09.09.2019 Aufrufe

syndicom magazin Nr. 12

Das syndicom-Magazin bietet Informationen aus Gewerkschaft und Politik: Die Zeitschrift beleuchtet Hintergründe, ordnet ein und hat auch Platz für Kultur und Unterhaltendes. Das Magazin pflegt den Dialog über Social Media und informiert über die wichtigsten Dienstleistungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote der Gewerkschaft und nahestehender Organisationen.

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«Die Journalistinnen und Journalisten hätten den einzigen<br />

GAV der Schweiz, der die Löhne nicht regelt.» Marco Geissbühler<br />

21<br />

Ein Gesamtarbeitsvertrag Medien<br />

muss die Löhne schützen.<br />

Seit Jahrzehnten sinken real die Löhne und Honorare<br />

für Journalistinnen und Journalisten. Helfen könnte ein<br />

Gesamtarbeitsvertrag. arbeitsvertrag. Doch die Verleger blocken ab.<br />

Selbst Tieflöhne sind im Journalismus<br />

keine Seltenheit mehr. In einer Umfrage<br />

der Hochschule Winterthur zu<br />

Löhnen in der Medienbranche gaben<br />

16 Prozent der Befragten an, weniger<br />

als 4000 Franken zu verdienen. Für<br />

eine Vollzeitstelle, trotz abgeschlossenem<br />

Studium. Noch weniger erhalten<br />

freischaffende Journalistinnen und<br />

Journalisten. Je nach Auftragslage<br />

kommen sie auf nicht einmal 3000<br />

Franken im Monat.<br />

Bis jetzt sind die<br />

Verleger nicht wirklich<br />

nass geworden.<br />

(© Max Spring)<br />

Traumrenditen, aber Horrorlöhne<br />

Generell stagnieren die Löhne in der<br />

Branche. Selbst langjährige Mitarbeitende<br />

bekommen kaum je eine Lohnerhöhung.<br />

Gleichzeitig wird das Leben<br />

teurer. Medienschaffende haben<br />

so immer weniger Geld im Portemonnaie.<br />

Besonders betroffen sind<br />

Junge und Frauen.<br />

Dabei wäre das Geld da. Tamedia<br />

zum Beispiel erzielte 2018 allein mit<br />

den Bezahlmedien eine Rendite von<br />

über 8 Prozent. Davon können andere<br />

Branchen nur träumen.<br />

Anders als in der Romandie fehlt in<br />

der Deutschschweiz aktuell ein Gesamtarbeitsvertrag<br />

(GAV), der die Löhne<br />

und Arbeitsbedingungen festlegt.<br />

Seit Oktober 2017 verhandeln die Mediengewerkschaften<br />

mit dem Verlegerverband.<br />

Mittlerweile liegt zwar ein<br />

Resultat vor, aber bei den Löhnen blocken<br />

die Verleger ab: Keine Mindestlöhne,<br />

keine Lohnentwicklung, keine<br />

Lohnverhandlungen auf Ebene der<br />

Verlage – nichts. Es wäre der einzige<br />

Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz,<br />

der die Löhne nicht regelt.<br />

JournalistInnen wollen faire Löhne<br />

Die Lohnentwicklung in der Medienbranche<br />

beunruhigt mittlerweile auch<br />

die offizielle Schweiz. Anfang Juli lud<br />

die tripartite Kommission des Bundes<br />

(bestehend aus Arbeitgebern, Arbeitnehmenden<br />

und dem Staatssekretariat<br />

für Wirtschaft) die Verleger und die<br />

Mediengewerkschaften zu einer Anhörung<br />

vor. Die Kommission erwartet<br />

bis im Herbst eine klare Aussage von<br />

den Verlegern, wie sie zur Lohnentwicklung<br />

in der Branche stehen.<br />

Die Journalistinnen und Journalisten<br />

haben ihrerseits bereits ein eindeutiges<br />

Statement abgegeben. In<br />

einer Umfrage von <strong>syndicom</strong> zum Medien-GAV<br />

lehnten bei Redaktionsschluss<br />

85 Prozent das Verhandlungsresultat<br />

ab – die meisten, weil Mindestlöhne,<br />

Mindesthonorare und<br />

Lohn entwicklungen fehlen. Die Umfrage<br />

läuft noch.<br />

Marco Geissbühler<br />

Die Umfrage und Infos zum Medien-GAV:<br />

<strong>syndicom</strong>.ch/mediengav<br />

Ist der Mindestlohn<br />

wirklich das<br />

Branchenübliche?<br />

Sheila Winkler, Zentralsekretärin des<br />

Sektors Logistik<br />

Der Jura schreibt sämtliche konzessionierten<br />

Buslinien aus. Anbieter aus<br />

dem In- und Ausland können bis Ende<br />

Jahr eine Offerte einreichen. Dies<br />

birgt grosse Gefahren für die betroffenen<br />

BusfahrerInnen, auch wenn neue<br />

Konzessionäre per Gesetz angehalten<br />

sind, das Personal zu branchenüblichen<br />

Bedingungen zu übernehmen.<br />

Denn dies schützt die FahrerInnen<br />

nur scheinbar vor Dumpinganbietern.<br />

Das Bundesamt für Verkehr (BAV)<br />

definiert die Branchenüblichkeit u. a.<br />

mit einem Mindestlohn von 58 300<br />

Franken. Zu diesem Lohn ist es kaum<br />

möglich, qualifiziertes Fahrpersonal<br />

zu finden. Zudem haben die FahrerInnen<br />

der angestammten Unternehmen<br />

über die Jahre eine Lohnentwicklung<br />

erfahren.<br />

Der Kanton Jura kann auch eigene<br />

Kriterien für die Vergabe definieren.<br />

Bei der Branchenüblichkeit verweist<br />

er jedoch auf das BAV, was ihn zum<br />

Mittäter macht. Mit dieser Definition<br />

von Branchenüblichkeit nimmt der<br />

Kanton Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen<br />

der FahrerInnen,<br />

also seiner eigenen BürgerInnen, in<br />

Kauf. Die Personalkosten machen einen<br />

Grossteil der Produktionskosten<br />

aus. Deshalb ist es bei Ausschreibungen<br />

immens wichtig, dass die geltenden<br />

Durchschnittslöhne als branchenüblich<br />

definiert werden. Sonst wird<br />

der Wettbewerb auf dem Rücken des<br />

Personals ausgetragen, was staatlich<br />

gefördertem Lohndumping gleichkommt.<br />

<strong>syndicom</strong>.ch/stopdumping

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