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Bauen und Wohnen

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Extra<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten:<br />

Wissenswertes<br />

r<strong>und</strong> ums Mietrecht<br />

Es könnte so schön sein: Der Vermieter übergibt die Schlüssel<br />

zur Wohnung <strong>und</strong> der Mieter zahlt pünktlich seine Miete.<br />

„Doch es kann der Frömmste nicht in Frieden leben…“ – frei<br />

zitiert erkannte das schon Friedrich Schiller. Wenn es heute<br />

zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, müssen häufig<br />

die Gerichte schlichten. Durch die Diskussion um die Mietpreisbremse<br />

in den vergangenen Jahren, traten gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Konfliktsituationen in den Hintergr<strong>und</strong>. Dabei machen<br />

sie nach wie vor den größten Anteil aus. Gestärkt wurden<br />

zuletzt die Rechte der Vermieter mit einer Novellierung des<br />

Mietrechts im Jahr 2012.<br />

Das deutsche Mietrecht ist tatsächlich nicht so leicht zu durchschauen,<br />

da tun sich gerade Laien schwer. Doch für ein harmonisches<br />

Mietverhältnis ist es oft hilfreich, wenn beide Parteien wenigstens<br />

ihre gr<strong>und</strong>sätzlichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten kennen. Das<br />

schont die Nerven <strong>und</strong> häufig auch den Geldbeutel.<br />

Kaution, Miete, Nebenkosten – Fakten r<strong>und</strong> ums Geld<br />

Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag gehen die Mieter nicht<br />

nur einige finanzielle Verpflichtungen ein, jetzt geht es auch um<br />

ehrliche Auskünfte.<br />

Der Mietvertrag<br />

Am Anfang steht die Wohnungssuche. Ist das passende Objekt (aus<br />

Mietersicht) <strong>und</strong> der passende Mieter (aus Vermietersicht) schließlich<br />

gef<strong>und</strong>en, müssen sich beide Parteien nur noch über die Mietbedingungen<br />

einig werden. Dabei ist die Form des Mietvertrags<br />

übrigens nicht vorgeschrieben, auch mündliche Verträge sind gültig,<br />

sofern die Kernbedingungen festgelegt sind:<br />

• Wer ist Vermieter – Mieter<br />

• Welche Wohnung wird ver- bzw. gemietet<br />

• Die Höhe der Miete<br />

• Beginn des Mietverhältnisses<br />

Mündliche Verträge sind die Ausnahme, weil im Streitfall kaum ein<br />

Nachweis über die Vereinbarungen möglich ist. Deshalb werden die<br />

meisten Mietverträge mit vorgedruckten Vertragsentwürfen abgeschlossen.<br />

Häufig ist auch die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags.<br />

Der Mieter muss nicht alles unterschreiben. Je nach Exemplar sind<br />

einige Vertragsklauseln entweder überholt oder gar nicht erst wirksam.<br />

Wer skeptisch ist, kann den Vertrag vorher von einem Anwalt<br />

oder von einem Mieterverein überprüfen lassen.<br />

Selbstauskunft<br />

Die häufig vom Vermieter noch vor Vertragsabschluss geforderte<br />

Selbstauskunft ist zwar nicht rechtlich geregelt, trotzdem aber Bestandteil<br />

eines vertrauensvollen Vermieter/Mieter-Verhältnisses.<br />

Letztlich will der Vermieter nur wissen, ob der zukünftige Mieter<br />

die Wohnung auch bezahlen kann. Zwar kann der potenzielle Mieter<br />

die Auskunft verweigern, hat dann aber schlechte Karten bei<br />

der Wohnungsvergabe.<br />

Der Mieter darf aber auch keine bewusst falschen Angaben machen,<br />

sonst droht eine fristlose Kündigung.<br />

Der Vermieter darf übrigens nur Fragen stellen, die in direktem<br />

Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung stehen, sprich Fragen<br />

nach:<br />

• Arbeitgeber<br />

• Einkommen<br />

• Sozialhilfe<br />

• Familienstand<br />

• Anzahl <strong>und</strong> Alter der einziehenden Personen<br />

Neuvermietung: Vermieter muss Energieausweis vorlegen<br />

Mittlerweile schreibt die EnEV (Energieeinsparverordnung) bei Verkauf<br />

oder Neuvermietung die Vorlage eines Energie- bzw. Bedarfsausweises<br />

vor, der über eine Farbskala (ähnlich wie etwa bei Kühlgeräten<br />

im Haushalt) die energetische Qualität des Hauses<br />

aufzeigt. Der Gesetzgeber unterscheidet übrigens zwischen Verbrauchs-<br />

<strong>und</strong> Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis hängt vom<br />

individuellen Verbrauchsverhalten (daher die Bezeichnung) der<br />

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