BAK_Prognosestudie_Bauvolumina_2020_2024_final
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Umsetzung Raumplanungsgesetz<br />
Ziele und Umsetzung des Raumplanungskonzeptes<br />
Am 3. März 2013 wurde die Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kurz RPG1) als erste<br />
von insgesamt zwei geplanten Revisionen des Raumplanungsgesetzes vom Stimmvolk angenommen.<br />
Hauptanliegen der Teilrevision ist die Siedlungsentwicklung nach innen, um der flächenmässigen<br />
Ausdehnung von Gemeinden und dem damit einhergehenden Trend der Zersiedelung entgegenzuwirken.<br />
Die Änderung des RPG ist zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung des Bundes am 1. Mai<br />
2014 in Kraft getreten.<br />
RPG1 verlangt, bestehende Potenziale zur Innenentwicklung besser auszuschöpfen, indem etwa<br />
überdimensionierte Bauzonen verkleinert, Baulücken geschlossen und Brachen umgenutzt werden. Ziel der<br />
Siedlungsverdichtung ist neben einem nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen die Vermeidung hoher<br />
Infrastrukturkosten, die im Zusammenhang mit der Erschliessung neuer Bauzonen entstehen. Gleichzeitig<br />
erhoffen sich die Gesetzgeber eine Reduktion der Abnutzung wertvollen Kulturlandes.<br />
Die Umsetzung der Teilrevision obliegt den einzelnen Kantonen. Diese müssen im Rahmen ihrer Richtpläne<br />
aufzeigen, wie eine Siedlungsentwicklung nach innen konkret erfolgen soll. Bis zum 1. Mai 2019, fünf Jahre<br />
nach Inkrafttreten des RPG1, hatten die Kantone in Zusammenarbeit mit ihren Regionen und Gemeinden<br />
Zeit, die Richtpläne an das revidierte Raumplanungsgesetz anzupassen. Neue Bauzonen mussten in der<br />
Zwischenzeit durch Auszonungen kompensiert werden.<br />
Die zweite Teilrevision (RPG2) fokussiert sich insbesondere auf Bautätigkeiten ausserhalb von Bauzonen<br />
und wird nach erfolgter Vernehmlassung aktuell vom National- und Ständerat diskutiert.<br />
<strong>BAK</strong> Economics «Prognosen der <strong>Bauvolumina</strong> in den Bündner Regionen <strong>2020</strong> - <strong>2024</strong>»<br />
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