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Programm Frühjahr 2019

Die neuen Kurse von Februar bis Juli 2019. Anmeldungen sind ab sofort online, telefonisch und persönlich möglich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

VHS Dreiländereck (Diese AGB treten ab 15. Juni in Kraft. Stand: 14. Juni 2018)<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen der Volkshochschule<br />

(künftig vhs).<br />

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner<br />

bezeichnen, sind keine Veranstaltungen der vhs, sondern werden lediglich vermittelt.<br />

Verträge kommen dann unmittelbar mit dem Genannten zustande.<br />

(3) Zur sprachlichen Vereinfachung wird in den Regelungen lediglich die männliche Form<br />

verwendet. Die AGB gelten gleichwohl für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.<br />

2. Vertragsschluss<br />

(1) Die Ankündigung/Ausschreibung von Veranstaltungen ist stets unverbindlich.<br />

(2) Die Anmeldung kann schriftlich durch Einsendung des Anmeldeformulars, elektronisch<br />

über das online zur Verfügung gestellte Kontaktformular, fernmündlich sowie<br />

persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen. Anmeldeschluss ist jeweils fünf Werktage vor<br />

Kursbeginn.<br />

(3) Die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften werden<br />

durch die AGB nicht berührt.<br />

3. Vertragspartner und Teilnehmer<br />

(1) Mit Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs und dem<br />

anmeldenden Teilnehmer begründet. Eine Anmeldung kann auch zugunsten Dritter erfolgen,<br />

welche namentlich zu benennen sind. Eine nachträgliche Änderung der Person des<br />

Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Die Zustimmung darf nur in begründeten<br />

Fällen verweigert werden.<br />

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen<br />

abhängig machen (z.B. Alter, Vorbildung, med. Voraussetzungen usw.).<br />

4. Organisatorische Änderungen<br />

(1) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers darauf, dass eine Veranstaltung durch<br />

einen bestimmten bzw. den genannten Dozenten durchgeführt wird. Die vhs hat das<br />

Recht, eine Vertretung einzusetzen.<br />

(2) Die vhs kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.<br />

(3) Fällt eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der vhs zu vertretenden Gründen aus,<br />

kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die<br />

Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird das entrichtete Entgelt anteilig erstattet.<br />

(4) Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgelts.<br />

Eine Einladung zu den Kursen bzw. Veranstaltungen erfolgt nicht. Die vhs informiert<br />

nur, wenn Abweichungen zum ausgeschriebenen Termin oder Kursort auftreten.<br />

5. Entgelt<br />

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der jeweils aktuellen <strong>Programm</strong>ankündigung<br />

bzw. Aushängen.<br />

(2) Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten eine Ermäßigung<br />

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