INFO Mai-Juni 06-2020
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Service
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die EU macht‘s möglich
Viele Menschen aus anderen EU-Ländern arbeiten in Südtirol, Südtirolerinnen und Südtiroler wiederum machen eine
Berufs- oder Meisterausbildung im EU-Ausland. Je nach vom Beruf, der Art der geplanten Arbeitsausübung und dem
Herkunfts- oder dem Ausbildungsland sind verschiedene Ämter für die Anerkennung der Abschlüsse zuständig.
Ein Beispiel: Petra Muster ist stammt aus
Nordtirol und hat dort eine Kochlehre
absolviert. Sie zieht aus familiären Gründen
nach Südtirol und möchte hier als Kindergartenköchin
arbeiten. Dafür braucht sie
die Gleichstellung ihres österreichischen
Lehrabschlusses. Diese kann sie beim Amt
für Lehrlingswesen und Meisterausbildung 1
der Landesdirektion deutschsprachige
Berufsbildung beantragen. Aufgrund bilateraler
Berufsbildungsabkommen werden auf
Antrag 130 in Österreich erworbene Lehrabschlusszeugnisse
und 32 Meisterbriefe 2
sowie die Prüfungsteile Unternehmensführung
und Berufspädagogik für alle vom
Gesetz vorgesehenen Zwecke gleichgestellt.
Es können aber auch Gesellen- und Meisterbriefe
aus anderen Ländern gleichgestellt
werden.
Abschluss an einer
Berufsfachschule
Hat Petra ihre Ausbildung jedoch an einer
Berufsfachschule gemacht, dann ist für die
Gleichstellung ihres Abschlusses das Amt
für Bildungsordnung 3 in der Deutschen Bildungsdirektion
zuständig.
Andere Zuständigkeiten
Wäre Petra Wanderleiterin oder Bergführerin
(mit einem österreichischen Abschluss),
so müsste sie sich an den Funktionsbereich
Tourismus 4 wenden. Der ist zuständig für
Anerkennungen von Berufsqualifikationen
im Bereich Tourismus. Dazu gehören Fremdenführer/in
und Reiseleiter/in, Berg- und
Berg- und Skiführer/in, Wanderleiter/in,
Reisebüroleiter/in, Skilehrer/in. Außerdem
ist dieses Amt Ansprechpartner für diejenigen,
die einen gastgewerblichen Betrieb
führen will und dafür die Berufserfahrung in
Betrieben im Ausland für den erforderlichen
beruflichen Befähigungsnachweises anerkennen
lassen wollen.
Zeitweise oder gelegentliche
Berufstätigkeit
Wollte Petra ihren Beruf als Wanderleiterin
nur zeitweilig oder gelegentlich ausüben,
müsste sie ihre Qualifikation nicht anerkennen
lassen. Hier reicht eine vorhergehende
Mitteilung an das zuständige Landesamt.
Das gilt für alle Berufe in den Bereichen
Handwerk, Handel und Dienstleistungen
(Kfz-Gewerbe, Installationsgewerbe, Kaminkehrer/in,
Nahrungsmittelgewerbe, Detailhandel
mit Lebensmitteln, Hygiene- und
Körperpflegegewerbe, Handelsagent/in und
Handelsvertreter/in) oder im Bereich Tourismus
(Skilehrer/in, Berg- und Skiführer/
in, Wanderleiter/in, Fremdenführer/in und
Reiseleiter/in).
Gesundheits- und Sozialberufe
Für Berufe im Gesundheitsbereich ist das
Amt für Gesundheitsordnung 5 zuständig. Die
Abteilung Soziales, Dienststelle für Personalentwicklung
stellt hingegen Anerkennungen
für Abschlüsse in Sozialberufen aus.
Rosa Asam
INFO-Redaktion
Lehre – im Ausland? Gleichstellung der
Ausbildung ist möglich!
1
www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1005340
2
www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1034184
3
www.provinz.bz.it/de/kontakt.asp?orga_orgaid=6
4
www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1006640
5
www.provinz.bz.it/bildung-sprache/dienstleistungen.asp?bnsv_svid=1004821
Mai/Juni 2020
47