2018 Gemeinwohlbericht der Gemeinde Kirchanschöring
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Vor diesem Hintergrund sollte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchanschöring</strong> freies Kapital nur noch bei<br />
Geldinstituten anlegen, die einen bestimmten ethischen Kriterienkatalog erfüllen. Dabei gibt<br />
es sowohl Positiv- als auch Negativkriterien.“<br />
Bei mittel- und langfristigen Anlageformen seien die Negativkriterien Ausschlusskriterien.<br />
Dass dies auch bei Banken in <strong>der</strong> Größe unserer Genossenschaftsbanken durchaus möglich sei,<br />
zeige das Beispiel <strong>der</strong> Co-operativ Bank in England. Diese, mit den Volks- und Raiffeisenbanken<br />
hierzulande vergleichbare Bank, erarbeitete Anfang <strong>der</strong> neunziger Jahre im Dialog mit ihren<br />
Kunden einen umfangreichen Kriterienkatalog. In einem zweiten Schritt wurden diese Kriterien<br />
mit Hilfe einer Ethikabteilung in allen Geschäftsbereichen umgesetzt. Seitdem veröffentlicht<br />
die Co-operative Bank jährlich einen von einem Wirtschaftsprüfer bestätigten Bericht über die<br />
Einhaltung ihrer ethischen Kriterien und führt darin auch Geschäfte auf, die sie aus ethischen<br />
Gründen ablehnen musste.<br />
Diskussion<br />
Die Anfrage von GRM Josef Schmid, ob die <strong>Gemeinde</strong> bisher spekulative Anlagen gemacht<br />
hätte, verneinte <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
Die Nachfrage von GRM Guido Hillebrand, ob sich durch diese Vorgehensweise für die örtlichen<br />
Banken entscheidendes än<strong>der</strong>e, verneinte <strong>der</strong> Vorsitzende ebenfalls, da hier vorzugsweise<br />
kurzfristige Anlageformen gewählt würden.<br />
GRM Maria Scharbert wollte wissen, ob die örtlichen Banken den Kriterienkatalog überhaupt<br />
einhalten könnten. Auch dies musste <strong>der</strong> Vorsitzende verneinen.<br />
Auf Nachfrage von GRM Georg Jäger, wer die Einhaltung <strong>der</strong> Kriterien prüfen könne, verwies<br />
<strong>der</strong> Vorsitzende auf darauf spezialisierte Agenturen.<br />
GRM Franz Nie<strong>der</strong>mayer sprach sich für die vorgeschlagene Vorgehensweise aus, hielt aber<br />
einen nach seiner Meinung <strong>der</strong>art umfangreichen Beschluss für unnötig. Der Vorsitzende<br />
hielt dem zum einen die bisherige For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> überörtlichen Rechnungsprüfung nach<br />
optimierter Geldanlage entgegen; an<strong>der</strong>erseits könne diese Vorgehensweise eventuell auch<br />
eine entsprechende Wirkung bei den Verbrauchern auslösen.<br />
Beschluss<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beauftragt die Verwaltung, bei Geldanlagen zukünftig verstärkt ethische<br />
Kriterien bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Anlageform zu berücksichtigen. Es ist Aufgabe <strong>der</strong> Kommunen,<br />
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus Steuergel<strong>der</strong>n und Abgaben <strong>der</strong> Bürger<br />
verantwortungsbewusst umzugehen. Gerade in Zeiten <strong>der</strong> Finanzkrisen und ungehemmter<br />
Spekulationen ist die Verantwortung <strong>der</strong> Kommunen im Bereich des nachhaltigen und<br />
zukunftsfähigen Wirtschaftens beson<strong>der</strong>s hoch.<br />
In Zukunft soll bei längerfristigen (>3 Monate) Geldanlagen folgen<strong>der</strong> Kriterienkatalog<br />
angewendet werden:<br />
Negativkriterien<br />
Die Bank und ihre Partner verzichten bei Geldanlagen bzw. bei Kreditvergaben auf folgende<br />
Geschäfte:<br />
Gentechnische Verän<strong>der</strong>ung von Pfl anzen und Saatgut<br />
Spekulationen mit Lebensmitteln<br />
Herstellung und Vertrieb von Militärwaffen, inkl. Atomwaffen, Streubomben und Landminen<br />
Kin<strong>der</strong>arbeit<br />
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