Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen
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längerfristig auszubauen. Auch dazu bedarf es allerdings<br />
einer Satzungsänderung durch die Kammerversammlung.<br />
Um aber unseren Rentnern auch in Zukunft, je nach wirtschaftlicher<br />
Lage, eine Rentenanpassung gewähren zu können,<br />
müssten Veränderungen in der sog. Versicherungstechnischen<br />
Rückstellung erfolgen. Dafür hat unser Versicherungsmathematiker<br />
seit längerem Vorschläge erarbeitet, die der KV bereits<br />
2002 vorgelegt wurden. Eine qualifizierte Mehrheit kam<br />
damals nicht zustande.<br />
Wir könnten z.B. die Regelung der Berufsunfähigkeit so ändern,<br />
dass ein Kollege, der berufsunfähig wird, in Zukunft<br />
eine Berufsunfähigkeitrente bekommt, die 80 % seiner zugesagten<br />
Altersrente entspricht und dies bis zu seinem Ableben.<br />
So wird bei allen anderen Rentenkassen verfahren, nur nicht<br />
beim Versorgungswerk der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>.<br />
Hier werden bei Berufsunfähigkeit 70 % und nach Erreichen<br />
des jeweiligen Pensionsalters wieder 100 % der zugesagten<br />
Altersrente bezahlt. Durch eine Satzungsänderung, die unsere<br />
Verfahrensweise so verändert, wie dies auch namhafte Versicherungsmathematiker<br />
fordern, würde Kapital frei, das für<br />
die Rentenanpassung eingesetzt werden könnte.<br />
Als weiteres Hilfsmittel könnte die nächste Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
und eventuell die in der Diskussion<br />
befindliche Anhebung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen<br />
Rentenversicherung herangezogen werden. Andere zahnärztliche<br />
Versorgungswerke hatten diese Erhöhungen, die zusammengenommen<br />
fast 16 % ausgemacht haben, am Anfang<br />
diesen Jahres nicht durch Anhebung der Rentenzusage weitergeben<br />
müssen, sondern dieses Geld dazu benutzen können,<br />
Mit Hochdruck arbeitet das Bundesgesundheitsministerium<br />
an neuen Regeln, um die durch die Gesundheitsreform entstehenden<br />
höheren Verwaltungskosten wieder einzufangen.<br />
Es ist vorgesehen, durch buchhalterische Tricks - Umbuchung<br />
auf andere Kostenstellen - eine „saubere“ Bilanz hinzubekommen.<br />
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
sind wütend über diese Mogelpackung.<br />
Etwa zwei Milliarden Euro mehr Verwaltungskosten entstehen<br />
durch das neue, nach Aussagen der zustimmenden<br />
Fraktionen „Bürokratie abbauende“ Reformgesetz. Gleichzeitig<br />
aber werden durch eben dieses Gesetzeswerk die Verwaltungskosten<br />
der Krankenkassen gedeckelt. Wie das<br />
zusammen passt, kann keiner erklären.<br />
Damit zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht,<br />
das Gesetz schaffe Bürokratieabbau, wird nun nach Möglichkeiten<br />
gesucht, Verwaltungsausgaben in andere Kostenstellen<br />
(Leistungsausgaben) umzubuchen. Das Gesetz selbst<br />
macht es bereits vor: Verwaltungsausgaben für das neue<br />
Institut für Qualität im Gesundheitswesen und für die inte-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
wieder dringend notwendige stille Reserven aufzubauen.<br />
Unser Versorgungswerk verfährt nach dem „Äquivalenzprinzip“,<br />
das bedeutet, daß die Rentenzusage den gestiegenen<br />
Beiträgen mit dem gültigen Rechnungszins von 4 % folgt.<br />
Der Leitenden Ausschuss unseres Versorgungswerkes hat mit<br />
Hilfe internen und externen Sachverstandes Vorschläge erarbeitet<br />
und wird unserem höchsten Souverän, der Kammerversammlung,<br />
diese zur Verabschiedung vorschlagen. Die zuvor<br />
aufgeführten Vorschläge sind Teil der Inhalte, die wir vorschlagen<br />
werden. Wir werden auf die unabwendbaren Konsequenzen<br />
hinweisen, die eintreten müssen, wenn unseren versicherungsmathematisch<br />
begründeten Vorschlägen gefolgt<br />
wird oder eben nicht gefolgt wird. Wir wünschen uns für die<br />
bevorstehende Kammerversammlung, dass die Delegierten bei<br />
dieser schwierigen Thematik nicht vorzeitig nach Hause gehen,<br />
oder versuchen, mit dem Taschenrechner Versicherungsmathematik<br />
zu betreiben, wie das vor Jahren schon passiert ist.<br />
Eines kann mit großer Gewissheit aber heute schon gesagt<br />
werden:<br />
Erfolgen keine Änderungen der Satzung, dann wird die Rentenanpassung<br />
für das Jahr 2004 entfallen müssen.<br />
Ein Kollege vertrat vor einigen Jahren einmal die Auffassung,<br />
dass jeder die Patienten habe, die er verdiene. Wir werden<br />
abwarten, ob wir auch die Kammerversammlung haben, die<br />
wir alle verdient haben.<br />
Gesundheitsreform:<br />
Mit Buchungstricks<br />
sollen Verwaltungskosten gehalten werden<br />
Dr. Volker v. Petersdorff<br />
Vorsitzender des LA der ZKN<br />
grierte Versorgung werden auf Vergütungen der Ärzte und<br />
Krankenhäuser aufgeschlagen und firmieren damit als Leistungsausgaben.<br />
Der wütende Protest der Kassenverbände: Die Verwaltungskosten<br />
steigen. Und uns kann keiner aus dem Gesundheitsministerium<br />
zwingen, Mehreinnahmen durch das Gesetz<br />
zur Beitragssatzsenkung zu nutzen: „Wir bauen unsere<br />
Schulden ab.“<br />
Da kracht es gewaltig zwischen den Handelnden.<br />
Eigentlich müsste nun das Bundesversicherungsamt einschreiten<br />
und Tricks der Politiker zurückweisen. Es hat die<br />
Aufgabe, für Recht und Ordnung bei den Krankenkassen zu<br />
sorgen. Damit diese Aufsicht aber nicht der Politik ins Gehege<br />
kommt, kracht es nun auch zwischen der Bundesgesundheitsministerin<br />
und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes<br />
Rainer Daubenbüchel. Der Vorwurf von Ulla<br />
Schmidt: Daubenbüchel und sein Amt seien notorisch<br />
reformunwillig.<br />
Der Gelbe Dienst, 02.10.2003