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Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft Bremen - BSAG

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5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer die KPMG <strong>Aktiengesellschaft</strong>,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, <strong>Bremen</strong>, zu wählen.<br />

6. Neufassung der Satzung<br />

- 3 -<br />

Die Satzung soll zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorschriften neu gefasst werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung wie folgt neu zu fassen:<br />

I. Allgemeines<br />

I. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

„Satzung der <strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong><br />

§ 1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

<strong>Bremer</strong> <strong>Straßenbahn</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>.<br />

II. Sitz der Gesellschaft ist <strong>Bremen</strong>.<br />

III. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

I. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beförderung von Personen und Sachen mit<br />

Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder sonstigen für die Beförderung geeigneten<br />

Verkehrsmitteln.<br />

II. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem<br />

Gegenstand des Unternehmens zu dienen, insbesondere auch andere Unternehmen zu<br />

erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu<br />

errichten. Sie kann insbesondere zur Erreichung ihrer Ziele Grundstücke und Rechte<br />

erwerben oder veräußern, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen oder<br />

solche Unternehmen erwerben, pachten oder veräußern sowie<br />

Interessengemeinschaftsverträge und ähnliche Verträge abschließen.

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