„Syker Ausblick“ „Syker Ausblick“ - Bundesverband
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Urteil zu „Führen mit Halfter zur Weide“<br />
Hier das jüngste (letzte) Urteil dazu: 07.06.2002: Viele Pferdehalter gehen im<br />
Straßenverkehr zu sorglos mit ihren Tieren um. Diesen Schluss legt eine<br />
Gerichtsverhandlung nach einem tödlichen Unfall nahe. Es gibt keinen<br />
"Pferdeführerschein", aber eine Faustformel: Die Trense ist sicherer als das<br />
Halfter. Wer sein Pferd nur am Halfter zur Weide führt, riskiert Menschenleben.<br />
Der schlimmstmögliche Fall geschah Ende 2000 in Süddeutschland: Ein<br />
durchgegangenes Pferd lief vor ein Auto, wobei eine 35-jährige Fahrerin starb.<br />
Der Pferdebesitzer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er musste 3600<br />
Euro Strafe und die Gerichtskosten zahlen.<br />
An einem dunklen frühen Montagmorgen hatte der 47-jährige Angeklagte seine<br />
Stute und einen Wallach durch mehrere Straßen zur Weide geführt. Er ging<br />
zwischen den erwachsenen Tieren und hielt sie an den Halftern. Da bog<br />
rückwärts ein Müllauto auf den Weg ein. Die Blinklichter und die zischende<br />
Druckluftbremse erschreckten die Tiere, berichtete der Mann vor dem<br />
Amtsgericht. Sie rissen sich los und liefen über einen Feldweg und Wiesen davon.<br />
Zwei Kilometer weiter gerieten die Tiere auf die stark befahrene Landstraße<br />
zwischen zwei größeren Orten. Die Stute rannte gegen ein Auto. Der Wagen<br />
prallte auf der Gegenfahrbahn gegen einen Kleinbus. Dessen 35-jährige Lenkerin<br />
starb vor Ort. Der 39-jährige Autofahrer brach sich die Halswirbelsäule, entging<br />
knapp einer Lähmung. Er war drei Monate in stationärer Behandlung. Das Pferd<br />
verendete im Straßengraben.<br />
Der Pferdehalter bedauerte vor Gericht den Unfall, sah sich aber schuldlos. Die<br />
Tiere seien zuvor nie ausgerissen. „Seltsamerweise mangelt es an Vorschriften<br />
und Urteilen zum Umgang mit Tieren im Straßenverkehr“, sagte der Amtsrichter.<br />
Es gebe keinen "Pferdeführerschein". Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung<br />
fordert lediglich eine "geeignete" Begleitung und im Dunkeln eine Beleuchtung der<br />
Tiere. Der Sachverständige ergänzte, am Halfter könne kein Mensch ein<br />
durchgehendes, 500 Kilo schweres Pferd halten. Auch das "coolste" Pferd habe in<br />
überraschenden Situationen einen Fluchtinstinkt. Dieser verstärke sich noch,<br />
wenn zwei Tiere zusammen in Panik geraten, sagte der als<br />
Sicherheitsbeauftragter des Hessischen Reit- und Fahrverbandes tätige<br />
Gutachter. Pferde sollten auf öffentlichen Wegen deshalb immer an der Trense<br />
geführt werden. So könne man besser auf das Tier einwirken. Auf öffentlichen<br />
Wegen sollte der Führer stets links vom Pferd gehen, niemals zwischen zwei<br />
Tieren. Die müsse man durch ein kurzes Seil miteinander verbinden. 90 Prozent<br />
aller Pferdehalter sind laut Sachverständigem "Seiteneinsteiger" ohne ausreichen-<br />
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