HA U PTKA TALO G 2000/01 - Schupa
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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
1. Preise. Liegt zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so<br />
sind unsere am Tag der Lieferung gültigen Verkaufspreise auch dann maßgebend, wenn bei Vertragsabschl<br />
vereinbart waren. Eine Preiserhöhung wird dabei über das Maß, in dem zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die<br />
Materialpreis-, Lohn- und Steuererhöhungen gestiegen sind, nicht hinausgehen.<br />
Kommt der Käufer mit der Bezahlung gem. Ziffer 6 länger als 2 Monate in Rückstand, fallen die gewährten Rabatte fort. Es<br />
gelten dann die üblichen Bruttopreise als von Anfang an vereinbart.<br />
2. Lieferung. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben,<br />
sind aber nicht verbindlich, auch soweit sie während der Abwicklung des Auftrags auf Mahnungen zur Lieferung hin angegeben<br />
werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit die<br />
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.<br />
Sind wir an der Einhaltung von Lieferfristen aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse höherer Gewalt gehindert, so<br />
Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn der Versand nicht vom Erfüllungsort aus<br />
erfolgt. Ohne bestimmte Vorschrift wird die Versendungsart nach bestem Ermessen gewählt, dabei aber eine Verantwortung für<br />
. Besonders vom Käufer gewünschte Versandarten, z.B. Express oder Luftfracht,<br />
werden in voller Höhe belastet. Etwaige vom Käufer gewünschte Versicherung geht zu dessen Lasten.<br />
Versandfertig gemeldete Ware, deren vertraglicher Liefertermin eingetreten ist, muss sofort abgerufen und abgenommen<br />
werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach<br />
eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert anzusehen und zu berechnen.<br />
Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so wird, beginnend einen Monat nach Anzeige der<br />
Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1,2 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat dem Käufer<br />
berechnet.<br />
Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.<br />
3. Verpackung und Versand. Die Lieferung erfolgt in Verpackungs - und Versandeinheiten. Bei geschlossener Warenabnahme<br />
erfolgt die Lieferung franko Frachtgut Empfangsstation einschl. Verpackung. Beträgt der Auftragswert weniger als 750,00 DM<br />
netto, so wird ein Bearbeitungs - und Versandkostenzuschlag von 60,00 DM erhoben. Des weiteren behalten wir uns vor, bei<br />
Bestellungen, die zu Anbrüchen von Verpackungseinheiten führen, Kosten in Rechnung zu stellen.<br />
Die Verpackung wird billigst berechnet. Angegebene Maße und Gewichte sind immer als annähernd anzusehen und in keiner<br />
Weise verbindlich.<br />
Eine Rücknahme gelieferter Ware wird ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung eine<br />
max. 80 % des berechneten Warenwertes gutgeschrieben. Notwendige Aufarbeitungen<br />
werden gesondert berechnet. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.<br />
4.1. Beanstandungen, Gewährleistung. Beanstandungen wegen der Beschaffenheit der Ware oder der Menge der gelieferten<br />
Ware werden nur bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Untersuchung und Rüge im Sinne der §§ 377, 378 AGB anerkannt.<br />
Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl Ersatz zu liefern oder die Mängel<br />
nachzubessern. Schlagen Ersatzlieferung und/oder Nachbesserung fehl oder sind wir nach Setzung einer angemessenen<br />
Nachfrist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Käufer berechtigt, die<br />
rages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.<br />
4.2. Wandlung, Minderung, Schadenersatz, Haftung. Über die in Punkt 4.1. vorgesehene Gewährleistung hinaus sind wir<br />
zum Ersatz direkter oder indirekter Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht verpflichtet. Dieser Haftungsausschluss<br />
gilt nicht für solche Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft<br />
verursacht wurden. Er gilt ebenfalls nicht für unabdingbare Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung fehlerhafte Produkte.<br />
5.1. Sonderanfertigung. Bei der Lieferung besonders anzufertigender Artikel wird ein Spielraum in der Stückzahl<br />
ausbedungen, d. h. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 %.<br />
5.2. Solche Artikel sind grundsätzlich von einer Annullierung (Rücktritt) ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer<br />
besonderen Vereinbarung, bei der der Kunde jedenfalls die bis zu seiner Erklärung aufgelaufenen Kosten uns zu erstatten hat.<br />
6. Zahlung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Ist der Käufer mit der Bezahlung<br />
einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden<br />
Schadens verpflichtet zu sein.<br />
Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum<br />
gewähren wir, ausgenommen bei Projektlieferungen,<br />
einen Skonto von 2 % bzw.<br />
einen Skonto von 3 % bei Ermächtigung zum Bankeinzug<br />
sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der<br />
Zahlung bei uns.<br />
Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem<br />
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass überhaupt<br />
kein Schaden, ein geringerer oder ein höherer Schaden entstanden ist.<br />
Treten Umstände beim Käufer ein, die eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung sofort<br />
ellen oder ganz vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe unserer Ware verlangen. Zu einer Aufrechnung ist der<br />
Käufer nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.<br />
Vereinbarungen über Boni und sonstige Vergütungen verlieren Ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers<br />
oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.<br />
Zahlungen an unsere Vertreter bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.<br />
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