E_1934_Zeitung_Nr.021
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N°21 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
'•* K«ainfr«>n<br />
Ein zünftiges SchlldbürgerstUck scheint<br />
man sich, nach einer Mitteilung im « Freien<br />
Rätier», in Chur im Zusammenhang mit der<br />
Besetzung der Stelle eines zweiten Automobilexperten<br />
geleistet zu haben. Laut Ausschreibung<br />
im kantonalen Amtsblatt verlangte<br />
man von den Anwärtern automobiltechnische<br />
Fachkenntnisse und eine umfassende Fahrpraxis,<br />
um die notwendigen Kontrollen an<br />
den Fahrzeugen selbst vornehmen und diese<br />
auch gründlich ausprobieren zu können. In<br />
Anbetracht der Wichtigkeit einer fachmännischen<br />
Besetzung dieses für den Strassenverkehr<br />
so wichtigen Postens haben auch die<br />
kantonalen Verkehrsverbände in einer Eingabe<br />
an die Regierung zu der vorzunehmenden<br />
Wahl Stellung genommen. Es lag ihnen<br />
dabei vor allem daran, die Regierung von der<br />
Notwendigkeit zu überzeugen, dass nur eine<br />
hochqualifizierte Kraft für diesen Posten gerade<br />
noch gut genug sei.<br />
Die bedeutend erhöhten Anforderungen,<br />
welche der heutige Strassenverkehr an den<br />
Fahrzeugführer im besonderen stellt und die<br />
durch die Neuregelung der Geschwindigkeitsvorschriften<br />
im eidg. Automobilgesetz notwendige<br />
sorgfältige Auswahl der Fahrer,<br />
haben es den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen<br />
überall zur Pflicht gemacht, die<br />
Bedingungen der Fahrerprüfung ganz erheblich<br />
zu steigern. Jeder verantwortungsbeWüsste<br />
Automobilist und Motorradfahrer<br />
ist mit den verschärften Prüfungsbestimmungen<br />
durchaus einverstanden, da es nicht so<br />
sehr auf die Steigerung der Quantität als<br />
vielmehr auf die Hebung der Qualität ankommt.<br />
Dies setzt aber voraus, dass die mit<br />
den Prüfungen betrauten Beamten auch tatsächlich<br />
Experten im besten Sinne des Wortes<br />
sind.<br />
Man traut nun seinen Augen kaum, wenn<br />
in dem vorerwähnten Bericht zu lesen ist,<br />
^-ass der nunmehr gewählte Experte, welcher<br />
oereits am 1. März seine Stelle angetreten<br />
hat, nur im Besitze einer Lernfahrbewilligung<br />
des Kantons Solothurn ist, also selbst noch<br />
zu den ausgesprochenen Laien und Anfängern<br />
in. der Autofahrpraxis zählt. Woher ein solcher<br />
«Fachmann» die Kompetenz und die<br />
notwendige Autorität nimmt, um andere andere<br />
angehende Automobilisten in fahrtechnischer<br />
Hinsicht auf Herz und Nieren zu prüfen,„das,,.wissen<br />
die .Götter,,. Dem hohen<br />
Regierungsrat scheint es, als diese Tatsache<br />
bekannt wurde, selbst nicht mehr recht geheuer<br />
gewesen zu sein und bestimmte daher,<br />
dass der neue Experte sich in Zürich einer<br />
Fahrprüfung unterziehe. Das Resultat dieses<br />
hochnotpeinlichen Examens in Zürich war nun<br />
ein geradezu katastrophales, indem der neubestellte<br />
kantonal-bündnerische Automobilexperte<br />
mit Glanz durchfiel.<br />
Man muss sich allen Ernstes fragen, ob es<br />
sich bei dieser Wahl nicht um einen verfrühten,<br />
aber um so schlechteren Aprilscherz<br />
handelt. Auf alle Fälle scheint den Wahlbehörden<br />
das Verständnis für die Notwendigkeiten<br />
des modernen Strassenverkehrs vollständig<br />
abzugehen. Es braucht sich aber<br />
niemand zu verwundern, wenn auf Grund<br />
solcher Vorfälle das Ansehen der Experten<br />
ins Wanken gerät. Man kann dem entrüsteten<br />
Einsender in der bündnerischen Presse<br />
nur beipflichten, wenn er erklärt, sich oder<br />
seinen Wagen unter keinen Umständen einem<br />
derartigen Amateur für eine Prüfung zur Verfügung<br />
zu stellen. Ganz abgesehen davon,<br />
dass durch diesen Missgriff der bewährte und<br />
langjährige erste Experte des Kantons unverdienterweise<br />
selbst noch in ein schiefes<br />
Licht gerät.<br />
Wenn die obengemeldeten Missstände wirklich<br />
den Tatsachen entsprechen, Woran zu<br />
zweifeln wohl kein Grund vorhanden ist, so<br />
bleibt für die Wahlinstanz nur eine Möglichkeit,<br />
diese gründliche Blamage dadurch<br />
so rasch wie möglich aus der Welt zu schaffen,<br />
dass diese Berufung rückgängig gemacht<br />
wird und der betreffende neugebackene<br />
Beamte eine Stelle erhält, die seinen automobilistischen<br />
Erfahrungen eher entspricht.<br />
Vielleicht versucht er sein Glück einmal als<br />
Hilfsfahrer im kantonalen Wagenpark ! ß<br />
Zürcher Verkehrsgesetz. Die Liga der<br />
Verkehrsinteressenten dös Kantons Zürich<br />
hat in zwei Sitzungen zum neuen Entwurf<br />
für das Verkehrsgesetz Stellung genommen.<br />
Die verschiedenen Postulate wurden in einer<br />
Eingabe an die kantonsrätliche Kommission,<br />
die unter dem Vorsitz von Herrn Polizeivorstand<br />
Büchi, Winterthur, steht, weitergeleitet,<br />
mit dem Ersuchen, den sicherlich berechtigten<br />
Verlangen bei der Beratung des<br />
Gesetzes Folge zu geben. Hinsichtlich der<br />
Höhe der Motorfahrzeugsteuern und Gebühren<br />
wurde beantragt, eine durchgehende<br />
Herabsetzung der Ansätze um einen Drittel<br />
vorzunehmen und gleichzeitig verlangt, dass<br />
die Erträgnisse aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />
nur für "den Bau und Unterhalt der<br />
Hauptverkehrsstrassen und der Strassen erster<br />
Klasse Verwendung finden sollen.<br />
Ueber die weitern Begehren ist an dieser<br />
Stelle bereits berichtet worden, es ist nun<br />
nur zu wünschen, dass die kantonsrätliche<br />
Kommission und das Plenum selbst so viel<br />
Einsicht gegenüber den modernen Verkehrsforderungen<br />
an den Tag legen, dass die Gesetzesvorlage<br />
auch von den Verkehrsinteressenten<br />
als annehmbar bezeichnet werden<br />
kann. Andernfalls wird man rechtzeitig die<br />
notwendigen Massnahmen für die Verwerfung<br />
des Gesetzes treffen müssen, denn es<br />
darf nicht übersehen werden, dass, wenn<br />
einmal verkehrsfeindliche oder finanziell untragbare<br />
Vorschriften im Gesetz verankert<br />
sind, eine Aenderung derselben keine leichte<br />
Sache ist.<br />
V<br />
Die Basler Wettsteinbrücke als Verkehrshindernis.<br />
Auf der vielbefahrenen Wettsteinbrücke<br />
haben sich in letzter Zeit neuerdings<br />
die Verkehrsunfälle gehäuft, so dass es verständlich<br />
ist, wenn im Grossen Rat des Kantons<br />
Baselstadt diesbezüglich eine Interpellation<br />
folgenden Inhalts eingereicht wurde:<br />
Ist der Regierungsrät angesichts der Gefährlichkeit<br />
der Fahrbahn der Wettstoinbrücke bereit, dem<br />
Grossen Rat sobald als möglich Projekt und Ausführungsbeschluss<br />
für die Verbreiterung dieser<br />
Brücke vorzulegen?<br />
In Basler Verkehrskreisen, in der Presse<br />
wie auch im Grossen Rat sind die unhaltbaren<br />
Verhältnisse auf der Wettsteinbrücke<br />
besprochen worden. Entscheidende Massnahmen<br />
wurden hingegen bis heute keine ergriffen,<br />
mit Ausnahme einer Verbreiterung<br />
der Zufahrten. In Basel wird deshalb die<br />
Meinung vertreten, dass innert kürzester Zeit<br />
durch Verbreiterung der Brücke dem Uebel.<br />
an der Wurzel beizukommen versucht werden<br />
müsse. Wie aus den jüngsten Unfällen<br />
hervorgeht, genügen die bisher ergriffenen<br />
provisorischen Massnahmen nicht vollkommen<br />
den hinsichtlich an die Verkehrssicherheit<br />
zu stellenden Anforderungen. Als Präventivmittel<br />
gegen Unfälle auf der Brückenfahrbahn<br />
sind bis heute ergriffen worden ein<br />
ständiger Plantondienst der Polizei, eine Herabsetzung<br />
der Fahrgeschwindigkeit, Verbot<br />
des Ueberholens von Fahrzeugen bei einer<br />
Geschwindigkeit von über 10 km/St, und Erhöhung<br />
der Trottoirrandsteine. Hindernd<br />
wirkt jedoch besonders die eingleisige Tramlinie,<br />
wodurch bei speziellen Anlässen auf<br />
kleinbaslerischem Gebiet (Mustermesse) auf<br />
der Brücke ein starker Verkehr einsetzt und<br />
irrVerbindung damit entstehen oft gefährliche<br />
Situationen. Bereits sollen eingehende Vorarbeiten<br />
hinsichtlich einer Brückenverbreiterung<br />
abgeschlossen sein, die sich auf Belastungsproben,<br />
statische Untersuchung über<br />
Tragfähigkeit der Fundamente und Brückenpfeiler<br />
bezogen haben. Fundamente und<br />
Brückenpfeiler sollen die Last für eine Verbreiterung<br />
der Brücke in dem Sinne ohne<br />
Verstärkung aufnehmen können, dass die<br />
jetzige ganze Brückenbreite als Fahrbahn<br />
benutzt Werden könnte und die beidseitigen<br />
Trottoirs über das heutige Profil hinausverlegt<br />
würden inkl. der dadurch entstehenden<br />
Mehrbelastung durch zusätzlichen Verkehr.<br />
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