Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen
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L E I T A R T I K E L<br />
Schwierige Zeiten<br />
- auch für das AVW<br />
Alle Rentenversicherer müssen sich in dieser<br />
schwierigen Zeit behaupten. Die gesetzliche<br />
Rentenversicherung muss aktuell ein Defizit<br />
von ca. 8 Milliarden Euro verkraften. Der<br />
Regierung mag durch Quersubventionierung<br />
und schmerzhafte Einschnitte in<br />
Rentenhöhe und das Rentenbeginnalter und nicht zuletzt<br />
durch den Griff in das Steuersäckel die Lösung des Problems<br />
gelingen. Die Gründe sind bekannt: zu wenige Beitragszahler<br />
müssen zu viele Rentner immer länger unterhalten. Die katastrophale<br />
Arbeitsmarktlage tut ein übriges, und das vom Staat<br />
gewählte Umlageverfahren (die junge Generation zahlt für<br />
die älter) kommt hier an seine Grenzen.<br />
Die zahnärztlichen und andere Versorgungswerke sehen sich<br />
teilweise gleichen Schwierigkeiten gegenübergestellt- wenngleich<br />
unser Altersversorgungswerk aufgrund des angewandten<br />
Kapitaldeckungsverfahrens (jedes Mitglied finanziert im<br />
wesentlichen seine eigene Rente) nicht in gleichem Maße von<br />
"nachwachsenden Beitragszahlern" abhängig ist. Darüber hinaus<br />
bereitet uns aber, wie allen anderen Versicherern und<br />
Versorgungswerken, besonders die Entwicklung an den Kapitalmärkten<br />
Sorgen, die jetzt schon im dritten Jahr in Folge<br />
schwache Renditen beschert.<br />
Unsere Rentenzusagen basieren auf Annahmen des Versicherungsmathematikers.<br />
Dabei sind beispielsweise Sterblichkeitsverläufe,<br />
die Wahrscheinlichkeit von Berufsunfähigkeiten,<br />
aber auch die zu erwartenden Erträgen aus den Kapitalanlagen<br />
zu berücksichtigen. Um die zugesagte Altersrente langfristig<br />
garantieren zu können, rechnet der Versicherungsmathematiker<br />
zur Zeit mit einem sog. Rechnungszins von 4 Prozent.<br />
Diese Vorgabe wurde in der Vergangenheit (1977 bis 2001)<br />
durch die vom AVW erwirtschafteten Renditen mit einer Spannbreite<br />
zischen 6,48 und 7,4 % deutlich übertroffen. Heute ist<br />
es dagegen sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, bei<br />
möglichst geringem Risiko, diese Margen zu erreichen. Das<br />
hat bei der allgemeinen Versicherungswirtschaft dazu geführt,<br />
dass die meisten neuen Lebensversicherungsverträge ab Jahresbeginn<br />
nur noch mit einem Rechnungszins von 2,75 %<br />
abgeschlossen werden, d.h. die zu erwartende Summe niedriger<br />
ausfallen muss.<br />
Wie bereits bei anderen Versorgungswerken zum Teil geschehen,<br />
besteht auch bei unserem Altersversorgungswerk die Möglichkeit,<br />
den Rechnungszins anzupassen, um den veränderten Gegebenheiten<br />
am Kapitalmarkt für die Zukunft Rechnung zu<br />
tragen. Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass man auch<br />
die Konsequenzen bedenken muss. Senkt man beispielsweise<br />
den Rechnungszins von 4 % auf 3,5 % ab, dann wird durch<br />
diesen Schritt etwa 16 % mehr Kapital erforderlich<br />
sein, um die gleiche Altersrentenzusage<br />
erfüllen zu können. Die erhebliche<br />
Hebelwirkung, die durch „Drehen“ an verschiedenen<br />
Stellschrauben entsteht, ist für<br />
Nichtmathematiker kaum nachvollziehbar.<br />
Dieses Mehr an Kapital steht nicht zur Verfügung,<br />
weil die stillen Reserven, die in unseren<br />
Kapitalanlagen enthalten waren, durch<br />
die Entwicklung der Kapitalmärkte in den<br />
letzten zwei Jahren erheblich abgeschmolzen sind und wir darüber<br />
hinaus Abschreibungen aus der Aktienanlage (Aktienquote<br />
derzeit 15 % vom Gesamtvermögen) verkraften müssen.<br />
Bei Neuzugängen ab dem Jahr 2005 könnten wir dann, wie<br />
die Lebensversicherer auch, mit einem erniedrigten Rechnungszins<br />
rechnen. Angesichts der Höhe der Altersrenten der jüngeren<br />
Kollegenschaft erscheint dieser Schritt vertretbar, und für<br />
das Werk würde er eine zusätzliche Sicherheit bedeuten. Allerdings<br />
müsste auch dieser Vorschlag des LA im Rahmen einer<br />
notwendigen Satzungsänderung von der Kammerversammlung<br />
mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.<br />
Um zu den notwendigen gemeinsamen Beschlüssen zu gelangen,<br />
hat das AVW bereits im letzten Jahr einen Arbeitskreis<br />
für Satzungsänderungen initiiert, in dem auf Einladung<br />
des LA Vertreter der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong>“ und des<br />
„FVDZ“ mitarbeiten.<br />
Unsere Grundrenten sind zur Zeit bei einem kalkulierten<br />
Rechnungszins von 4 % langfristig garantiert. Die Rentenanpassung,<br />
also die Überschüsse des Werkes, die über dem garantierten<br />
Rechnungszins von 4 % für die Altersrente liegen,<br />
waren gemäß § 12 der ASO in ihrer Höhe nie garantiert und<br />
können es logischerweise auch in Zukunft nicht sein, da<br />
selbst die besten Analysten die zukünftige Entwicklung auf<br />
den Kapitalmärkten nicht voraussagen können.<br />
In der vor 40 Jahren festgelegten Alterssicherungsordnung<br />
(ASO) ist im § 12 c, übrigens unter damaliger Federführung<br />
des FVDZ, bestimmt worden, wie mit den Überschüssen zu<br />
verfahren ist. An diese Verfahrensweise hält sich das AVW<br />
konsequent.<br />
Dieser über den Rechnungszins hinausgehende Überzins ist<br />
danach in erster Linie unseren Rentenbeziehern zugute gekommen.<br />
Damals hatte man gute Gründe, die Rentenempfänger<br />
bevorzugt zu bedienen, da die Altersrenten aufgrund der<br />
geringen Kapitalansammlungen nach Gründung des AVW<br />
entsprechend gering waren.<br />
Zwischenzeitlich hat sich diese Rentenanpassung allerdings<br />
dermaßen erhöht, dass sie teilweise die Altersrente in ihrer<br />
Höhe übertrifft.<br />
Aus jetziger Sicht muß man feststellen, dass die Rentenanpassungen<br />
bereits in früheren Jahren hätten begrenzt werden<br />
müssen, um das Polster für zukünftige Rentenanpassungen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
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