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Programm Frühjahr 2019

Die neuen Kurse von Februar bis Juli 2019. Anmeldungen sind ab sofort online, telefonisch und persönlich möglich.

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Bundesprogramm Bildungsprämie<br />

4. Förderphase – Neuerungen<br />

Zum 1. Juli 2017 treten einige Änderungen im Bundesprogramm Bildungsprämie in<br />

Kraft. Dazu gehört unter anderem die Aufhebung der 25-Jahre Altersgrenze. Maßgebliche<br />

persönliche Voraussetzungen sind somit der Umfang der Erwerbstätigkeit,<br />

die Höhe des zu versteuernden Einkommens und das Ende der Schulpflicht.<br />

Neu ist auch, dass Weiterbildungsinteressierte pro Jahr einen Prämiengutschein<br />

erhalten können. Das heißt ganz konkret, dass auch Personen, die 2017 einen Prämiengutschein<br />

erhielten, ab dem 1. Januar 2018 Anspruch auf einen weiteren Gutschein<br />

haben.<br />

Aufgrund des Inkrafttretens des sogenannten Flexi-Rentengesetzes können auch<br />

Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens<br />

15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.<br />

Prämiengutscheine, die vor dem 1. Juli ausgestellt wurden können selbstverständlich<br />

weiterhin bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.<br />

Weiterbildungsinteressierte, die eine Fortbildung außerhalb der Länder Brandenburg,<br />

Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein besuchen wollen,<br />

können auch Weiterbildungen besuchen, welche die sogenannte 1.000-Euro<br />

Grenze übersteigen. Der Fördersatz bleibt allerdings auf 500,00 EUR beschränkt.<br />

Darüber hinaus sind nunmehr auch Prüfungen förderfähig, wenn diese in einem<br />

inhaltlichen Zusammenhang mit der geförderten Fortbildung stehen und auf der<br />

Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen werden. Die Regelungen zur 1.000-Euro<br />

Grenze gelten entsprechend.<br />

Auch das Zusammenfassen mehrerer Weiterbildungen, die sich einem Weiterbildungsziel<br />

zuordnen lassen, ist möglich. Dabei muss nur noch die erste der Maßnahmen<br />

innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.<br />

Nicht zuletzt kann ein Prämiengutschein zukünftig auch für Pflichtfortbildungen eingesetzt<br />

werden, wenn für diese keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte<br />

Finanzierungspflicht des Arbeitgebers besteht.<br />

Weiterbildungsanbieter können bis spätestens zum 31. Dezember 2021 Prämiengutscheine<br />

aus der 3. Förderphase abrechnen.<br />

„Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung<br />

und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“<br />

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