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Anatomie der Staatssicherheit Geschichte, Struktur und ... - BStU

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21<br />

2.2. Die Vereinigung <strong>der</strong> Abteilungen XXII <strong>und</strong> XXIII (AGM/S) zur<br />

Hauptabteilung XXII im Jahre 1989<br />

Bildung <strong>der</strong> Hauptabteilung<br />

Trotz <strong>der</strong> nominellen Zuständigkeit sowohl <strong>der</strong> Abteilung XXII als auch <strong>der</strong> AGM/S für die<br />

Abwehr von Terrorhandlungen war bis 1989 die konkrete Zielstellung bei<strong>der</strong> Diensteinheiten<br />

gr<strong>und</strong>verschieden. Während die Abteilung XXII terroristische Organisationen in<br />

geheimdienstlicher Manier aufzuklären hatte, oblag <strong>der</strong> AGM/S unter <strong>der</strong> Leitung von<br />

Generalmajor Heinz Stöcker die militärische Bekämpfung von etwaigen Attentätern bzw.<br />

Geiselnehmern im konkreten Konfliktfall durch entsprechend ausgebildete <strong>und</strong> bewaffnete<br />

Kräfte (Zentrale Spezifische Kräfte/ZSK). Die Abteilung XXII hatte trotz ihrer operativen<br />

Bedeutung keinen Zugriff auf die Einheiten <strong>der</strong> AGM/S. Neiber erklärte noch im Jahre<br />

1983: "Die Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Abteilung XXII erfaßt nicht den Einsatz <strong>der</strong> nichtstrukturellen<br />

<strong>und</strong> strukturellen spezifisch ausgebildeten Kräfte zur Bekämpfung erfolgter Terror- <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>er operativ bedeutsamer Gewaltakte mit militärisch-operativen Mitteln. Wenn eine<br />

Bekämpfung durch spezifisch ausgebildete Kräfte notwendig ist, dann fällt das unter die<br />

Verantwortung <strong>der</strong> AGM/S. Eine Verwischung <strong>der</strong> Verantwortung [...] darf es hier nicht<br />

geben." 82<br />

Die AGM/S wurde mit Wirkung vom 1. April 1988 in Abteilung XXIII umbenannt. 83 Dabei<br />

blieb es jedoch nicht, weil bei einer Untersuchung <strong>der</strong> Zentralen Spezifischen Kräfte <strong>der</strong><br />

Diensteinheit84 erhebliche Defizite festgestellt wurden. 85 Da Stöcker aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gründen zur Ausübung seines Dienstes nicht mehr in <strong>der</strong> Lage war, wurde zunächst Oberst<br />

Günter Rosenow von Neiber im Oktober 1988 mit <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Abteilung XXIII<br />

beauftragt. 86 Schon am 1. März 1989 wurde die Abteilung XXIII <strong>der</strong> Abteilung XXII<br />

unterstellt <strong>und</strong> die so entstandene Diensteinheit zur Hauptabteilung aufgewertet.<br />

82 Referat Neiber 1983, Bl. 644.<br />

83 Vgl. Befehl 4/88 vom 13.4.1988; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 103471.<br />

84 Vgl. <strong>BStU</strong>, ZA, Arbeitsbereich Neiber 8; bes. Untersuchungsergebnisse <strong>und</strong> Entscheidungsvorschläge des<br />

Leiters <strong>der</strong> Abteilung XXIII, Heinz Stöcker, vom September 1988 zur Aufgabenstellung des Genossen<br />

Ministers vom 26.2.1988; <strong>BStU</strong>, ZA, Arbeitsbereich Neiber 8, Bl. 96-120.<br />

85 Die Abteilung war in das gesamte Ministerium schlecht integriert, die internen Zuständigkeiten waren<br />

lediglich informell geregelt, die Disziplin <strong>der</strong> Mitarbeiter galt als ungenügend <strong>und</strong> mehrere Diebstähle<br />

waren dem Bereich Disziplinar <strong>der</strong> Hauptabteilung Ka<strong>der</strong> <strong>und</strong> Schulung nicht gemeldet worden. Vgl.<br />

Redemanuskript zum Referat von Gerhard Neiber vom 19.10.1988; <strong>BStU</strong>, ZA, Arbeitsbereich Neiber 8,<br />

Bl. 346-396, hier 372; Bericht des Stellvertreters des Leiters <strong>der</strong> Abteilung XXIII, Günter Rosenow, vom<br />

8.8.1988 über die Feststellung, durchgeführten Maßnahmen, Zusammenhänge <strong>und</strong> Hintergründe von<br />

Diebstahlhandlungen durch Unteroffiziere auf Zeit im Dienstobjekt Biesenthal; <strong>BStU</strong>, ZA, Arbeitsbereich<br />

Neiber 8, Bl. 310-322.<br />

86 Vgl. Redemanuskript zum Referat von Gerhard Neiber vom 19.10.1988; <strong>BStU</strong>, ZA, Arbeitsbereich Neiber<br />

8, Bl. 346-396, hier 374.

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