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der-Bergische-Unternehmer_0618

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TOTAL DIGITAL LANGSAMES INTERNET<br />

Im Schneckentempo<br />

durchs Netz<br />

Bis zu 100 Megabit in <strong>der</strong> Sekunde. Die Versprechen <strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> klingen verlockend, haben aber<br />

in den meisten Fällen nichts mit <strong>der</strong> Realität zu tun. Bummelzug statt Highspeed im Internet. Denn<br />

es geht bei <strong>der</strong> Datenübertragung eher gemächlich zu. Sehr zum Ärger <strong>der</strong> Kunden, die bereit sind,<br />

für die zugesagte Leistung extra zu zahlen.<br />

Die aktuelle Breitbandmessung <strong>der</strong> Bundesnetzagentur<br />

liefert ein ernüchterndes<br />

Ergebnis. Demnach erreichen lediglich<br />

zwölf Prozent <strong>der</strong> rund 440.000 untersuchten<br />

Internetanschlüsse die versprochene Maximalgeschwindigkeit.<br />

Bei 70 Prozent kommt die<br />

Hälfte an. Allerdings nicht überall. Was in den<br />

Großstädten vielfach funktioniert, bleibt auf dem<br />

Lande oft ein digitaler Wunschtraum. Keine guten<br />

Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland. Denn wenn sich eine führende Industrienation<br />

beim Thema schnelles Internet als<br />

rückständige Provinz outet, läuft einiges schief im<br />

Lande.<br />

NRW – ein Bundesland in Wartestellung<br />

Ein trauriges Beispiel liefert zurzeit Nordrhein-<br />

Westfalen. Ende 2015 hatte das Bundesverkehrsministerium<br />

ein För<strong>der</strong>programm über 4,4 Milliarden<br />

Euro aufgelegt, um den Breitbandausbau in<br />

Deutschland voran zu bringen. Städte und Gemeinden<br />

in NRW wurden 487 Millionen Euro zugesagt.<br />

Das Problem: Von den versprochenen För<strong>der</strong>mitteln<br />

sind erst 1,7 Millionen tatsächlich geflossen.<br />

So haben unter an<strong>der</strong>em die Städte Essen und Duisburg<br />

För<strong>der</strong>bescheide über rund neun Millionen<br />

Euro für die Versorgung mit Hochgeschwindigkeits-Internet<br />

erhalten – vor Ort angekommen ist<br />

bislang kein Cent. Während sich das zuständige<br />

Ministerium und die Telekom gegen den Vorwurf<br />

<strong>der</strong> Verschleppung wehren, werden Interna bei <strong>der</strong><br />

Vergabe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> bekannt. In den Richtlinien<br />

ist wohl festgeschrieben, dass die Mittel erst<br />

dann an die jeweiligen Kommunen ausgezahlt werden,<br />

wenn die anstehenden Projekte abgeschlossen<br />

sind. Da zahlreiche Städte aufgrund klammer<br />

Haushaltskassen nicht in Vorleistung treten können,<br />

müssen sich Wirtschaft und Verbraucher weiterhin<br />

gedulden. Für einen kleinen Lichtblick am<br />

digitalen Horizont sorgt jetzt die Bundesregierung.<br />

Demnach soll je<strong>der</strong> Nutzer bis Ende dieses Jahres<br />

mit einem Tempo von mindestens 50 Megabit pro<br />

Sekunde im Internet surfen können.<br />

Verbraucherfreundliche Urteile <strong>der</strong><br />

Gerichte<br />

Übrigens sind Internetanbieter seit Juni 2017 verpflichtet,<br />

für jedes Produkt mit einem Internetzugang<br />

ein Informationsblatt zu erstellen. In diesem<br />

Papier muss je<strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> außerdem angeben, mit<br />

welchem Tempo <strong>der</strong> Kunde normalerweise bei<br />

Down- und Uploads rechnen kann. Wird diese Vorgabe<br />

nicht erfüllt, wäre <strong>der</strong> Verbraucher beispielsweise<br />

berechtigt, einen Preisnachlass zu for<strong>der</strong>n.<br />

Nun haben Kunden durchaus die Möglichkeit, Gegenmaßnahmen<br />

zu ergreifen, wenn <strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> die<br />

vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit von DSLo<strong>der</strong><br />

Kabelanschluss nicht dauerhaft zur Verfügung<br />

stellen kann. In diesem Fall hat <strong>der</strong> betroffene Verbraucher<br />

sogar ein Son<strong>der</strong>kündigungsrecht, das immer<br />

dann greift, wenn <strong>der</strong> zugesagte Wert ständig<br />

um 60 bis 70 Prozent unterschritten wird. Diese Entscheidung<br />

traf das Amtsgericht München in einem<br />

Urteil mit dem Aktenzeichen AZ:223 C20760/14.<br />

Ähnlich verbraucherfreundlich urteilten auch die<br />

Amtsgerichte in Kiel, Fürth und Montabaur.<br />

32 www.bvg-menzel.de

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