Bewerbungstipps | WIE FINDE ICH EINEN BERUF? | ME2BE
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Brutto ist nicht Netto
Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag
immer in Brutto angegeben. Da
du als Auszubildender aber dazu verpflichtet
bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten,
wirst du diesen Betrag nicht auf dein
Konto ausgezahlt bekommen. Am Ende des
Monats erhältst du immer deinen Netto-Lohn.
Merke dir: Brutto ist dein Gesamtgehalt ...
Netto ist dein Gehalt abzüglich Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge.
Steuern
Von deinem Brutto-Gehalt werden dir Lohnsteuer,
Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag
abgezogen.
• Für die Lohnsteuer ist deine Steuerklasse
entscheidend. Diese richtet sich nach deinem
Familienstand und ändert sich, wenn du heiratest
oder Kinder bekommst. In der Regel
werden Auszubildende in der Steuerklasse I
(ledig, kinderlos) eingestuft.
• Die Kirchensteuer wird abgezogen, wenn
du der katholischen oder evangelischen
Konfession angehörst. In Bayern und Baden-Württemberg
beträgt die Kirchensteuer 8
Prozent, in den übrigen Bundesländern sind
es 9 Prozent.
• Der Solidaritätszuschlag wird bundesweit
mit 5,5 Prozent angesetzt.
Ob du Steuern zahlen musst, hängt von deiner
Ausbildungsvergütung ab. Wenn du mehr als
950 Euro im Monat verdienst oder dein Jahreseinkommen
über dem Steuerfreibetrag von
9.000 Euro brutto (Stand 2018) liegt, bist du
steuerpflichtig. Dann führt dein Arbeitgeber
automatisch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer
(bei Kirchenzugehörigkeit) und den Solidaritätszuschlag
von deinem Brutto-Gehalt an
das Finanzamt ab.
Sozialabgaben
Die Sozialabgaben ergeben sich aus den Beiträgen
für die Renten-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung. Zusammengenommen
betragen die Sozialabgaben etwa 40
Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Davon
zahlst du eine Hälfte und die andere Hälfte
zahlt dein Ausbildungsbetrieb.
• Die Rentenversicherung ist die Vorsorge
für das Alter. Du zahlst jetzt Geld in die Rentenversicherung
ein, um später eine monatliche
Rente ausgezahlt zu bekommen.
• Mit dem Beginn einer Ausbildung bist du
nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert.
Deshalb musst du eine eigene Krankenversicherung
abschließen. Von der Krankenkasse
werden deine Behandlungs- und Krankenhauskosten,
teilweise auch Medikamente sowie
das Krankengeld übernommen. Du kannst
dir die Krankenkasse selbst wählen. Du hast
14 Tage Zeit, um deinem Arbeitgeber mitzuteilen,
bei welcher Krankenversicherung er
dich anmelden soll.
• Die Pflegeversicherung sichert dich fi-
nanziell ab, falls du im Alter pflegebedürftig
werden solltest.
• Außerdem gehört die Arbeitslosenversicherung
zu den Sozialabgaben. Wenn du mindestens
12 Monate in die Kasse eingezahlt
hast, besitzt du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld,
falls du arbeitslos werden solltest.
Die Sozialabgeben musst du allerdings erst
zahlen, wenn du brutto mehr als 325 Euro
Ausbildungsvergütung im Monat bekommst.
Falls du weniger verdienst, übernimmt der
Arbeitgeber diese Abgaben.
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