Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft Bremen - BSAG
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Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle<br />
für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im<br />
Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem Notar oder bei einer<br />
Wertpapiersammelbank erfolgen; die Bescheinigung über die so erfolgte Hinterlegung ist der<br />
Gesellschaft bis zum 21.08.2009 einzureichen.<br />
Des Weiteren sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes<br />
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse<br />
einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes<br />
übermitteln:<br />
<strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
Flughafendamm 12<br />
28199 <strong>Bremen</strong>.<br />
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 07.08.2009 (0:00 Uhr) beziehen<br />
und der Gesellschaft spätestens bis zum 21.08.2009 (24:00 Uhr) zugehen.<br />
Ferner weisen wir auf die Möglichkeit hin, dass jeder Aktionär sein Stimmrecht auch durch einen<br />
schriftlich Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben kann.<br />
<strong>Bremen</strong>, den 12. Juni 2009 Der Vorstand