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IMMOBILIENMARKT 07/08 2018

Die Zeitschrift bietet Ihnen neben interessanten Artikeln zu Immobilienthemen ein vielfältiges Angebot an Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und Auslandsimmobilien sowohl zum Kauf als auch zur Miete.

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IVD Nord<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern<br />

Ausgleichsanspruch für<br />

brandgeschädigten Grundstücksnachbarn<br />

Allgemeines Immobilienrecht<br />

BGH, Urteil vom 09.02.<strong>2018</strong>, V ZR 311/16<br />

Sachverhalt<br />

Der Eigentümer eines Wohngebäudes<br />

ließ durch einen Dachdecker-<br />

Fachbetrieb Reparaturarbeiten an<br />

einem Flachdach ausführen. Durch<br />

die Arbeiten mit einem Gasbrenner<br />

an den Dachbahnen entstand<br />

ein Schwelbrand, in dessen Folge<br />

das Wohngebäude vollständig abbrannte.<br />

Durch den Brand wurde<br />

das nachbarliche Gebäude erheblich<br />

beschädigt. Der Dachdeckerbetrieb<br />

geriet nachfolgend in die<br />

Insolvenz und der brandgeschädigte<br />

Nachbar nahm den Eigentümer<br />

des abgebrannten Wohngebäudes<br />

auf Ersatz des entstandenen Schadens<br />

in Anspruch, in Höhe eines<br />

Betrages von rund EUR 98.000,00.<br />

Entscheidung:<br />

Zu Recht, meint der für Grundstücksangelegenheiten<br />

zuständige V.<br />

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes.<br />

Der BGH bejaht einen verschuldensunabhängigen<br />

nachbarrechtlichen<br />

Ausgleichsanspruch aus §<br />

906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Ein solcher<br />

Ausgleichsanspruch ist immer dann<br />

gegeben, wenn von einem Grundstück<br />

rechtswidrige Einwirkungen<br />

auf ein anderes Grundstück ausgehen,<br />

die der Eigentümer nicht dulden<br />

muss, jedoch nicht unterbinden<br />

kann. Der BGH führt an, dass<br />

der Eigentümer des abgebrannten<br />

Wohngebäudes sogenannter mittelbarer<br />

Handlungsstörer sei. Dieser<br />

habe die Reparaturarbeiten an<br />

dem Flachdach in Auftrag gegeben<br />

und sollte aus den beauftragten<br />

Arbeiten einen Nutzen ziehen. Bei<br />

wertender Betrachtung ist daher<br />

die Störereigenschaft anzunehmen.<br />

Der brandgeschädigte Nachbar<br />

war zivilrechtlich nicht zur Duldung<br />

der brandbedingten Emissionen<br />

verpflichtet, konnte aufgrund der<br />

Plötzlichkeit des Ereignisses diese<br />

indes auch nicht abwehren, sodass<br />

ein nachbarrechtlicher Ausgleich<br />

aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB geschuldet<br />

wird.<br />

Fazit:<br />

Die Entscheidung des BGH reiht<br />

sich ein in eine Reihe von Urteilen,<br />

die die Haftung für nachbarliche<br />

Emissionen bejahen, sei es durch<br />

Zuführung von Ruß und Löschwasser<br />

bei Brandereignissen, sei es<br />

durch Abwasser aus gebrochenen<br />

Leitungen und ähnlichen Konstellationen.<br />

Der jeweils geschädigte<br />

Nachbar kann ohne den Nachweis<br />

eines Verschuldens die Schadensfolgen<br />

durch den nachbarrechtlichen<br />

Ausgleichsanspruch<br />

kompensieren. Für den Grundstückseigentümer,<br />

von dessen<br />

Grundstück die Störung ausgeht,<br />

bleibt nur, durch einen angemessenen<br />

Versicherungsschutz für die<br />

zivilrechtlichen Haftungsrisiken<br />

Vorsorge zu treffen.<br />

www.breiholdt-voscherau.de<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

GRUNDSTÜCK AUF DEM LANDE<br />

9.000 m² im Außenbereich + landwirtschaftliche Fläche<br />

25373 Ellerhoop (Oha)<br />

Das Grundstück befindet sich im Kreis Pinneberg<br />

und liegt südlich des Ortskerns von Ellerhoop in<br />

unmittelbarer Nähe des Arboretums.<br />

Das Grundstück ist 19.998 m² groß. Davon befinden<br />

sich ca. 9.000 m ² im Außenbereich und dürfen gem.<br />

der Außenbereichssatzung der Gemeinde Ellerhoop<br />

bebaut werden, der Rest ist landwirtschaftliche<br />

Fläche. Der Kaufpreis für die ca. 9.000 m² im<br />

Außenbereich beträgt:<br />

€ 655.000,00<br />

Bitte fordern Sie unsere Verkaufsaufgabe an.<br />

Anzeigen-Partner rund ums Haus <strong>07</strong>/<strong>08</strong> <strong>2018</strong><br />

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