TRENDYone | Job Guide Frühjahr 2017 | Region Augsburg
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Fachkräfte<br />
Mehr als nur ein Nebenjob<br />
Was ein Minijob bedeutet<br />
Die Zahl der Arbeitnehmer mit einem Nebenjob steigt seit Jahren.<br />
Vor zwei Jahren hat sie erneut einen Rekord erreicht. Mehr als drei<br />
Millionen Menschen üben in Deutschland erstmals neben ihrem<br />
Hauptberuf eine weitere Tätigkeit aus.<br />
Und dabei sind das größtenteils sogar<br />
hoch qualifizierte Beschäftigte,<br />
die sich in ihrer freien Zeit noch etwas<br />
dazuverdienen möchten. Die Daten<br />
des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />
Berufsforschung (IAB) zeigen, dass es<br />
den Minijobbern dabei meist darum<br />
geht, einen höheren Lebensstandard<br />
zu halten oder zusätzliche Erfahrungen<br />
zu sammeln. Was aber muss man bei<br />
einem Nebenjob beachten – sowohl<br />
was die Rechte als auch die Pflichten<br />
angeht?<br />
Die gängigste Variante ist der 450 Euro-<strong>Job</strong>,<br />
auch Minijob genannt. Grundsätzlich<br />
ist es jedem Arbeitnehmer<br />
erlaubt, zusätzlich<br />
zu seiner Haupttätigkeit<br />
einen zweiten Arbeitsvertrag<br />
abzuschließen. In der<br />
Regel muss der Hauptarbeitgeber<br />
zuerst zustimmen,<br />
weiter muss genau<br />
abgeklärt werden, um<br />
welche Art von Tätigkeit<br />
es sich handelt, da hier<br />
der steuerliche Aspekt zu<br />
betrachten ist. Neben dem<br />
Minijob gibt es auch noch<br />
den Midijob und die freiberufliche<br />
Beschäftigung<br />
auf Honorarbasis. Der Arbeitgeber,<br />
bei dem der Minijob<br />
angetreten werden<br />
soll, muss das künftige<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
bei der Minijob-Zentrale der<br />
Knappschaft anmelden. Dafür stehen<br />
entsprechende Formulare zur Verfügung.<br />
Die Knappschaft teilt dann mit,<br />
welche zusätzlichen Abgaben für den<br />
Minijob gezahlt werden müssen. Zurzeit<br />
sind es 22 Prozent des Lohnes, die<br />
der Arbeitgeber an Steuern und Sozialabgaben<br />
entrichten muss. Weitere Abgaben<br />
fallen nicht an.<br />
Keine Angabepflicht in der Steuererklärung<br />
Wichtig: Der Minijob taucht aus diesem<br />
Grund auch nicht in der Steuererklärung<br />
auf. Der Arbeitnehmer muss<br />
den Minijob bei seiner Steuererklärung<br />
also nicht angeben. Denn für einen<br />
450-Euro-<strong>Job</strong> müssen sämtliche Abgaben<br />
schon im Laufe des Jahres gezahlt<br />
werden. Dies geschieht durch den Arbeitgeber.<br />
Die Summe des zu versteuernden<br />
Einkommens erhöht sich also<br />
nicht, wie es jedoch bei einem Midijob<br />
der Fall ist.<br />
Was die Sozialabgaben angeht, so<br />
muss der Arbeitgeber diese zwar<br />
zahlen, der Arbeitnehmer ist dadurch<br />
aber nicht automatisch sozialversichert<br />
– weder bei der<br />
Renten-, Kranken- noch bei der<br />
Arbeitslosenversicherung. Wenn er<br />
möchte, dass die Einnahmen z.B. bei<br />
der Rentenversicherung berücksichtigt<br />
werden, so muss der Arbeitnehmer<br />
selbst einen Betrag dafür an die<br />
Minijobzentrale zahlen. Dazu muss ein<br />
weiteres Formular ausgefüllt werden.<br />
Auskünfte dazu gibt es auch telefonisch<br />
bei der Minijobzentrale.<br />
Nicht beim Wettbewerber<br />
Die Nebentätigkeit darf den eigentlichen<br />
Beruf nicht negativ beeinträchtigen.<br />
Ein sehr anstrengender Minijob<br />
könnte außerdem dazu führen, dass<br />
der Arbeitnehmer sehr erschöpft ist,<br />
was sich wiederum auf die Leistung für<br />
den Hauptarbeitgeber auswirkt. Weiter<br />
sind zusätzliche Tätigkeiten untersagt,<br />
die bei einer Krankschreibung den Heilungsprozess<br />
behindern. Eine weitere<br />
Ausnahme ist das Wettbewerbsverbot:<br />
Möchte der Angestellte seinen<br />
Lohn bei einem Konkurrenzunternehmen<br />
aufbessern, ist der Arbeitgeber<br />
nicht verpflichtet, dieses Vorhaben zu<br />
genehmigen.<br />
Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig<br />
haben?<br />
Ja, in Deutschland besteht die Freiheit<br />
der Berufsauswahl und -ausübung.<br />
Deshalb darf man auch mehrere Nebenjobs<br />
ausüben. Wichtig: Mit all den<br />
<strong>Job</strong>s zusammen, darf die gesetzliche<br />
Höchstarbeitszeit nicht überschritten<br />
werden. Gemäß Arbeitszeitgesetz<br />
darf man durchschnittlich maximal<br />
acht Stunden pro Tag an sechs Tagen<br />
in der Woche arbeiten. In Ausnahmefällen<br />
kann dies auf zehn Stunden erweitert<br />
werden.<br />
Höchstverdienst<br />
beachten<br />
Mit allen Minijobs darf<br />
der Höchstverdienst von<br />
450 Euro im Monat nicht<br />
überschritten werden.<br />
Hier kann man nicht tricksen.<br />
Alle Arbeitgeber melden<br />
die Beschäftigung bei<br />
der Bundesknappschaft<br />
an. Diese Zweitjobs werden<br />
dann alle zusammengerechnet.<br />
Achtung: Der<br />
Verdienst darf unter dem<br />
Strich nicht zu hoch sein.<br />
Auch hier gibt es genaue<br />
Regeln, sonst sind alle<br />
Minijobs schnell voll sozialversicherungspflichtig.<br />
Wer Vollzeit beschäftigt ist,<br />
darf übrigens nur einen Minijob<br />
auf 450 Euro-Basis ausüben. Dies<br />
gilt auch, wenn die 450-Euro-Grenze<br />
nicht erreicht wird. Auf selbstständiger<br />
Basis ist das ein anderer Fall und<br />
man ist freier in seiner Entscheidung.<br />
Eine Alternative: Man könnte zeitlich<br />
begrenzt eine sogenannte kurzfristige<br />
Beschäftigung ausüben. Das ist eine<br />
Art von Minijob, die auch sozialversicherungsfrei<br />
ist und die nicht mit einem<br />
Minijob auf 450-Euro-Basis zusammengerechnet<br />
wird. Beratungen<br />
hierzu bietet die Minijobzentrale an.<br />
| Text: Sabine Roth