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Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft Bremen - BSAG

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Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle<br />

für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im<br />

Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem Notar oder bei einer<br />

Wertpapiersammelbank erfolgen; die Bescheinigung über die so erfolgte Hinterlegung ist der<br />

Gesellschaft bis zum 21.08.2009 einzureichen.<br />

Des Weiteren sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes<br />

diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse<br />

einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes<br />

übermitteln:<br />

<strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

Flughafendamm 12<br />

28199 <strong>Bremen</strong>.<br />

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 07.08.2009 (0:00 Uhr) beziehen<br />

und der Gesellschaft spätestens bis zum 21.08.2009 (24:00 Uhr) zugehen.<br />

Ferner weisen wir auf die Möglichkeit hin, dass jeder Aktionär sein Stimmrecht auch durch einen<br />

schriftlich Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben kann.<br />

<strong>Bremen</strong>, den 12. Juni 2009 Der Vorstand

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