Bewerbungstipps | WIE FINDE ICH EINEN BERUF? | ME2BE
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Berufseingangsklasse (BEK)
In Berufseingangsklassen werden berufsschulpflichtige
Jugendliche aufgenommen, die sich
nach dem Verlassen einer allgemeinbildenden
Schule in keinem weiteren (Aus-)Bildungsgang
oder keiner anderen Bildungsmaßnahme
befinden. Ziel ist es, diese Jugendlichen in
einem Jahr auf einen Übergang in eine Ausbildung
oder eine andere Bildungsmaßnahme
vorzubereiten. Vorrangig werden die Kenntnisse
in den Fächern Mathematik, Englisch
und Deutsch gestärkt. Zusätzlich werden Betriebspraktika
durchgeführt. Berufseingangsklassen
bieten durch zusätzlichen Unterricht
die Möglichkeit, einen Ersten allgemeinbil-
denden oder einen gleichwertigen Schulabschluss
zu erwerben.
An zwei Tagen der Woche findet ein berufsvorbereitender
Unterricht an den Berufsschulen
statt. Die übrigen drei Tage besuchen
die Schülerinnen und Schüler einen Betrieb,
um erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu
sammeln. Teilnehmer/innen müssen die allgemeinbildende
Schule für mindestens neun Jahre
besucht haben und noch berufsschulpflichtig
sein. Sie dürfen keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben sowie keine weiterführende
Schule oder andere ausbildungsvorbereitende
Maßnahme besuchen.
Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AvJ)
Wie Berufseingangsklassen hat auch das ausbildungsvorbereitende
Jahr das Ziel, bei der
beruflichen Orientierung zu helfen, die Ausbildungsreife
zu fördern und den Einstieg
in das Berufsleben zu erleichtern. Auch hier
kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss
durch zusätzlichen Unterricht nachgeholt
werden. In dieser einjährigen Vollzeit-
maßnahme werden neben den Hauptfächern
auch berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten
in Theorie und Praxis vermittelt. Das AvJ wird
in verschiedenen Berufsfeldern angeboten; es
ist abhängig von den Möglichkeiten der beruflichen
Schulen, die diese Maßnahme anbieten.
Berufsfelder sind zum Beispiel Ernährung und
Hauswirtschaft, Garten- und Landschaftsbau,
Gesundheit, Service und Sicherheit, Technik
und Wirtschaft sowie Verwaltung. Teilnehmen
können Jugendliche, die nach dem Verlassen
der allgemeinbildenden Schule keinen Schulabschluss
erreichen konnten und auch keinen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Im Berufsgrundbildungsjahr können an beruflichen
Schulen allgemeine, fachtheoretische
und fachpraktische Inhalte erworben werden,
die eine berufliche Grundbildung vermitteln
sollen. Der Unterricht umfasst einen allgemeinen
Bereich, in dem berufsübergreifende
Fächer unterrichtet werden, sowie einen berufsbezogenen
Bereich, in dem die Inhalte
bestimmter Lernfelder vermittelt werden.
Der Unterricht findet entweder in Voll- oder
Teilzeit statt. Der erfolgreiche Abschluss des
BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine
nachfolgende Berufsausbildung angerechnet
werden. Wenn man bei Eintritt in das Berufsgrundbildungsjahr
noch keinen Ersten allgemeinbildenden
Schulabschluss besitzt,
kann bei erfolgreichem Besuch ein gleichwertiger
Schulabschluss erworben werden.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
setzen sich aus einer Vielzahl von Förderprogrammen
der Agentur für Arbeit zusammen.
Ihr Hauptziel ist, Orientierungshilfen
bei der Berufswahl zu bieten, die Aufnahme
einer Erstausbildung zu unterstützen oder
eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Dabei richten sich die differenzierten
Maßnahmen nach dem individuellen
Förderbedarf.
Teilnehmen können schulpflichtige Jugendliche,
die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden
oder diesen wieder verloren haben.
Auch junge Menschen mit einer Behinderung
oder mit Migrationshintergrund finden hier
passende Hilfsangebote. Neben allgemeinen
Inhalten werden auch fachspezifische Qualifikationen
vermittelt.
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