15.12.2012 Aufrufe

„Syker Ausblick“ „Syker Ausblick“ - Bundesverband

„Syker Ausblick“ „Syker Ausblick“ - Bundesverband

„Syker Ausblick“ „Syker Ausblick“ - Bundesverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Urteil zu „Führen mit Halfter zur Weide“<br />

Hier das jüngste (letzte) Urteil dazu: 07.06.2002: Viele Pferdehalter gehen im<br />

Straßenverkehr zu sorglos mit ihren Tieren um. Diesen Schluss legt eine<br />

Gerichtsverhandlung nach einem tödlichen Unfall nahe. Es gibt keinen<br />

"Pferdeführerschein", aber eine Faustformel: Die Trense ist sicherer als das<br />

Halfter. Wer sein Pferd nur am Halfter zur Weide führt, riskiert Menschenleben.<br />

Der schlimmstmögliche Fall geschah Ende 2000 in Süddeutschland: Ein<br />

durchgegangenes Pferd lief vor ein Auto, wobei eine 35-jährige Fahrerin starb.<br />

Der Pferdebesitzer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er musste 3600<br />

Euro Strafe und die Gerichtskosten zahlen.<br />

An einem dunklen frühen Montagmorgen hatte der 47-jährige Angeklagte seine<br />

Stute und einen Wallach durch mehrere Straßen zur Weide geführt. Er ging<br />

zwischen den erwachsenen Tieren und hielt sie an den Halftern. Da bog<br />

rückwärts ein Müllauto auf den Weg ein. Die Blinklichter und die zischende<br />

Druckluftbremse erschreckten die Tiere, berichtete der Mann vor dem<br />

Amtsgericht. Sie rissen sich los und liefen über einen Feldweg und Wiesen davon.<br />

Zwei Kilometer weiter gerieten die Tiere auf die stark befahrene Landstraße<br />

zwischen zwei größeren Orten. Die Stute rannte gegen ein Auto. Der Wagen<br />

prallte auf der Gegenfahrbahn gegen einen Kleinbus. Dessen 35-jährige Lenkerin<br />

starb vor Ort. Der 39-jährige Autofahrer brach sich die Halswirbelsäule, entging<br />

knapp einer Lähmung. Er war drei Monate in stationärer Behandlung. Das Pferd<br />

verendete im Straßengraben.<br />

Der Pferdehalter bedauerte vor Gericht den Unfall, sah sich aber schuldlos. Die<br />

Tiere seien zuvor nie ausgerissen. „Seltsamerweise mangelt es an Vorschriften<br />

und Urteilen zum Umgang mit Tieren im Straßenverkehr“, sagte der Amtsrichter.<br />

Es gebe keinen "Pferdeführerschein". Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung<br />

fordert lediglich eine "geeignete" Begleitung und im Dunkeln eine Beleuchtung der<br />

Tiere. Der Sachverständige ergänzte, am Halfter könne kein Mensch ein<br />

durchgehendes, 500 Kilo schweres Pferd halten. Auch das "coolste" Pferd habe in<br />

überraschenden Situationen einen Fluchtinstinkt. Dieser verstärke sich noch,<br />

wenn zwei Tiere zusammen in Panik geraten, sagte der als<br />

Sicherheitsbeauftragter des Hessischen Reit- und Fahrverbandes tätige<br />

Gutachter. Pferde sollten auf öffentlichen Wegen deshalb immer an der Trense<br />

geführt werden. So könne man besser auf das Tier einwirken. Auf öffentlichen<br />

Wegen sollte der Führer stets links vom Pferd gehen, niemals zwischen zwei<br />

Tieren. Die müsse man durch ein kurzes Seil miteinander verbinden. 90 Prozent<br />

aller Pferdehalter sind laut Sachverständigem "Seiteneinsteiger" ohne ausreichen-<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!