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syltimpuls Ostern 2012 - SYLTIMPULS | Das Nachrichtenmagazin ...

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Halt! Gewerbegebiet<br />

Zufrieden sind nicht alle. Im Gewerbegebiet<br />

gibt es zu viele absolute Halteverbotszonen.<br />

Der Anlieferverkehr hat Schwierigkeiten, seine<br />

Ziel adresse anzusteuern, Besucher, Kunden<br />

und Mit ar beiter haben Schwierigkeiten,<br />

Parkplätze zu finden. Es gibt kaum Park­ und<br />

Ladehöfe und wenig Park plätze oder ­streifen.<br />

Besonders schlecht ist es um die bestellt,<br />

die ihren Firmen sitz angrenzend an einen<br />

Wendehammer haben.<br />

Platz ist knapp und dementsprechend<br />

wichtig auf der Insel. Allerdings ist auch<br />

ein reibungslo ser und optimaler Ablauf<br />

des Wirtschaftsver kehrs zumal in einem<br />

Gewerbegebiet unabding bar. <strong>Das</strong> hat nichts<br />

mit Profitgier zu tun, es ist einfach eine<br />

Voraussetzung für vernünftiges Wirtschaften,<br />

von dem alle Sylter abhängig sind.<br />

<strong>Das</strong> Kind liegt nun im Brunnen. Es wäre<br />

wün schenswert, wenn für den kleinen Rest<br />

an freien Plätzen eine optimalere Lösung<br />

gefunden würde und durch Gespräche mit den<br />

Anliegern Mög lichkeiten geschaffen würden,<br />

das Kind zumin dest mit dem Kopf aus dem<br />

Wasser herauszuzie hen.<br />

Halteverbote im Gewerbegebiet<br />

Strandraub<br />

Im Merret­Lassen­Wai in Rantum findet sich<br />

in einem der hübschesten Hotels der Insel<br />

ursylter Gemütlichkeit. Geführt von einer der<br />

ambitio niertesten jungen Hoteldirektorinnen<br />

findet der Gast im Hotel „Alte Strandvogtei“<br />

genau die At mosphäre, die er auf Sylt zu<br />

finden hofft. Sylt atmet eine ganz besondere<br />

Art von Geschichte: die Geschichte von<br />

Seefahrt, von Stürmen und von Strandvögten.<br />

Der Rantumer Vogt lebte über Jahrzehnte in<br />

diesem Haus und erlebte vie le Abenteuer.<br />

Auf dem Gebiet des damaligen Rantum<br />

existier te ein kleines Gotteshaus, das unter<br />

dem Namen Westerseekirche bekannt wurde.<br />

Sie dürfte 1436 in einer Flut untergegangen<br />

sein, so wie wahr scheinlich zwei weitere<br />

Kirchen nach ihr. Ran tum wurde im Verlauf<br />

der Zeit von der „West see“ auf im mer engeren<br />

Grund zusammenge drängt und wanderte<br />

immer weiter nach Osten. Somit musste auch<br />

die Kirche immer wieder er neut weiter im<br />

Osten erbaut werden.<br />

„Wie viele Todesschreie hat der Sturm verweht,<br />

wie viel wert volles Gut ist in die Tiefe gesunken?“<br />

Diese Frage bewegte die Men schen auf<br />

Sylt über Jahr hunderte. Stürme verschwemmten<br />

Land und waren stets Ursache von<br />

Schiffs unfäl len. Die alten Seg ler hiel ten sich<br />

in früherer Zeit auf dem Weg von den Ha fenstädten<br />

der Nordsee zu den Hafenstädten der<br />

Ostsee und in Skan di navien in der Nähe des<br />

Festlands auf. Ebenso verhielt es sich mit den<br />

Seewegen vom Ärmel kanal in Richtung Nord­<br />

und Ostsee. Nicht nur, dass die Orientierung<br />

leichter war, auch im Falle von Stürmen<br />

waren die rettenden Häfen schnell erreichbar.<br />

Trotz dem ereilte allzu häufig die Schiffe ihr<br />

Schick sal. Vor allem Schiffe, die von Holland<br />

und Eng land kommend für Bremen oder<br />

Hamburg be stimmt waren, wurden durch<br />

starke Westwinde immer wieder quer über die<br />

Nordsee an die nordfriesische Küste und auf<br />

die Inseln gespült.<br />

Strandungen waren auf den Inseln ein großes<br />

Ereignis. Zum einen war es eine willkommene<br />

Abwechslung zum täglichen Allerlei, andererseits<br />

bedeuteten die Bergungsprämien einen<br />

ho hen Gewinn für die Insulaner. Allerdings<br />

stand auch die Strandräuberei in hoher Blüte.<br />

Artikel 61 des „Jütischen Gesetzes“ von 1241<br />

durch den dänischen König Waldemar II. bestimmte,<br />

dass alle Ufer dem König gehören und<br />

Strandgut, „das niemand zugehöret oder dem<br />

niemand nachkommt“ (dessen Eigentümer<br />

keine Rechte anmeldet), Eigentum des Königs<br />

seien.<br />

Artikel 63 gestand jedoch den Schiffbrüchigen<br />

und Schiffsleuten, die lebend an Land kamen,<br />

das volle Recht auf Schiff und Ladung<br />

zu. Nie mand, auch nicht der vom König<br />

eingesetzte Strandvogt in Rantum, durfte sich<br />

den Gütern nähern, wenn die Eigentümer<br />

(Schiffsbesatzung) diese selbst retten konnten.<br />

Zuwiderhandlungen wurden bestraft.<br />

Dieses humane Strandrecht, das die bisherige<br />

Willkür und den Strandraub unter Kontrolle<br />

bringen sollte, galt jedoch nur an den Küsten<br />

Dänemarks, auf Amrum, auf Föhr und auf der<br />

Insel Sylt ausschließlich für List, das dem<br />

däni schen König gehörte. An den übrigen<br />

Küsten von Schleswig und Holstein setzte<br />

sich dieses Gesetz lange Zeit nicht durch. Die<br />

weitgereisten Seeleute wussten: Strandraub<br />

war in der ganzen Welt üblich und normal.<br />

Daher waren die Sylter keine Ausnahme.<br />

Im Ge genteil. Schon früh entwickelten sie<br />

ein Gast freundschaft, die ihre Insel zu einer<br />

besonderen Feriendestination macht. Und das<br />

findet sich in ganz besonderem Maße in dem<br />

alten traditionel len Haus des Strandvogts von<br />

Rantum.<br />

Merret-Lassen-Wai 6<br />

25980 Rantum<br />

Telefon: 04651 – 9 22 50<br />

www.alte-strandvogtei.de<br />

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