Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0419
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04/2019 · 12 Firmen & Personen<br />
Protest gegen verschärftes Messerverbot<br />
Die Landesinnenministerien planen weitreichende Messer-Verbote<br />
für den öffentlichen Raum. Nicht nur Waffen, sondern ganz normale<br />
Gebrauchsmesser sind betroffen. Nach den Plänen der Innenminister<br />
soll es bald nicht mehr nur an Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen<br />
geben.<br />
§<br />
Nach aktuellem rechtlichem Stand ermöglicht<br />
der § 42 WaffG den Landesregierungen<br />
„durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass<br />
das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen<br />
Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein<br />
oder im Einzelfall verboten oder beschränkt<br />
werden kann“. Da dies in der Regel<br />
durch landeseigene Polizeigesetze ergänzt<br />
wird, sind durch diese Waffenverbotszonen<br />
nicht nur „Hieb- und Stoßwaffen“ oder Einhandmesser,<br />
sondern „Messer aller Art, auch<br />
Taschenmesser“, sowie andere Gegenstände<br />
(zum Beispiel Schraubendreher oder Tierabwehrsprays)<br />
betroffen. Voraussetzung für die Einrichtung einer Waffenverbotszone<br />
ist bislang noch, dass an diesem Ort „wiederholt Straftaten unter<br />
Waffeneinsatz“ oder ähnliche Delikte begangen wurden und auch künftig damit<br />
zu rechnen ist. Seit Sommer 2018 strebt eine Arbeitsgruppe der Innenministerien<br />
aufgrund vermehrter Vorfälle mit Messern eine Verschärfung dieses<br />
Paragraphen an. Die Arbeitsgruppe soll „Empfehlungen für Verbotszonen unabhängig<br />
von Kriminalitätsschwerpunkten erarbeiten“. NRW-Innenminister<br />
Herbert Reul (CDU) wünscht sich ein möglichst weitgehendes Messer-Trageverbot:<br />
„Da, wo man es kann, sollte man das Mitführen von Messern verbieten.“<br />
Noch deutlicher sind Hessens Pläne unter Innenminister Peter Beuth<br />
(CDU). Er will erreichen, dass „bundesweit ein generelles Waffenverbot rund<br />
um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmte öffentliche Einrichtungen“<br />
erlassen wird.<br />
Das Messer-Magazin hat einen Musterbrief entworfen, um gegen diese Pläne<br />
zu protestieren. Wer sich anschließen möchte, kann den „Musterbrief an<br />
Innenminister“ von der Webseite des Messermagazins herunterladen:<br />
https://wieland-verlag.com/sites/default/files/waffenverbotszonen.pdf<br />
ali<br />
Schalldämpfer: Klärung in Sicht<br />
Mit seinem Urteil vom 28. November 2018 (AZ: BVerwG 6 C 4.18) zu<br />
Schalldämpfern sorgte das Bundesverwaltungsgericht für Aufregung<br />
und Rechtsunsicherheit im Bereich des Waffen- und Jagdrechts (siehe<br />
WM-<strong>Intern</strong> 01/2019). Wie aus Berlin zu hören ist, soll die entstandene<br />
Rechtsunsicherheit im Rahmen der aktuell laufenden Änderung des<br />
Waffengesetzes beseitigt werden.<br />
Schalldämpfer Breezer von der Firma Steyr.<br />
§<br />
Bislang ist die Genehmigung von Schalldämpfern<br />
für Jagdlangwaffen in den Bundesländern<br />
völlig verschieden geregelt. Von<br />
Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche<br />
Weisungen und Rechtsauffassungen<br />
seitens der zuständigen Ministerien.<br />
Das zuvor genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
war Anlass, seitens der<br />
betroffenen Verbände auf eine bundeseinheitliche<br />
Regelung zu drängen. Diese zeichnet<br />
sich im Rahmen der aktuell laufenden<br />
Überarbeitung des Waffengesetzes ab. Erforderlich<br />
wird die Waffenrechtsänderung<br />
primär durch die Verpflichtung, die EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales<br />
Recht umzusetzen. Der vorliegende Entwurf für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz<br />
(3. WaffRÄndG) sieht im § 13 Waffengesetz (WaffG) vor,<br />
dass Jägern für die Jagdlangwaffen auch ein Bedürfnis für die entsprechenden<br />
Schalldämpfer zugestanden wird. Eine der wichtigsten Voraussetzungen<br />
für diese Option ist sicherlich die Einschätzung seitens des<br />
Bundeskriminalamts (BKA). Das BKA vertritt die Auffassung, dass dem<br />
Einsatz von Schalldämpfern keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen,<br />
schließlich ist der Büchsenschuss auch bei Verwendung eines Schalldämpfers<br />
immer noch deutlich zu hören. Mit dem Inkrafttreten des<br />
3. WaffRÄndG wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet. Bis dahin muss<br />
man sich mit den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern<br />
abfinden.<br />
hjh<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © WM-<strong>Intern</strong>, © Steyr Arms, © NürnbergMesse