05.12.2018 Aufrufe

Gemeindeblatt_Untergriesbach_151

Oktober - November - Dezember 2018

Oktober - November - Dezember 2018

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MARKTGEMEINDE<br />

Auch für Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr, Krankenwagen<br />

etc. ist ein Durchkommen nicht möglich. Die<br />

Anlieger werden dringend gebeten, bei entsprechender<br />

Witterung (Schnee, Eis) ihre Fahrzeuge in den<br />

Garagen bzw. auf den Stellplätzen ihrer Anwesen zu<br />

parken.<br />

Im Gehwegbereich ist die Räum- und Streupflicht per<br />

Verordnung vom 01.01.2006 auf die Anlieger<br />

übertragen. Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege<br />

werktags ab 7.00 Uhr (Sonn- und Feiertage ab<br />

8.00 Uhr) zu räumen und bei Glätte zu streuen.<br />

Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Der geräumte<br />

Schnee bzw. die Eisreste sind neben der Gehbahn so<br />

zu lagern,<br />

dass der Verkehr nicht gefährdet oder<br />

erschwert wird. Ein Hineinschaufeln in die Fahrbahn,<br />

die damit vereisen und holprig werden würde, ist<br />

unzulässig. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte<br />

und Fußgängerüberwege sind bei der<br />

Räumung freizuhalten.<br />

Wir sind bemüht bei Schnee und Eis die Straßen zügig<br />

freizuräumen und freizuhalten und tun weit mehr, als<br />

die gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.<br />

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nur<br />

nacheinander und nicht überall gleichzeitig erfolgen<br />

kann!<br />

Ihre Gemeindeverwaltung und die<br />

Mitarbeiter des Bauhofs<br />

15<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!