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OBERLAND ANZEIGER Amtsblatt der Gemeinde Vogtländisches ...

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<strong>OBERLAND</strong><br />

<strong>ANZEIGER</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

mit den Ortsteilen – Arnsgrün - Bernsgrün - Cossengrün - Hohndorf - Pöllwitz - Schönbach –<br />

Jahrgang 14 Montag, den 14. März 2011 Nummer 3<br />

Sehnsucht nach dem Frühling<br />

Schöner Frühling, komm doch wie<strong>der</strong>,<br />

lieber Frühling komm doch bald,<br />

bring` uns Blumen, Laub und Lie<strong>der</strong>,<br />

schmücke wie<strong>der</strong> Feld und Wald.<br />

Ja, du bist uns treu geblieben,<br />

kommst nun bald in Pracht und Glanz,<br />

bringst nun bald all deinen Lieben<br />

Sang und Freude, Spiel und Tanz.<br />

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben<br />

Fotos: G. Wetzel


Oberlandanzeiger – 2– Nr. 3/2011<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Terminvorschau<br />

Gemein<strong>der</strong>at:<br />

voraussichtlich am Dienstag, 12.04.2011 19.00 Uhr OT Pöllwitz<br />

Ausschüsse:<br />

am Dienstag, 15.03.2011<br />

18.00 Uhr gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Ausschüsse<br />

am Dienstag, 05.04.2011<br />

18.00 Uhr gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Ausschüsse<br />

(voraussichtlich)<br />

Nächste Ausgabe <strong>Amtsblatt</strong><br />

Redaktionsschluss Mittwoch, 30.03.2011<br />

Erscheinungstag Montag, 11.04.2011<br />

Information !!!<br />

Alternative zur Einstellung des Zugverkehrs<br />

zwischen Zeulenroda und Mehltheuer -<br />

Schienenersatzverkehr<br />

Bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2011 wird für die ausfallenden<br />

Züge ein Schienenersatzverkehr von Zeulenroda unterer Bahnhof<br />

bis Mehltheuer und zurück eingesetzt. Es fährt ein Kleinbus,<br />

<strong>der</strong> 8 Personen beför<strong>der</strong>n kann.<br />

Nutzen Sie diese Möglichkeit als Chance für den weiteren Bestand<br />

<strong>der</strong> Verbindungen.<br />

Fahrplan:


Oberlandanzeiger – 3– Nr. 3/2011<br />

Protokollauszug von <strong>der</strong> 11. öffentlichen<br />

Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

am 22.02.11 um 19.00 Uhr im OT Hohndorf<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bestätigung des Protokolls vom 16.11.10<br />

3. Informationen<br />

4. Anfragen <strong>der</strong> Bürger<br />

5. Beschluss - Billigung des überarbeiteten Entwurfes des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Fi. Hemme<br />

Stanzartikel“ Flur 1, Flurstück 4/4 in <strong>der</strong> Gemarkung Wolfshain<br />

6. Beschluss - Aufstellungsbeschluss für den grundstücks- u.<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BL Bartl-Lenk GbR-<br />

Tecon<br />

Covercraft“ gemäß §§ 2,2a,3,4 und 12 Baugesetzbuch<br />

im OT Bernsgrün<br />

7. Beschluss - Bestellung <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter und Stellvertreter<br />

für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters am<br />

15.05.2011<br />

8. nicht öffentlicher Teil<br />

Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

1. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

bestätigt das Protokoll <strong>der</strong> Sitzung vom 16.11.2010<br />

Beschluss 1 (11/11) 13/0/3<br />

2.<br />

1. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorstellung<br />

des Planes durch das Ingenieurbüro Frank<br />

Olzscha in <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 22.02.2011.<br />

2. Auf Grund <strong>der</strong> auftretenden Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />

wird gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch nach Bekanntgabe<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> eine erneute Auslegung des<br />

Planes in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung durchgeführt. Die<br />

Dauer <strong>der</strong> Auslegung und die Frist zur Stellungnahme<br />

wird auf 3 Wochen verkürzt. Dabei wird bestimmt, dass<br />

Stellungnahmen nur zu den geän<strong>der</strong>ten und ergänzten<br />

Teilen abgegeben werden können.<br />

3. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden<br />

an das Ingenieurbüro zur Prüfung und Einarbeitung weitergeleitet.<br />

Erfor<strong>der</strong>liche neue Stellungnahmen von Trägern<br />

öffentlicher Belange sind durch das Ingenieurbüro<br />

einzuholen.<br />

Beschluss 2 (11/11) 11/2/3<br />

3.<br />

1. Auf dem Gelände <strong>der</strong> Firma Tecon Coverkraft an <strong>der</strong><br />

Mehltheuerschen Straße 10 im OT Bernsgrün soll zum<br />

Zwecke <strong>der</strong> Kapazitätserhöhung <strong>der</strong> Produktion und zur<br />

Vermeidung bzw. Minimierung von Schichtarbeit eine<br />

Produktions- und Lagerhalle errichtet und <strong>der</strong> weitere<br />

Betrieb <strong>der</strong> Zelthalle A gesichert werden. Zu diesem<br />

Zweck sollen die sich im Außenbereich befindlichen Flächen<br />

(*) an den Innenbereich des Ortes Bernsgrün angeglie<strong>der</strong>t<br />

werden. (Angaben gemäß Anlage 1)<br />

Der Standort Mehltheuersche Str. 10 umfasst die Flurstücke<br />

355 und 356/1 <strong>der</strong> Flur 11 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Bernsgrün <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland. Die<br />

bezeichneten Flurstücke befinden sich im Besitz <strong>der</strong> BL<br />

Bartl- Lenk GbR.<br />

2. Die bezeichneten Grundstücke werden in <strong>der</strong> nordwestlichen<br />

Richtung durch die Bahnlinie Weida- Mehltheuer<br />

und in südöstlicher Richtung durch die Landesstraße L<br />

2342 begrenzt. In den an<strong>der</strong>en Richtungen erfolgt die<br />

Begrenzung durch bebaute Grundstücke bzw. durch<br />

landwirtschaftliche Fläche.<br />

Die bereits bebauten Teilflächen <strong>der</strong> bezeichneten<br />

Grundstücke liegen im Innenbereich des Ortes Bernsgrün.<br />

3. Die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

wird im Auftrag und auf Rechnung des Nutzers<br />

vom Ingenieurbüro Frank Olzscha aus Pausa durchgeführt.<br />

Beschluss 3 (11/11) 16/0/0<br />

4. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

beschließt die Bestellung von<br />

Herrn Friedhold Riedel - zum <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter und<br />

Frau Jacqueline Hiller - zum stellv. Wahlleiter<br />

für die Bürgermeisterwahl am 15.05.2011.<br />

Beschluss 4 (11/11) 16/0/0<br />

Lehmann Rogel<br />

Bürgermeisterin Protokollantin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisters in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland<br />

1.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland wird am 15. Mai<br />

2011 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt.<br />

Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist je<strong>der</strong> Wahlberechtigte im<br />

Sinne <strong>der</strong> §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, <strong>der</strong> am Wahltag das<br />

21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten<br />

seinen Aufenthalt in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> hat; <strong>der</strong> Aufenthalt in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

wird vermutet, wenn die Person in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gemeldet<br />

ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im<br />

Sinne des Mel<strong>der</strong>echts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit<br />

eines an<strong>der</strong>en Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<br />

und wählbar wie Deutsche.<br />

Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind neben <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland:<br />

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,<br />

Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik,<br />

Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande, Republik<br />

Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik , Rumänien,<br />

Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische<br />

Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland<br />

sowie Republik Zypern.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

o<strong>der</strong> die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />

o<strong>der</strong> sich zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat in Strafhaft o<strong>der</strong> in Sicherungsverwahrung befindet<br />

(§ 12 ThürKWG).<br />

Zum ehrenamtlichen Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt<br />

werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er je<strong>der</strong>zeit<br />

für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne<br />

des Grundgesetzes und <strong>der</strong> Landesverfassung eintritt. Darüber<br />

hinaus ist zum ehrenamtlichen Bürgermeister nicht wählbar, wer<br />

im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden<br />

Bestimmungen nicht besitzt. Je<strong>der</strong> Bewerber für das Amt des<br />

ehrenamtlichen Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl<br />

gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eine schriftliche Erklärung<br />

abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher o<strong>der</strong> inoffizieller<br />

Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,<br />

dem Amt für Nationale Sicherheit o<strong>der</strong> Beauftragten dieser Einrichtungen<br />

zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären,<br />

dass er mit <strong>der</strong> Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte insbeson<strong>der</strong>e<br />

beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim<br />

Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

<strong>der</strong> ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die<br />

Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den<br />

für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§<br />

24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).<br />

1.1<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />

Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit<br />

aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Einzelbewerber kann<br />

nur einen Wahlvorschlag einreichen, <strong>der</strong> nur einen Bewerber<br />

enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach §<br />

24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf<br />

nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu


Oberlandanzeiger – 4– Nr. 3/2011<br />

seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im<br />

Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss den<br />

Namen und ggf. die Kurzbezeichnung <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wählergruppe<br />

als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere<br />

Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen<br />

Unterscheidung <strong>der</strong> Wahlvorschläge erfor<strong>der</strong>lich ist. Gemeinsame<br />

Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter<br />

Parteien o<strong>der</strong> Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge<br />

von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von<br />

zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />

sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt <strong>der</strong> Wahlausschuss<br />

die Unterzeichnung für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter<br />

zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />

müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt <strong>der</strong><br />

erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, <strong>der</strong><br />

zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht<br />

auch <strong>der</strong> Stellvertreter bezeichnet, dann ist <strong>der</strong> erste Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlags <strong>der</strong> Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />

nur <strong>der</strong> Beauftragte und bei seiner Verhin<strong>der</strong>ung sein Stellvertreter<br />

berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag<br />

abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung<br />

des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter<br />

können durch schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> abberufen und durch an<strong>der</strong>e ersetzt werden.<br />

1.2<br />

Der Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe muss nach<br />

dem Muster <strong>der</strong> Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) das Kennwort <strong>der</strong> einreichenden Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe,<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift<br />

des<br />

Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />

Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe sind als Anlage<br />

beizufügen:<br />

Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />

Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er <strong>der</strong><br />

Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung<br />

des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

1.3<br />

Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster<br />

<strong>der</strong> Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des<br />

Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum,<br />

den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe<br />

des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und <strong>der</strong> Anschrift<br />

die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten<br />

tragen, wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu wählen sind<br />

(insgesamt 80 Unterschriften. Bewirbt sich <strong>der</strong> bisherige Bürgermeister<br />

als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage<br />

6a zur<br />

ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem an<strong>der</strong>en<br />

Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen<br />

nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

2.<br />

Der von einer Partei o<strong>der</strong> einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber<br />

muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung<br />

von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den<br />

wahlberechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe in geheimer<br />

Abstimmung gewählt werden. Je<strong>der</strong> stimmberechtigte Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern<br />

ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele <strong>der</strong> Versammlung<br />

in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung<br />

aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber<br />

kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die<br />

von den wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> den wahl-<br />

berechtigten Angehörigen <strong>der</strong> Wählergruppe aus <strong>der</strong> Mitte einer<br />

vorgenannten Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu diesem Zweck gewählt<br />

worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Wahl des Bewerbers,<br />

Ort und Zeit <strong>der</strong> Versammlung, die Form <strong>der</strong> Einladung<br />

sowie die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />

Hierbei haben <strong>der</strong> Versammlungsleiter und zwei weitere<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung gegenüber dem Wahlleiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in<br />

geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass je<strong>der</strong> stimmberechtigte<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> Versammlung vorschlagsberechtigt war und den<br />

Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele <strong>der</strong><br />

Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig;<br />

er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des §<br />

156 des Strafgesetzbuches.<br />

3.<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund<br />

eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit <strong>der</strong> letzten<br />

Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, o<strong>der</strong> im<br />

Gemein<strong>der</strong>at/Stadtrat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten<br />

unterstützt werden wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> zu<br />

wählen sind (insgesamt 64 Unterschriften).<br />

3.1<br />

Eine Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag o<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn<br />

Wahlberechtigten, die <strong>der</strong> Wahlvorschlag je<strong>der</strong> Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe<br />

zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />

zu wählen sind (insgesamt 64 Unterschriften). Ein<br />

gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,<br />

wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />

seit <strong>der</strong> letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemein<strong>der</strong>at o<strong>der</strong><br />

im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ununterbrochen vertreten sind o<strong>der</strong> wenn einer <strong>der</strong> beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag<br />

keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil <strong>der</strong><br />

Wahlvorschlagsträger seit <strong>der</strong> letzten Wahl ununterbrochen im<br />

Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises,<br />

in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, o<strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at/Stadtrat vertreten<br />

ist.<br />

3.2<br />

Unterstützungsunterschriften sind stets erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine<br />

Partei o<strong>der</strong> Wählergruppe mit einem geän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> neuen<br />

Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1<br />

Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber o<strong>der</strong> Unterzeichner des früheren<br />

Wahlvorschlags war.<br />

3.3<br />

Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

persönlich nach <strong>der</strong> Einreichung des Wahlvorschlags<br />

in eine vom Wahlleiter bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland bis zum 11. April 2011, 18.00 Uhr,<br />

ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer<br />

Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige<br />

Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von<br />

Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlags während <strong>der</strong> üblichen Dienstzeiten<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Einwohnermeldeamt, Zeulenrodaer Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit<br />

o<strong>der</strong> einer körperlichen Beeinträchtigung nicht o<strong>der</strong> nur unter<br />

unzumutbaren Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />

erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung<br />

kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte<br />

Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung<br />

eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson


Oberlandanzeiger – 5– Nr. 3/2011<br />

beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;<br />

die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein<br />

an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen<br />

für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.<br />

Von <strong>der</strong> Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen<br />

sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe<br />

Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits<br />

in eine an<strong>der</strong>e Unterstützungsliste eingetragen haben o<strong>der</strong> einen<br />

Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete<br />

Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.<br />

3.4<br />

Trägt <strong>der</strong> Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag<br />

ebenfalls vom Wahlleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> mit einer Liste<br />

zur Leistung <strong>der</strong> noch erfor<strong>der</strong>lichen Unterschriften (Anlage 7a<br />

zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3<br />

gelten entsprechend.<br />

4.<br />

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 01. April 2011<br />

bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim<br />

Wahlleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland, Zeulenrodaer<br />

Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland einzureichen. Eingereichte<br />

Wahlvorschläge können nur bis zum 01. April 2011 bis<br />

18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />

des Wahlvorschlags und <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> übrigen Unterzeichner<br />

des Wahlvorschlags o<strong>der</strong> durch schriftliche Erklärung<br />

des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.<br />

5.<br />

Wird nur ein gültiger o<strong>der</strong> überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht,<br />

so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen<br />

Bewerber durchgeführt.<br />

6.<br />

Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten<br />

o<strong>der</strong> die Einzelbewerber aufgefor<strong>der</strong>t, festgestellte Mängel<br />

zu beseitigen. Mängel <strong>der</strong> Wahlvorschläge müssen spätestens<br />

am 11. April 2011 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 12. April<br />

2011 tritt <strong>der</strong> Wahlausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />

Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und als gültig<br />

zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber o<strong>der</strong> verliert er die<br />

Wählbarkeit nach <strong>der</strong> Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor<br />

<strong>der</strong> Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />

7.<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form.<br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland, 01.03.2011<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

Riedel<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des<br />

ehrenamtlichen Bürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 12. April<br />

2011, 17.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland, Zeulenrodaer Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

- Prüfung <strong>der</strong> eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung<br />

über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 4, §<br />

27 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Satz 2, § 26 Abs. 1 ThürKWG, § 22<br />

ThürKWO)<br />

Der Zutritt zur Sitzung ist für je<strong>der</strong>mann frei.<br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland, den 01. März 2011<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

Riedel<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung des überarbeiteten Entwurfes<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Nutzungsän<strong>der</strong>ung und Umbau des ehemaligen<br />

Sägewerkes Wolfshain durch die Firma Hemme<br />

Stanzartikel“<br />

Die Firma Hemme Stanzartikel beabsichtigt auf dem Gelände<br />

des ehemaligen Sägewerkes im OT Wolfshain die Produktion<br />

von Stanzartikeln aus Altför<strong>der</strong>bän<strong>der</strong>n durchzuführen. Da sich<br />

das Gelände im Außenbereich befindet, soll durch einen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan die Voraussetzung für die Bebauung<br />

<strong>der</strong> Fläche im Sinne einer geordneten städtebaulichen<br />

Entwicklung geschaffen werden.<br />

Der vom Gemein<strong>der</strong>at gebilligte überarbeitete Entwurf zur Bebauung<br />

liegt in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 28.03.2011 bis 15.04.2011<br />

in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland während <strong>der</strong> Öffnungszeiten zu je<strong>der</strong>manns Einsicht<br />

aus.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegung können von je<strong>der</strong>mann Bedenken und<br />

Anregungen zu diesem Entwurf schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong><br />

Dienststunden zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden. Nach § 4a<br />

Abs. 3 Baugesetzbuch wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur<br />

zu den geän<strong>der</strong>ten und ergänzten Teilen des mit Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss<br />

4 (08/10) vom 07.07.2010 bestätigten ersten Entwurfs<br />

abgegeben werden können.<br />

Nicht in <strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bleiben<br />

bei <strong>der</strong> Beschlussfassung unberücksichtigt.<br />

Pöllwitz, den 01.03.2011<br />

Ritter<br />

Bauamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

nach § 10 Abs. 3 BauGB<br />

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3<br />

BauGB für das Plangebiet „Erweiterung <strong>der</strong><br />

Wohnbebauung Am Schulberg im Ortsteil Pöllwitz“<br />

Vom 18.11.2010<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland hat in<br />

öffentlicher Sitzung am 16.11.2010 die o. g. Ergänzungssatzung<br />

für das in o. g. Ergänzungssatzung bezeichnete Gebiet beschlossen.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> o. g. Ergänzungssatzung ist hiermit nach §<br />

10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die o. g. Ergänzungssatzung<br />

bis zum heutigen Zeitpunkt nicht beanstandet.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die o. g. Ergänzungssatzung in<br />

Kraft.<br />

Je<strong>der</strong>mann kann die o. g. Ergänzungssatzung mit <strong>der</strong> Begründung<br />

ab sofort im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland (OT Pöllwitz, Zeulenrodaer<br />

Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland) während <strong>der</strong> Dienstzeiten<br />

Montag 07.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag 07.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch und<br />

Donnerstag 07.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr<br />

einsehen und erhält auf Verlangen Auskunft.<br />

Hinweise zur vorstehend bekannt gemachten Satzung:<br />

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung <strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,


Oberlandanzeiger – 6– Nr. 3/2011<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />

eines Jahres nach <strong>der</strong> heutigen Bekanntmachung <strong>der</strong> o. g.<br />

Ergänzungssatzung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland (OT Pöllwitz, Zeulenrodaer<br />

Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland) unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über<br />

die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle <strong>der</strong> in<br />

den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, <strong>der</strong>en<br />

Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />

ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen, wenn <strong>der</strong> Antrag nicht innerhalb<br />

<strong>der</strong> Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

in dem die in §§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen.<br />

Eventuelle Verletzungen von Form- und Verfahrensvorschriften<br />

beim Zustandekommen <strong>der</strong> vorstehenden Satzung, die in <strong>der</strong><br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten sind o<strong>der</strong> in<br />

Vorschriften, die aufgrund <strong>der</strong> ThürKO erlassen wurden, können<br />

von Je<strong>der</strong>mann innerhalb eines Jahres nach Satzungsbekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland (OT Pöllwitz, Zeulenrodaer<br />

Str. 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland) unter Darlegung des<br />

die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht<br />

werden. Danach sind sie unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> die<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt wurden.<br />

Aktuelle Wohnungsangebote<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland bietet<br />

in Arnsgrün<br />

• eine<br />

4–Raum- Wohnung (72 qm) mit Heizung und Warmwasser<br />

Eubenberger Str. 12<br />

bestehend aus Küche, Dusche mit WC, Vorsaal, Wohnzimmer,<br />

Schlafzimmer, 2 Kin<strong>der</strong>zimmer, Kellerraum.<br />

Zusätzlich kann ein Zimmer von 16 qm noch angemietet<br />

werden.<br />

in Bernsgrün<br />

• eine<br />

3-Raum-Wohnung (66 qm) mit Heizung und Warmwasser<br />

Mehltheuersche Str. 4b<br />

bestehend aus Küche, Bad, Vorsaal, Wohnzimmer, Schlafzimmer,<br />

Kin<strong>der</strong>zimmer, Kelleraum<br />

in Cossengrün<br />

• eine<br />

3-Raum-Wohnung (59 qm) mit Heizung und Warmwasser<br />

Cossengrün 154<br />

bestehend aus Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer,<br />

Kin<strong>der</strong>zimmer, Vorsaal, Kellerraum<br />

in Pöllwitz<br />

• eine<br />

2-Raum- Wohnung (57 qm) mit Heizung und Warmwasser<br />

Pausaer Str. 10<br />

bestehend aus Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer,<br />

Vorsaal<br />

• eine<br />

2-Raum-Wohnung (49 qm) mit Heizung und Warmwasser<br />

Schulberg 3<br />

bestehend aus Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer,<br />

Vorsaal, Kellerraum<br />

Interessenten melden sich bitte in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland, OT Pöllwitz, Herr Ritter, Zeulenrodaer Str. 20,<br />

07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland, Tel. 036628/97616.<br />

Verkauf von Baugrundstücken<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland bietet im Ortsteil<br />

Bernsgrün im Baugebiet noch freie Baugrundstücke zum Verkauf<br />

an.<br />

• gute Wohnlage<br />

• voll erschlossen<br />

• sofort bebaubar<br />

• Grundstücksgröße ab ca. 500 qm<br />

• Kaufpreis 38,00 EURuro/ qm<br />

Interessenten melden sich bitte bei Herrn Riedel in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland, OT Pöllwitz, Zeulenrodaer Str. 20,<br />

07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland, Telefon 036628/97612.<br />

Mitteilungen<br />

An alle Vereine <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Bis zum 31. Mai 2011 kann bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Bürgermeisterin<br />

Frau Lehmann, Zeulenrodaer Straße 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong><br />

Oberland, <strong>der</strong> diesjährige Vereinszuschuss beantragt werden.<br />

Der Antrag, mit Angabe des Verwendungszwecks/Kosten und<br />

Unterschrift/Stempel versehen, kann formlos auf dem Postwege<br />

o<strong>der</strong> per Fax (036628 97621) eingereicht werden.<br />

Wetzel<br />

Hauptamt<br />

Wir gratulieren<br />

Wir gratulieren zum Geburtstag nachträglich<br />

recht herzlich<br />

14.02.2011 Herr Dietmar Hadlich zum 68. Geburtstag<br />

14.02.2011 Frau Angelika Kühnert zum 66. Geburtstag<br />

14.02.2011 Frau Herta Rzehak zum 88. Geburtstag<br />

15.02.2011 Herr Edgar Fröbisch zum 76. Geburtstag<br />

15.02.2011 Frau Sonja Granso zum 79. Geburtstag<br />

18.02.2011 Herr Friedmar Lorenz zum 77. Geburtstag<br />

18.02.2011 Frau Annemarie Oschatz zum 80. Geburtstag<br />

19.02.2011 Frau Gisela Zill zum 68. Geburtstag<br />

20.02.2011 Frau Käte Müller zum 85. Geburtstag<br />

20.02.2011 Frau Gisela Petzoldt zum 71. Geburtstag<br />

21.02.2011 Frau Helga Flach zum 73. Geburtstag<br />

22.02.2011 Frau Elfriede Fröbisch zum 87. Geburtstag<br />

22.02.2011 Frau Inge Oertel zum 69. Geburtstag<br />

23.02.2011 Herr Rudolf Söllner zum 69. Geburtstag<br />

24.02.2011 Frau Gudrun Friedel zum 68. Geburtstag<br />

24.02.2011 Frau Johanna Karsch zum 83. Geburtstag<br />

24.02.2011 Frau Irmgard Michel zum 82. Geburtstag<br />

27.02.2011 Frau Helga Belke zum 70. Geburtstag<br />

27.02.2011 Herr Klaus Frotscher zum 68. Geburtstag<br />

27.02.2011 Frau Heidemarie Hempel zum 65. Geburtstag<br />

27.02.2011 Frau Annemarie Lucke zum 84. Geburtstag<br />

27.02.2011 Herr Enno Reinhold zum 71. Geburtstag<br />

27.02.2011 Herr Robert Richter zum 72. Geburtstag<br />

27.02.2011 Herr Karl Siegel zum 68. Geburtstag<br />

01.03.2011 Frau Erika Gneupel zum 88. Geburtstag<br />

01.03.2011 Herr Rüdiger Schinz zum 67. Geburtstag<br />

01.03.2011 Frau Helga Zölßmann zum 71. Geburtstag<br />

02.03.2011 Frau Edda Diezel zum 71. Geburtstag<br />

02.03.2011 Frau Christa Reiher zum 74. Geburtstag<br />

03.03.2011 Frau Christa Schröters zum 72. Geburtstag<br />

03.03.2011 Frau Ursula Schuster zum 67. Geburtstag<br />

04.03.2011 Herr Lothar Friedel zum 72. Geburtstag


Oberlandanzeiger – 7– Nr. 3/2011<br />

04.03.2011 Frau Irmgard Kupfer zum 71. Geburtstag<br />

04.03.2011 Frau Christa Spogat zum 79. Geburtstag<br />

04.03.2011 Herr Manfred Zölßmann zum 73. Geburtstag<br />

05.03.2011 Frau Juta Holdschuh zum 81. Geburtstag<br />

05.03.2011 Herr Werner Steinmüller zum 87. Geburtstag<br />

06.03.2011 Frau Irene Adler zum 86. Geburtstag<br />

06.03.2011 Herr Heinz Granso zum 80. Geburtstag<br />

07.03.2011 Frau Leonore Baumann zum 78. Geburtstag<br />

07.03.2011 Frau Waltraud Fröbisch zum 75. Geburtstag<br />

07.03.2011 Herr Friedrich Pramann zum 87. Geburtstag<br />

07.03.2011 Frau Gertrud Weiß zum 88. Geburtstag<br />

08.03.2011 Frau Hildegard Löwe zum 84. Geburtstag<br />

09.03.2011 Herr Reiner Grieser zum 71. Geburtstag<br />

09.03.2011 Frau Rosemarie Leiterer zum 70. Geburtstag<br />

09.03.2011 Herr Joachim Windler zum 75. Geburtstag<br />

12.03.2011 Herr Roland Frotscher zum 72. Geburtstag<br />

12.03.2011 Frau Erika Gründling zum 71. Geburtstag<br />

12.03.2011 Frau Ingeburg Schaub zum 81. Geburtstag<br />

12.03.2011 Herr Günter Simon zum 66. Geburtstag<br />

12.03.2011 Frau Ursula Simon zum 66. Geburtstag<br />

13.03.2011 Frau Rosmarie Hallmann zum 38. Geburtstag<br />

85. Geburtstag in Hohndorf<br />

Frau Käte Müller<br />

beging am 20. Februar 2011 ihren<br />

85. Geburtstag.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> gratulierte recht herzlich<br />

und wünschte <strong>der</strong> Jubilarin alles Gute.<br />

Diamantene Hochzeit in Pansdorf<br />

Das Ehepaar Claus und Elfriede Rose feierte am<br />

3. März 2011 das Fest <strong>der</strong> diamantenen Hochzeit.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> gratulierte recht herzlich<br />

und wünschte für die weiteren<br />

gemeinsamen Jahre<br />

alles Gute und Gesundheit.<br />

Bekanntmachungen an<strong>der</strong>er Ämter<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> e-on Thüringer<br />

Energie AG<br />

Die e-on Thüringer Energie AG gibt bekannt, dass bis zirka Mitte<br />

diesen Jahres Arbeiten am Stromnetz (Erdkabeln) <strong>der</strong> e- on<br />

in unserer <strong>Gemeinde</strong> durchgeführt werden.<br />

Es handelt sich hierbei um Einmessungen einzelner Kabelabschnitte<br />

<strong>der</strong> vorhandenen Versorgungsleitungen.<br />

Die von <strong>der</strong> e-on beauftragten Partnerfirmen sind dementsprechend<br />

bevollmächtigt und können sich ausweisen.<br />

Die Berechtigung sowie Auskünfte werden auch unter <strong>der</strong> Telefonnummer:<br />

0361 6523160 erteilt.<br />

Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz<br />

zum Verbrennen von trockenem Baum- und<br />

Strauchschnitt<br />

Rechtsgrundlage: Thüringer Verordnung über die Beseitigung<br />

von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung<br />

- ThürPflanzAbfV - vom 02.03.1993 [GVBl. S. 232], zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch die Dritte Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Thür. Pflanzenabfall-Verordnung<br />

vom 03.08.2010 [GVBl. S. 261])<br />

Auf Grund des § 4 Abs. 1 ThürPflanzAbfV in Verbindung mit §<br />

27 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kreislaufwirtschaft<br />

und Sicherung <strong>der</strong> umweltverträglichen Beseitigung<br />

von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-<br />

/AbfG - vom 27.09.1994 [BGBl. I S. 2705], zuletzt geän<strong>der</strong>t am<br />

11.08.2010 [BGBl. I S. 2986]) trifft das Landratsamt Greiz als<br />

sachlich und örtlich zuständige Behörde folgende<br />

Allgemeinverfügung:<br />

1. Im Gebiet des Landkreises Greiz ist das Verbrennen von trockenem<br />

Baum- und Strauchschnitt, <strong>der</strong> auf nicht gewerblich<br />

genutzten Grundstücken anfällt, in <strong>der</strong> Zeit vom 01. April bis<br />

einschließlich 15. April eines jeden Jahres gestattet.<br />

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung im <strong>Amtsblatt</strong> für den Landkreis Greiz<br />

in Kraft.<br />

Begründung<br />

Zum 27.08.2010 ist eine novellierte Fassung <strong>der</strong> Thüringer Verordnung<br />

über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in Kraft<br />

getreten.<br />

Diese Verordnung regelt die Art und Weise <strong>der</strong> „Beseitigung<br />

pflanzlicher Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich<br />

o<strong>der</strong> gärtnerisch genutzten Grundstücken, in Parks, Grünanlagen<br />

und auf Friedhöfen o<strong>der</strong> in sonstiger Weise anfallen“. Demnach<br />

sind pflanzliche Abfälle im Rahmen <strong>der</strong> Nutzung dieser<br />

Grundstücke grundsätzlich durch Verrotten zu beseitigen (§ 2<br />

Abs. 1 ThürPflanzAbfV); ausnahmsweise ist eine Beseitigung<br />

von trockenem Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen<br />

möglich, wenn dieser auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken<br />

anfällt (§ 2 Abs. 4 ThürPflanzAbfV).<br />

Die Voraussetzungen für die Zulassung <strong>der</strong> Verbrennung gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 ThürPflanzAbfV sind bei Einhaltung <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Verordnung aufgestellten und hier unter den Hinweisen aufgeführten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gegeben.<br />

Eine Überlassungspflicht für <strong>der</strong>artige Abfälle an den öffentlichrechtlichen<br />

Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband<br />

Ostthüringen - AWV) besteht nicht. Obwohl verschiedene Angebote<br />

des AWV zur Anlieferung von Grünabfällen (einschl. Baumund<br />

Strauchschnitt) bei Entsorgungseinrichtungen (2 x jährlich<br />

kostenlose Annahme von 1 cbm Pflanzenabfälle an den Recyclinghöfen<br />

sowie die „Grünschnittkarte“, bei <strong>der</strong> über eine Gebühr<br />

von 12 EUR/Jahr unbegrenzt pflanzliche Abfälle abgegeben<br />

werden können) existieren ist einzuschätzen, dass es nicht<br />

für je<strong>der</strong>mann und unter allen Gegebenheiten zumutbar ist, für<br />

die Beseitigung <strong>der</strong>artiger Abfälle ausschließlich die Entsorgungsmöglichkeiten<br />

des AWV zu nutzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Thür-<br />

PflanzAbfV). Einer Ausnahmeregelung im Sinne <strong>der</strong> ThürPflanz-<br />

AbfV kann daher entsprochen werden.<br />

Das Landratsamt Greiz ist gemäß § 4 Abs. 1 1. Halbsatz Thür-<br />

PflanzAbfV für den Erlass dieser Allgemeinverfügung und gemäß<br />

§ 7 ThürPflanzAbfV in Verbindung mit § 24 Abs. 4 Nr. 7<br />

Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz (ThürAbfG, in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.06.1999 [GVBl. S. 385], zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t am 20.12.2007 [GVBl. S. 267]) für den Vollzug <strong>der</strong><br />

ThürPflanzAbfV die zuständige Behörde.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats<br />

nach öffentlicher Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist beim Landratsamt Greiz in Greiz<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />

Greiz, 28.02.2011<br />

gez. Martina Schweinsburg<br />

Landrätin<br />

Hinweise<br />

Nach <strong>der</strong> ThürPflanzAbfV ist Folgendes zu beachten:<br />

1. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ein Verbrennen<br />

unzulässig.<br />

2. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren o<strong>der</strong> Belästigungen<br />

durch Rauch o<strong>der</strong> Funkenflug für die Allgemeinheit<br />

und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Es ist auf<br />

Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem<br />

Wind ist das Feuer unverzüglich zu löschen.<br />

3. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:<br />

a) 1,5 km zu Flugplätzen,<br />

b) 50 m zu öffentlichen Straßen,<br />

c) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten o<strong>der</strong> Druckgasen<br />

sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche<br />

o<strong>der</strong> brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet o<strong>der</strong> gelagert<br />

werden,


Oberlandanzeiger – 8– Nr. 3/2011<br />

d) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem<br />

Bewuchs,<br />

e) 100 m zu Waldflächen, wobei beson<strong>der</strong>e Trockenperioden,<br />

in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend<br />

zu berücksichtigen sind,<br />

f) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit<br />

weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren<br />

Außenverkleidungen und<br />

g) 5 m zur Grundstücksgrenze.<br />

4. Gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete dürfen<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

5. Es darf nur <strong>der</strong> reine und trockene Gehölzschnitt verbrannt<br />

werden. Laub und „weiche“ Pflanzenabfälle sind von <strong>der</strong> Verbrennung<br />

ausgeschlossen.<br />

6. Der für die Verbrennung vorgesehene Baum- und Strauchschnitt<br />

soll unmittelbar vor <strong>der</strong> Entzündung umgelagert werden,<br />

um zu verhin<strong>der</strong>n, dass Kleintiere (z.B. Igel), die unter<br />

dem Stapel Schutz gesucht haben, mit verbrannt werden.<br />

7. Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem<br />

Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend<br />

mit Erde abzudecken o<strong>der</strong> mit Wasser zu löschen.<br />

8. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen<br />

keine an<strong>der</strong>en Stoffe, insbeson<strong>der</strong>e keine häuslichen Abfälle,<br />

Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten o<strong>der</strong><br />

mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.<br />

9. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen<br />

und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.<br />

Verstöße gegen oben genannte Vorschriften können gemäß § 8<br />

ThürPflanzAbfV in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG<br />

als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Verbrennung solcher Abfälle sind trotz Einhaltung aller<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen Luftverunreinigungen unvermeidlich. Durch<br />

Messergebnisse ist belegt, dass bedingt durch Art und Gegebenheiten<br />

<strong>der</strong> Gehölzschnittverbrennung (Inhomogenität des<br />

Verbrennungsmaterials und ungenügende Verbrennungsbedingungen)<br />

immer erhebliche Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen<br />

auftreten. Insbeson<strong>der</strong>e in topografisch ungünstigen Lagen<br />

mit Austauschbehin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> bei austauscharmen<br />

Witterungsbedingungen kann dies im Umfeld zu Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> Luftqualität führen.<br />

Weltwassertag 2011<br />

Tag <strong>der</strong> offenen Tür am 22. März im<br />

Zweckverband TAWEG<br />

„Wasser für Städte: Antwort auf urbane Herausfor<strong>der</strong>ungen“<br />

lautet das diesjährige Thema<br />

des Weltwassertages am 22.03.2011.<br />

Im Jahr 2010 wurde von den Vereinten Nationen <strong>der</strong> Zugang zu<br />

sauberem Trinkwasser und einer ausreichenden Sanitärversorgung<br />

als Menschenrecht durchgesetzt. Da dies in zahlreichen<br />

Regionen <strong>der</strong> Welt nicht gegeben ist und zumeist ärmere Bevölkerungsschichten<br />

davon betroffen sind, stehen nunmehr Politik<br />

und Staaten verstärkt in <strong>der</strong> Pflicht. Weltweit haben 884 Mio.<br />

Menschen keinen genügenden Zugang zu sauberem Wasser<br />

und mehr als 2,6 Milliarden keinen Zugang zu einfachen sanitären<br />

Anlagen.<br />

Der diesjährige Weltwassertag soll das Augenmerk auf die Probleme<br />

für die Wasser- und Sanitärversorgung lenken. Gerade in<br />

Schwellen- und Entwicklungslän<strong>der</strong>n sind mit <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Urbanisierung, also <strong>der</strong> raschen Ausbreitung städtischer Lebensformen,<br />

riesige Herausfor<strong>der</strong>ungen verbunden.<br />

In Deutschland stellt sich nicht die Urbanisierung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

demographische Wandel als Problem dar. Der Themenschwerpunkt<br />

liegt hier auf <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Trink- und Abwasseranlagen<br />

an die sinkenden Bevölkerungszahlen. In Thüringen werden<br />

regional bedingt sehr unterschiedliche Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung<br />

gestellt. Während bspw. Städte wie Erfurt, Jena<br />

o<strong>der</strong> Weimar wachsen, werden im ländlichen Bereich wie<br />

auch im Landkreis Greiz weitere Einwohnerrückgänge zu verzeichnen<br />

sein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Infrastruktur, <strong>der</strong> wirtschaftliche<br />

Betrieb sowie die Einhaltung immer strenger werden<strong>der</strong><br />

Rahmenbedingungen stellen die Wasserwirtschaftsbranche vor<br />

große Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Ein wesentlicher Schwerpunkt um dem gerecht zu werden, ist<br />

<strong>der</strong> maßvolle Ausbau <strong>der</strong> Abwasserentsorgung. Mit <strong>der</strong> neuen<br />

Kläranlage Dölau, welche am 17.01.2011 übergeben wurde, ist<br />

ein weiterer Baustein hierzu gelegt worden.<br />

Der Zweckverband TAWEG öffnet am 22. März in <strong>der</strong> Zeit<br />

von 13:00 bis 17:00 Uhr in Greiz-Dölau, An <strong>der</strong> Goldenen<br />

Aue 10 seine Türen. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes stehen<br />

für aktuelle Fragen zur Verfügung. Die interessierten Besucher<br />

können sich über alle Themen <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung und<br />

Abwasserbehandlung sowie über die vom Eigenbetrieb des<br />

Zweckverbandes eingesetzte Technik und zum Thema Berufsausbildung<br />

informieren. Ebenso werden Rundgänge über die<br />

Kläranlage angeboten.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Ihr Zweckverband TAWEG<br />

Mobile Jugendarbeit Sozialraum „Süd-West“<br />

Kin<strong>der</strong>ferienlager für Kin<strong>der</strong> im Alter von 8 bis 14<br />

Jahren<br />

Sommer, Sonne, Sonnenbrand<br />

Hallo Kid`s ! Wollt ihr mit uns Urlaub machen,<br />

dann packt eure sieben Sachen,<br />

in Siofok / Ungarn bieten wir Euch 10 tolle Tage -<br />

die Post geht ab, keine Frage!<br />

Ort: Siofok - Balaton Südufer / Ungarn<br />

Termin: 28.07.2011 bis 06.08.2011<br />

Teilnehmerbeitrag: 285,00 EUR (weitere Bezuschussung<br />

möglich)<br />

Anmeldeschluss: 08.06.2011<br />

Hier einige Punkte aus dem umfangreichen Ferienprogramm<br />

• Tagesfahrt nach Budapest & Fischerbastei<br />

• Abenteuer & Kletterspaß im Kletterwald Zamardi<br />

• Badespaß & auf dem Wasser laufen und dabei einfach nicht<br />

untergehen<br />

• Grillabend<br />

• Disco & Lagerfeuer<br />

• Vielseitige Sportmöglichkeiten<br />

Was müsst Ihr tun?<br />

Ihr solltet im Alter von 8 bis 14 Jahren sein, einen Kin<strong>der</strong>ausweis<br />

besitzen und eure Eltern darum bitten, euch hier anzumelden.<br />

Unsere Leistungen<br />

• An- und Abreise mit mo<strong>der</strong>nen Reisebussen<br />

• Übernachtungen mit Vollpension in einer Ferienpension<br />

• Freizeitgestaltung und Betreuung<br />

Anmeldung:<br />

Bettina Seyrich<br />

Mobile Jugendarbeit Sozialraum „Südwest“<br />

Tel. 036622/ 79802<br />

Zum Thema:<br />

spricht<br />

Am Samstag, dem 26.03.2011, findet<br />

unser nächstes Frühstückstreffen<br />

für Frauen statt. Wie bereits<br />

angekündigt, wird es in diesem<br />

Frühjahr einmalig ein gemeinsames<br />

Treffen in Plauen geben.<br />

„Wer schneller lebt, ist früher fertig!<br />

Was tun gegen Stress?<br />

Andreas Malessa<br />

Ein schwer unter Druck stehen<strong>der</strong> Regierungschef gab dazu<br />

drei Antworten in einem einzigen Gebet. Andreas Malessa erzählt,<br />

warum sein Tipp gerade für uns heute heilsam, befreiend,<br />

entspannend ist.<br />

Sind Sie neugierig geworden? Dann kommen sie doch einfach<br />

mal am 26.03.2011 nach Plauen in den Rathaussaal im Unteren<br />

Graben 1.<br />

Neben dem Vortrag erwartet Sie natürlich wie<strong>der</strong> ein ausgiebiges<br />

Frühstück. Der Unkostenbeitrag für diesen Vormittag beträgt<br />

8,50 EUR. Außerdem wird eine Kin<strong>der</strong>betreuung für die Zeit <strong>der</strong><br />

Veranstaltung mit Spiel, Spaß und einem kindgerechten Imbiss<br />

angeboten.


Oberlandanzeiger – 9– Nr. 3/2011<br />

Für die Planung bitten wir um eine Anmeldung bis zum Montag,<br />

den 21.03.2011 bei Frau Deschner unter <strong>der</strong> Telefonnummer:<br />

03741/224055.<br />

Herr Andreas Malessa hält bereits am Freitag, dem 25.03.2011,<br />

um 19:00 Uhr im Saal <strong>der</strong> Agrargenossenschaft in Schleiz-Oettersdorf<br />

im Rahmen einer ähnlichen Veranstaltung diesen Vortrag.<br />

Informationen und Anmeldungen hierfür nimmt Frau Butz<br />

unter <strong>der</strong> Telefonnummer 03663/401092 entgegen.<br />

Ausstellungen<br />

Städtisches Museum Zeulenroda<br />

06.03 - 24.07.2011<br />

Bäume hier und an<strong>der</strong>swo<br />

Fotoausstellung Dr. Heinz Frotscher<br />

Meisterliches aus Holz<br />

Geschnitzte Unikate von Katrin Gentsch<br />

Öffnungszeiten<br />

Di, Mi. u. Fr. 9 – 16 Uhr<br />

Do. 9 – 18 Uhr; So./ Fei. 13 – 16 Uhr<br />

Karfreitag und Chr. Himmelfahrt geschlossen<br />

Städtisches Museum Zeulenroda<br />

Aumaische Str. 30-32<br />

www.zeulenroda-triebes.de<br />

Tel. 036628-64135<br />

SCHWARZE AUGEN<br />

Eine Nacht im Russenpuff<br />

Freitag, 23.09.2011 - 20:00 Uhr - Stadthalle Zeulenroda<br />

Kartenvorverkauf:<br />

bis 31. März im Odeon Filmtheater Zeulenroda und unter<br />

www.CineEvent.de ab 1. April an allen bekannten Vorverkaufsstellen<br />

„Schwarze Augen“ ist inzwischen das erfolgreichste Kabarettereignis<br />

Mitteldeutschlands. Das ständig ausverkaufte Programm<br />

sorgt landauf landab für Beifallsstürme.<br />

mit: Schauspieler Tom Pauls, Sängerin und Darstellerin Katrin<br />

Weber, Musiker Detlef Rothe.<br />

Vereine und Verbände<br />

60 Jahre Musikgruppe Arnsgrün<br />

Einladung<br />

Die Musikgruppe Arnsgrün feiert ihr<br />

60-jähriges Bestehen.<br />

Aus diesem Anlass laden wir alle<br />

Musikliebhaber am<br />

Samstag, dem 02.April 2011, 14:30 Uhr<br />

zu unserem Jubiläumskonzert in den Saal in Arnsgrün ein.<br />

Verleben Sie mit uns einen musikalischen Nachmittag bei Kaffee<br />

und Kuchen.<br />

Die Musiker <strong>der</strong> Musikgruppe Arnsgrün<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Siehe unter Pöllwitz.<br />

Vereine und Verbände<br />

Jagdgenossenschaft Bernsgrün<br />

Einladung zur Versammlung<br />

Hiermit werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk<br />

gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt<br />

werden darf, zu <strong>der</strong> nicht öffentlichen Versammlung <strong>der</strong><br />

Jagdgenossenschaft Bernsgrün mit anschließendem Jagdessen<br />

am 01.04.2011, um 19.00 Uhr,<br />

in den Versammlungsraum <strong>der</strong> Gaststätte zum „Ross“ in<br />

Bernsgrün, herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung und zu fassende Beschlüsse:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Jagdvorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers<br />

5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrags <strong>der</strong> Jagdnutzung<br />

und den Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung<br />

6. Verschiedenes<br />

Anmerkung:<br />

Bei Verhin<strong>der</strong>ung kann sich <strong>der</strong> Jagdgenosse durch seinen<br />

Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gera<strong>der</strong> Linie,<br />

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige<br />

Person o<strong>der</strong> durch einen volljährigen, <strong>der</strong>selben Jagdgenossenschaft<br />

angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.<br />

Für die Erteilung <strong>der</strong> Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die<br />

schriftliche Form erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen<br />

Organe.<br />

Flächenän<strong>der</strong>ungen sind vor Beginn <strong>der</strong> Versammlung dem Vorstand<br />

durch Vorlage <strong>der</strong> Grundbuchauszüge anzuzeigen.<br />

K. Jung<br />

Schriftführer<br />

Neuer Vorstand bei den Schalmeienmusikern<br />

Alter „Hase“ und vier Jugendliche übernehmen<br />

Verantwortung<br />

Der 64-jährige Klaus Röhler, ein halbes Jahrhun<strong>der</strong>t aktives Kapellenmitglied,<br />

als 1. Vorstand wird gemeinsam mit den Youngstern<br />

Christian Freitag als 2. Vorstand, Matthias Dübler als musikalischer<br />

Leiter, Thomas Gradl als Kassierer und Patrick Zicker<br />

als Schriftführer künftig die Geschicke <strong>der</strong> Feuerwehrschalmeienkapelle<br />

Bernsgrün lenken und leiten. Das ergab die Wahl zur<br />

Jahreshauptversammlung, nachdem <strong>der</strong> alte Vorstand mit Sandro<br />

Morgner, Jörg Döscher, Wolfgang Dudek und Mike Orlamün<strong>der</strong><br />

nicht mehr kandidierte. Um die Vorstandsarbeit tatkräftig<br />

zu unterstützen, wählten die Mitglie<strong>der</strong> außerdem einen<br />

fünfköpfigen Beirat.<br />

Musikalisch gesehen war das zurückliegende Jahr wie<strong>der</strong> ein<br />

Jahr mit vielen Auftritten. Ob zum Faschingsumzug in Neustadt,<br />

zu Jubiläen, zu Dorffesten, zum Park- und Schlossfest in Greiz<br />

o<strong>der</strong> zu den traditionellen Fackelumzügen zum Maifeier- und<br />

Martinstag für die evangelische Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Arche Noah“<br />

Bernsgrün sowie zum feierlichen Pyramideanschieben in Bernsgrün<br />

ist die Bernsgrüner Feuerwehrschalmeienkapelle ein beliebter<br />

und gern gehörter Klangkörper.<br />

Im Rückblick auf das Jahr 2010 wurde aber auch über die weitere<br />

Ausgestaltung des Probenraumes und die Ausbildung <strong>der</strong><br />

Nachwuchsmusiker berichtet. Eine Ehrung erfuhren die besten<br />

Probenteilnehmer. Dabei belegte mit Henry Decker bei den<br />

Jüngsten und Christian Freitag bei den „älteren“ Musikern jeweils<br />

den 1. Platz. Auch langjährige Kapellenmitglie<strong>der</strong> wurden<br />

an diesem Abend ausgezeichnet. Zu den Jubilaren gehörten für<br />

10 Jahre Christian Freitag, 15 Jahre Frank Hallmann und Matthias<br />

Dübler, 20 Jahre Marcel Liebmann und Sandro Morgner,


Oberlandanzeiger – 10 – Nr. 3/2011<br />

für 30 Jahre Ronny Hempel, 35 Jahre Manfred Gradl, 40 Jahre<br />

Gerd Baumann und für 50 Jahre Klaus Röhler.<br />

Für das neue Jahr 2011 stehen neben zahlreichen Auftritten in<br />

nah und fern insbeson<strong>der</strong>e mehr Aktionen zur Gewinnung von<br />

Nachwuchs auf dem Programm. Außerdem soll eine Werkstatt<br />

für Kleinreparaturen <strong>der</strong> Instrumente eingerichtet werden. Geworben<br />

wird auch um Sponsoren zwecks Anschaffung von<br />

Wind- und Regenjacken für die Kapellenmitglie<strong>der</strong>.<br />

Text: G. Wetzel<br />

Fotos: Kapelle/F. Hallmann<br />

Die besten Probenteilnehmer <strong>der</strong> Jugend: Henry Decker und<br />

Luca Simon sowie Lucas Seifert als jüngster Nachwuchs (v. l. n. r.)<br />

Für langjährige Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Kapelle geehrt:<br />

hintere Reihe von links: Matthias Dübler, Marcel Liebmann,<br />

Klaus Röhler, Manfred Gradl<br />

vorn von links: Christian Freitag, Frank Hallmann<br />

Frauensportgruppe Bernsgrün<br />

Vorstandswahl<br />

Die „Alten“ sind auch die „Neuen“<br />

Foto: von links: Hanka Thomas und Heidi Scharf<br />

Am Vorstand <strong>der</strong> Frauensportgruppe Bernsgrün für die kommenden<br />

vier Jahre hat sich nichts geän<strong>der</strong>t. Hanka Thomas und<br />

Heidi Scharf bleiben 1. und 2. Vorstand. Das ergab die Wahl zur<br />

Jahreshauptversammlung am 4. Februar. Einstimmig war das<br />

Ergebnis <strong>der</strong> 21 anwesenden Sportfreundinnen.<br />

Im Jahresrückblick des vergangenen Jahres zeigte Hanka Thomas<br />

noch einmal die Aktivitäten <strong>der</strong> Sportgruppe auf. So absolvierten<br />

die Frauen zwei Gesundheitskurse über die Kreisvolkshochschule.<br />

Unter fachlich kompetenter Leitung von Karola<br />

Kaiser standen Nordic Working und ein Herz-Kreislaufkurs auf<br />

dem Sportprogramm. Außerdem wurde im Sommer viel gewan<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> Rad gefahren. Im Winter nutzten die Sportfrauen den<br />

Schnee zum urigen Schlittenfahren. Gemeinsam blickten sie<br />

auch auf das Wellnesswochenende in Bad Rodach, das „Spanferkelgrillfest“<br />

in Bernsgrün und die Weihnachtsfeier in Pausa<br />

zurück.<br />

Neben dem Finanzbereicht 2010 von Kassiererin Gabriele Wetzel<br />

und <strong>der</strong>en Entlastungsbeschluss wurde schon mit ersten<br />

Gedanken und Ideen vorausgeschaut auf das 30-jährige Jubiläum<br />

<strong>der</strong> Sportgemeinschaft im Jahre 2013. Auch für die gemeindliche<br />

Seniorenweihnachtsfeier, für <strong>der</strong>en Ausrichtung in<br />

diesem Jahr die Frauensportgruppe verantwortlich zeichnet,<br />

gab es die erste vorbereitende Planung bezüglich Termin und<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Feier.<br />

Die Frauen freuen sich auf die Montagabende von 2011, die mit<br />

Kursen, Wan<strong>der</strong>- und Fahrradtouren, Wellnesswochenende u. a.<br />

wie<strong>der</strong> interessante und abwechslungsreiche Sportaktivitäten<br />

versprechen. Dafür ist die Anschaffung von neuen Sportutensilien,<br />

wie Gymnastikbän<strong>der</strong> und Liegematten, notwendig.<br />

Text/Foto: Gabriele Wetzel<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Siehe unter Ortsteil Pöllwitz.<br />

Aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

Kleeblattkin<strong>der</strong> üben richtiges Zähneputzen<br />

Das Zähneputzen gehört in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Kleeblatt“<br />

zum Tagesablauf wie das Spielen und die Beschäftigung. Denn<br />

Zähneputzen ist wichtig, und beson<strong>der</strong>s Kin<strong>der</strong>zähne müssen<br />

ordentlich geputzt werden. Die Kin<strong>der</strong> sollen lernen, dass eine<br />

regelmäßige Zahnpflege zur täglichen Körperpflege gehört. Dabei<br />

bekommen die Erzieherinnen fachmännische Unterstützung<br />

durch die Greizer Zahnarztpraxis Buschbeck, die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Jugendzahnpflege die Cossengrüner Kin<strong>der</strong>einrichtung betreut.<br />

Ein Mal im Vierteljahr besucht <strong>der</strong> Zahnarzt die Einrichtung und<br />

vermittelt den Mädchen und Jungen kindgerecht die richtige<br />

Zahnpflege inkl. Ernährungsberatung in spielerischer Form.<br />

Text/Foto: G. Wetzel<br />

Zahnarzthelferin Mandy Gerhardt erklärt und hilft den Mädchen<br />

und Jungen, ihre Zähne richtig zu putzen.


Oberlandanzeiger – 11 – Nr. 3/2011<br />

Vereine und Verbände<br />

Vorankündigung<br />

Das diesjährige Sportfest des SV Hohndorf findet vom<br />

22. bis 24. Juli 2011 statt.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde<br />

Hohndorf<br />

Sonntag, 20.03.2011<br />

19.00 Uhr Gottesdienst in <strong>der</strong> Hohndorfer Kirche<br />

Sonntag, 27.03.2011<br />

19.00 Uhr Gottesdienst in <strong>der</strong> Hohndorfer Kirche<br />

Sonntag, 03.04.2011<br />

09.30 Uhr Gottesdienst in <strong>der</strong> Hohndorfer Kirche<br />

Dienstag, 05.04.2011<br />

14.30 Uhr <strong>Gemeinde</strong>nachmittag in <strong>der</strong> Kirchschule Hohndorf<br />

19.30 Uhr <strong>Gemeinde</strong>abend im Gemein<strong>der</strong>aum Pansdorf<br />

Sonntag, 10.04.2011<br />

19.00 Uhr Gottesdienst in <strong>der</strong> Hohndorfer Kirche<br />

Sonntag, 17.04.2011<br />

14.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe in <strong>der</strong> Hohndorfer Kirche<br />

Anmeldung <strong>Gemeinde</strong>ausfahrt 2011:<br />

Am Mittwoch, den 25. Mai 2011, wird die diesjährige <strong>Gemeinde</strong>ausfahrt<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n Hohndorf und Caselwitz stattfinden.<br />

Wie immer fahren wir mit einem Reisebus und werden die Gehwege<br />

sehr kurz halten. Wir werden diesmal die Region Jena im<br />

wun<strong>der</strong>schönen Saaletal mit seinen Weinbergen und Burgen erkunden<br />

(genauere Ziele und Route werden noch bekannt gegeben).<br />

Ab sofort kann man sich dazu anmelden: telefonisch im<br />

Pfarramt Caselwitz unter Tel. 03661 - 6646 o<strong>der</strong> bei Pfarrer<br />

Krause persönlich o<strong>der</strong> bei einem <strong>der</strong> Hohndorfer Kirchenältesten.<br />

Die Reservierung erfolgt nach Reihenfolge <strong>der</strong> Anmeldung<br />

- deshalb sichern Sie sich bitte so bald wie möglich ihren Platz!<br />

Herzliche Grüße im Namen <strong>der</strong> Kirchgemeinde Hohndorf.<br />

Ihr Pfarrer Krause<br />

Aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

Das Neueste aus dem „Spatzennest“<br />

Seit 7. Februar 2011 bieten wir in unserer Einrichtung die Ganztagsverpflegung<br />

an.<br />

Sichtlich viel Freude haben die Kin<strong>der</strong> beim Zusammenstellen<br />

ihres individuellen Frühstücks. Sie wählen selbst, was und wie<br />

viel sie essen und trinken möchten. Wir achten dabei beson<strong>der</strong>s<br />

auf Selbständigkeit, Rücksichtnahme und Kommunikation <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> miteinan<strong>der</strong>. Aber auch bei <strong>der</strong> Vorbereitung entscheiden<br />

und gestalten die Kin<strong>der</strong> schon recht kreativ mit. Dabei bringen<br />

sie durch den Einsatz von Obst und Gemüse Farbe auf den<br />

Tisch, indem sie z.B. Gurkenscheiben zu einer Raupe auflegen<br />

und dadurch den Appetit beim Essen anregen, nicht nur am<br />

Morgen, son<strong>der</strong>n auch zu Mittag und zum Kaffee.<br />

Ein Dankeschön auf diesem Wege an Herrn Guido Heinze, <strong>der</strong><br />

uns mit <strong>der</strong> Belieferung versorgt.<br />

Kleine Spatzen luden in ihr Nest ein…<br />

Gut angenommen wurde am 24. Februar nachmittags <strong>der</strong> Tag<br />

<strong>der</strong> offenen Tür in <strong>der</strong> Pöllwitzer Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Spatzennest“.<br />

Vor allem Eltern und Großeltern zukünftiger Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong><br />

nutzten die Gelegenheit, die Einrichtung zu besichtigen<br />

und näher kennen zulernen. Das einladende und erfrischend<br />

ansprechende Programm <strong>der</strong> Spatzennestkin<strong>der</strong> erfreute dabei<br />

alle sehr. Die Lie<strong>der</strong> vom Schneemann, <strong>der</strong> kleinen Meise, <strong>der</strong><br />

Schnecke und Biene, die Geschichte von Himpelchen und Pimpelchen<br />

sowie die Tänze vom Pinguin und Hampelmann verfolgten<br />

beson<strong>der</strong>s die kleinsten Gäste ganz aufmerksam und gespannt.<br />

Und bei einer Tasse Kaffee und <strong>der</strong> frischen von den<br />

Kin<strong>der</strong>n gebackenen Krapfen kamen die Eltern untereinan<strong>der</strong><br />

und mit den Erzieherinnen schnell ins Gespräch, während die<br />

Kids ihrer Spiellust im ganzen Haus ausgiebig nachgehen konnten.<br />

Viele Fragen bewegten beson<strong>der</strong>s die zukünftigen Eltern, die<br />

von den Erzieherinnen fachlich beantwortet werden konnten. So<br />

wurde vereinbart, dass sich Eltern vor <strong>der</strong> Aufnahme ihrer Kin<strong>der</strong><br />

in die Kin<strong>der</strong>tagesstätte öfters treffen, sowohl zum Spiel als<br />

auch zum Erfahrungsaustausch. Deshalb wird es in <strong>der</strong> Einrichtung<br />

am ersten Mittwoch im Monat eine Spielstunde <strong>der</strong> Babys<br />

mit den Eltern am Vormittag geben (telefonische Voranmeldung<br />

bitte unter 036628/83916).<br />

Text: B. Dölz/G. Wetzel<br />

Foto: G. Wetzel<br />

Vereine und Verbände<br />

Jagdgenossenschaft Pöllwitz<br />

Einladung<br />

Hiermit laden wir alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Pöllwitz<br />

zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Dienstag,<br />

dem 22. März 2011 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Deutscher<br />

Adler“ in Pöllwitz recht herzlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht zu den abgelaufenen Jagdjahren 2008/2011 mit<br />

Kassenbericht


Oberlandanzeiger – 12 – Nr. 3/2011<br />

2. Entlastung des Vorstandes und <strong>der</strong> Kassenverwalterin<br />

3. Beschluss zur Übernahme <strong>der</strong> neuen Satzung<br />

4. Wahl des Vorstandes<br />

5. Wahl Kassenverwalter und Rechnungsprüfer<br />

6. Beschluss über Auszahlung des Reinertrages<br />

Die Versammlung ist nichtöffentlich und auf den Kreis <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

beschränkt.<br />

Nichtteilnehmende Mitglie<strong>der</strong> können sich durch schriftliche<br />

Vollmacht vertreten lassen.<br />

Flächenän<strong>der</strong>ungen sind rechtzeitig vorher beim Vorsteher anzuzeigen<br />

(Vorlage Grundbuchauszug), ebenfalls Angabe bzw.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bankverbindungen (bitte bis 18.3.2011).<br />

G. Daßler<br />

Jagdvorsteher<br />

Jagdgenossenschaft Wolfshain<br />

Einladung<br />

zu einer nicht öffentlichen Versammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Jagdgenossenschaft Wolfshain, am 31.03.2011, um 19.30 Uhr,<br />

im Gemeinschaftshaus in Wolfshain ergeht hiermit an alle Eigentümer<br />

von Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden<br />

darf, die herzliche Einladung.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorsitzenden und des Kassenführers<br />

3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers<br />

4. Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages für die<br />

Jahre 2008/09, 2009/10<br />

5. Beschluss über Rücklagen und Entschädigung des Vorstandes<br />

für die Jahre 2008/09 und 2009/10<br />

6. Sonstiges<br />

Bei Verhin<strong>der</strong>ung kann sich je<strong>der</strong> Jagdgenosse vertreten lassen.<br />

Für die Erteilung <strong>der</strong> Vollmacht ist die schriftliche Form erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Flächenän<strong>der</strong>ungen sind durch Vorlage <strong>der</strong> Grundbuchauszüge<br />

anzuzeigen.<br />

Wolfgang Wuckelt<br />

Jagdvorsteher<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

die Faschingszeit ist mit Aschermittwoch zu Ende gegangen<br />

und nun stehen 7 Wochen Passionszeit vor uns, in <strong>der</strong> wir uns<br />

als Christen an das Leiden Jesu erinnern und darüber nachdenken,<br />

wo wir im Leben schuldig werden o<strong>der</strong> leiden, wo wir uns<br />

alleine fühlen wie Jesus damals im Garten Gethsemane, als er<br />

Gott angefleht hat, ihn mit Leid und Tod zu verschonen. Jesus<br />

hat sich letztlich aber dem Willen Gottes gebeugt, ist seinen<br />

Weg zu Ende gegangen bis ans Kreuz. Deshalb dürfen wir heute<br />

gewiss sein, dass wir im Leiden, in unseren Tiefpunkten im<br />

Leben nicht alleine sind, son<strong>der</strong>n ihn an <strong>der</strong> Seite haben. Wohl<br />

dem, <strong>der</strong> dies für sich entdecken und empfinden kann und sich<br />

so getragen fühlen darf.<br />

In diesem Jahr steht die evangelische Aktion „7 Wochen ohne“<br />

unter dem Motto „ Ich war´s - 7 Wochen ohne Ausreden“. Das<br />

ist doch mal eine Anregung, diese Zeit dazu zu nutzen, darüber<br />

nachzudenken, wo wir uns durchmogeln im Leben und wie es<br />

an<strong>der</strong>s gehen könnte. Verantwortung für sich und sein Tun übernehmen.<br />

Die Passionszeit reicht bis zum Ostersonntag. Im Judentum allerdings,<br />

in Israel, beginnt <strong>der</strong> nächste Tag traditionell mit dem<br />

Sonnenuntergang des vorherigen. Deshalb können wir auch bereits<br />

am Abend des Karsamstags das Osterfest feiern, so wie<br />

wir es auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> mit einer Osternachtfeier in<br />

<strong>der</strong> Dobiaer Kirche tun wollen.<br />

Ich komme aus einer Gegend, wo man mit diesen Rhythmen<br />

noch lebt: in <strong>der</strong> Rhön schmücken viele tatsächlich erst am Karsamstag<br />

die Wohnung o<strong>der</strong> den Gartenstrauch mit schönen<br />

bunten Ostereiern, denn bis dahin befinden wir uns in <strong>der</strong> Passionszeit.<br />

Danach aber dürfen die Ostereier gerne bis Himmel-<br />

fahrt die Sträucher zieren... So ist es im christlichen Festkalen<strong>der</strong><br />

auch gedacht - die Osterzeit reicht bis Himmelfahrt bzw. sogar<br />

Pfingsten.<br />

Für viele, auch Christen, ist dies oft nicht mehr bewusst, schon<br />

jetzt gibt es ja auch im Handel Ostersachen zu erwerben, noch<br />

bevor überhaupt erst die Passionszeit begonnen hat.<br />

Die „österliche Freudenzeit“, wie sie <strong>der</strong> kirchliche Festkalen<strong>der</strong><br />

bezeichnet, ist nicht ohne die vorherige Fasten- o<strong>der</strong> Passionszeit<br />

zu haben. Auch wenn wir sie gerne übergehen würden.<br />

Aber so wie <strong>der</strong> Frühling erst richtig schön ist, wenn es auch<br />

den Winter mit seiner abgestorbenen Natur und den tristen Tagen<br />

gegeben hat, ist auch Ostern nicht ohne Karfreitag zu denken,<br />

Auferstehung nicht ohne das Leiden und den Tod Jesu. Wir<br />

müssen wohl wie<strong>der</strong> das Warten lernen... Ähnlich wie im Advent:<br />

wer Weihnachten - wie im Handel - schon im September<br />

beginnt, wird mit dem eigentlichen Weihnachten am 25. Dezember<br />

keine „Überraschung“ mehr erleben...<br />

Wir leben in einer Zeit, in <strong>der</strong> wir fast alles immerzu haben können.<br />

Die Erdbeeren jetzt schon, auch den Spargel usw. Das<br />

führt aber auch dazu, dass uns das Beson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Jahreszeiten<br />

allmählich verloren geht. Das Kirchenjahr mit seinen beson<strong>der</strong>en<br />

Zeiten und Höhepunkten glie<strong>der</strong>t die Zeit in wun<strong>der</strong>bare<br />

Rhythmen, in denen unser ganzes Leben vorkommt: Geburt<br />

(Weihnachten) und das Beschenkt werden (Gott schenkt sich<br />

uns, am 6. Januar bringen die Weisen aus dem Morgenland<br />

dem Kind Geschenke), Leidenszeiten (Passionszeit) und Zeiten<br />

mit Neuaufbruch und Fröhlichsein (Ostern), Zeiten <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

(Pfingsten -Entstehung <strong>der</strong> ersten <strong>Gemeinde</strong> in Jerusalem),<br />

Zeiten eines reichen Lebens (Erntedankfest) und des Abschieds<br />

(Ewigkeitssonntag). Dieses Kirchenjahr ist also ein<br />

großer Schatz, weil es unser Leben mit allem abbildet, was sich<br />

daran an Auf und Ab findet. Es bildet damit einen Kontrast zum<br />

Alltag, in dem je<strong>der</strong> Tag dem an<strong>der</strong>en zu gleichen scheint und<br />

man unter den täglichen Aufgaben ins Einerlei gerät. Der Sonntag<br />

schon will deutlich machen, dass neben Arbeit auch die Erholung<br />

und das „Auftauchen“ aus dem, was mich jeden Tag umtreibt,<br />

wichtig ist. So wie Gott geruht hat am 7. Tag <strong>der</strong><br />

Schöpfung, sollen auch wir diesen Tag nutzen, damit Körper<br />

und Seele wie<strong>der</strong> zueinan<strong>der</strong> finden. Als Christen beginnen wir<br />

die Woche sogar erst einmal mit dem Sonntag - er ist laut<br />

christlichem Kalen<strong>der</strong> also nicht <strong>der</strong> Wochenabschluss, son<strong>der</strong>n<br />

als Tag <strong>der</strong> Auferstehung Jesu <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Woche, ein kleines<br />

Osterfest alle 7 Tage. Ehe wir an unsere Aufgaben gehen,<br />

sollen wir von Gott gestärkt werden und beginnen beschenkt die<br />

Zeit, in <strong>der</strong> wir uns dann an <strong>der</strong> Arbeit o<strong>der</strong> mit unseren Tätigkeiten<br />

zu Hause „verausgaben“. Erst wird uns etwas gegeben, bevor<br />

wir etwas weitergeben.<br />

Ich würde Sie gerne dazu verlocken, das Kirchenjahr und die<br />

kirchlichen Lebensrhythmen für sich zu entdecken. Es ist etwas<br />

Tolles!!!<br />

Unsere Veranstaltungen leben mit diesen Rhythmen.<br />

Sie sind herzlich zu den Gottesdiensten in <strong>der</strong><br />

Passionszeit eingeladen:<br />

Sonntag, 20. März:<br />

13.00 Uhr Gottesdienst in Schönbach (Pf. Krause)<br />

Sonntag, 27. März:<br />

09.00 Uhr Gottesdienst in Pöllwitz<br />

10.30 Uhr in Arnsgrün<br />

14.00 Uhr in Bernsgrün mit Pfn. Lang<br />

Sonntag, 3. April:<br />

10.30 Uhr Gottesdienst in Dobia<br />

14.00 Uhr Gottesdienst zur Entsendung von Pfn. Riedel in<br />

Schönbach<br />

Sonntag, 10. April:<br />

09.00 Uhr Gottesdienst in Pöllwitz (Pfn. Lang) und Fröbersgrün<br />

(Pfn. Riedel)<br />

10.30 Uhr in Arnsgrün (Pfn. Lang) und Bernsgrün (Pfn. Riedel)<br />

Ihnen allen einen sinnerfüllte Passions- und Fastenzeit wünscht<br />

Ihre Pfarrerin Christina Lang


Oberlandanzeiger – 13 – Nr. 3/2011<br />

Die Feuerwehr informiert<br />

FFw Schönbach<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Am 4. Februar 2011 trafen sich die Kameraden <strong>der</strong> FFw Schönbach<br />

zur diesjährigen Jahreshauptversammlung.<br />

Als Gäste konnten <strong>der</strong> Ortsbrandmeister Steffen Jubold und <strong>der</strong><br />

Hauptamtsleiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, Herr Riedel, begrüßt werden.<br />

Natürlich war auch <strong>der</strong> Ortssprecher Herr Roth mit anwesend,<br />

da er ja zu den anwesenden Kameraden zählt.<br />

Als sehr erfreulich war es anzusehen, dass 3 von 4 Kameraden<br />

<strong>der</strong> Alters- und Ehrenabteilung <strong>der</strong> Einladung gefolgt waren.<br />

Der Wehrführer, Kamerad Zeidler, bat vor Beginn <strong>der</strong> Versammlung<br />

um eine Gedenkminute für 2 im vergangenen Jahr verstorbene<br />

Kameraden <strong>der</strong> Alters- und Ehrenabteilung.<br />

Nach einem Vorwort wurde <strong>der</strong> Jahresbericht für 2010 verlesen.<br />

Die FFw Schönbach wurde zu 6 Einsätzen gerufen, wobei<br />

Sturmschäden <strong>der</strong> Hauptgrund waren. Des Weiteren wurden<br />

wie<strong>der</strong> Winterschulungen mit Abschlussübung durchgeführt, <strong>der</strong><br />

Maibaum gestellt, das Hexenfeuer abgesichert, das Dorf- und<br />

Feuerwehrfest mit unterstützt, Teilnahme an Wettkämpfen benachbarter<br />

Wehren und <strong>der</strong> Tannenbaum gestellt.<br />

Ein Kamerad besuchte den Grundlehrgang in Bernsgrün und<br />

ein Kamerad den Lehrgang“ Leiter einer Feuerwehr“ an <strong>der</strong><br />

Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz.<br />

Im Anschluss daran wurde <strong>der</strong> Arbeitsplan für 2011 aufgestellt,<br />

welcher doch wie<strong>der</strong> recht umfangreich geworden ist. Zum Abschluss<br />

<strong>der</strong> Jahreshauptversammlung gab es noch 2 Beför<strong>der</strong>ungen,<br />

Sven Schmutzler zum Feuerwehrmann und Marco<br />

Zeidler zum Brandmeister, sowie eine offizielle Ehrung für 60jährige<br />

Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Feuerwehr Schönbach Martin Roth.<br />

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung gab es wie<strong>der</strong><br />

das traditionelle Hackepeter essen.<br />

Für die finanzielle Unterstützung <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

möchten wir uns beim Feuerwehrverein Schönbach recht herzlich<br />

bedanken.<br />

Wehrführer M. Zeidler<br />

Vereine und Verbände<br />

Jahreshauptversammlung Feuerwehrverein<br />

Schönbach e. V.<br />

Für den 19. Februar 2011 hatte <strong>der</strong> Vorstand des Feuerwehrverein<br />

Schönbach e.V. alle Mitglie<strong>der</strong> zur alljährlichen Jahreshauptversammlung<br />

in den Vereinsraum des Feuerwehrhauses geladen.<br />

Zu Beginn gedachte die Versammlung in einer Schweigeminute<br />

dem verstorbenen Vereinsmitglied Lothar Stockmann.<br />

In seiner Begrüßungsrede machte Vereinsvorsitzen<strong>der</strong> Herbert<br />

Zeidler mehr als deutlich, wie wichtig die Vereinsarbeit für das<br />

gesellschaftliche Dorfleben in Schönbach ist. Gleich zu Anfang<br />

bedankte sich <strong>der</strong> Vorstand bei allen, die im vergangenen Jahr<br />

tatkräftig für ein aktives Erscheinungsbild des Vereins mitgewirkt<br />

haben. Mit einem Blumenstrauß für Angelika Ose, Hannelore<br />

Grimm und Ilona Roth wurde <strong>der</strong>en großer Einsatz für den Verein<br />

hervorgehoben. Auch wenn sie nicht anwesend waren, so<br />

galt ein beson<strong>der</strong>er Dank allen Schönbacher Einwohnern, die<br />

es sich nicht nehmen lassen, ihren Beitrag zum guten Gelingen<br />

des traditionellen Dorf- und Feuerwehrfestes beizutragen. Beson<strong>der</strong>s<br />

erwähnenswert auch die Unterstützung durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Vogtländisches</strong> Oberland und großer Dank <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr Schönbach, die zu je<strong>der</strong> Zeit einsatzbereit ist.<br />

Weiter appellierte <strong>der</strong> amtierende Vorsitzende an die Versammlung,<br />

das Interesse am Verein nicht zu verlieren, im Gegenteil<br />

weiter auszubauen, neue Vorschläge zu bringen und vor allem<br />

neue Mitglie<strong>der</strong> zu werben. Aktuell verzeichnet <strong>der</strong> Verein 51<br />

eingetragene Mitglie<strong>der</strong>, was eine gute Resonanz bei 132 Einwohnern<br />

in unserem Ortsteil ist. Davon drei positiv zu meldende<br />

Neuaufnahmen, ein Austritt sowie ein verstorbenes Vereinsmitglied.<br />

In seiner Rede erinnerte H. Zeidler an die zahlreichen Anlässe<br />

und Ereignisse, die den Feuerwehrverein Schönbach e.V. im<br />

vergangenen Jahr bewegten. Die anwesenden Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

hörten den Jahresbericht zu den durchgeführten Veranstaltungen,<br />

wie den Frauentagsausflug, die Kegelpartie in Mehltheuer,<br />

das Osterbrunnenschmücken im Ort,<br />

Maibaumsaufstellen und Hexenfeuer; nicht zu vergessen die gelungene<br />

Floßfahrt über die Leubatalsperre, das Tannenbaumstellen<br />

sowie <strong>der</strong> kleine Weihnachtsmarkt im Advent. Höhepunkt<br />

<strong>der</strong> Vereinstätigkeit war zweifelsohne das traditionell im Juli<br />

stattfindende Feuerwehrfest mit Spaßwettkampf nachbarlicher<br />

Wehren, dem Auftritt des „Original Vogtlandecho“ sowie großer<br />

Oldtimer-Rundfahrt durch Schönbach. Erwähnenswert war ferner<br />

die Geldspende zur Sanierung <strong>der</strong> Ortkirche Schönbach<br />

aus den Einnahmen zum Weihnachtsmarkt 2009. Finanzielle<br />

Unterstützungen aus Vereinsmitteln erfolgten auch an die Ortswehr<br />

sowie zur Rentnerweihnachtsfeier. Alle Veranstaltungen<br />

wurden gut angenommen und haben Anerkennung gefunden.<br />

Auch die Finanzen sind in Ordnung, wie Kassenwart Peter Heidemann<br />

ausführlich berichtete. Durch die Revisionsprüfer wurde<br />

eine saubere Kassenführung bescheinigt.<br />

Für die in <strong>der</strong> Diskussion zum Bericht vorgebrachten Anregungen<br />

und Einwürfe für die Arbeit des Vereins in diesem Jahr hofft<br />

<strong>der</strong> Vorstand auf eine weiterhin gute Gemeinschaftsarbeit, so<br />

dass eine Vielzahl von Vorhaben realisiert werden können.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Jahresbericht aufgerufen und <strong>der</strong> Kassenbericht<br />

gehalten wurde, entlastete die Versammlung sowohl den Kassenwart<br />

als auch den Vorstand in <strong>der</strong> Gesamtheit.<br />

Neben den Darlegungen des Vorsitzenden und des Kassenwarts<br />

stand auch die Neuwahl des Vorstandes auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählte zusätzlich neu zum<br />

Vorstand Stefanie Roth, Beate Thieme und Thomas Grimm ohne<br />

Gegenstimmen. Weiter gehören zum Vorstand Herbert Zeidler,<br />

Lutz Roth, Angelika Ose, Peter Heidemann, Hannelore<br />

Grimm, Florian Grimm und automatisch als Wehrführer Marco<br />

Zeidler.<br />

Außerdem wurde eine Satzungsän<strong>der</strong>ung beschlossen, die im<br />

Wesentlichen Ergänzungen bei den Vorschriften zum Vereinszweck<br />

vorsieht.<br />

Der Verein schaut nicht nur in die Vergangenheit, son<strong>der</strong>n hat<br />

auch die nähere Zukunft im Visier. Denn schon jetzt hat die Organisation<br />

für das diesjährige Dorf- und Feuerwehrfest am 9.<br />

und 10. Juli mit „Mercedes Paulus & Band“ begonnen. Neben<br />

den regelmäßigen Durchführungen von Männerabenden, Singkreisen,<br />

Frauensporttreffen ist auch wie<strong>der</strong> eine Fahrt nach<br />

Österreich zum Partnerschaftsaustausch geplant.<br />

Ein gemeinsames Abendessen rundete die umfangreiche Sitzung<br />

und einen gemütlichen Abend ab.<br />

Doreen Zeidler<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Siehe unter Ortsteil Pöllwitz.


Oberlandanzeiger – 14 – Nr. 3/2011<br />

Impressum:<br />

Oberland-Anzeiger<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vogtländisches</strong> Oberland, OT Pöllwitz, Zeulenrodaer<br />

Straße 20, 07937 <strong>Vogtländisches</strong> Oberland<br />

Tel.: 03 66 28 / 9 76-0, Fax: 03 66 28 / 9 76 - 21, www.vogtl-oberland.de<br />

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Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

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