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Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen

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L E I T A R T I K E L<br />

Schwierige Zeiten<br />

- auch für das AVW<br />

Alle Rentenversicherer müssen sich in dieser<br />

schwierigen Zeit behaupten. Die gesetzliche<br />

Rentenversicherung muss aktuell ein Defizit<br />

von ca. 8 Milliarden Euro verkraften. Der<br />

Regierung mag durch Quersubventionierung<br />

und schmerzhafte Einschnitte in<br />

Rentenhöhe und das Rentenbeginnalter und nicht zuletzt<br />

durch den Griff in das Steuersäckel die Lösung des Problems<br />

gelingen. Die Gründe sind bekannt: zu wenige Beitragszahler<br />

müssen zu viele Rentner immer länger unterhalten. Die katastrophale<br />

Arbeitsmarktlage tut ein übriges, und das vom Staat<br />

gewählte Umlageverfahren (die junge Generation zahlt für<br />

die älter) kommt hier an seine Grenzen.<br />

Die zahnärztlichen und andere Versorgungswerke sehen sich<br />

teilweise gleichen Schwierigkeiten gegenübergestellt- wenngleich<br />

unser Altersversorgungswerk aufgrund des angewandten<br />

Kapitaldeckungsverfahrens (jedes Mitglied finanziert im<br />

wesentlichen seine eigene Rente) nicht in gleichem Maße von<br />

"nachwachsenden Beitragszahlern" abhängig ist. Darüber hinaus<br />

bereitet uns aber, wie allen anderen Versicherern und<br />

Versorgungswerken, besonders die Entwicklung an den Kapitalmärkten<br />

Sorgen, die jetzt schon im dritten Jahr in Folge<br />

schwache Renditen beschert.<br />

Unsere Rentenzusagen basieren auf Annahmen des Versicherungsmathematikers.<br />

Dabei sind beispielsweise Sterblichkeitsverläufe,<br />

die Wahrscheinlichkeit von Berufsunfähigkeiten,<br />

aber auch die zu erwartenden Erträgen aus den Kapitalanlagen<br />

zu berücksichtigen. Um die zugesagte Altersrente langfristig<br />

garantieren zu können, rechnet der Versicherungsmathematiker<br />

zur Zeit mit einem sog. Rechnungszins von 4 Prozent.<br />

Diese Vorgabe wurde in der Vergangenheit (1977 bis 2001)<br />

durch die vom AVW erwirtschafteten Renditen mit einer Spannbreite<br />

zischen 6,48 und 7,4 % deutlich übertroffen. Heute ist<br />

es dagegen sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, bei<br />

möglichst geringem Risiko, diese Margen zu erreichen. Das<br />

hat bei der allgemeinen Versicherungswirtschaft dazu geführt,<br />

dass die meisten neuen Lebensversicherungsverträge ab Jahresbeginn<br />

nur noch mit einem Rechnungszins von 2,75 %<br />

abgeschlossen werden, d.h. die zu erwartende Summe niedriger<br />

ausfallen muss.<br />

Wie bereits bei anderen Versorgungswerken zum Teil geschehen,<br />

besteht auch bei unserem Altersversorgungswerk die Möglichkeit,<br />

den Rechnungszins anzupassen, um den veränderten Gegebenheiten<br />

am Kapitalmarkt für die Zukunft Rechnung zu<br />

tragen. Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass man auch<br />

die Konsequenzen bedenken muss. Senkt man beispielsweise<br />

den Rechnungszins von 4 % auf 3,5 % ab, dann wird durch<br />

diesen Schritt etwa 16 % mehr Kapital erforderlich<br />

sein, um die gleiche Altersrentenzusage<br />

erfüllen zu können. Die erhebliche<br />

Hebelwirkung, die durch „Drehen“ an verschiedenen<br />

Stellschrauben entsteht, ist für<br />

Nichtmathematiker kaum nachvollziehbar.<br />

Dieses Mehr an Kapital steht nicht zur Verfügung,<br />

weil die stillen Reserven, die in unseren<br />

Kapitalanlagen enthalten waren, durch<br />

die Entwicklung der Kapitalmärkte in den<br />

letzten zwei Jahren erheblich abgeschmolzen sind und wir darüber<br />

hinaus Abschreibungen aus der Aktienanlage (Aktienquote<br />

derzeit 15 % vom Gesamtvermögen) verkraften müssen.<br />

Bei Neuzugängen ab dem Jahr 2005 könnten wir dann, wie<br />

die Lebensversicherer auch, mit einem erniedrigten Rechnungszins<br />

rechnen. Angesichts der Höhe der Altersrenten der jüngeren<br />

Kollegenschaft erscheint dieser Schritt vertretbar, und für<br />

das Werk würde er eine zusätzliche Sicherheit bedeuten. Allerdings<br />

müsste auch dieser Vorschlag des LA im Rahmen einer<br />

notwendigen Satzungsänderung von der Kammerversammlung<br />

mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.<br />

Um zu den notwendigen gemeinsamen Beschlüssen zu gelangen,<br />

hat das AVW bereits im letzten Jahr einen Arbeitskreis<br />

für Satzungsänderungen initiiert, in dem auf Einladung<br />

des LA Vertreter der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong>“ und des<br />

„FVDZ“ mitarbeiten.<br />

Unsere Grundrenten sind zur Zeit bei einem kalkulierten<br />

Rechnungszins von 4 % langfristig garantiert. Die Rentenanpassung,<br />

also die Überschüsse des Werkes, die über dem garantierten<br />

Rechnungszins von 4 % für die Altersrente liegen,<br />

waren gemäß § 12 der ASO in ihrer Höhe nie garantiert und<br />

können es logischerweise auch in Zukunft nicht sein, da<br />

selbst die besten Analysten die zukünftige Entwicklung auf<br />

den Kapitalmärkten nicht voraussagen können.<br />

In der vor 40 Jahren festgelegten Alterssicherungsordnung<br />

(ASO) ist im § 12 c, übrigens unter damaliger Federführung<br />

des FVDZ, bestimmt worden, wie mit den Überschüssen zu<br />

verfahren ist. An diese Verfahrensweise hält sich das AVW<br />

konsequent.<br />

Dieser über den Rechnungszins hinausgehende Überzins ist<br />

danach in erster Linie unseren Rentenbeziehern zugute gekommen.<br />

Damals hatte man gute Gründe, die Rentenempfänger<br />

bevorzugt zu bedienen, da die Altersrenten aufgrund der<br />

geringen Kapitalansammlungen nach Gründung des AVW<br />

entsprechend gering waren.<br />

Zwischenzeitlich hat sich diese Rentenanpassung allerdings<br />

dermaßen erhöht, dass sie teilweise die Altersrente in ihrer<br />

Höhe übertrifft.<br />

Aus jetziger Sicht muß man feststellen, dass die Rentenanpassungen<br />

bereits in früheren Jahren hätten begrenzt werden<br />

müssen, um das Polster für zukünftige Rentenanpassungen<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

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