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MQ Winter 2019

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Das Artland-Magazin.

Ein Überblick.

Wer darf was auf einer Fahrradstraße?

Schlechte Luft und verstopfte Straßen mit zu vielen Autos haben Städte und Gemeinden veranlasst, mehr Menschen dazu anzuregen, häufiger

aufs Fahrrad umzusteigen. Mit eigenen Fahrbahnen, sogenannten Fahrradstraßen, soll der Radverkehr attraktiver werden.

Vor einigen Jahren haben sich die Quakenbrücker Werbegemeinschaft Initiative Quakenbrück und die Stadt Quakenbrück darüber verständigt,

Quakenbrück als „Radstadt des Nordens“ zu entwickeln. Nun hat auch unsere Burgmannstadt die ersten Fahrradstraßen in den Bereichen

Theisstraße und der Straße Am Deich bis zum Gymnasium, Burgstraße und der Jahnstraße bis an die Hasebrücke. Und mit dem Schild

„Fahrradstraße“ mit weißem Fahrradsymbol auf blauem Grund soll sich einiges ändern.

Viele Radfahrer glauben manchmal,

dass die StVo nicht für sie gilt. Sie erwarten

von dem Autofahrer Rücksicht,

aber selbst benehmen sie sich oft

rüpelhaft und glauben, dass die Fahrbahn

ihnen gehört, insbesondere auf Fahrradstraßen.

Radler haben hier zwar Vorrang, müssen sich

aber dennoch an einige Regeln halten.

Wie erkennt man eine Fahrradstraße?

Seit 1997 gibt es in der Straßenverkehrsordnung

(StVO) das Zeichen mit der Nummer

244. Es markiert den Beginn einer Fahrradstraße.

Das quadratische Schild mit weißem

Grund zeigt das bekannte blaue Schild für

einen Radweg und darunter den Schriftzug

„Fahrradstraße“. Zusätzlich sind viele dieser

Strecken mit Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn

markiert.

Wer darf auf unseren Fahrradstraßen

fahren?

Die Fahrradstraßen in Quakenbrück sind mit

einem Zusatzschild versehen und dürfen

somit auch von Kraftfahrzeugen befahren

werden, die hier auch unter Beachtung der

üblichen Vorschriften parken dürfen.

Welches Tempo ist erlaubt?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit

von 30 km/h. Daran müssen sich alle

Fahrzeuge halten, also Fahrräder ebenso

wie gegebenenfalls Autos. Kraftfahrzeuge

müssen ihre Geschwindigkeit aber ggf. dem

Radverkehr anpassen.

Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer

Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das

Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz

und quer auf der Straße herumfahren. Das

Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer.

48 | mq + Ausgabe Winter 2019

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