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Kicker der Ortenau Sommer 2018/2019

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<strong>Kicker</strong>: Ist es auch für kleinere Vereine<br />

sinnvoll, die Hilfe eines professionellen<br />

Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.<br />

Kann sich dies am Ende sogar fi nanziell<br />

für die Vereine auszahlen?<br />

Marschner: Anhand <strong>der</strong> bisher grob aufgezeigten<br />

Möglichkeiten ist es durchaus<br />

sinnvoll, die Hilfe eines Steuerberaters in<br />

Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast<br />

für den Verein zu optimieren und auch die<br />

persönliche Haftung des Vorstandes zu begrenzen.<br />

Es werden leicht Fehler gemacht<br />

und Steuerbegünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

oft übersehen bzw.<br />

gar nicht erst genutzt.<br />

<strong>Kicker</strong>: Immer weniger Vereine fi nden<br />

noch ehrenamtliche Übungsleiter. Gibt<br />

es eine Möglichkeit seine Übungsleiter zu<br />

bezahlen?<br />

Marschner: Nach §3 Nr. 26 EstG sind Einnahmen<br />

als Übungsleiter i.H.v. 2.400 € jährlich<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser<br />

Betrag gilt aber nicht für jede einzelne Tätigkeit.<br />

Ist <strong>der</strong> Übungsleiter bei mehreren<br />

Vereinen tätig, so kann er in Summe maximal<br />

2.400 €/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

erhalten.<br />

Viele ehrenamtliche Vorstände machen<br />

sich Sorgen, wenn es um die Frage geht:<br />

Was passiert eigentlich, wenn ich einen<br />

Fehler mache? Hafte ich dann unter<br />

Umständen persönlich für den entstandenen<br />

Schaden? Und diese Sorge ist<br />

nicht unberechtigt, denn tatsächlich ist<br />

die Gefahr, dass Sie als Vorstand persönlich<br />

in Anspruch genommen werden,<br />

nicht zu unterschätzen.<br />

Welche Haftungsgefahren tatsächlich<br />

bestehen und wie Sie diese von vornherein<br />

vermeiden können, lesen Sie in<br />

unserem Interview mit Rechtsanwalt<br />

Volker Gallus:<br />

<strong>Kicker</strong>: Können Haftungsrisiken in <strong>der</strong><br />

Vereinsarbeit / Verbandsarbeit durch die<br />

Satzung minimiert werden?<br />

Gallus: Ein grundsätzlicher Haftungsausschluss<br />

in <strong>der</strong> Satzung ist nicht möglich.<br />

Nach § 31 a Abs.1 BGB ist die persönliche<br />

Haftung von Organmitglie<strong>der</strong>n und beson<strong>der</strong>en<br />

Vertretern, die ehrenamtlich tätig<br />

sind, jedoch bereits von Gesetzeswegen<br />

begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Zudem ist dort eine Beweislastumkehr<br />

verankert: Der Verein trägt die Beweislast<br />

dafür, dass ein Schaden vorsätzlich o<strong>der</strong><br />

grob fahrlässig verursacht wurde.<br />

Nach §31a Abs.2 BGB können diese Personen<br />

die Befreiung durch den Verein von<br />

Verbindlichkeiten verlangen, die sie bei <strong>der</strong><br />

Wahrnehmung ihrer Pflichten einem an<strong>der</strong>en<br />

als Schaden zugefügt haben, jedoch<br />

nicht, wenn sie dabei vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />

fahrlässig gehandelt haben.<br />

Mit <strong>der</strong> Angabe, dass er überfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

nicht befähigt genug gewesen sei, seine<br />

Aufgabe zum Zeitpunkt des Verschuldens<br />

auszuüben, kann sich <strong>der</strong> Vorstand übrigens<br />

nicht von <strong>der</strong> Vereinshaftung entlasten.<br />

<strong>Kicker</strong>: Ein Vorstand tritt während seiner<br />

Amtsperiode zurück, während sich<br />

<strong>der</strong> Verein in einer erheblichen fi nanziellen<br />

Schieflage befi ndet und nicht mehr<br />

zahlungsfähig ist. Was passiert in solchen<br />

Fällen? Wer bezahlt die ausstehenden<br />

For<strong>der</strong>ungen?<br />

Gallus: Unabhängig davon bleibt <strong>der</strong> Verein<br />

<strong>der</strong> primäre Schuldner aller ausstehenden<br />

For<strong>der</strong>ungen. Aufpassen muss <strong>der</strong> Vorstand<br />

aber bei Zahlungsunfähigkeit o<strong>der</strong><br />

Überschuldung des Vereins.<br />

Nach § 42 BGB hat er bei Vorliegen dieser<br />

Gründe unverzüglich die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens zu beantragen und<br />

zwar unabhängig, ob ihm diese Umstände<br />

positiv bekannt sind. Er kann sich also<br />

nicht damit entlasten, die Zahlungsunfähigkeit<br />

o<strong>der</strong> Überschuldung nicht erkannt<br />

zu haben. Wird die Stellung des Insolvenzantrags<br />

verzögert, so sind die Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />

denen ein Verschulden zur Last<br />

fällt, den Gläubigern für den daraus resultierenden<br />

Schaden verantwortlich.<br />

Eine Flucht in die Amtsnie<strong>der</strong>legung schadet<br />

in einem solchen Fall also mehr, als<br />

dass sie hilft und ist daher nicht empfehlenswert.<br />

<strong>Kicker</strong>: Was muss ein Vorstand beachten,<br />

wenn er während seiner Amtsperiode<br />

zurücktreten möchte?<br />

Gallus: Grundsätzlich kann <strong>der</strong> Vorstand<br />

sein Amt je<strong>der</strong>zeit ohne die Angabe von<br />

Gründen nie<strong>der</strong>legen. Eine geordnete<br />

Übergabe des Amtes ist jedoch jedem zu<br />

empfehlen, schon allein aus dem Umstand,<br />

dass die persönliche Haftung, welche oben<br />

dargestellt wurde, auch bei <strong>der</strong> Beendigung<br />

des Amtes und den hieraus resultierenden<br />

Schäden greift.<br />

<strong>Kicker</strong>: Was bedeutet eigentlich <strong>der</strong><br />

Begriff „Zweck <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit“?<br />

Gemeinnützige Zwecke werden<br />

dann verfolgt, wenn die Tätigkeit<br />

des Vereins darauf gerichtet<br />

ist, die Allgemeinheit auf<br />

materiellem, geistigem o<strong>der</strong><br />

sittlichem Gebiet zu för<strong>der</strong>n.<br />

Diese För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Allgemeinheit muss<br />

selbstlos erfolgen, <strong>der</strong><br />

Verein darf also nicht<br />

in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke verfolgen.<br />

Die Verfolgung <strong>der</strong><br />

gemeinnützigen<br />

Zwecke muss in <strong>der</strong><br />

Satzung geregelt sein.<br />

Die För<strong>der</strong>ung des Sports ist explizit als gemeinnütziger<br />

Zweck aufgeführt.<br />

Verliert <strong>der</strong> Sportverein seine Gemeinnützigkeit,<br />

ist <strong>der</strong> Verein nicht mehr berechtigt<br />

Spendenbescheinigungen auszustellen.<br />

Wird die Gemeinnützigkeit nachträglich<br />

aberkannt, ist <strong>der</strong> Vorstand in <strong>der</strong> Ausstellerhaftung.<br />

Er muss für alle Steuerausfälle<br />

haften, welche durch die zu Unrecht ausgestellten<br />

Steuerbescheinigungen entstanden<br />

sind.<br />

<strong>Kicker</strong>: Ein aktuelles Schreckgespenst<br />

ist die neue Datenschutzgrundverordnung.<br />

Was haben Vereine zu beachten?<br />

Gallus: Für Vereine gelten grundsätzlich die<br />

gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie für alle an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen auch. Hat <strong>der</strong> Verein in<br />

dieser Hinsicht noch nichts unternommen,<br />

so hat er durchaus Handlungsbedarf, damit<br />

die neue Verordnung eingehalten wird.<br />

Die Autoren machen darauf aufmerksam, dass die vorstehenden<br />

Ausführungen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck<br />

dienen und keine Steuer- und Rechtsberatung<br />

im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses<br />

Artikels kann und soll eine individuelle und verbindliche<br />

Steuer- und Rechtsberatung, die auf die spezifische Situation<br />

eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle<br />

angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit.<br />

Falls Sie eine persönliche Steuer- und Rechtsberatung benötigen,<br />

die allen Einzelheiten Ihrer Situation gerecht wird,<br />

können Sie Sich je<strong>der</strong>zeit gerne mit den Autoren in Verbindung<br />

setzen.<br />

Volker Gallus, Rechtsanwalt/Steuerberater<br />

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