2018 Gemeinwohlbericht der Gemeinde Kirchanschöring
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Thementisch 4 - Wärmeversorgung<br />
Solarthermieför<strong>der</strong>ung aufnehmen<br />
FF-Haus Lampoding: mo<strong>der</strong>ne, effi ziente Wärmeversorgung<br />
Holzbedarf reduzieren - Abwrackprämie für alte Holzöfen (Holz), Heiztechnik verbessern,<br />
För<strong>der</strong>ung<br />
Thementisch 5 - Mobilität<br />
Appell an Politik: Finanzierungsmodelle und För<strong>der</strong>ung nutzen: Pilotprojekte<br />
ÖPNV neu denken: neue Tarifsysteme, neue Modelle<br />
Thementisch 6 - Unternehmen<br />
PV-Anlagen für Eigenverbrauch nutzen<br />
Marketingaktion zur Gebäudesanierung wie<strong>der</strong>holen und neu aufziehen<br />
Neuer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchanschöring</strong> hatte einen Flächennutzungsplan mit integriertem<br />
Landschaftsplan aus dem Jahr 1991 (genehmigt mit Bescheid <strong>der</strong> Regierung von Oberbayern<br />
vom 15.04.1991), <strong>der</strong> zahlreiche Än<strong>der</strong>ungsverfahren durchlaufen hat.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hatte daher am 19.11.2009 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit<br />
integriertem Landschaftsplan neu aufzustellen. Die Ziele dieser Planung sind auf einen<br />
Zeitraum von 15 Jahren ausgelegt.<br />
Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, als vorbereiten<strong>der</strong> Bauleitplan die bauliche und<br />
sonstige Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorzubereiten und zu leiten (§1 Abs. 1<br />
BauGB). Im Flächennutzungsplan ist für das Planungsgebiet die sich aus <strong>der</strong> beabsichtigen<br />
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren<br />
Bedürfnissen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in den Grundzügen darzustellen.<br />
Im kommunalen Planungssystem übernimmt <strong>der</strong> Flächennutzungsplan drei wesentliche<br />
Funktionen:<br />
Er führt sämtliche Planungen für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet zusammen und muss diese ggf.<br />
zum Ausgleich bringen, er erfüllt insoweit Koordinierungsfunktion.<br />
Er bestimmt den Standort <strong>der</strong> einzelnen Nutzungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet und übernimmt<br />
sämtliche Allokationsfunktion.<br />
Er stellt sämtliche fl ächenrelevanten Aussagen in einem Planwerk übersichtlich zusammen<br />
und erhält so Informationsfunktion.<br />
Flächennutzungspläne sind für die einzelnen Grundstückseigentümer nicht unmittelbar<br />
verbindlich, sie binden jedoch an <strong>der</strong> Aufstellung beteiligte öffentliche Planungsträger, die<br />
den Plänen nicht wi<strong>der</strong>sprochen haben und sind auch für die <strong>Gemeinde</strong> beschlossenes<br />
Verwaltungsprogramm. Der Flächennutzungsplan ist auch bei <strong>der</strong> Beurteilung von Vorhaben<br />
nach § 35 Abs. 2 und 3 als öffentlicher Belang zu berücksichtigen und entfaltet so mittelbar<br />
gegenüber den betroffenen Eigentümern Rechtswirkung. Sofern Flächen nicht als Bauland<br />
dargestellt sind, schließt dies in <strong>der</strong> Regel eine bauliche Entwicklung bis auf weiteres aus.<br />
Auch insofern besteht eine Rechtswirkung für Private.<br />
64