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Dehner Agrar Handbuch 2019

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ZWISCHENFRUCHT<br />

ZWISCHENFRUCHTANBAU -<br />

ein MUSS für nachhaltigen und erfolgreichen Ackerbau<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hohe und stabile Erträge unserer Kulturarten sind Grundlage für einen<br />

wirtschaftlichen Ackerbau. Dabei spielt der Humusgehalt und die<br />

lebende Organik der Ackerböden eine wesentliche Rolle und<br />

korreliert stark mit den Erträgen unserer Feldfrüchte.<br />

Der Zwischenfruchtanbau sollte auch auf Flächen ohne Greening-<br />

Vorgabe elementarer und ackerbaulicher Grundsatz sein und bleiben.<br />

Mit betriebsspezifischem und fruchtfolgeneutralem Anbau von<br />

Zwischenfrüchten sichern wir uns langfristig fruchtbare Ackerböden.<br />

Für das nächste Anbaujahr wünschen wir uns bessere klimatische Gegebenheiten,<br />

um einen erfolgreichen Zwischenfruchtanbau praktizieren zu können.<br />

Nutzen Sie die nächsten Seiten unseres <strong>Handbuch</strong>es um sich einen Überblick über<br />

unsere praxisorientierten Mischungen und Einzelkomponenten zu verschaffen. Außerdem<br />

stellen wir Ihnen Tipps für eine erfolgreiche Bestandsetablierung zur Verfügung.<br />

Manfred Neubauer<br />

Teamleiter / Technischer Berater<br />

Greening – Eckdaten für den Zwischenfruchtanbau:<br />

1) Der Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche angerechnet<br />

(1 ha öVF = 3,33 ha Zwischenfrucht).<br />

2) Die Zwischenfrucht muss mindestens 2 Arten aus einer vorgegebenen Artenliste beinhalten.<br />

3) Keine Art darf mehr als 60 % Anzahl Samen in der Mischung ausmachen.<br />

4) Der Gesamtanteil Gräser einer Mischung darf nicht mehr als 60 % Anzahl Samen ausmachen.<br />

5) Die Aussaat einer Zwischenfruchtmischung muss nach der Ernte der Vorkultur und<br />

bis spätestens 01. Oktober erfolgen.<br />

6) Keine Nutzung, Bodenbearbeitung oder Einarbeiten der Zwischenfrüchte vor dem 16.01. des nächsten<br />

Jahres. (Erlaubt ist nur im Anbaujahr eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen sowie einmaliges<br />

Walzen oder Schlegeln.)<br />

7) Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist verboten.<br />

8) Eine mineralische Düngung oder die Ausbringung von Klärschlamm ist nicht zulässig.<br />

Eine organische Düngung ist grundsätzlich erlaubt, aber bundesländerspezifische Einschränkungen<br />

vor allem mit Blick auf den Leguminosensamenanteil der Mischungen sind zu beachten!<br />

Bitte beachten Sie hier unbedingt die Regelungen der regionalen Länderdienststellen!<br />

= Greening geeignete Zwischenfruchtmischungen<br />

Bitte beachten Sie auch jeweils die Regelungen und Empfehlungen der regionalen Länderdienststellen.<br />

Alle Angaben im <strong>Handbuch</strong> erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen (Stand Januar <strong>2019</strong>),<br />

aber ohne Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit.<br />

Bitte beachten Sie daher die aktuellen Aussagen der regionalen Beratung!

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