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TRENDYone | Job Guide Frühjahr 2017 | Region Augsburg

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44<br />

Fachkräfte<br />

Mehr als nur ein Nebenjob<br />

Was ein Minijob bedeutet<br />

Die Zahl der Arbeitnehmer mit einem Nebenjob steigt seit Jahren.<br />

Vor zwei Jahren hat sie erneut einen Rekord erreicht. Mehr als drei<br />

Millionen Menschen üben in Deutschland erstmals neben ihrem<br />

Hauptberuf eine weitere Tätigkeit aus.<br />

Und dabei sind das größtenteils sogar<br />

hoch qualifizierte Beschäftigte,<br />

die sich in ihrer freien Zeit noch etwas<br />

dazuverdienen möchten. Die Daten<br />

des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />

Berufsforschung (IAB) zeigen, dass es<br />

den Minijobbern dabei meist darum<br />

geht, einen höheren Lebensstandard<br />

zu halten oder zusätzliche Erfahrungen<br />

zu sammeln. Was aber muss man bei<br />

einem Nebenjob beachten – sowohl<br />

was die Rechte als auch die Pflichten<br />

angeht?<br />

Die gängigste Variante ist der 450 Euro-<strong>Job</strong>,<br />

auch Minijob genannt. Grundsätzlich<br />

ist es jedem Arbeitnehmer<br />

erlaubt, zusätzlich<br />

zu seiner Haupttätigkeit<br />

einen zweiten Arbeitsvertrag<br />

abzuschließen. In der<br />

Regel muss der Hauptarbeitgeber<br />

zuerst zustimmen,<br />

weiter muss genau<br />

abgeklärt werden, um<br />

welche Art von Tätigkeit<br />

es sich handelt, da hier<br />

der steuerliche Aspekt zu<br />

betrachten ist. Neben dem<br />

Minijob gibt es auch noch<br />

den Midijob und die freiberufliche<br />

Beschäftigung<br />

auf Honorarbasis. Der Arbeitgeber,<br />

bei dem der Minijob<br />

angetreten werden<br />

soll, muss das künftige<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

bei der Minijob-Zentrale der<br />

Knappschaft anmelden. Dafür stehen<br />

entsprechende Formulare zur Verfügung.<br />

Die Knappschaft teilt dann mit,<br />

welche zusätzlichen Abgaben für den<br />

Minijob gezahlt werden müssen. Zurzeit<br />

sind es 22 Prozent des Lohnes, die<br />

der Arbeitgeber an Steuern und Sozialabgaben<br />

entrichten muss. Weitere Abgaben<br />

fallen nicht an.<br />

Keine Angabepflicht in der Steuererklärung<br />

Wichtig: Der Minijob taucht aus diesem<br />

Grund auch nicht in der Steuererklärung<br />

auf. Der Arbeitnehmer muss<br />

den Minijob bei seiner Steuererklärung<br />

also nicht angeben. Denn für einen<br />

450-Euro-<strong>Job</strong> müssen sämtliche Abgaben<br />

schon im Laufe des Jahres gezahlt<br />

werden. Dies geschieht durch den Arbeitgeber.<br />

Die Summe des zu versteuernden<br />

Einkommens erhöht sich also<br />

nicht, wie es jedoch bei einem Midijob<br />

der Fall ist.<br />

Was die Sozialabgaben angeht, so<br />

muss der Arbeitgeber diese zwar<br />

zahlen, der Arbeitnehmer ist dadurch<br />

aber nicht automatisch sozialversichert<br />

– weder bei der<br />

Renten-, Kranken- noch bei der<br />

Arbeitslosenversicherung. Wenn er<br />

möchte, dass die Einnahmen z.B. bei<br />

der Rentenversicherung berücksichtigt<br />

werden, so muss der Arbeitnehmer<br />

selbst einen Betrag dafür an die<br />

Minijobzentrale zahlen. Dazu muss ein<br />

weiteres Formular ausgefüllt werden.<br />

Auskünfte dazu gibt es auch telefonisch<br />

bei der Minijobzentrale.<br />

Nicht beim Wettbewerber<br />

Die Nebentätigkeit darf den eigentlichen<br />

Beruf nicht negativ beeinträchtigen.<br />

Ein sehr anstrengender Minijob<br />

könnte außerdem dazu führen, dass<br />

der Arbeitnehmer sehr erschöpft ist,<br />

was sich wiederum auf die Leistung für<br />

den Hauptarbeitgeber auswirkt. Weiter<br />

sind zusätzliche Tätigkeiten untersagt,<br />

die bei einer Krankschreibung den Heilungsprozess<br />

behindern. Eine weitere<br />

Ausnahme ist das Wettbewerbsverbot:<br />

Möchte der Angestellte seinen<br />

Lohn bei einem Konkurrenzunternehmen<br />

aufbessern, ist der Arbeitgeber<br />

nicht verpflichtet, dieses Vorhaben zu<br />

genehmigen.<br />

Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig<br />

haben?<br />

Ja, in Deutschland besteht die Freiheit<br />

der Berufsauswahl und -ausübung.<br />

Deshalb darf man auch mehrere Nebenjobs<br />

ausüben. Wichtig: Mit all den<br />

<strong>Job</strong>s zusammen, darf die gesetzliche<br />

Höchstarbeitszeit nicht überschritten<br />

werden. Gemäß Arbeitszeitgesetz<br />

darf man durchschnittlich maximal<br />

acht Stunden pro Tag an sechs Tagen<br />

in der Woche arbeiten. In Ausnahmefällen<br />

kann dies auf zehn Stunden erweitert<br />

werden.<br />

Höchstverdienst<br />

beachten<br />

Mit allen Minijobs darf<br />

der Höchstverdienst von<br />

450 Euro im Monat nicht<br />

überschritten werden.<br />

Hier kann man nicht tricksen.<br />

Alle Arbeitgeber melden<br />

die Beschäftigung bei<br />

der Bundesknappschaft<br />

an. Diese Zweitjobs werden<br />

dann alle zusammengerechnet.<br />

Achtung: Der<br />

Verdienst darf unter dem<br />

Strich nicht zu hoch sein.<br />

Auch hier gibt es genaue<br />

Regeln, sonst sind alle<br />

Minijobs schnell voll sozialversicherungspflichtig.<br />

Wer Vollzeit beschäftigt ist,<br />

darf übrigens nur einen Minijob<br />

auf 450 Euro-Basis ausüben. Dies<br />

gilt auch, wenn die 450-Euro-Grenze<br />

nicht erreicht wird. Auf selbstständiger<br />

Basis ist das ein anderer Fall und<br />

man ist freier in seiner Entscheidung.<br />

Eine Alternative: Man könnte zeitlich<br />

begrenzt eine sogenannte kurzfristige<br />

Beschäftigung ausüben. Das ist eine<br />

Art von Minijob, die auch sozialversicherungsfrei<br />

ist und die nicht mit einem<br />

Minijob auf 450-Euro-Basis zusammengerechnet<br />

wird. Beratungen<br />

hierzu bietet die Minijobzentrale an.<br />

| Text: Sabine Roth

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