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Bewerbungstipps | WIE FINDE ICH EINEN BERUF? | ME2BE

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Berufseingangsklasse (BEK)

In Berufseingangsklassen werden berufsschulpflichtige

Jugendliche aufgenommen, die sich

nach dem Verlassen einer allgemeinbildenden

Schule in keinem weiteren (Aus-)Bildungsgang

oder keiner anderen Bildungsmaßnahme

befinden. Ziel ist es, diese Jugendlichen in

einem Jahr auf einen Übergang in eine Ausbildung

oder eine andere Bildungsmaßnahme

vorzubereiten. Vorrangig werden die Kenntnisse

in den Fächern Mathematik, Englisch

und Deutsch gestärkt. Zusätzlich werden Betriebspraktika

durchgeführt. Berufseingangsklassen

bieten durch zusätzlichen Unterricht

die Möglichkeit, einen Ersten allgemeinbil-

denden oder einen gleichwertigen Schulabschluss

zu erwerben.

An zwei Tagen der Woche findet ein berufsvorbereitender

Unterricht an den Berufsschulen

statt. Die übrigen drei Tage besuchen

die Schülerinnen und Schüler einen Betrieb,

um erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu

sammeln. Teilnehmer/innen müssen die allgemeinbildende

Schule für mindestens neun Jahre

besucht haben und noch berufsschulpflichtig

sein. Sie dürfen keinen Ausbildungsplatz

gefunden haben sowie keine weiterführende

Schule oder andere ausbildungsvorbereitende

Maßnahme besuchen.

Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AvJ)

Wie Berufseingangsklassen hat auch das ausbildungsvorbereitende

Jahr das Ziel, bei der

beruflichen Orientierung zu helfen, die Ausbildungsreife

zu fördern und den Einstieg

in das Berufsleben zu erleichtern. Auch hier

kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss

durch zusätzlichen Unterricht nachgeholt

werden. In dieser einjährigen Vollzeit-

maßnahme werden neben den Hauptfächern

auch berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten

in Theorie und Praxis vermittelt. Das AvJ wird

in verschiedenen Berufsfeldern angeboten; es

ist abhängig von den Möglichkeiten der beruflichen

Schulen, die diese Maßnahme anbieten.

Berufsfelder sind zum Beispiel Ernährung und

Hauswirtschaft, Garten- und Landschaftsbau,

Gesundheit, Service und Sicherheit, Technik

und Wirtschaft sowie Verwaltung. Teilnehmen

können Jugendliche, die nach dem Verlassen

der allgemeinbildenden Schule keinen Schulabschluss

erreichen konnten und auch keinen

Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben.

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Im Berufsgrundbildungsjahr können an beruflichen

Schulen allgemeine, fachtheoretische

und fachpraktische Inhalte erworben werden,

die eine berufliche Grundbildung vermitteln

sollen. Der Unterricht umfasst einen allgemeinen

Bereich, in dem berufsübergreifende

Fächer unterrichtet werden, sowie einen berufsbezogenen

Bereich, in dem die Inhalte

bestimmter Lernfelder vermittelt werden.

Der Unterricht findet entweder in Voll- oder

Teilzeit statt. Der erfolgreiche Abschluss des

BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine

nachfolgende Berufsausbildung angerechnet

werden. Wenn man bei Eintritt in das Berufsgrundbildungsjahr

noch keinen Ersten allgemeinbildenden

Schulabschluss besitzt,

kann bei erfolgreichem Besuch ein gleichwertiger

Schulabschluss erworben werden.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

setzen sich aus einer Vielzahl von Förderprogrammen

der Agentur für Arbeit zusammen.

Ihr Hauptziel ist, Orientierungshilfen

bei der Berufswahl zu bieten, die Aufnahme

einer Erstausbildung zu unterstützen oder

eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Dabei richten sich die differenzierten

Maßnahmen nach dem individuellen

Förderbedarf.

Teilnehmen können schulpflichtige Jugendliche,

die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden

oder diesen wieder verloren haben.

Auch junge Menschen mit einer Behinderung

oder mit Migrationshintergrund finden hier

passende Hilfsangebote. Neben allgemeinen

Inhalten werden auch fachspezifische Qualifikationen

vermittelt.

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