ausbildungs-navi-we-wl-soem-2020
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# Deine<br />
Zeit ist<br />
jetzt!<br />
24<br />
Was steht in deinem Ausbildungsvertrag<br />
Die Inhalte des Ausbildungsvertrages <strong>we</strong>rden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />
• Ausbildungsberuf, inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />
• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte<br />
• Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />
• Dauer der Probezeit<br />
• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
• Dauer des Urlaubs<br />
• Bedingungen der Kündigung<br />
Wie viel Urlaub steht mir zu?<br />
Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro<br />
Jahr gibt. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
für Minderjährige bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen,<br />
unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub<br />
zu. Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr.<br />
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für die Auszubildenden gilt.<br />
Wie lange habe ich Probezeit?<br />
Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens<br />
4 Monate betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen<br />
Kennenlernen von Azubi und Ausbildungsbetrieb. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf<br />
gewählt hast. Während der Probezeit kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen<br />
und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis schriftlich kündigen.