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Ökologisch Bauen Merkblätter nach Baukostenplan (BKP) - Eco-Bau

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Empfehlungen siehe auch<br />

• Merkblatt zu <strong>BKP</strong> 112 Abbrüche/Rückbau,<br />

114 Erdbewegungen, 211 <strong>Bau</strong>meisterarbeiten<br />

(Rohrleitungen), 230 ff. Elektroanlagen,<br />

241-243 Heizungsanlagen,<br />

251-255 Sanitäranlagen.<br />

Anmerkungen<br />

1 <strong>Bau</strong>lärm-Richtlinie, Hg. Buwal, VU-6005,<br />

2000, www.buwal.ch.<br />

2 Luftreinhaltung auf <strong>Bau</strong>stellen (<strong>Bau</strong>richtlinie<br />

Luft), Hg. Buwal, VU-5024,<br />

2002, www.buwal.ch.<br />

3 Als Vorgaben in der Ausschreibung ist<br />

aus dem Massnahmenkatalog der Richtlinie<br />

eine Auswahl zu treffen unter den<br />

Massnahmen M1 - M16. Die Auswahl<br />

muss sich <strong>nach</strong> Art, Grösse und Lage der<br />

<strong>Bau</strong>stelle sowie der Dauer der <strong>Bau</strong>arbeiten<br />

richten.<br />

4 Weitere Informationen in der Vollzugshilfe<br />

Luftreinhaltung bei <strong>Bau</strong>transporten,<br />

Hg. Buwal, VU-5021, 2001,<br />

www.buwal.ch.<br />

Gemeinsame <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung <strong>BKP</strong> 130 ff.<br />

Grundsätze, Empfehlungen<br />

Für die <strong>Bau</strong>stelleinrichtung muss eine<br />

Installationsplanung durchgeführt<br />

werden, welche die <strong>Bau</strong>stellenorganisation<br />

gemäss den einschlägigen<br />

gesetzlichen Grundlagen festlegt und<br />

aufzeigt, wie die Betriebsabläufe auf<br />

der <strong>Bau</strong>stelle optimiert werden, da dies<br />

zur Emissionsbegrenzung beiträgt. Insbesondere<br />

ist festzulegen, wo und wie<br />

Material und Treibstoffe gelagert werden<br />

sollen, wie die <strong>Bau</strong>maschinen<br />

auszurüsten und zu unterhalten sind<br />

und welche <strong>Bau</strong>abfälle wo gesammelt<br />

werden.<br />

Zum Schutz des Bodens vor Verdichtung<br />

und Verschmutzung sind die<br />

Grundsätze und Empfehlungen des<br />

Merkblattes zu <strong>BKP</strong> 114 Erdbewegungen<br />

massgebend. Insbesondere ist<br />

sicherzustellen, dass Bodendepots<br />

nicht befahren oder als Lagerplatz<br />

verwendet werden. Ein auf Pfählen<br />

montierter Bretterboden, der als Installationsplattform<br />

dient, bietet dem<br />

natürlich gewachsenen Boden den<br />

besten Schutz.<br />

Zum Schutz des Grundwassers und<br />

der Gewässer gegen Verunreinigung<br />

sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,<br />

die vom kantonalen Amt für<br />

Gewässerschutz festgelegt werden.<br />

Zur Begrenzung des <strong>Bau</strong>lärms sind<br />

bauliche und betriebliche Massnahmen<br />

festzulegen, die bei der Planung, Projektierung,<br />

Ausschreibung und Ausführung<br />

zu berücksichtigen sind. Die<br />

Grundlagen für ein lärmarmes <strong>Bau</strong>management<br />

sind in der <strong>Bau</strong>lärm-Richtlinie<br />

umschrieben. 1 Die Checkliste im<br />

Anhang der Richtlinie (Massnahmenkatalog)<br />

zeigt eine Vielzahl von lärmmindernden<br />

Massnahmen im Bereich<br />

der <strong>Bau</strong>planung und <strong>Bau</strong>realisierung<br />

auf. Die Verbindlichkeit dieser Massnahmen<br />

ist kantonal geregelt.<br />

Zur Verminderung der Luftbelastung<br />

durch baubedingte Schadstoffemissionen<br />

auf <strong>Bau</strong>stellen sind die Massnahmen<br />

der <strong>Bau</strong>richtlinie Luft zu berücksichtigen.<br />

2 Die Richtlinie umschreibt<br />

detaillierte Anforderungen an<br />

Maschinen und Geräte (Kap. 5.4 und<br />

Anhänge 2 und 3) und gibt weitere<br />

Hinweise für vorsorgliche Emissionsbegrenzungen.<br />

Im Leistungsverzeichnis<br />

der Ausschreibung sind die Massnahmen<br />

zur Reduktion der Luftschadstoffe<br />

als Vorgaben konkret festzulegen.<br />

Die Richtlinie enthält dafür einen<br />

ausführlichen Massnahmenkatalog. 3<br />

Die Transporte von und zur <strong>Bau</strong>stelle<br />

verursachen Luftschadstoffe, die von<br />

der <strong>Bau</strong>richtlinie Luft nicht erfasst werden.<br />

Um auch diese Emissionen zu<br />

begrenzen, sind im Leistungsverzeichnis<br />

der Ausschreibung Vorgaben für<br />

den <strong>Bau</strong>transportverkehr festzulegen,<br />

wie z.B. Neueste Fahrzeugkonzepte<br />

(EURO 3), Nachrüstung mit Partikelfilter,<br />

sauberere Treibstoffe. 4<br />

Zur Materialsammlung und für <strong>Bau</strong>stellenabfälle<br />

sind geeignete Einrichtungen<br />

bereitzustellen. Für diesen<br />

Zweck ist gemäss der SIA Empfehlung<br />

430 bereits in der Projektphase ein<br />

Entsorgungskonzept zu erarbeiten,<br />

das auf den gesetzlichen Vorschriften<br />

basiert und den örtlichen Platzverhältnissen<br />

(z.B. Platz für Mulden) sowie<br />

den lokalen bzw. regionalen Entsorgungsmöglichkeiten<br />

Rechnung trägt.<br />

Die Vorgaben des Entsorgungskonzeptes<br />

müssen in die Installationsplanung<br />

für die <strong>Bau</strong>stelleneinrichtung<br />

übernommen werden.<br />

02.03 18

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