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IMMOBILIENMARKT 07/08 2018

Die Zeitschrift bietet Ihnen neben interessanten Artikeln zu Immobilienthemen ein vielfältiges Angebot an Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und Auslandsimmobilien sowohl zum Kauf als auch zur Miete.

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IVD Nord<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern<br />

Baukindergeld im Haushaltsplan <strong>2018</strong> –<br />

Förderung kann ab August beantragt werden<br />

• 400 Millionen Euro für Baukindergeld im Haushalt <strong>2018</strong> eingestellt<br />

• 50 Millionen Euro Investitionszuschüsse für „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“<br />

• Baugenehmigungszahlen 1. Quartal <strong>2018</strong>: leichte Erholung, aber keine Trendwende<br />

„Der IVD hat in den vergangenen<br />

Jahren und während der<br />

Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen<br />

Anfang des Jahres<br />

für einen Paradigmenwechsel<br />

in der Wohn- und Baupolitik gekämpft.<br />

Jetzt sehen wir schwarz<br />

auf weiß die ersten Früchte unserer<br />

Arbeit“, kommentiert Jürgen<br />

Michael Schick, Präsident des<br />

Immobilienverbandes IVD, den<br />

Gesetzesentwurf zur Feststellung<br />

des Bundeshaushaltes <strong>2018</strong>, der<br />

dem Bundestag zur ersten Lesung<br />

vorliegt. Der Einzelplan für das<br />

Ressort Inneres, Bau und Heimat<br />

wurde am 17. Mai vorgestellt.<br />

Der Einzelplan des Bundesministeriums<br />

des Innern, für Bau und Heimat<br />

sieht für das Teilressort „Wohnungswesen<br />

und Städtebau“ ein<br />

Budget von insgesamt 3,58 Milliarden<br />

Euro vor. Das Baukindergeld<br />

wurde als sogenannte „Globale<br />

Mehrausgabe“ mit 400 Millionen<br />

Euro für <strong>2018</strong> eingestellt. Erst in<br />

der vergangenen Woche hatten<br />

die Chefs der Regierungsfraktionen<br />

auf ihrem Gipfeltreffen<br />

beschlossen, das Baukindergeld<br />

noch vor der parlamentarischen<br />

Sommerpause einzuführen. Förderanträge<br />

sollen ab August dieses<br />

Jahres gestellt werden können.<br />

Der Haushaltsplan sieht außerdem<br />

einen Ansatz von 50 Millionen<br />

Euro für Investitionszuschüsse<br />

im Rahmen des KfW-Programms<br />

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„Kriminalprävention<br />

durch Einbruchssicherung“<br />

vor. Dazu<br />

erklärt Schick: „Die<br />

Ausweitung der Förderung<br />

der Einbruchssicherung<br />

war eine<br />

weitere Forderung<br />

des IVD an die Regierung.<br />

Die Fortschreibung<br />

der Mittelhöhe<br />

des vergangenen Jahres<br />

ist ein erfreuliches<br />

Signal. Jetzt muss noch die Anwendung<br />

der Förderung auf Neubau<br />

umgesetzt werden“, sagt Schick.<br />

„Wir sind zuversichtlich, dass der<br />

Haushaltsentwurf den Bundestag<br />

in der letzten Sitzungswoche vor<br />

der parlamentarischen Sommerpause<br />

passieren wird. Und damit<br />

wäre ein wichtiger Baustein aus<br />

dem Koalitionsvertrag zur Förderung<br />

von Wohneigentum umgesetzt.<br />

Das ist sehr erfreulich, kann<br />

aber auch nur ein erster Schritt<br />

sein. Die skandalöse Wohneigentumsquote<br />

hierzulande und der<br />

anhaltende Wohnraummangel<br />

werden mit dem Baukindergeld<br />

allein nicht behoben sein“, sagt<br />

Schick und erläutert: „Zwar sind<br />

rein rechnerisch bei einer durchschnittlichen<br />

Kinderzahl von 1,5<br />

Kindern rund 222.000 Haushalte<br />

mit dem Baukindergeld förderbar.<br />

Allerdings heißt das nicht, dass<br />

in diesem Jahr 222.000 neue<br />

Häuser oder Wohnungen gebaut<br />

werden. Nicht jeder Anspruchsberechtigte<br />

wird die Förderung beantragen.<br />

Denn viele Haushalte<br />

mit kleinem oder mittlerem Einkommen<br />

werden sich mit Baukindergeld<br />

allein kein eigenes Heim<br />

leisten können. Auch werden manche<br />

das Baukindergeld lieber zum<br />

Erwerb einer Bestandswohnung<br />

verwenden statt in Neubau zu<br />

investieren. Das Baukindergeld ist<br />

deshalb für sich allein nur ein Teil<br />

des Ganzen.“<br />

Der IVD-Präsident verweist in<br />

diesem Zusammenhang auf die<br />

heute veröffentlichten Baugenehmigungszahlen<br />

des ersten Quartals<br />

<strong>2018</strong>. Wie das Statistische<br />

Bundesamt berichtet, wurden in<br />

den ersten drei Monaten dieses<br />

Jahres in Deutschland 1,7 Prozent<br />

oder 1.300 weniger Baugenehmigungen<br />

von Wohnungen erteilt<br />

als im ersten Quartal 2017. Bereinigt<br />

um Neubaugenehmigungen<br />

für Wohnheime, die überwiegend<br />

für Flüchtlinge erstellt wurden, ist<br />

die Zahl der Neubaugenehmigungen<br />

jedoch um 1,2 Prozent leicht<br />

gestiegen.<br />

„Angesichts der weiterhin schwachen<br />

Baugenehmigungszahlen<br />

müssen Bund, Länder und Kommunen<br />

jetzt die richtigen Rahmenbedingungen<br />

setzen. Im Koalitionsvertrag<br />

ist mit dem angekündigten<br />

Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz<br />

ein wichtiger Impuls<br />

gesetzt worden. Entscheidend ist<br />

jetzt, wie Bund und Länder die<br />

Gemeinden dazu in die Lage versetzen,<br />

Wohnungsbau schnell und<br />

nachhaltig zu ermöglichen. Der<br />

Engpass für den Wohnungsbau<br />

besteht aus Bauland, Baugenehmigungen<br />

und Baukapazität. Auf<br />

dem im Herbst angekündigten<br />

Wohnungsgipfel müssen hier die<br />

konkreten Stellschrauben gedreht<br />

werden“, sagt Schick.<br />

www.ivd.net<br />

©gmast3r<br />

14 <strong>07</strong>/<strong>08</strong> <strong>2018</strong><br />

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