TRENDYone | Job Guide Frühjahr 2017 | Region Augsburg
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Wenn das Azubi-Gehalt nicht reicht<br />
Fördermittel für Auszubildende<br />
Eine Berufsausbildung bedeutet für viele nicht nur das erste Mal<br />
selber Geld zu verdienen, sondern auch das erste Mal auf eigenen<br />
Beinen zu stehen. Doch erst dann merkt man so wirklich, welche<br />
Ausgaben auf einen zukommen. Nicht selten kommt es hier bei Auszubildenden<br />
zu einem Engpass beim Geld. Der Staat hat sich diesem<br />
Problem angenommen und bietet finanzielle Unterstützung an.<br />
Grundsätzlich gilt der Kindergeldanspruch<br />
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.<br />
Arbeitslose Kinder, die<br />
bei der Agentur für Arbeit arbeitslos<br />
gemeldet sind, wird das Kindergeld<br />
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />
gezahlt.<br />
Ausbildung<br />
Kindergeld während der Ausbildung<br />
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
haben Eltern automatisch Anspruch<br />
auf Kindergeld. Absolviert das<br />
Kind dann eine Erstausbildung, erhalten<br />
Eltern in der Wartezeit auf den<br />
Ausbildungsplatz, während der Berufsausbildung<br />
oder in der Übergangszeit<br />
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten<br />
ohne weitere Voraussetzungen<br />
Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle,<br />
welchen zeitlichen Umfang die Erwerbstätigkeit<br />
hat oder wie viel Einkommen<br />
verdient wird.<br />
Bei Kindern, die bereits über eine Ausbildung<br />
verfügen und eine weitere Ausbildung<br />
absolvieren möchten, haben<br />
die Eltern nur Kindergeldanspruch,<br />
wenn:<br />
• es sich bei dem Einkommen und<br />
eine Ausbildungsvergütung handelt,<br />
• das Einkommen aus einer geringfügigen<br />
Beschäftigung stammt<br />
(Minijob, 450-Euro-<strong>Job</strong>),<br />
• die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />
20 Stunden nicht überschreitet.<br />
Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)<br />
ist eine Förderung der Bundesagentur<br />
für Arbeit und wird im Sozialgesetzbuch<br />
(§§60 ff. SGB III) geregelt.<br />
Ein Anspruch besteht allerdings nur