Patientenratgeber Klinikum Frankfurt Höchst
Das Klinikum Frankfurt Höchst ist ein leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH. In den 22 Kliniken, Instituten und Fachabteilungen werden allein am Standort Frankfurt Höchst jährlich mehr als 37.000 stationäre und 100.000 ambulante Patienten versorgt. Über 2.000 Mitarbeiter setzen sich täglich mit modernster Diagnostik und Therapie für die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten ein. Fünf Schulen für pflegerische und nichtärztliche medizinische Fachberufe leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbildungsangebot in der Region. Ein moderner Neubau wird bis 2020 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de oder www.kliniken-fmt.de
Das Klinikum Frankfurt Höchst ist ein leistungsstarker Maximalversorger im größten kommunalen Klinikverbund der Region, der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH. In den 22 Kliniken, Instituten und Fachabteilungen werden allein am Standort Frankfurt Höchst jährlich mehr als 37.000 stationäre und 100.000 ambulante Patienten versorgt. Über 2.000 Mitarbeiter setzen sich täglich mit modernster Diagnostik und Therapie für die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten ein. Fünf Schulen für pflegerische und nichtärztliche medizinische Fachberufe leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbildungsangebot in der Region. Ein moderner Neubau wird bis 2020 errichtet. Mehr Informationen zu den medizinischen Zentren im Internet unter www.KlinikumFrankfurt.de oder www.kliniken-fmt.de
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Seelsorge
(siehe auch „Gottesdienst“)
Im Klinikum Frankfurt Höchst gibt es eine evangelische und
eine katholische Krankenhausseelsorge.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger besuchen die Patienten,
soweit es ihnen möglich ist, auf der Station.
Sie sind unter den folgenden Rufnummern
telefonisch erreichbar:
069 3106–2967 evangelisch,
069 3106–2926 katholisch.
Verlässlich anzutreffen sind die Seelsorgerinnen und
Seelsorger montags bis freitags von 12 Uhr bis 13 Uhr
in den Räumen der Krankenhausseelsorge im Erdgeschoss
des Hauptgebäudes (A):
Raum 060 und 061: evangelische Seelsorge,
Raum 062 und 063: katholische Seelsorge.
Standesamtliche Angelegenheiten
(für die Eltern von neugeborenen Kindern)
Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren auch wir sehr herzlich
und wünschen Ihnen und vor allem dem neuen Familienmitglied
alles Gute. Nach der Geburt Ihres Kindes ist unser
Haus verpflichtet, innerhalb von sieben Kalendertagen die
Anmeldung beim hiesigen Standesamt vorzunehmen.
Hier für steht Ihnen Frau Müller,
Tel. -3186, oder ihre Vertretung in der Patientenverwaltung
(Hauptgebäude, Zimmer 007) in der Zeit von
Montag bis Donnerstag
sowie am Freitag
gern zur Verfügung.
von 8 Uhr bis 12 Uhr
und 13 Uhr bis 15 Uhr
von 8 Uhr bis 13 Uhr
- bei geschiedenen Müttern, die in
Deutschland geheiratet haben:
• eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
ggf. mit deutscher Übersetzung
- bei verwitweten Müttern:
• die Heirats- und Sterbeurkunde, ggf. mit deutscher
Übersetzung
- bei ausländischen Mitbürgern:
• die Pässe beider Elternteile sowie die internationale
Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung bzw. die
Heiratsurkunde im Original
- Marokkanische Staatsbürger
• benötigen vom Konsulat eine Bescheinigung, dass
es sich bei dem gewünschten Vornamen um einen
männlichen oder weiblichen Vornamen handelt.
• Für welche Beurkundungen/Eintragungen sind
Gebühren zu entrichten und in welcher Höhe?
- kleine Stammbuchurkunde = 11,00 €
- die erste Ausfertigung einer Geburtsurkunde
deutsch/international = 11,00 €
- jede zusätzliche Geburtsurkunde = 5,50 €
- beglaubigter Registerausdruck für das französische
und US-amerikanische Konsulat = 11,00 €
- zuzüglich etwaiger Versandgebühr
per Einschreiben = 3,75 €
Die Gebühren müssen bei Frau Müller oder ihrer Vertretung
in Zimmer 007 der Patientenverwaltung entrichtet werden.
• Welche Urkunden (Geburtsbescheinigungen)
werden vom Standesamt gebührenfrei erstellt?
Alle Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld,
Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe).
• Welche Unterlagen werden für die Beurkundung
und zur Weiterleitung an das Standesamt benötigt.
- bei Verheirateten:
• Stammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des
Familienbuches und die Ausweise sowie die Unterschrift
beider Elternteile, sofern die Eheschließung
nach dem 01.01.2009 erfolgte, benötigen wir von
beiden Elternteilen auch die eigene Geburtsurkunde
- bei ledigen Müttern:
• Geburtsurkunde beider Elternteile
• Unterschrift und ggf. Vaterschaftsanerkennung
• Sorgerechtserklärung
• Verfahren
Die Geburtsanzeige wird vom Klinikum Frankfurt Höchst
an das Standesamt Frankfurt-Höchst geschickt.
Die Sachbearbeiterinnen beim Standesamt Höchst sind
unter der Rufnummer 069 212 45571 zu erreichen.
Adresse und Sprechstunden
des Standesamtes in Frankfurt-Höchst:
Seilerbahn 2
(hinter dem Bolongaropalast, Bolongarostr. 109)
Mo, Di, Mi und Fr 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Do
13.30 Uhr bis 18 Uhr
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