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Bewerbungstipps | WIE FINDE ICH EINEN BERUF? | ME2BE

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Brutto ist nicht Netto

Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag

immer in Brutto angegeben. Da

du als Auszubildender aber dazu verpflichtet

bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten,

wirst du diesen Betrag nicht auf dein

Konto ausgezahlt bekommen. Am Ende des

Monats erhältst du immer deinen Netto-Lohn.

Merke dir: Brutto ist dein Gesamtgehalt ...

Netto ist dein Gehalt abzüglich Steuern und

Sozialversicherungsbeiträge.

Steuern

Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer,

Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag

abgezogen.

• Für die Lohnsteuer ist deine Steuerklasse

entscheidend. Diese richtet sich nach deinem

Familienstand und ändert sich, wenn du heiratest

oder Kinder bekommst. In der Regel

werden Auszubildende in der Steuerklasse I

(ledig, kinderlos) eingestuft.

• Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn

du der katholischen oder evangelischen

Konfession angehörst. In Bayern und Baden-Württemberg

beträgt die Kirchensteuer 8

Prozent, in den übrigen Bundesländern sind

es 9 Prozent.

• Der Solidaritätszuschlag wird bundesweit

mit 5,5 Prozent angesetzt.

Ob du Steuern zahlen musst, hängt von deiner

Ausbildungsvergütung ab. Wenn du mehr als

950 Euro im Monat verdienst oder dein Jahreseinkommen

über dem Steuerfreibetrag von

9.000 Euro brutto (Stand 2018) liegt, bist du

steuerpflichtig. Dann führt dein Arbeitgeber

automatisch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer

(bei Kirchenzugehörigkeit) und den Solidaritätszuschlag

von deinem Brutto-Gehalt an

das Finanzamt ab.

Sozialabgaben

Die Sozialabgaben ergeben sich aus den Beiträgen

für die Renten-, Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung. Zusammengenommen

betragen die Sozialabgaben etwa 40

Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Davon

zahlst du eine Hälfte und die andere Hälfte

zahlt dein Ausbildungsbetrieb.

• Die Rentenversicherung ist die Vorsorge

für das Alter. Du zahlst jetzt Geld in die Rentenversicherung

ein, um später eine monatliche

Rente ausgezahlt zu bekommen.

• Mit dem Beginn einer Ausbildung bist du

nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert.

Deshalb musst du eine eigene Krankenversicherung

abschließen. Von der Krankenkasse

werden deine Behandlungs- und Krankenhauskosten,

teilweise auch Medikamente sowie

das Krankengeld übernommen. Du kannst

dir die Krankenkasse selbst wählen. Du hast

14 Tage Zeit, um deinem Arbeitgeber mitzuteilen,

bei welcher Krankenversicherung er

dich anmelden soll.

• Die Pflegeversicherung sichert dich fi-

nanziell ab, falls du im Alter pflegebedürftig

werden solltest.

• Außerdem gehört die Arbeitslosenversicherung

zu den Sozialabgaben. Wenn du mindestens

12 Monate in die Kasse eingezahlt

hast, besitzt du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld,

falls du arbeitslos werden solltest.

Die Sozialabgeben musst du allerdings erst

zahlen, wenn du brutto mehr als 325 Euro

Ausbildungsvergütung im Monat bekommst.

Falls du weniger verdienst, übernimmt der

Arbeitgeber diese Abgaben.

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