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TRENDYone | Job Guide Frühjahr 2017 | Region Augsburg

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40<br />

Wenn das Azubi-Gehalt nicht reicht<br />

Fördermittel für Auszubildende<br />

Eine Berufsausbildung bedeutet für viele nicht nur das erste Mal<br />

selber Geld zu verdienen, sondern auch das erste Mal auf eigenen<br />

Beinen zu stehen. Doch erst dann merkt man so wirklich, welche<br />

Ausgaben auf einen zukommen. Nicht selten kommt es hier bei Auszubildenden<br />

zu einem Engpass beim Geld. Der Staat hat sich diesem<br />

Problem angenommen und bietet finanzielle Unterstützung an.<br />

Grundsätzlich gilt der Kindergeldanspruch<br />

bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.<br />

Arbeitslose Kinder, die<br />

bei der Agentur für Arbeit arbeitslos<br />

gemeldet sind, wird das Kindergeld<br />

bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />

gezahlt.<br />

Ausbildung<br />

Kindergeld während der Ausbildung<br />

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

haben Eltern automatisch Anspruch<br />

auf Kindergeld. Absolviert das<br />

Kind dann eine Erstausbildung, erhalten<br />

Eltern in der Wartezeit auf den<br />

Ausbildungsplatz, während der Berufsausbildung<br />

oder in der Übergangszeit<br />

zwischen zwei Ausbildungsabschnitten<br />

ohne weitere Voraussetzungen<br />

Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle,<br />

welchen zeitlichen Umfang die Erwerbstätigkeit<br />

hat oder wie viel Einkommen<br />

verdient wird.<br />

Bei Kindern, die bereits über eine Ausbildung<br />

verfügen und eine weitere Ausbildung<br />

absolvieren möchten, haben<br />

die Eltern nur Kindergeldanspruch,<br />

wenn:<br />

• es sich bei dem Einkommen und<br />

eine Ausbildungsvergütung handelt,<br />

• das Einkommen aus einer geringfügigen<br />

Beschäftigung stammt<br />

(Minijob, 450-Euro-<strong>Job</strong>),<br />

• die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />

20 Stunden nicht überschreitet.<br />

Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)<br />

ist eine Förderung der Bundesagentur<br />

für Arbeit und wird im Sozialgesetzbuch<br />

(§§60 ff. SGB III) geregelt.<br />

Ein Anspruch besteht allerdings nur

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