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Extra<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten:<br />
Wissenswertes<br />
r<strong>und</strong> ums Mietrecht<br />
Es könnte so schön sein: Der Vermieter übergibt die Schlüssel<br />
zur Wohnung <strong>und</strong> der Mieter zahlt pünktlich seine Miete.<br />
„Doch es kann der Frömmste nicht in Frieden leben…“ – frei<br />
zitiert erkannte das schon Friedrich Schiller. Wenn es heute<br />
zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, müssen häufig<br />
die Gerichte schlichten. Durch die Diskussion um die Mietpreisbremse<br />
in den vergangenen Jahren, traten gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Konfliktsituationen in den Hintergr<strong>und</strong>. Dabei machen<br />
sie nach wie vor den größten Anteil aus. Gestärkt wurden<br />
zuletzt die Rechte der Vermieter mit einer Novellierung des<br />
Mietrechts im Jahr 2012.<br />
Das deutsche Mietrecht ist tatsächlich nicht so leicht zu durchschauen,<br />
da tun sich gerade Laien schwer. Doch für ein harmonisches<br />
Mietverhältnis ist es oft hilfreich, wenn beide Parteien wenigstens<br />
ihre gr<strong>und</strong>sätzlichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten kennen. Das<br />
schont die Nerven <strong>und</strong> häufig auch den Geldbeutel.<br />
Kaution, Miete, Nebenkosten – Fakten r<strong>und</strong> ums Geld<br />
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag gehen die Mieter nicht<br />
nur einige finanzielle Verpflichtungen ein, jetzt geht es auch um<br />
ehrliche Auskünfte.<br />
Der Mietvertrag<br />
Am Anfang steht die Wohnungssuche. Ist das passende Objekt (aus<br />
Mietersicht) <strong>und</strong> der passende Mieter (aus Vermietersicht) schließlich<br />
gef<strong>und</strong>en, müssen sich beide Parteien nur noch über die Mietbedingungen<br />
einig werden. Dabei ist die Form des Mietvertrags<br />
übrigens nicht vorgeschrieben, auch mündliche Verträge sind gültig,<br />
sofern die Kernbedingungen festgelegt sind:<br />
• Wer ist Vermieter – Mieter<br />
• Welche Wohnung wird ver- bzw. gemietet<br />
• Die Höhe der Miete<br />
• Beginn des Mietverhältnisses<br />
Mündliche Verträge sind die Ausnahme, weil im Streitfall kaum ein<br />
Nachweis über die Vereinbarungen möglich ist. Deshalb werden die<br />
meisten Mietverträge mit vorgedruckten Vertragsentwürfen abgeschlossen.<br />
Häufig ist auch die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags.<br />
Der Mieter muss nicht alles unterschreiben. Je nach Exemplar sind<br />
einige Vertragsklauseln entweder überholt oder gar nicht erst wirksam.<br />
Wer skeptisch ist, kann den Vertrag vorher von einem Anwalt<br />
oder von einem Mieterverein überprüfen lassen.<br />
Selbstauskunft<br />
Die häufig vom Vermieter noch vor Vertragsabschluss geforderte<br />
Selbstauskunft ist zwar nicht rechtlich geregelt, trotzdem aber Bestandteil<br />
eines vertrauensvollen Vermieter/Mieter-Verhältnisses.<br />
Letztlich will der Vermieter nur wissen, ob der zukünftige Mieter<br />
die Wohnung auch bezahlen kann. Zwar kann der potenzielle Mieter<br />
die Auskunft verweigern, hat dann aber schlechte Karten bei<br />
der Wohnungsvergabe.<br />
Der Mieter darf aber auch keine bewusst falschen Angaben machen,<br />
sonst droht eine fristlose Kündigung.<br />
Der Vermieter darf übrigens nur Fragen stellen, die in direktem<br />
Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung stehen, sprich Fragen<br />
nach:<br />
• Arbeitgeber<br />
• Einkommen<br />
• Sozialhilfe<br />
• Familienstand<br />
• Anzahl <strong>und</strong> Alter der einziehenden Personen<br />
Neuvermietung: Vermieter muss Energieausweis vorlegen<br />
Mittlerweile schreibt die EnEV (Energieeinsparverordnung) bei Verkauf<br />
oder Neuvermietung die Vorlage eines Energie- bzw. Bedarfsausweises<br />
vor, der über eine Farbskala (ähnlich wie etwa bei Kühlgeräten<br />
im Haushalt) die energetische Qualität des Hauses<br />
aufzeigt. Der Gesetzgeber unterscheidet übrigens zwischen Verbrauchs-<br />
<strong>und</strong> Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis hängt vom<br />
individuellen Verbrauchsverhalten (daher die Bezeichnung) der<br />
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