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Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen

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längerfristig auszubauen. Auch dazu bedarf es allerdings<br />

einer Satzungsänderung durch die Kammerversammlung.<br />

Um aber unseren Rentnern auch in Zukunft, je nach wirtschaftlicher<br />

Lage, eine Rentenanpassung gewähren zu können,<br />

müssten Veränderungen in der sog. Versicherungstechnischen<br />

Rückstellung erfolgen. Dafür hat unser Versicherungsmathematiker<br />

seit längerem Vorschläge erarbeitet, die der KV bereits<br />

2002 vorgelegt wurden. Eine qualifizierte Mehrheit kam<br />

damals nicht zustande.<br />

Wir könnten z.B. die Regelung der Berufsunfähigkeit so ändern,<br />

dass ein Kollege, der berufsunfähig wird, in Zukunft<br />

eine Berufsunfähigkeitrente bekommt, die 80 % seiner zugesagten<br />

Altersrente entspricht und dies bis zu seinem Ableben.<br />

So wird bei allen anderen Rentenkassen verfahren, nur nicht<br />

beim Versorgungswerk der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>.<br />

Hier werden bei Berufsunfähigkeit 70 % und nach Erreichen<br />

des jeweiligen Pensionsalters wieder 100 % der zugesagten<br />

Altersrente bezahlt. Durch eine Satzungsänderung, die unsere<br />

Verfahrensweise so verändert, wie dies auch namhafte Versicherungsmathematiker<br />

fordern, würde Kapital frei, das für<br />

die Rentenanpassung eingesetzt werden könnte.<br />

Als weiteres Hilfsmittel könnte die nächste Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze<br />

und eventuell die in der Diskussion<br />

befindliche Anhebung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung herangezogen werden. Andere zahnärztliche<br />

Versorgungswerke hatten diese Erhöhungen, die zusammengenommen<br />

fast 16 % ausgemacht haben, am Anfang<br />

diesen Jahres nicht durch Anhebung der Rentenzusage weitergeben<br />

müssen, sondern dieses Geld dazu benutzen können,<br />

Mit Hochdruck arbeitet das Bundesgesundheitsministerium<br />

an neuen Regeln, um die durch die Gesundheitsreform entstehenden<br />

höheren Verwaltungskosten wieder einzufangen.<br />

Es ist vorgesehen, durch buchhalterische Tricks - Umbuchung<br />

auf andere Kostenstellen - eine „saubere“ Bilanz hinzubekommen.<br />

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind wütend über diese Mogelpackung.<br />

Etwa zwei Milliarden Euro mehr Verwaltungskosten entstehen<br />

durch das neue, nach Aussagen der zustimmenden<br />

Fraktionen „Bürokratie abbauende“ Reformgesetz. Gleichzeitig<br />

aber werden durch eben dieses Gesetzeswerk die Verwaltungskosten<br />

der Krankenkassen gedeckelt. Wie das<br />

zusammen passt, kann keiner erklären.<br />

Damit zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht,<br />

das Gesetz schaffe Bürokratieabbau, wird nun nach Möglichkeiten<br />

gesucht, Verwaltungsausgaben in andere Kostenstellen<br />

(Leistungsausgaben) umzubuchen. Das Gesetz selbst<br />

macht es bereits vor: Verwaltungsausgaben für das neue<br />

Institut für Qualität im Gesundheitswesen und für die inte-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

wieder dringend notwendige stille Reserven aufzubauen.<br />

Unser Versorgungswerk verfährt nach dem „Äquivalenzprinzip“,<br />

das bedeutet, daß die Rentenzusage den gestiegenen<br />

Beiträgen mit dem gültigen Rechnungszins von 4 % folgt.<br />

Der Leitenden Ausschuss unseres Versorgungswerkes hat mit<br />

Hilfe internen und externen Sachverstandes Vorschläge erarbeitet<br />

und wird unserem höchsten Souverän, der Kammerversammlung,<br />

diese zur Verabschiedung vorschlagen. Die zuvor<br />

aufgeführten Vorschläge sind Teil der Inhalte, die wir vorschlagen<br />

werden. Wir werden auf die unabwendbaren Konsequenzen<br />

hinweisen, die eintreten müssen, wenn unseren versicherungsmathematisch<br />

begründeten Vorschlägen gefolgt<br />

wird oder eben nicht gefolgt wird. Wir wünschen uns für die<br />

bevorstehende Kammerversammlung, dass die Delegierten bei<br />

dieser schwierigen Thematik nicht vorzeitig nach Hause gehen,<br />

oder versuchen, mit dem Taschenrechner Versicherungsmathematik<br />

zu betreiben, wie das vor Jahren schon passiert ist.<br />

Eines kann mit großer Gewissheit aber heute schon gesagt<br />

werden:<br />

Erfolgen keine Änderungen der Satzung, dann wird die Rentenanpassung<br />

für das Jahr 2004 entfallen müssen.<br />

Ein Kollege vertrat vor einigen Jahren einmal die Auffassung,<br />

dass jeder die Patienten habe, die er verdiene. Wir werden<br />

abwarten, ob wir auch die Kammerversammlung haben, die<br />

wir alle verdient haben.<br />

Gesundheitsreform:<br />

Mit Buchungstricks<br />

sollen Verwaltungskosten gehalten werden<br />

Dr. Volker v. Petersdorff<br />

Vorsitzender des LA der ZKN<br />

grierte Versorgung werden auf Vergütungen der Ärzte und<br />

Krankenhäuser aufgeschlagen und firmieren damit als Leistungsausgaben.<br />

Der wütende Protest der Kassenverbände: Die Verwaltungskosten<br />

steigen. Und uns kann keiner aus dem Gesundheitsministerium<br />

zwingen, Mehreinnahmen durch das Gesetz<br />

zur Beitragssatzsenkung zu nutzen: „Wir bauen unsere<br />

Schulden ab.“<br />

Da kracht es gewaltig zwischen den Handelnden.<br />

Eigentlich müsste nun das Bundesversicherungsamt einschreiten<br />

und Tricks der Politiker zurückweisen. Es hat die<br />

Aufgabe, für Recht und Ordnung bei den Krankenkassen zu<br />

sorgen. Damit diese Aufsicht aber nicht der Politik ins Gehege<br />

kommt, kracht es nun auch zwischen der Bundesgesundheitsministerin<br />

und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes<br />

Rainer Daubenbüchel. Der Vorwurf von Ulla<br />

Schmidt: Daubenbüchel und sein Amt seien notorisch<br />

reformunwillig.<br />

Der Gelbe Dienst, 02.10.2003

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