14.04.2020 Aufrufe

Industrieanzeiger 10.2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

news & management<br />

Viele Unternehmen stellen<br />

in Zeiten des Coronavirus<br />

ihre Produktion auf<br />

Medizintechnik um, oder<br />

versehen – wie etwa der<br />

Motorhersteller EBM-<br />

Papst – die Fertigung von<br />

medizintechnischen Komponenten<br />

mit der höchsten<br />

Prioritätsstufe.<br />

Bild: EBM-Papst<br />

Rechtliche Aspekte bei der Produktionsumstellung auf Medizintechnik<br />

Aufbruch ins<br />

Neuland<br />

Recht | Immer mehr Unternehmen stellen derzeit<br />

ihre Produktion auf Teile und Komponenten der Medizintechnik<br />

um. So löblich der Einstieg ist, so früh sollten<br />

der Marktzugang und mögliche Haftungsrisiken<br />

bei Produktversagen ins Blickfeld rücken.<br />

In der aktuellen Covid-19-Pandemie überlegen<br />

viele Unternehmen, ihre Produktion auf<br />

dringend benötigte Schutzausrüstung und<br />

Gesundheitsgüter umzustellen. Der Bedarf<br />

ist enorm, so manche Kapazitäten liegen<br />

brach. Doch längst nicht jede Produktions -<br />

linie ist technisch auf Masken, Desinfektionsmittel<br />

oder Beatmungsgeräte ausgelegt.<br />

Auch dürfen medizinische Produkte nicht<br />

ohne weiteres auf den Markt gelangen, son-<br />

dern müssen geprüft und zertifiziert sein.<br />

Halten sie nicht, was sie versprechen, geht<br />

es oft um Leben und Tod.<br />

So wünschenswert die Ausweitung der<br />

Produktion in der gegenwärtigen Situation<br />

auch ist – das Vorwagen in den medizinischen<br />

Bereich will gut überlegt sein. Für Unternehmen<br />

sind rechtlich zwei Aspekte zentral:<br />

der Markzugang und das Haftungs -<br />

management.<br />

Marktzugang für Gesundheitsgüter<br />

Für Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel<br />

und medizinische Geräte gelten besondere<br />

Vorschriften. Sie unterliegen je nach Produkteinordnung<br />

der EU-Verordnung über<br />

persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

2016/425 – etwa Atemschutzmasken –, der<br />

EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 oder<br />

der EU-Biozidverordnung 528/2012 – etwa<br />

Desinfektionsgel – oder der EU-Richtline<br />

über Medizinprodukte 93/42/EWG, die<br />

nach bisherigem Stand im Mai 2020 durch<br />

die EU-Verordnung für Medizinprodukte<br />

2017/745 abgelöst werden soll – etwa Beatmungsgeräte.<br />

22 <strong>Industrieanzeiger</strong> 10.20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!