Industrieanzeiger 10.2020
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news & management<br />
Viele Unternehmen stellen<br />
in Zeiten des Coronavirus<br />
ihre Produktion auf<br />
Medizintechnik um, oder<br />
versehen – wie etwa der<br />
Motorhersteller EBM-<br />
Papst – die Fertigung von<br />
medizintechnischen Komponenten<br />
mit der höchsten<br />
Prioritätsstufe.<br />
Bild: EBM-Papst<br />
Rechtliche Aspekte bei der Produktionsumstellung auf Medizintechnik<br />
Aufbruch ins<br />
Neuland<br />
Recht | Immer mehr Unternehmen stellen derzeit<br />
ihre Produktion auf Teile und Komponenten der Medizintechnik<br />
um. So löblich der Einstieg ist, so früh sollten<br />
der Marktzugang und mögliche Haftungsrisiken<br />
bei Produktversagen ins Blickfeld rücken.<br />
In der aktuellen Covid-19-Pandemie überlegen<br />
viele Unternehmen, ihre Produktion auf<br />
dringend benötigte Schutzausrüstung und<br />
Gesundheitsgüter umzustellen. Der Bedarf<br />
ist enorm, so manche Kapazitäten liegen<br />
brach. Doch längst nicht jede Produktions -<br />
linie ist technisch auf Masken, Desinfektionsmittel<br />
oder Beatmungsgeräte ausgelegt.<br />
Auch dürfen medizinische Produkte nicht<br />
ohne weiteres auf den Markt gelangen, son-<br />
dern müssen geprüft und zertifiziert sein.<br />
Halten sie nicht, was sie versprechen, geht<br />
es oft um Leben und Tod.<br />
So wünschenswert die Ausweitung der<br />
Produktion in der gegenwärtigen Situation<br />
auch ist – das Vorwagen in den medizinischen<br />
Bereich will gut überlegt sein. Für Unternehmen<br />
sind rechtlich zwei Aspekte zentral:<br />
der Markzugang und das Haftungs -<br />
management.<br />
Marktzugang für Gesundheitsgüter<br />
Für Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel<br />
und medizinische Geräte gelten besondere<br />
Vorschriften. Sie unterliegen je nach Produkteinordnung<br />
der EU-Verordnung über<br />
persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
2016/425 – etwa Atemschutzmasken –, der<br />
EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 oder<br />
der EU-Biozidverordnung 528/2012 – etwa<br />
Desinfektionsgel – oder der EU-Richtline<br />
über Medizinprodukte 93/42/EWG, die<br />
nach bisherigem Stand im Mai 2020 durch<br />
die EU-Verordnung für Medizinprodukte<br />
2017/745 abgelöst werden soll – etwa Beatmungsgeräte.<br />
22 <strong>Industrieanzeiger</strong> 10.20