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E_1934_Zeitung_Nr.021

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N°21 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

'•* K«ainfr«>n<br />

Ein zünftiges SchlldbürgerstUck scheint<br />

man sich, nach einer Mitteilung im « Freien<br />

Rätier», in Chur im Zusammenhang mit der<br />

Besetzung der Stelle eines zweiten Automobilexperten<br />

geleistet zu haben. Laut Ausschreibung<br />

im kantonalen Amtsblatt verlangte<br />

man von den Anwärtern automobiltechnische<br />

Fachkenntnisse und eine umfassende Fahrpraxis,<br />

um die notwendigen Kontrollen an<br />

den Fahrzeugen selbst vornehmen und diese<br />

auch gründlich ausprobieren zu können. In<br />

Anbetracht der Wichtigkeit einer fachmännischen<br />

Besetzung dieses für den Strassenverkehr<br />

so wichtigen Postens haben auch die<br />

kantonalen Verkehrsverbände in einer Eingabe<br />

an die Regierung zu der vorzunehmenden<br />

Wahl Stellung genommen. Es lag ihnen<br />

dabei vor allem daran, die Regierung von der<br />

Notwendigkeit zu überzeugen, dass nur eine<br />

hochqualifizierte Kraft für diesen Posten gerade<br />

noch gut genug sei.<br />

Die bedeutend erhöhten Anforderungen,<br />

welche der heutige Strassenverkehr an den<br />

Fahrzeugführer im besonderen stellt und die<br />

durch die Neuregelung der Geschwindigkeitsvorschriften<br />

im eidg. Automobilgesetz notwendige<br />

sorgfältige Auswahl der Fahrer,<br />

haben es den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen<br />

überall zur Pflicht gemacht, die<br />

Bedingungen der Fahrerprüfung ganz erheblich<br />

zu steigern. Jeder verantwortungsbeWüsste<br />

Automobilist und Motorradfahrer<br />

ist mit den verschärften Prüfungsbestimmungen<br />

durchaus einverstanden, da es nicht so<br />

sehr auf die Steigerung der Quantität als<br />

vielmehr auf die Hebung der Qualität ankommt.<br />

Dies setzt aber voraus, dass die mit<br />

den Prüfungen betrauten Beamten auch tatsächlich<br />

Experten im besten Sinne des Wortes<br />

sind.<br />

Man traut nun seinen Augen kaum, wenn<br />

in dem vorerwähnten Bericht zu lesen ist,<br />

^-ass der nunmehr gewählte Experte, welcher<br />

oereits am 1. März seine Stelle angetreten<br />

hat, nur im Besitze einer Lernfahrbewilligung<br />

des Kantons Solothurn ist, also selbst noch<br />

zu den ausgesprochenen Laien und Anfängern<br />

in. der Autofahrpraxis zählt. Woher ein solcher<br />

«Fachmann» die Kompetenz und die<br />

notwendige Autorität nimmt, um andere andere<br />

angehende Automobilisten in fahrtechnischer<br />

Hinsicht auf Herz und Nieren zu prüfen,„das,,.wissen<br />

die .Götter,,. Dem hohen<br />

Regierungsrat scheint es, als diese Tatsache<br />

bekannt wurde, selbst nicht mehr recht geheuer<br />

gewesen zu sein und bestimmte daher,<br />

dass der neue Experte sich in Zürich einer<br />

Fahrprüfung unterziehe. Das Resultat dieses<br />

hochnotpeinlichen Examens in Zürich war nun<br />

ein geradezu katastrophales, indem der neubestellte<br />

kantonal-bündnerische Automobilexperte<br />

mit Glanz durchfiel.<br />

Man muss sich allen Ernstes fragen, ob es<br />

sich bei dieser Wahl nicht um einen verfrühten,<br />

aber um so schlechteren Aprilscherz<br />

handelt. Auf alle Fälle scheint den Wahlbehörden<br />

das Verständnis für die Notwendigkeiten<br />

des modernen Strassenverkehrs vollständig<br />

abzugehen. Es braucht sich aber<br />

niemand zu verwundern, wenn auf Grund<br />

solcher Vorfälle das Ansehen der Experten<br />

ins Wanken gerät. Man kann dem entrüsteten<br />

Einsender in der bündnerischen Presse<br />

nur beipflichten, wenn er erklärt, sich oder<br />

seinen Wagen unter keinen Umständen einem<br />

derartigen Amateur für eine Prüfung zur Verfügung<br />

zu stellen. Ganz abgesehen davon,<br />

dass durch diesen Missgriff der bewährte und<br />

langjährige erste Experte des Kantons unverdienterweise<br />

selbst noch in ein schiefes<br />

Licht gerät.<br />

Wenn die obengemeldeten Missstände wirklich<br />

den Tatsachen entsprechen, Woran zu<br />

zweifeln wohl kein Grund vorhanden ist, so<br />

bleibt für die Wahlinstanz nur eine Möglichkeit,<br />

diese gründliche Blamage dadurch<br />

so rasch wie möglich aus der Welt zu schaffen,<br />

dass diese Berufung rückgängig gemacht<br />

wird und der betreffende neugebackene<br />

Beamte eine Stelle erhält, die seinen automobilistischen<br />

Erfahrungen eher entspricht.<br />

Vielleicht versucht er sein Glück einmal als<br />

Hilfsfahrer im kantonalen Wagenpark ! ß<br />

Zürcher Verkehrsgesetz. Die Liga der<br />

Verkehrsinteressenten dös Kantons Zürich<br />

hat in zwei Sitzungen zum neuen Entwurf<br />

für das Verkehrsgesetz Stellung genommen.<br />

Die verschiedenen Postulate wurden in einer<br />

Eingabe an die kantonsrätliche Kommission,<br />

die unter dem Vorsitz von Herrn Polizeivorstand<br />

Büchi, Winterthur, steht, weitergeleitet,<br />

mit dem Ersuchen, den sicherlich berechtigten<br />

Verlangen bei der Beratung des<br />

Gesetzes Folge zu geben. Hinsichtlich der<br />

Höhe der Motorfahrzeugsteuern und Gebühren<br />

wurde beantragt, eine durchgehende<br />

Herabsetzung der Ansätze um einen Drittel<br />

vorzunehmen und gleichzeitig verlangt, dass<br />

die Erträgnisse aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />

nur für "den Bau und Unterhalt der<br />

Hauptverkehrsstrassen und der Strassen erster<br />

Klasse Verwendung finden sollen.<br />

Ueber die weitern Begehren ist an dieser<br />

Stelle bereits berichtet worden, es ist nun<br />

nur zu wünschen, dass die kantonsrätliche<br />

Kommission und das Plenum selbst so viel<br />

Einsicht gegenüber den modernen Verkehrsforderungen<br />

an den Tag legen, dass die Gesetzesvorlage<br />

auch von den Verkehrsinteressenten<br />

als annehmbar bezeichnet werden<br />

kann. Andernfalls wird man rechtzeitig die<br />

notwendigen Massnahmen für die Verwerfung<br />

des Gesetzes treffen müssen, denn es<br />

darf nicht übersehen werden, dass, wenn<br />

einmal verkehrsfeindliche oder finanziell untragbare<br />

Vorschriften im Gesetz verankert<br />

sind, eine Aenderung derselben keine leichte<br />

Sache ist.<br />

V<br />

Die Basler Wettsteinbrücke als Verkehrshindernis.<br />

Auf der vielbefahrenen Wettsteinbrücke<br />

haben sich in letzter Zeit neuerdings<br />

die Verkehrsunfälle gehäuft, so dass es verständlich<br />

ist, wenn im Grossen Rat des Kantons<br />

Baselstadt diesbezüglich eine Interpellation<br />

folgenden Inhalts eingereicht wurde:<br />

Ist der Regierungsrät angesichts der Gefährlichkeit<br />

der Fahrbahn der Wettstoinbrücke bereit, dem<br />

Grossen Rat sobald als möglich Projekt und Ausführungsbeschluss<br />

für die Verbreiterung dieser<br />

Brücke vorzulegen?<br />

In Basler Verkehrskreisen, in der Presse<br />

wie auch im Grossen Rat sind die unhaltbaren<br />

Verhältnisse auf der Wettsteinbrücke<br />

besprochen worden. Entscheidende Massnahmen<br />

wurden hingegen bis heute keine ergriffen,<br />

mit Ausnahme einer Verbreiterung<br />

der Zufahrten. In Basel wird deshalb die<br />

Meinung vertreten, dass innert kürzester Zeit<br />

durch Verbreiterung der Brücke dem Uebel.<br />

an der Wurzel beizukommen versucht werden<br />

müsse. Wie aus den jüngsten Unfällen<br />

hervorgeht, genügen die bisher ergriffenen<br />

provisorischen Massnahmen nicht vollkommen<br />

den hinsichtlich an die Verkehrssicherheit<br />

zu stellenden Anforderungen. Als Präventivmittel<br />

gegen Unfälle auf der Brückenfahrbahn<br />

sind bis heute ergriffen worden ein<br />

ständiger Plantondienst der Polizei, eine Herabsetzung<br />

der Fahrgeschwindigkeit, Verbot<br />

des Ueberholens von Fahrzeugen bei einer<br />

Geschwindigkeit von über 10 km/St, und Erhöhung<br />

der Trottoirrandsteine. Hindernd<br />

wirkt jedoch besonders die eingleisige Tramlinie,<br />

wodurch bei speziellen Anlässen auf<br />

kleinbaslerischem Gebiet (Mustermesse) auf<br />

der Brücke ein starker Verkehr einsetzt und<br />

irrVerbindung damit entstehen oft gefährliche<br />

Situationen. Bereits sollen eingehende Vorarbeiten<br />

hinsichtlich einer Brückenverbreiterung<br />

abgeschlossen sein, die sich auf Belastungsproben,<br />

statische Untersuchung über<br />

Tragfähigkeit der Fundamente und Brückenpfeiler<br />

bezogen haben. Fundamente und<br />

Brückenpfeiler sollen die Last für eine Verbreiterung<br />

der Brücke in dem Sinne ohne<br />

Verstärkung aufnehmen können, dass die<br />

jetzige ganze Brückenbreite als Fahrbahn<br />

benutzt Werden könnte und die beidseitigen<br />

Trottoirs über das heutige Profil hinausverlegt<br />

würden inkl. der dadurch entstehenden<br />

Mehrbelastung durch zusätzlichen Verkehr.<br />

Aku4

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