der-Bergische-Unternehmer_0618
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TOTAL DIGITAL LANGSAMES INTERNET<br />
Im Schneckentempo<br />
durchs Netz<br />
Bis zu 100 Megabit in <strong>der</strong> Sekunde. Die Versprechen <strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> klingen verlockend, haben aber<br />
in den meisten Fällen nichts mit <strong>der</strong> Realität zu tun. Bummelzug statt Highspeed im Internet. Denn<br />
es geht bei <strong>der</strong> Datenübertragung eher gemächlich zu. Sehr zum Ärger <strong>der</strong> Kunden, die bereit sind,<br />
für die zugesagte Leistung extra zu zahlen.<br />
Die aktuelle Breitbandmessung <strong>der</strong> Bundesnetzagentur<br />
liefert ein ernüchterndes<br />
Ergebnis. Demnach erreichen lediglich<br />
zwölf Prozent <strong>der</strong> rund 440.000 untersuchten<br />
Internetanschlüsse die versprochene Maximalgeschwindigkeit.<br />
Bei 70 Prozent kommt die<br />
Hälfte an. Allerdings nicht überall. Was in den<br />
Großstädten vielfach funktioniert, bleibt auf dem<br />
Lande oft ein digitaler Wunschtraum. Keine guten<br />
Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort<br />
Deutschland. Denn wenn sich eine führende Industrienation<br />
beim Thema schnelles Internet als<br />
rückständige Provinz outet, läuft einiges schief im<br />
Lande.<br />
NRW – ein Bundesland in Wartestellung<br />
Ein trauriges Beispiel liefert zurzeit Nordrhein-<br />
Westfalen. Ende 2015 hatte das Bundesverkehrsministerium<br />
ein För<strong>der</strong>programm über 4,4 Milliarden<br />
Euro aufgelegt, um den Breitbandausbau in<br />
Deutschland voran zu bringen. Städte und Gemeinden<br />
in NRW wurden 487 Millionen Euro zugesagt.<br />
Das Problem: Von den versprochenen För<strong>der</strong>mitteln<br />
sind erst 1,7 Millionen tatsächlich geflossen.<br />
So haben unter an<strong>der</strong>em die Städte Essen und Duisburg<br />
För<strong>der</strong>bescheide über rund neun Millionen<br />
Euro für die Versorgung mit Hochgeschwindigkeits-Internet<br />
erhalten – vor Ort angekommen ist<br />
bislang kein Cent. Während sich das zuständige<br />
Ministerium und die Telekom gegen den Vorwurf<br />
<strong>der</strong> Verschleppung wehren, werden Interna bei <strong>der</strong><br />
Vergabe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> bekannt. In den Richtlinien<br />
ist wohl festgeschrieben, dass die Mittel erst<br />
dann an die jeweiligen Kommunen ausgezahlt werden,<br />
wenn die anstehenden Projekte abgeschlossen<br />
sind. Da zahlreiche Städte aufgrund klammer<br />
Haushaltskassen nicht in Vorleistung treten können,<br />
müssen sich Wirtschaft und Verbraucher weiterhin<br />
gedulden. Für einen kleinen Lichtblick am<br />
digitalen Horizont sorgt jetzt die Bundesregierung.<br />
Demnach soll je<strong>der</strong> Nutzer bis Ende dieses Jahres<br />
mit einem Tempo von mindestens 50 Megabit pro<br />
Sekunde im Internet surfen können.<br />
Verbraucherfreundliche Urteile <strong>der</strong><br />
Gerichte<br />
Übrigens sind Internetanbieter seit Juni 2017 verpflichtet,<br />
für jedes Produkt mit einem Internetzugang<br />
ein Informationsblatt zu erstellen. In diesem<br />
Papier muss je<strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> außerdem angeben, mit<br />
welchem Tempo <strong>der</strong> Kunde normalerweise bei<br />
Down- und Uploads rechnen kann. Wird diese Vorgabe<br />
nicht erfüllt, wäre <strong>der</strong> Verbraucher beispielsweise<br />
berechtigt, einen Preisnachlass zu for<strong>der</strong>n.<br />
Nun haben Kunden durchaus die Möglichkeit, Gegenmaßnahmen<br />
zu ergreifen, wenn <strong>der</strong> Provi<strong>der</strong> die<br />
vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit von DSLo<strong>der</strong><br />
Kabelanschluss nicht dauerhaft zur Verfügung<br />
stellen kann. In diesem Fall hat <strong>der</strong> betroffene Verbraucher<br />
sogar ein Son<strong>der</strong>kündigungsrecht, das immer<br />
dann greift, wenn <strong>der</strong> zugesagte Wert ständig<br />
um 60 bis 70 Prozent unterschritten wird. Diese Entscheidung<br />
traf das Amtsgericht München in einem<br />
Urteil mit dem Aktenzeichen AZ:223 C20760/14.<br />
Ähnlich verbraucherfreundlich urteilten auch die<br />
Amtsgerichte in Kiel, Fürth und Montabaur.<br />
32 www.bvg-menzel.de