03.04.2020 Aufrufe

Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0419

Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0419

Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0419

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

04/2019 · 12 Firmen & Personen<br />

Protest gegen verschärftes Messerverbot<br />

Die Landesinnenministerien planen weitreichende Messer-Verbote<br />

für den öffentlichen Raum. Nicht nur Waffen, sondern ganz normale<br />

Gebrauchsmesser sind betroffen. Nach den Plänen der Innenminister<br />

soll es bald nicht mehr nur an Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen<br />

geben.<br />

§<br />

Nach aktuellem rechtlichem Stand ermöglicht<br />

der § 42 WaffG den Landesregierungen<br />

„durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass<br />

das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen<br />

Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein<br />

oder im Einzelfall verboten oder beschränkt<br />

werden kann“. Da dies in der Regel<br />

durch landeseigene Polizeigesetze ergänzt<br />

wird, sind durch diese Waffenverbotszonen<br />

nicht nur „Hieb- und Stoßwaffen“ oder Einhandmesser,<br />

sondern „Messer aller Art, auch<br />

Taschenmesser“, sowie andere Gegenstände<br />

(zum Beispiel Schraubendreher oder Tierabwehrsprays)<br />

betroffen. Voraussetzung für die Einrichtung einer Waffenverbotszone<br />

ist bislang noch, dass an diesem Ort „wiederholt Straftaten unter<br />

Waffeneinsatz“ oder ähnliche Delikte begangen wurden und auch künftig damit<br />

zu rechnen ist. Seit Sommer 2018 strebt eine Arbeitsgruppe der Innenministerien<br />

aufgrund vermehrter Vorfälle mit Messern eine Verschärfung dieses<br />

Paragraphen an. Die Arbeitsgruppe soll „Empfehlungen für Verbotszonen unabhängig<br />

von Kriminalitätsschwerpunkten erarbeiten“. NRW-Innenminister<br />

Herbert Reul (CDU) wünscht sich ein möglichst weitgehendes Messer-Trageverbot:<br />

„Da, wo man es kann, sollte man das Mitführen von Messern verbieten.“<br />

Noch deutlicher sind Hessens Pläne unter Innenminister Peter Beuth<br />

(CDU). Er will erreichen, dass „bundesweit ein generelles Waffenverbot rund<br />

um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmte öffentliche Einrichtungen“<br />

erlassen wird.<br />

Das Messer-Magazin hat einen Musterbrief entworfen, um gegen diese Pläne<br />

zu protestieren. Wer sich anschließen möchte, kann den „Musterbrief an<br />

Innenminister“ von der Webseite des Messermagazins herunterladen:<br />

https://wieland-verlag.com/sites/default/files/waffenverbotszonen.pdf<br />

ali<br />

Schalldämpfer: Klärung in Sicht<br />

Mit seinem Urteil vom 28. November 2018 (AZ: BVerwG 6 C 4.18) zu<br />

Schalldämpfern sorgte das Bundesverwaltungsgericht für Aufregung<br />

und Rechtsunsicherheit im Bereich des Waffen- und Jagdrechts (siehe<br />

WM-<strong>Intern</strong> 01/2019). Wie aus Berlin zu hören ist, soll die entstandene<br />

Rechtsunsicherheit im Rahmen der aktuell laufenden Änderung des<br />

Waffengesetzes beseitigt werden.<br />

Schalldämpfer Breezer von der Firma Steyr.<br />

§<br />

Bislang ist die Genehmigung von Schalldämpfern<br />

für Jagdlangwaffen in den Bundesländern<br />

völlig verschieden geregelt. Von<br />

Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche<br />

Weisungen und Rechtsauffassungen<br />

seitens der zuständigen Ministerien.<br />

Das zuvor genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

war Anlass, seitens der<br />

betroffenen Verbände auf eine bundeseinheitliche<br />

Regelung zu drängen. Diese zeichnet<br />

sich im Rahmen der aktuell laufenden<br />

Überarbeitung des Waffengesetzes ab. Erforderlich<br />

wird die Waffenrechtsänderung<br />

primär durch die Verpflichtung, die EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales<br />

Recht umzusetzen. Der vorliegende Entwurf für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz<br />

(3. WaffRÄndG) sieht im § 13 Waffengesetz (WaffG) vor,<br />

dass Jägern für die Jagdlangwaffen auch ein Bedürfnis für die entsprechenden<br />

Schalldämpfer zugestanden wird. Eine der wichtigsten Voraussetzungen<br />

für diese Option ist sicherlich die Einschätzung seitens des<br />

Bundeskriminalamts (BKA). Das BKA vertritt die Auffassung, dass dem<br />

Einsatz von Schalldämpfern keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen,<br />

schließlich ist der Büchsenschuss auch bei Verwendung eines Schalldämpfers<br />

immer noch deutlich zu hören. Mit dem Inkrafttreten des<br />

3. WaffRÄndG wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet. Bis dahin muss<br />

man sich mit den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern<br />

abfinden.<br />

hjh<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © WM-<strong>Intern</strong>, © Steyr Arms, © NürnbergMesse

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!