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2018 Gemeinwohlbericht der Gemeinde Kirchanschöring

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Die Einkommensspreizung beträgt 1 : 3,6.<br />

Das heißt, in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchanschöring</strong> verdient <strong>der</strong>/die MitarbeiterIn mit <strong>der</strong> höchsten<br />

Einstufung 3,6 mal so viel wie <strong>der</strong>/die MitarbeiterIn mit <strong>der</strong> niedrigsten Einstufung.<br />

Bewertung: 11 Punkte<br />

Das niedrigste, ausbezahlte Grundgehalt beträgt ca. 1.220 € netto. Hier handelt es<br />

sich um eine Helfertätigkeit (Nebenbeschäftigung), die keine Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

Existenzsicherung darstellt (z.B. Pausenaufsicht an <strong>der</strong> Schule, Schülerlotsen). Für Stellen, die<br />

als Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, liegt das niedrigste, ausbezahlte Grundgehalt<br />

bei ca. 1.420 €netto.<br />

Laut dem GWÖ-Handbuch (S. 63) liegt das Referenzbudget zur Sicherstellung eines<br />

menschenwürdigen Lebensstandards eines Ein-Personen-Haushalts in Deutschland bei<br />

1.330 € (netto).<br />

Mit einem ausbezahlten Grundgehalt von 1.420 € sind wir hier höher. Außerdem liegt<br />

dieses Gehalt über dem <strong>der</strong>zeitigen Mindestlohn von brutto 8,84 € pro Stunde. Es ist noch<br />

anzufügen, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchanschöring</strong> in einer ländlichen Region liegt. Deshalb<br />

ist davon auszugehen, dass die Lebenshaltungskosten in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht so hoch sind,<br />

wie mit dem Referenzbudget angegeben.<br />

Bewertung: 30 Punkte<br />

Das allgemeine Gehaltsschema ist zwar bekannt, jedoch nicht die konkrete Einstufung und<br />

Gehaltshöhe des jeweiligen Mitarbeiters / <strong>der</strong> jeweiligen Mitarbeiterin. Die Gehaltsstruktur<br />

und Einstufung richtet sich nach dem Tarifvertrag TVöD-VKA (Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst <strong>der</strong> Kommunen, Bereich Vereinigung <strong>der</strong> kommunalen Arbeitgeberverbände).<br />

Untenstehende Abbildung, <strong>der</strong> Stellenplan für BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchanschöring</strong> ist ein Bestandteil des Haushaltsplans. Dieser wird jährlich im<br />

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