Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft Bremen - BSAG
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5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer die KPMG <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, <strong>Bremen</strong>, zu wählen.<br />
6. Neufassung der Satzung<br />
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Die Satzung soll zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorschriften neu gefasst werden.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung wie folgt neu zu fassen:<br />
I. Allgemeines<br />
I. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
„Satzung der <strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />
§ 1<br />
Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
<strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>.<br />
II. Sitz der Gesellschaft ist <strong>Bremen</strong>.<br />
III. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
I. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beförderung von Personen und Sachen mit<br />
Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder sonstigen für die Beförderung geeigneten<br />
Verkehrsmitteln.<br />
II. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem<br />
Gegenstand des Unternehmens zu dienen, insbesondere auch andere Unternehmen zu<br />
erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu<br />
errichten. Sie kann insbesondere zur Erreichung ihrer Ziele Grundstücke und Rechte<br />
erwerben oder veräußern, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen oder<br />
solche Unternehmen erwerben, pachten oder veräußern sowie<br />
Interessengemeinschaftsverträge und ähnliche Verträge abschließen.