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Fachzeitschrift ÖGS 05/06/2019

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Welt der Normen und Regelwerke<br />

Die wesentlichen Änderungen der neu überarbeiteten ÖNORM EN 1090-2<br />

Ausgabe 2018-09-15 für die Ausführung von Stahltragwerken - Bericht 4<br />

Wie schon in drei letzten Ausgaben der Schweiß- und<br />

Prüftechnik begonnen, möchte ich in dieser Ausgabe<br />

fortführend, über einige weitere wesentlichen Änderungen<br />

der neu überarbeiteten ÖNORM EN 1090-2 Ausgabe<br />

2018-09-15 berichten.<br />

Qualifizierung der Schweißer und Bediener:<br />

Schweißer müssen nach EN ISO 96<strong>06</strong>-1 (früher EN 287-1)<br />

und Bediener von Schweißeinrichtungen nach EN ISO 14732<br />

(früher EN 1418) qualifiziert sein. Werden Bauteile der Ausführungsklasse<br />

EXC1 geschweißt, wo die schweißtechnischen<br />

„elementaren“ Qualitätsanforderungen nach EN ISO<br />

3834-4 zu erfüllen sind,dürfen für die Verlängerungsmethode<br />

nach EN ISO 96<strong>06</strong>-1 nur 9.3 a) und 9.3.b) und bei den Bedienerprüfungen<br />

nach EN ISO 14732 nur die Methoden 5.3a) und<br />

5.3b) angewandt werden.<br />

Schweißer, welche Betonstahl schweißen, müssen eine<br />

Schweißerqualifizierung nach EN ISO 17660-1 oder EN ISO<br />

17660-2 vorweisen können. Eine Qualifikation nach EN ISO<br />

96<strong>06</strong>-1 wäre dafür nicht ausreichend, ist aber die Grundvoraussetzung,<br />

um eine Betonstahlprüfung zu absolvieren!<br />

Dass die Aufzeichnungen von allen Qualifizierungsprüfungen<br />

von Schweißern und Bedienern von Schweißeinrichtungen<br />

dokumentiert und verfügbar sein müssen, ist auch<br />

in der neuen EN 1090-2 Ausgabe 2018-09-15 geregelt.<br />

Diese Regelung ist nun umso wichtiger, da nun explizit in<br />

der Norm angeführt wird, dass auch Schweißaufsichtspersonen<br />

als Prüfer von Schweißer- bzw. Bedienerqualifizierungen<br />

tätig sein können. In der Praxis bedeutet dies, dass<br />

es schriftliche Aufzeichnungen und eine Dokumentation<br />

von der Überwachung während der Schweißung, inkl. Ansatzstelle,<br />

Sichtprüfung der ersten Lage bei Mehrlagenschweißungen,<br />

den jeweiligen zerstörungsfreien- und<br />

zerstörenden Prüfungen und von der Theorieprüfung für<br />

jede einzelne Schweißerprüfung , geben muss. Die Kontrolle<br />

dieser Dokumentation sollte von der notifizierten Zertifizierungsstelle<br />

beim Audit überprüft werden. Wie das für<br />

Deutschland gültige DVS Merkblatt 0700 „Voraussetzungen<br />

zum Erwerb der Berechtigung, betriebseigene Schweißerund/oder<br />

Bedienerprüfungsbescheinigungen als Hersteller<br />

auszustellen“, wird auch in Österreich angedacht, ein ähnliches<br />

Dokument zu erstellen. Werden die Schweißerprüfungen<br />

durch eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle<br />

nach EN ISO 17024 durchgeführt und Schweißerzertifikate<br />

ausgestellt, entfallen diese Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten<br />

für den Hersteller, denn dies muss in<br />

diesem Falle die Personenzertifizierungsstelle durchführen,<br />

welche dazu meist automatisierte Datenbanken nutzt.<br />

Hohlprofilanschlüsse<br />

Die speziellen Qualifikationsanforderungen für Schweißer,<br />

welche Hohlprofilanschlüsse mit Abzweigwinkeln < 60°, wie<br />

in EN 1993-1-8 definiert, schweißen, wird in der ÖNORM EN<br />

1090-2 Ausgabe 2018-09-15 genauer beschrieben und festgelegt<br />

als in der Vorgängernorm. Die Maße der Prüfstücke,<br />

die Einzelheiten und Position der Schweißnähte müssen mit<br />

den tatsächlich zu schweißenden Bauteilen übereinstimmen.<br />

Beim Anschluss von einem Rundrohr auf anderes<br />

Rundrohr sind an vier vorgegebenen Positionen Proben zu<br />

entnehmen. Beim Anschluss von einem Rundrohr auf ein<br />

quadratisches bzw. rechteckiges Hohlprofil sind an zwei vorgegebenen<br />

Positionen Proben zu entnehmen. Prüfstücke<br />

sind durch Sichtprüfung gemäß ÖNORM EN ISO 17637 und<br />

makroskopische Prüfung nach ÖNORM EN ISO 17639 zu<br />

untersuchen und als Nachweis schriftlich zu dokumentieren.<br />

In der Praxis wurden diese Qualifikationsanforderungen für<br />

Schweißer leider von sehr vielen Herstellern bisher nicht<br />

durchgeführt, obwohl dies z.B. bei fast allen Fachwerken aus<br />

Hohlprofilen zutrifft. Der informative Anhang E – Geschweißte<br />

Hohlprofilverbindungen wurde nur geringfügig verändert.<br />

Schweißaufsicht:<br />

Bezüglich der Schweißaufsicht kam eine Regelung für die<br />

EXC1 dazu, dass für eine ausreichende Aufsicht während der<br />

Ausführung der Schweißarbeiten gesorgt werden muss, so<br />

wie dies in der ÖNORM EN ISO 3834-4 festgelegt ist. Diese<br />

Regelung wurde notwendig, da es immer wieder die Meinung<br />

gab, in der EXC1 bräuchte man keine Schweißaufsicht.<br />

Richtigerweise benötigt die Schweißaufsicht keine „spezielle<br />

Qualifikation“ für die EXC1, wobei diese aber im Qualitätssystem<br />

sehr wohl beschrieben, benannt und autorisiert<br />

sein muss.<br />

Neu aufgenommen in die ÖNORM EN 1090-2 Ausgabe 2018-<br />

09-15 wurden auch die zusätzlichen technischen Kenntnisse<br />

des Schweißaufsichtspersonals mit Verantwortung für die<br />

Koordinierung des Schweißens von Betonstahl gemäß<br />

ÖNORM EN ISO 17660-1 Anhang B. Diese Zusatzausbildung<br />

für Schweißaufsichtspersonen gemäß EWF 544-01 dauert<br />

3 Tage und wird in Österreich derzeit nur von der SteelCERT<br />

GmbH in Autal bei Graz angeboten!<br />

Die in den Tabellen 14 und 15 geforderten technische<br />

Kenntnisse B (techn. Basiskenntnisse), S (techn. spezielle<br />

92 SCHWEISS- und PRÜFTECHNIK <strong>05</strong>-<strong>06</strong>/<strong>2019</strong>

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