Kicker der Ortenau Sommer 2018/2019
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<strong>Kicker</strong>: Ist es auch für kleinere Vereine<br />
sinnvoll, die Hilfe eines professionellen<br />
Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.<br />
Kann sich dies am Ende sogar fi nanziell<br />
für die Vereine auszahlen?<br />
Marschner: Anhand <strong>der</strong> bisher grob aufgezeigten<br />
Möglichkeiten ist es durchaus<br />
sinnvoll, die Hilfe eines Steuerberaters in<br />
Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast<br />
für den Verein zu optimieren und auch die<br />
persönliche Haftung des Vorstandes zu begrenzen.<br />
Es werden leicht Fehler gemacht<br />
und Steuerbegünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
oft übersehen bzw.<br />
gar nicht erst genutzt.<br />
<strong>Kicker</strong>: Immer weniger Vereine fi nden<br />
noch ehrenamtliche Übungsleiter. Gibt<br />
es eine Möglichkeit seine Übungsleiter zu<br />
bezahlen?<br />
Marschner: Nach §3 Nr. 26 EstG sind Einnahmen<br />
als Übungsleiter i.H.v. 2.400 € jährlich<br />
steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser<br />
Betrag gilt aber nicht für jede einzelne Tätigkeit.<br />
Ist <strong>der</strong> Übungsleiter bei mehreren<br />
Vereinen tätig, so kann er in Summe maximal<br />
2.400 €/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
erhalten.<br />
Viele ehrenamtliche Vorstände machen<br />
sich Sorgen, wenn es um die Frage geht:<br />
Was passiert eigentlich, wenn ich einen<br />
Fehler mache? Hafte ich dann unter<br />
Umständen persönlich für den entstandenen<br />
Schaden? Und diese Sorge ist<br />
nicht unberechtigt, denn tatsächlich ist<br />
die Gefahr, dass Sie als Vorstand persönlich<br />
in Anspruch genommen werden,<br />
nicht zu unterschätzen.<br />
Welche Haftungsgefahren tatsächlich<br />
bestehen und wie Sie diese von vornherein<br />
vermeiden können, lesen Sie in<br />
unserem Interview mit Rechtsanwalt<br />
Volker Gallus:<br />
<strong>Kicker</strong>: Können Haftungsrisiken in <strong>der</strong><br />
Vereinsarbeit / Verbandsarbeit durch die<br />
Satzung minimiert werden?<br />
Gallus: Ein grundsätzlicher Haftungsausschluss<br />
in <strong>der</strong> Satzung ist nicht möglich.<br />
Nach § 31 a Abs.1 BGB ist die persönliche<br />
Haftung von Organmitglie<strong>der</strong>n und beson<strong>der</strong>en<br />
Vertretern, die ehrenamtlich tätig<br />
sind, jedoch bereits von Gesetzeswegen<br />
begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Zudem ist dort eine Beweislastumkehr<br />
verankert: Der Verein trägt die Beweislast<br />
dafür, dass ein Schaden vorsätzlich o<strong>der</strong><br />
grob fahrlässig verursacht wurde.<br />
Nach §31a Abs.2 BGB können diese Personen<br />
die Befreiung durch den Verein von<br />
Verbindlichkeiten verlangen, die sie bei <strong>der</strong><br />
Wahrnehmung ihrer Pflichten einem an<strong>der</strong>en<br />
als Schaden zugefügt haben, jedoch<br />
nicht, wenn sie dabei vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />
fahrlässig gehandelt haben.<br />
Mit <strong>der</strong> Angabe, dass er überfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />
nicht befähigt genug gewesen sei, seine<br />
Aufgabe zum Zeitpunkt des Verschuldens<br />
auszuüben, kann sich <strong>der</strong> Vorstand übrigens<br />
nicht von <strong>der</strong> Vereinshaftung entlasten.<br />
<strong>Kicker</strong>: Ein Vorstand tritt während seiner<br />
Amtsperiode zurück, während sich<br />
<strong>der</strong> Verein in einer erheblichen fi nanziellen<br />
Schieflage befi ndet und nicht mehr<br />
zahlungsfähig ist. Was passiert in solchen<br />
Fällen? Wer bezahlt die ausstehenden<br />
For<strong>der</strong>ungen?<br />
Gallus: Unabhängig davon bleibt <strong>der</strong> Verein<br />
<strong>der</strong> primäre Schuldner aller ausstehenden<br />
For<strong>der</strong>ungen. Aufpassen muss <strong>der</strong> Vorstand<br />
aber bei Zahlungsunfähigkeit o<strong>der</strong><br />
Überschuldung des Vereins.<br />
Nach § 42 BGB hat er bei Vorliegen dieser<br />
Gründe unverzüglich die Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens zu beantragen und<br />
zwar unabhängig, ob ihm diese Umstände<br />
positiv bekannt sind. Er kann sich also<br />
nicht damit entlasten, die Zahlungsunfähigkeit<br />
o<strong>der</strong> Überschuldung nicht erkannt<br />
zu haben. Wird die Stellung des Insolvenzantrags<br />
verzögert, so sind die Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />
denen ein Verschulden zur Last<br />
fällt, den Gläubigern für den daraus resultierenden<br />
Schaden verantwortlich.<br />
Eine Flucht in die Amtsnie<strong>der</strong>legung schadet<br />
in einem solchen Fall also mehr, als<br />
dass sie hilft und ist daher nicht empfehlenswert.<br />
<strong>Kicker</strong>: Was muss ein Vorstand beachten,<br />
wenn er während seiner Amtsperiode<br />
zurücktreten möchte?<br />
Gallus: Grundsätzlich kann <strong>der</strong> Vorstand<br />
sein Amt je<strong>der</strong>zeit ohne die Angabe von<br />
Gründen nie<strong>der</strong>legen. Eine geordnete<br />
Übergabe des Amtes ist jedoch jedem zu<br />
empfehlen, schon allein aus dem Umstand,<br />
dass die persönliche Haftung, welche oben<br />
dargestellt wurde, auch bei <strong>der</strong> Beendigung<br />
des Amtes und den hieraus resultierenden<br />
Schäden greift.<br />
<strong>Kicker</strong>: Was bedeutet eigentlich <strong>der</strong><br />
Begriff „Zweck <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit“?<br />
Gemeinnützige Zwecke werden<br />
dann verfolgt, wenn die Tätigkeit<br />
des Vereins darauf gerichtet<br />
ist, die Allgemeinheit auf<br />
materiellem, geistigem o<strong>der</strong><br />
sittlichem Gebiet zu för<strong>der</strong>n.<br />
Diese För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinheit muss<br />
selbstlos erfolgen, <strong>der</strong><br />
Verein darf also nicht<br />
in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke verfolgen.<br />
Die Verfolgung <strong>der</strong><br />
gemeinnützigen<br />
Zwecke muss in <strong>der</strong><br />
Satzung geregelt sein.<br />
Die För<strong>der</strong>ung des Sports ist explizit als gemeinnütziger<br />
Zweck aufgeführt.<br />
Verliert <strong>der</strong> Sportverein seine Gemeinnützigkeit,<br />
ist <strong>der</strong> Verein nicht mehr berechtigt<br />
Spendenbescheinigungen auszustellen.<br />
Wird die Gemeinnützigkeit nachträglich<br />
aberkannt, ist <strong>der</strong> Vorstand in <strong>der</strong> Ausstellerhaftung.<br />
Er muss für alle Steuerausfälle<br />
haften, welche durch die zu Unrecht ausgestellten<br />
Steuerbescheinigungen entstanden<br />
sind.<br />
<strong>Kicker</strong>: Ein aktuelles Schreckgespenst<br />
ist die neue Datenschutzgrundverordnung.<br />
Was haben Vereine zu beachten?<br />
Gallus: Für Vereine gelten grundsätzlich die<br />
gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie für alle an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen auch. Hat <strong>der</strong> Verein in<br />
dieser Hinsicht noch nichts unternommen,<br />
so hat er durchaus Handlungsbedarf, damit<br />
die neue Verordnung eingehalten wird.<br />
Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass die vorstehenden<br />
Ausführungen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck<br />
dienen und keine Steuer- und Rechtsberatung<br />
im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses<br />
Artikels kann und soll eine individuelle und verbindliche<br />
Steuer- und Rechtsberatung, die auf die spezifische Situation<br />
eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle<br />
angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit.<br />
Falls Sie eine persönliche Steuer- und Rechtsberatung benötigen,<br />
die allen Einzelheiten Ihrer Situation gerecht wird,<br />
können Sie Sich je<strong>der</strong>zeit gerne mit den Autoren in Verbindung<br />
setzen.<br />
Volker Gallus, Rechtsanwalt/Steuerberater<br />
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