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ausbildungs-navi-we-wl-soem-2020

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# Deine<br />

Zeit ist<br />

jetzt!<br />

24<br />

Was steht in deinem Ausbildungsvertrag<br />

Die Inhalte des Ausbildungsvertrages <strong>we</strong>rden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />

• Ausbildungsberuf, inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />

• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />

• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte<br />

• Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />

• Dauer der Probezeit<br />

• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

• Dauer des Urlaubs<br />

• Bedingungen der Kündigung<br />

Wie viel Urlaub steht mir zu?<br />

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro<br />

Jahr gibt. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

für Minderjährige bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen,<br />

unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub<br />

zu. Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr.<br />

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für die Auszubildenden gilt.<br />

Wie lange habe ich Probezeit?<br />

Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens<br />

4 Monate betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen<br />

Kennenlernen von Azubi und Ausbildungsbetrieb. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf<br />

gewählt hast. Während der Probezeit kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen<br />

und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis schriftlich kündigen.

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