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HA U PTKA TALO G 2000/01 - Schupa

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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

1. Preise. Liegt zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so<br />

sind unsere am Tag der Lieferung gültigen Verkaufspreise auch dann maßgebend, wenn bei Vertragsabschl<br />

vereinbart waren. Eine Preiserhöhung wird dabei über das Maß, in dem zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die<br />

Materialpreis-, Lohn- und Steuererhöhungen gestiegen sind, nicht hinausgehen.<br />

Kommt der Käufer mit der Bezahlung gem. Ziffer 6 länger als 2 Monate in Rückstand, fallen die gewährten Rabatte fort. Es<br />

gelten dann die üblichen Bruttopreise als von Anfang an vereinbart.<br />

2. Lieferung. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben,<br />

sind aber nicht verbindlich, auch soweit sie während der Abwicklung des Auftrags auf Mahnungen zur Lieferung hin angegeben<br />

werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit die<br />

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.<br />

Sind wir an der Einhaltung von Lieferfristen aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse höherer Gewalt gehindert, so<br />

Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn der Versand nicht vom Erfüllungsort aus<br />

erfolgt. Ohne bestimmte Vorschrift wird die Versendungsart nach bestem Ermessen gewählt, dabei aber eine Verantwortung für<br />

. Besonders vom Käufer gewünschte Versandarten, z.B. Express oder Luftfracht,<br />

werden in voller Höhe belastet. Etwaige vom Käufer gewünschte Versicherung geht zu dessen Lasten.<br />

Versandfertig gemeldete Ware, deren vertraglicher Liefertermin eingetreten ist, muss sofort abgerufen und abgenommen<br />

werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach<br />

eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert anzusehen und zu berechnen.<br />

Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so wird, beginnend einen Monat nach Anzeige der<br />

Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1,2 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat dem Käufer<br />

berechnet.<br />

Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.<br />

3. Verpackung und Versand. Die Lieferung erfolgt in Verpackungs - und Versandeinheiten. Bei geschlossener Warenabnahme<br />

erfolgt die Lieferung franko Frachtgut Empfangsstation einschl. Verpackung. Beträgt der Auftragswert weniger als 750,00 DM<br />

netto, so wird ein Bearbeitungs - und Versandkostenzuschlag von 60,00 DM erhoben. Des weiteren behalten wir uns vor, bei<br />

Bestellungen, die zu Anbrüchen von Verpackungseinheiten führen, Kosten in Rechnung zu stellen.<br />

Die Verpackung wird billigst berechnet. Angegebene Maße und Gewichte sind immer als annähernd anzusehen und in keiner<br />

Weise verbindlich.<br />

Eine Rücknahme gelieferter Ware wird ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung eine<br />

max. 80 % des berechneten Warenwertes gutgeschrieben. Notwendige Aufarbeitungen<br />

werden gesondert berechnet. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.<br />

4.1. Beanstandungen, Gewährleistung. Beanstandungen wegen der Beschaffenheit der Ware oder der Menge der gelieferten<br />

Ware werden nur bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Untersuchung und Rüge im Sinne der §§ 377, 378 AGB anerkannt.<br />

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl Ersatz zu liefern oder die Mängel<br />

nachzubessern. Schlagen Ersatzlieferung und/oder Nachbesserung fehl oder sind wir nach Setzung einer angemessenen<br />

Nachfrist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Käufer berechtigt, die<br />

rages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.<br />

4.2. Wandlung, Minderung, Schadenersatz, Haftung. Über die in Punkt 4.1. vorgesehene Gewährleistung hinaus sind wir<br />

zum Ersatz direkter oder indirekter Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht verpflichtet. Dieser Haftungsausschluss<br />

gilt nicht für solche Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft<br />

verursacht wurden. Er gilt ebenfalls nicht für unabdingbare Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung fehlerhafte Produkte.<br />

5.1. Sonderanfertigung. Bei der Lieferung besonders anzufertigender Artikel wird ein Spielraum in der Stückzahl<br />

ausbedungen, d. h. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %.<br />

5.2. Solche Artikel sind grundsätzlich von einer Annullierung (Rücktritt) ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer<br />

besonderen Vereinbarung, bei der der Kunde jedenfalls die bis zu seiner Erklärung aufgelaufenen Kosten uns zu erstatten hat.<br />

6. Zahlung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Ist der Käufer mit der Bezahlung<br />

einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden<br />

Schadens verpflichtet zu sein.<br />

Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum<br />

gewähren wir, ausgenommen bei Projektlieferungen,<br />

einen Skonto von 2 % bzw.<br />

einen Skonto von 3 % bei Ermächtigung zum Bankeinzug<br />

sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der<br />

Zahlung bei uns.<br />

Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem<br />

Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass überhaupt<br />

kein Schaden, ein geringerer oder ein höherer Schaden entstanden ist.<br />

Treten Umstände beim Käufer ein, die eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung sofort<br />

ellen oder ganz vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe unserer Ware verlangen. Zu einer Aufrechnung ist der<br />

Käufer nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.<br />

Vereinbarungen über Boni und sonstige Vergütungen verlieren Ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers<br />

oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.<br />

Zahlungen an unsere Vertreter bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.<br />

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