aspekt 2020-01 ES
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Glasfaserkabel
in Stromnetze
einbinden
Glasfaser, flächendeckend und
bis 2025 – dieses Ziel hat sich
Sachsen-Anhalt in der im letzten
Jahr gestarteten Gigabit-Strategie
gegeben. Die Frage, die sich Land
und Telekommunikationsunternehmen
gemeinsam stellen: Wie
lässt sich der Ausbau beschleunigen,
damit die ambitionierten
Ziele für ultraschnelles Internet
und 5G erreicht werden?
Die Netzbetreiber setzen dafür vor allem
auf den Dreiklang aus Unterstützung bei
der Suche nach Mobilfunkstandorten,
schnelleren Genehmigungsverfahren und
alternativen Verlege-Methoden.
Mitte September des Vorjahres ging es
bei der Gigabit-Veranstaltung des Ministeriums
bereits um mehr Tempo bei Genehmigungs-
und Auszahlungsverfahren.
Aktuell stand nun in einem Workshop
die Nutzung alternativer Verlege-Techniken
im Mittelpunkt. Rund 130 Vertreter
von Telekommunikations- und Stromnetzbetreibern,
Baufirmen sowie Genehmigungsbehörden
von Kommunen und
Land erhielten dabei Einblicke in innovative
Ausbautechniken, den rechtlichen
Hintergrund sowie Praxis-Beispiele aus
Deutschland und Österreich.
Sachsen-Anhalts Wirtschafts-Staatssekretär
Thomas Wünsch betonte: „Deutschlandweit
läuft der Breitbandausbau zu
langsam. Auch in Sachsen-Anhalt brauchen
wir mehr Effizienz und Schnelligkeit,
gerade im ländlichen Raum. Für
Tempo beim Ausbau könnten alternative
Verlegemethoden sorgen, etwa die Einbindung
von Glasfaserkabeln in bestehende
oberirdische Stromleitungen oder
das Nano-Trenching, bei dem die Kabel
durch Fräsung schnell und einfach direkt
in den Asphalt eingebracht werden. Auch
bei diesen neuartigen Verfahren müssen
Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes
(EDL-G)
Bagatellgrenze eingeführt
Mit der seit 26.11.2019 in Kraft getretenen
Novellierung des EDL-G wird für auditpflichtige
Unternehmen eine Bagatellgrenze eingeführt.
Alle Unternehmen, die unter einem Jahresenergieverbrauch
von 500.000 kWh über alle
Energieträger hinweg liegen, sind nicht mehr
zur Erbringung des Energieaudits nach DIN EN
16247-1 verpflichtet.
Betreffende Unternehmen müssen ab sofort per
vereinfachter Online-Erklärung Angaben zu ausgewählten
Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch
und ihren Energiekosten beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden
(sog. vereinfachtes Audit).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
René Bertram
Tel: +49 391 567 2039
E-Mail: bertram@lena-lsa.de
die Genehmigungsprozesse schneller und
flexibler werden. Hier sind Land und
Kommunen besonders gefordert.“ Umso
wichtiger seien Veranstaltungen, die neue
Wege aufzeigen und die „Breitband-Community“
in Sachsen-Anhalt vernetzen.
Finnischer
Wind ist mehr als
heiße Luft
Für die Windenergie in Deutschland
herrscht derzeit Flaute. Staatliche Förderungen
werden nach unten geschraubt
und der Ausbau der nötigen Stromtrassen
stockt. In Finnland finden Unternehmen
vergleichsweise ideale Voraussetzungen
für den Bau neuer Windkraftanlagen.
Dies erkennt man nicht nur an den natürlichen
Voraussetzungen: Die durchschnittliche
Windgeschwindigkeit in
1000 Meter Höhe beträgt in Finnland relativ
schnelle neun Meter pro Sekunde. An
den Küsten und in den Bergen Lapplands
bestehen Spitzennutzungszeiten von rund
3000 Stunden pro Jahr. Auch die Bedingungen
für Offshore-Windparks sind sehr
gut, vor allem aufgrund der im europäischen
Vergleich flachen Gewässer und der
langen Küstenlinie. Im Offshore-Bereich
gibt es derzeit kaum Wettbewerb. Erfolg
versprechende Geschäftschancen warten
auf spezialisierte Zulieferer, Technologieanbieter,
Turbinenhersteller, Ingenieurfirmen
sowie Dienstleister. Aus Deutschland
ist unter anderem bereits das Bremer
Windenergieunternehmen WPD auf dem
finnischen Markt aktiv. WPD baut eine
Offshore-Anlage in Suurhiekka, an der
finnischen Nordküste, mit 80 Turbinen
und einer Leistung von jeweils bis zu neun
Megawatt. Und ein weiterer WPD-Windpark
wird entstehen. Viele finnische Direktvermarktungsprojekte
beweisen, dass
Windenergie sich auch ohne staatliche
Förderung rechnen kann.
01/2020 35