07.10.2018 Aufrufe

VNW-Magazin - Ausgabe 1/2018

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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Erhöhung der Indexmiete – Wie geht das?<br />

Mietrecht<br />

VON HEINRICH KLEINE ARNDT<br />

Justiziar beim vdw Niedersachsen Bremen<br />

Indexmieten gibt es bei Gewerberaummietverträgen, aber auch bei<br />

Wohnungsmietverträgen. Wer als Vermieter Indexmieten vereinbart<br />

hat oder zukünftig vereinbaren möchte, wird sich für das aktuelle<br />

Urteil des BGH zu den Anforderungen an eine Mietänderungserklärung<br />

bei der Indexmiete in Wohnraummietverhältnissen interessieren<br />

(Urteil vom 22.11.2017 VIII ZR 291/16).<br />

Die Indexmiete für Wohnraum ist im § 557b BGB geregelt:<br />

„Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die<br />

Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex<br />

für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland<br />

bestimmt wird (Indexmiete).“ (§ 557b Abs. 1)<br />

Seit Januar 2003 lautet die Bezeichnung beim Statistischen<br />

Bundesamt Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)<br />

Sachverhalt<br />

In dem Fall, der dem Rechtsstreit des BGH zugrunde lag, hatte<br />

der Vermieter im August 2006 im Wohnungsmietvertrag mit<br />

dem Mieter eine Indexmiete vereinbart:<br />

„Die Parteien vereinbaren, dass der Mietzins durch den vom<br />

statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für<br />

Deutschland bestimmt wird… .“<br />

g<br />

Architekt (m/w) oder<br />

Dipl. Bauingenieur (m/w) der Fachrichtung Hochbau/Architektur<br />

bei dem größten Wohnungsunternehmen in Hildesheim<br />

Das Unternehmen<br />

Hinter dieser Ausschreibung verbirgt sich eine mittelständische<br />

Wohnungsbaugesellschaft mit langer Tradition und<br />

großem Netzwerk in der Region Hildesheim. Wohnungen zu<br />

fairen Preisen für alle Bevölkerungsschichten – das hat sich das<br />

Unternehmen zum Leitbild gemacht. Als Arbeitnehmer profitieren<br />

Sie u. a. von einem abwechslungs reichen Verantwortungsgebiet,<br />

fairen Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen.<br />

Aufgaben<br />

• Planung und Durchführung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

der bestehenden Liegenschaften<br />

• Anleitung der Technischen Zeichner für die Erstellung der<br />

Entwurfs-, Genehmigungs-, Werk- und Detailplanung der<br />

übertragenen Projekte<br />

• Erstellen von Ausschreibungen sämtlicher Gewerke<br />

• Führen der Vergabeverhandlungen, Ausarbeiten der Werkverträge<br />

und Erteilen der Aufträge innerhalb des genehmigten<br />

Budgets<br />

• Durchführen der Bauleitung sowie Abrechnung der<br />

Bauvorhaben<br />

Voraussetzungen<br />

• Erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Masterstudium<br />

im Bereich Architektur oder Bauingenieurswesen<br />

• Erste Berufserfahrung in den Leistungsphasen 5-8 der<br />

HOAI wünschenswert<br />

• Gute EDV-Kenntnisse (CAD, AVA, MS Office)<br />

Einsatzort<br />

Raum Hildesheim<br />

Kontakt / Referenz-Nr. JOS/52869<br />

Bitte bewerben Sie sich mit angehängtem Lebenslauf<br />

(pdf/word.doc) unter Angabe Ihres jetzigen Bruttojahresgehaltes<br />

und Ihrer Verfügbarkeit sowie der o.g.<br />

Referenz-Nr. über unser Bewerbungsformular unter<br />

https://www.hapeko.de/stellenangebote<br />

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