br />

einzutragen, worauf der Lernfahrausweis<br />

auch im Kanton Schwyz gilt. Der Lernfahrausweis<br />

ist gültig für alle kontrollierten Motorfahrzeuge.<br />

Anfrage 321. Gewährleistung. Ich kaufte kürzlich<br />

ein Auto, von dem es im Angebot hiess, es<br />

könne 100—105 km Geschwindigkeit leisten. Die<br />

effektive Leistung ist aber 15 km tiefer, weshalb<br />

mich der Wagen nicht befriedigt. Ich bin bisher<br />

mit dem Wagen rund 5000 km gefahren. Wie kann<br />

ich gegen den Verkäufer vorgehen? Der Wagen<br />

steht noch in der Garantiezeit. E. in F<br />

Antwort: Der Verkäufer haftet dem Käufer<br />

sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als<br />

auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder<br />

rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihie-<br />

Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche<br />

aufheben oder erheblich mindern. In ihrem Falle<br />

entspricht das gekaufte Automobil offenbar nicht<br />

cten gemachten Zusicherungen. Wenn Sie in der<br />

Lage sind, den Nachweis zu erbringen, dass Ihnen<br />

eine maximale Leistung in der von Ihnen angegebenen<br />

Höhe zugesichert worden ist, können Sie<br />

von den in solchen Fällen dem Käufer zustehenden<br />

Rechten Gebrauch machen. Es sind dies folgende:<br />

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgänge<br />

tunlich ist, die Beschaffenheit der<br />

empfangenen Sache prüfen und falls sich Mängel<br />

ergeben, für die der Verkäufer Gewähr m leisten<br />

hat, diesem sofort Anzeige machen. Versäumt dies<br />

der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt,<br />

soweit es sich nicht um Mängel handelt, die<br />

bei 4er übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar<br />

waren. Sie dürfen also nicht unterlassen,<br />

dem Verkäufer den festgestellten Mangel sofort<br />

schriftlich und eingeschrieben zu rügen. Sie haben<br />

die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf<br />

rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage<br />

Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.<br />

Auch wenn die Wandelungsklage angestellt<br />

worden ist, steht es dem Ricb/ter frei, hloss Ersatz<br />

des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände<br />

es nicht rechtfertigen, dea Kauf lückgängig<br />

zu machen. *<br />

Anfrage 322. Feuerversicherung für Automobile.<br />

1. Ist eine Feuerversicherung für ein Personenauto<br />

obligatorisch?<br />

2. Wenn dies nicht der Fall, kann eine bereits<br />

abgeschlossene Feuer-Versicherung bei Handänderung<br />

rückgängig gemacht werden? M. in B.<br />

Antwort: Seit 1927 ist die Feuerversicherung<br />

für Automobile im Kanton Bern obligatorisch. Es<br />

kann somit bei Handänderung die abgeschlossene<br />

Feuerversicherung nicht rückgängig gemacht werden.<br />

Falls das Automobil in einen andern Kanton<br />

verkauft wird, wo die Feuerversicherung nicht<br />

obligatorisch ist, müsste der Versicherungsvertrag<br />

bei erster Gelegenheit gekündigt werden, um dann<br />

einen neuen, unter Ausschluss der. Feuerversicherung<br />

abzusebüessen. *<br />

2k.ua> dem<br />

m^4f*b<br />

«l«i<br />

(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)<br />

Zur Abblendfrage. sind sicherlich<br />

jedem Autofahrer verhasst, erhöhen sie doch in<br />

hohem" Masse die Gefahren des nächtlichen Verkehrs.<br />

Die ABblendung sollte schon aus reiner<br />

Rücksicht auf die eigene Sicherheit frühzeitig vor<br />

der Begegnung erfolgen. Es weiss dies natürlich<br />

jeder Fahrer und doch wird immer wieder gegen<br />

dieses Gebot gesündigt, indem überhaupt nicht abgeblendet,<br />

oder was fast noch gefährlicher ist, die<br />

volle Beleuchtung schon einige Meter vor der Begegnung<br />

wieder eingeschaltet wird, also gerade im<br />

kritischen Moment.<br />

Bei den Lastwagen sollten die Scheinwerfer tiefer<br />

angeordnet, oder dann etwas nach vornüber<br />

geneigt werden. Da diese Wagen (hauptsächlich<br />

die grössern Typen) in den letzten Jahren immer<br />

höher gebaut wurden, so blenden die Scheinwerfer,<br />

auch in .abgeblendetem Zustande, da die Abblendung<br />

bekanntlich darin besteht, dass ; das Strahlenbündel<br />

flach nach vorn auf die Strasse konzentriert<br />

wird, während bei vollem Lacht die Achse des<br />

Leuchtkegels mit der Scheinwerferachse zusamjmenfällt,<br />

eo dass auch ein Teil des lichtes nach oben<br />

geht. Sind nun

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